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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

                                    
                                        ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 4/2016
Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald
am Montag, 02.05.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal
Dauer der Sitzung:

17:35 Uhr bis 20:05 Uhr

Teilnehmende:
Vorsitzender

Oberbürgermeister Dr. Müller

SPD:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Bühler
Dr. Caroli
Dreyer
Frei
Hirsch
Dr. John
Kleinschmidt
Trahasch

CDU:

Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat

Benz
Burger
Dörfler
Günther
Rompel
Straubmüller

Freie Wähler:

Stadträtin
Stadtrat
Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Deusch
Girstl
Llombart
Roth
Schwarzwälder
Wagenmann

Bündnis 90/Die Grünen:

Stadtrat
Stadtrat
Stadträtin

Täubert
Vollmer
Waldmann

FDP:

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat

Kmitta
Uffelmann
Volk

Linke Liste Lahr

Stadtrat
Stadträtin

Oßwald
Rehm

beratendes Mitglied:

Erster Bürgermeister Schöneboom
Bürgermeister
Petters

bis 19:45 Uhr

-2Ortsvorsteher

Fäßler

Stadträtin
Stadtrat
Stadtrat
Stadtrat

Granderath
Mauch
Schweickhardt
Wille

Protokollführung:

Herr

Papke

Zuhörende:

16

entschuldigt fehlen:

Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom
Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die
Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist.

-3Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Oberbürgermeister Dr. Müller aus Sicht der Verwaltung Stellung zum wieder aktuell gewordenen Themenkreis B415 / Schutterparallele. Im
Anschluß positionieren sich Vertreter der Fraktionen zum Thema. Um 18:15 Uhr beginnt
dann die reguläre Tagesordnung.

ÖFFENTLICHE SITZUNG
I. FRAGESTUNDE
Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats
Von den Anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt.

lI. BEKANNTGABE

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 21.03.2016 gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat hat zum Thema Sporthalle+ im Bürgerpark - Entwurfsplanung und Kostenberechnung folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung wird zugestimmt. Auf dieser Basis soll die
Sporthalle+ in wesentlichen Teilen bis zur Landesgartenschau 2018 realisiert werden.
2. Das Bauvorhaben Sporthalle+ wird zur Realisierung an die Landesgartenschau Lahr
2018 GmbH übergeben.
3. Die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH beauftragt eine Plausibilitätsprüfung der Kostenberechnung an ein externes Fachbüro.
4. Die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH prüft, ob eine Vergabe an einen Generalunternehmer zulässig und für die Realisierung des Projekts sinnvoll ist.
lII. INFORMATION
Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Information über die Kontrolltätigkeiten des Rechts- und Ordnungsamtes

67/2016
30

Herr Biendl informiert mit Hilfe einer Präsentation ausführlich über die verschiedenen Kontrolltätigkeiten des Rechts- und Ordnungsamtes.
Mitteilung:
Die Ausführungen von Herrn Biendl werden von den Mitgliedern des Gremiums zustimmend kommentiert.
IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN
91/2016
OB Büro

1.

Dienstleistungsvertrag ERFLS - European Rail-Freight-Line System

-4-

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages
-DLV zwischen Stadt und IGZ GmbH zur Übertragung der Aufgabenerfüllung aus ERFLS zu.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung durch Abschluss des DLV
auch Verpflichtungen einzugehen, die über das Haushaltsjahr 2016
hinausgehen, soweit der im Dienstleistungsvertrag gegebene Finanzrahmen eingehalten wird.
3. Der Gemeinderat beschließt eine Teilübertragung von Kassengeschäften nach § 94 GemO auf die IGZ GmbH. Die Teilübertragung umfasst
die Bewirtschaftung, Feststellung, Anordnung und Zahlung im Rahmen
des vereinbarten Budgets.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilübertragung nach Nr. 3 der
Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

41/2016
201

2.

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt B-W
hier: Allgemeine Finanzprüfung:
Stadt Lahr 2007 bis 2012
Bäderbetrieb Lahr 2007 bis 2009
Abwasserbeseitigung Lahr 2007 bis 2012
Bau- und Gartenbetrieb Lahr 2007 bis 2012
Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr 2007 bis 2012

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen Feststellungen der überörtlichen Prüfung Kenntnis.
Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung
zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

84/2016
201

3.

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg
-Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr 2010 bis 2014

Der Gemeinderat beschließt:

-5Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen Feststellungen
der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr der Jahre 2010
bis 2014 Kenntnis.
Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

61/2016
201

4.

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2015

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die in der Anlage 1 gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes
werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne
von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2015 im
- Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 3.936.900,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 5.109.600,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 9.242.750,-- Euro
entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

113/2016
201

5.

Abschluss eines Änderungs-Pachtvertrages zwischen der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH und der Stadt Lahr, rückwirkend zum
01.01.2015, zur Inanspruchnahme der Flächen für die Landesgartenschau Lahr 2018.

Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den als Anlage beigefügten ÄnderungsPachtvertrag mit der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH, rückwirkend zum
01.01.2015, abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

-6-

47/2016
202

6.

Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Vereinbarung
über Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

68/2016
202

7.

Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Lahr

Der Gemeinderat beschließt:
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Lahr zur
Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

81/2016
41

8.

Musikmedaille der Stadt Lahr
Ehrungsvorschläge für das Jahr 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben im Jahre 2015 verleiht
die Stadt Lahr die goldene Musikmedaille an:
1. Zipf Frieder, Trompete
2. Ngo Dac Anh.Minh, Violoncello
3. Vetter Albert, Klavier
4. Dao Helmut, Klavier
5. Dao Bill, Klavier
6. Meier Mathilda, Violoncello
7. Läßle Aylin, Violine
8. Läßle Niklas, Klavier
9. Fünfgeld Johannes, Violoncello

10. Faißt Anna-Lena, Klavier
11. Garbe Sarah, Klavier
12. Leberl Bernadette, Klavier
13. Broßmer Paul Aaron Ben, Klavier
14. Täubert Lukas Iven, Klavier
15. Faißt Sophia Hanna, Klavier
16. Bing Levi, Klavier
17. Giss Christina, Klavier
18. Reuter Jakob, Klavier

Die silberne Musikmedaille der Stadt Lahr an:

-71. Fünfgeld Katharina, Posaune
2. Schrape Elisabeth, Violine
3. Brinken Maren, Klavier
4. Meier Leonie, Querflöte
5. Läßle Clara, Oboe
6. Meier Apollonia, Horn
7. Himmelsbach Jule, Horn
8. Geiger Kevin, Posaune

9. Geiger Milena, Klavier
10. Klüh Sebastian, Horn
11. Fertig Jonas, Trompete
12. Voltz Miriam, Horn
13. Wernert Christof, Horn
14. Albert Florian, Posaune
15. Korotine David, Gitarre
16. Streicherensemble der Städt. Musikschule Lahr

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

65/2016
602

9.

Freianlagen der Sporthalle+ im Bürgerpark

Der Gemeinderat beschließt:
Der vorliegenden Entwurfsplanung wird zugestimmt.
Das Projekt wird an die Landesgartenschau-GmbH übergeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

93/2016
603

10.

Sanierung Storchenturm
-Projektmanagementbericht Nr. 3, März 2016

Der Gemeinderat beschließt:
Der Projektmanagementbericht Nr. 3, Stand März 2016 zur Sanierung des
Storchenturmes wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

104/2016
605

11.

Vergabe der Entsorgungsleistungen für den teerhaltigen Straßenaufbruch und kontaminierten Bodenaushub (Rahmenvertrag für den Zeitraum 04.05.2016 - 03.05.2018)

Der Gemeinderat beschließt:
Die Firma Remex Conmin GmbH wird aufgrund ihres Angebotes vom
17.03.2016 beauftragt, die erforderlichen Entsorgungsleistungen für den

-8teerhaltigen Straßenaufbruch und kontaminierten Bodenaushub zu erbringen.
Rahmenvertragssumme, ohne Anspruch des Auftragnehmers hinsichtlich der
Höhe des Umsatzes und der Liefermenge, beträgt einschließlich 19% Mehrwertsteuer: 490.339,50 EUR
Rahmenvertragslaufzeit: 04.05.2016 – 03.05.2018
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

101/2016
St. Umwelt

12.

2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten

Frau Stadträtin Frei verlässt während der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt die Sitzung.
Der Gemeinderat beschließt:
Die Unterzeichnung der Resolution des Deutschen Städtetags durch die
Stadt Lahr wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

102/2016
St. Umwelt

13.

Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den Kommunen

Der Gemeinderat beschließt:
Die Unterzeichnung der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt
zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden durch die Stadt Lahr wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

97/2016
61

14.

Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Erlass einer Veränderungssperre für den westlichen Teilbereich

Der Gemeinderat beschließt:
Für den westlichen Teilbereich des Bebauungsplanes WILLY-BRANDTSTRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Bauge-

-9setzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Grundstücke der Gemarkung Lahr mit den Flst.Nr. 5736/1 und 5920 erweitern somit die bereits beschlossene Veränderungssperre.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

98/2016
61

15.

Bebauungsplan KANADARING
- Beschluss zur 2. Offenlage
- Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Gemeinderat beschließt:
1. Die westliche Grenze des Geltungsbereiches wird an die aktuelle Planung
angepasst.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan KANADARING vom 31. März 2016 wird
gebilligt - Änderungen der Hauptwegeführung und Änderung der Festsetzung zu einer öffentlichen Grünfläche, Änderung der Baugrenzen in der
Quartiersmitte, Anpassung der Stellplatzflächen und Hinzufügen von privaten Stellplätzen (Pavillon Quartiersplatz).
3. Aufgrund der unter 2. benannten Änderungen wird der Entwurf gemäß §
4a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut ausgelegt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

70/2016
61

16.

Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Unter dem Vorbehalt der Prüfung der Bitte des Naturschutzbundes
Deutschland zur Übernahme der Pflanzung einer 5-reihigen Hecke in
den Bebauungsplan bis zur Sitzung des Gemeinderates wird die Abwägung vom 10.3.2016 zu den während der Offenlage gemäß § 3 (2)
BauGB und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan RUBINMÜHLE beschlossen.
2. Der Bebauungsplan RUBINMÜHLE und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den beigefügten Fassungen vom

- 10 10.3.2016 als Satzungen beschlossen.
3. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GEWERBEGBIET RHEINSTRASSE wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

80/2016
61

17.

Bebauungsplan RIEDMATTEN, 5. und 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim
- Erweiterung des Gewerbegebietes und Neuordnung von Einzelhandels- festsetzungen
- Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat beschließt:
1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans RIEDMATTEN, 5. Änderung
vom 24.07.2000 wird aufgehoben.

2. Um die gewünschten Erweiterungen planungsrechtlich zu ermöglichen wird
der Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplans RIEDMATTEN gefasst.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

79/2016
622

18.

Anordnung der Umlegung "Hosenmatten II, 2. Bauabschnitt" auf Gemarkung Lahr nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat beschließt:
1.

Der zweite Umlegungs- und Erschließungsabschnitt östlich des angrenzenden
1. Abschnittes wird gebildet.

2. Die abgeschlossenen aufschiebend bedingten Kaufverträge im zweiten Umlegungs- und Erschließungsabschnitt werden angenommen.
3. Die aus gewünschten Minderzuteilungen resultierenden Mehrzuteilungen im
zweiten Umlegungs- und Erschließungsabschnitt werden von der Stadt übernommen.
4. Der GR ordnet die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an.
Sie erhält die Bezeichnung „HOSENMATTEN II; 2. Abschnitt“.

- 11 Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN
1.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am
21.03.2016

2.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 18.11.2015

3.

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 22.03.2016

Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt.
Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten
Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war.
Lahr/Schwarzwald, 02.05.2016

Vorsitzender

Protokollführung

Stadtrat/-rätin

Stadtrat/-rätin