Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)
2. Mai 2016
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 4/2016 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 02.05.16 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 17:35 Uhr bis 20:05 Uhr Teilnehmende: Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Müller SPD: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Bühler Dr. Caroli Dreyer Frei Hirsch Dr. John Kleinschmidt Trahasch CDU: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadtrat Stadträtin Stadtrat Benz Burger Dörfler Günther Rompel Straubmüller Freie Wähler: Stadträtin Stadtrat Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Deusch Girstl Llombart Roth Schwarzwälder Wagenmann Bündnis 90/Die Grünen: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Täubert Vollmer Waldmann FDP: Stadträtin Stadtrat Stadtrat Kmitta Uffelmann Volk Linke Liste Lahr Stadtrat Stadträtin Oßwald Rehm beratendes Mitglied: Erster Bürgermeister Schöneboom Bürgermeister Petters bis 19:45 Uhr -2Ortsvorsteher Fäßler Stadträtin Stadtrat Stadtrat Stadtrat Granderath Mauch Schweickhardt Wille Protokollführung: Herr Papke Zuhörende: 16 entschuldigt fehlen: Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Gemeinderat beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -3Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt Oberbürgermeister Dr. Müller aus Sicht der Verwaltung Stellung zum wieder aktuell gewordenen Themenkreis B415 / Schutterparallele. Im Anschluß positionieren sich Vertreter der Fraktionen zum Thema. Um 18:15 Uhr beginnt dann die reguläre Tagesordnung. ÖFFENTLICHE SITZUNG I. FRAGESTUNDE Fragestunde gem. § 11 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Von den Anwesenden Bürgerinnen und Bürgern werden keine Fragen gestellt. lI. BEKANNTGABE Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 21.03.2016 gefassten Beschlüsse Der Gemeinderat hat zum Thema Sporthalle+ im Bürgerpark - Entwurfsplanung und Kostenberechnung folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Entwurfsplanung und Kostenberechnung wird zugestimmt. Auf dieser Basis soll die Sporthalle+ in wesentlichen Teilen bis zur Landesgartenschau 2018 realisiert werden. 2. Das Bauvorhaben Sporthalle+ wird zur Realisierung an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übergeben. 3. Die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH beauftragt eine Plausibilitätsprüfung der Kostenberechnung an ein externes Fachbüro. 4. Die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH prüft, ob eine Vergabe an einen Generalunternehmer zulässig und für die Realisierung des Projekts sinnvoll ist. lII. INFORMATION Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Information über die Kontrolltätigkeiten des Rechts- und Ordnungsamtes 67/2016 30 Herr Biendl informiert mit Hilfe einer Präsentation ausführlich über die verschiedenen Kontrolltätigkeiten des Rechts- und Ordnungsamtes. Mitteilung: Die Ausführungen von Herrn Biendl werden von den Mitgliedern des Gremiums zustimmend kommentiert. IV. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 91/2016 OB Büro 1. Dienstleistungsvertrag ERFLS - European Rail-Freight-Line System -4- Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages -DLV zwischen Stadt und IGZ GmbH zur Übertragung der Aufgabenerfüllung aus ERFLS zu. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung durch Abschluss des DLV auch Verpflichtungen einzugehen, die über das Haushaltsjahr 2016 hinausgehen, soweit der im Dienstleistungsvertrag gegebene Finanzrahmen eingehalten wird. 3. Der Gemeinderat beschließt eine Teilübertragung von Kassengeschäften nach § 94 GemO auf die IGZ GmbH. Die Teilübertragung umfasst die Bewirtschaftung, Feststellung, Anordnung und Zahlung im Rahmen des vereinbarten Budgets. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilübertragung nach Nr. 3 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg anzuzeigen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 41/2016 201 2. Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt B-W hier: Allgemeine Finanzprüfung: Stadt Lahr 2007 bis 2012 Bäderbetrieb Lahr 2007 bis 2009 Abwasserbeseitigung Lahr 2007 bis 2012 Bau- und Gartenbetrieb Lahr 2007 bis 2012 Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr 2007 bis 2012 Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen Feststellungen der überörtlichen Prüfung Kenntnis. Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 84/2016 201 3. Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg -Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr 2010 bis 2014 Der Gemeinderat beschließt: -5Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt von den wesentlichen Feststellungen der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr der Jahre 2010 bis 2014 Kenntnis. Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 61/2016 201 4. Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat beschließt: 1. Die in der Anlage 1 gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt. 2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2015 im - Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 3.936.900,-- Euro - Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 5.109.600,-- Euro - Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 9.242.750,-- Euro entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 113/2016 201 5. Abschluss eines Änderungs-Pachtvertrages zwischen der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH und der Stadt Lahr, rückwirkend zum 01.01.2015, zur Inanspruchnahme der Flächen für die Landesgartenschau Lahr 2018. Der Gemeinderat beschließt: Die Verwaltung wird ermächtigt, den als Anlage beigefügten ÄnderungsPachtvertrag mit der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH, rückwirkend zum 01.01.2015, abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig -6- 47/2016 202 6. Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Vereinbarung über Verwaltungsleihe zwischen dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr und der Stadt Lahr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 68/2016 202 7. Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Lahr Der Gemeinderat beschließt: Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Lahr zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 81/2016 41 8. Musikmedaille der Stadt Lahr Ehrungsvorschläge für das Jahr 2016 Der Gemeinderat beschließt: Für die erfolgreiche Teilnahme an Musikwettbewerben im Jahre 2015 verleiht die Stadt Lahr die goldene Musikmedaille an: 1. Zipf Frieder, Trompete 2. Ngo Dac Anh.Minh, Violoncello 3. Vetter Albert, Klavier 4. Dao Helmut, Klavier 5. Dao Bill, Klavier 6. Meier Mathilda, Violoncello 7. Läßle Aylin, Violine 8. Läßle Niklas, Klavier 9. Fünfgeld Johannes, Violoncello 10. Faißt Anna-Lena, Klavier 11. Garbe Sarah, Klavier 12. Leberl Bernadette, Klavier 13. Broßmer Paul Aaron Ben, Klavier 14. Täubert Lukas Iven, Klavier 15. Faißt Sophia Hanna, Klavier 16. Bing Levi, Klavier 17. Giss Christina, Klavier 18. Reuter Jakob, Klavier Die silberne Musikmedaille der Stadt Lahr an: -71. Fünfgeld Katharina, Posaune 2. Schrape Elisabeth, Violine 3. Brinken Maren, Klavier 4. Meier Leonie, Querflöte 5. Läßle Clara, Oboe 6. Meier Apollonia, Horn 7. Himmelsbach Jule, Horn 8. Geiger Kevin, Posaune 9. Geiger Milena, Klavier 10. Klüh Sebastian, Horn 11. Fertig Jonas, Trompete 12. Voltz Miriam, Horn 13. Wernert Christof, Horn 14. Albert Florian, Posaune 15. Korotine David, Gitarre 16. Streicherensemble der Städt. Musikschule Lahr Abstimmungsergebnis: Einstimmig 65/2016 602 9. Freianlagen der Sporthalle+ im Bürgerpark Der Gemeinderat beschließt: Der vorliegenden Entwurfsplanung wird zugestimmt. Das Projekt wird an die Landesgartenschau-GmbH übergeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 93/2016 603 10. Sanierung Storchenturm -Projektmanagementbericht Nr. 3, März 2016 Der Gemeinderat beschließt: Der Projektmanagementbericht Nr. 3, Stand März 2016 zur Sanierung des Storchenturmes wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 104/2016 605 11. Vergabe der Entsorgungsleistungen für den teerhaltigen Straßenaufbruch und kontaminierten Bodenaushub (Rahmenvertrag für den Zeitraum 04.05.2016 - 03.05.2018) Der Gemeinderat beschließt: Die Firma Remex Conmin GmbH wird aufgrund ihres Angebotes vom 17.03.2016 beauftragt, die erforderlichen Entsorgungsleistungen für den -8teerhaltigen Straßenaufbruch und kontaminierten Bodenaushub zu erbringen. Rahmenvertragssumme, ohne Anspruch des Auftragnehmers hinsichtlich der Höhe des Umsatzes und der Liefermenge, beträgt einschließlich 19% Mehrwertsteuer: 490.339,50 EUR Rahmenvertragslaufzeit: 04.05.2016 – 03.05.2018 Abstimmungsergebnis: Einstimmig 101/2016 St. Umwelt 12. 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten Frau Stadträtin Frei verlässt während der Verhandlungen zum Tagesordnungspunkt die Sitzung. Der Gemeinderat beschließt: Die Unterzeichnung der Resolution des Deutschen Städtetags durch die Stadt Lahr wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 102/2016 St. Umwelt 13. Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den Kommunen Der Gemeinderat beschließt: Die Unterzeichnung der unterstützenden Erklärung zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden durch die Stadt Lahr wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 97/2016 61 14. Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Erlass einer Veränderungssperre für den westlichen Teilbereich Der Gemeinderat beschließt: Für den westlichen Teilbereich des Bebauungsplanes WILLY-BRANDTSTRASSE wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Bauge- -9setzbuch (BauGB) beschlossen. Die Grundstücke der Gemarkung Lahr mit den Flst.Nr. 5736/1 und 5920 erweitern somit die bereits beschlossene Veränderungssperre. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 98/2016 61 15. Bebauungsplan KANADARING - Beschluss zur 2. Offenlage - Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Gemeinderat beschließt: 1. Die westliche Grenze des Geltungsbereiches wird an die aktuelle Planung angepasst. 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan KANADARING vom 31. März 2016 wird gebilligt - Änderungen der Hauptwegeführung und Änderung der Festsetzung zu einer öffentlichen Grünfläche, Änderung der Baugrenzen in der Quartiersmitte, Anpassung der Stellplatzflächen und Hinzufügen von privaten Stellplätzen (Pavillon Quartiersplatz). 3. Aufgrund der unter 2. benannten Änderungen wird der Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch erneut ausgelegt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 70/2016 61 16. Bebauungsplan RUBINMÜHLE im Stadtteil Hugsweier - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Unter dem Vorbehalt der Prüfung der Bitte des Naturschutzbundes Deutschland zur Übernahme der Pflanzung einer 5-reihigen Hecke in den Bebauungsplan bis zur Sitzung des Gemeinderates wird die Abwägung vom 10.3.2016 zu den während der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan RUBINMÜHLE beschlossen. 2. Der Bebauungsplan RUBINMÜHLE und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den beigefügten Fassungen vom - 10 10.3.2016 als Satzungen beschlossen. 3. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes AUSGLEICHSMASSNAHMEN ZUM GEWERBEGBIET RHEINSTRASSE wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 80/2016 61 17. Bebauungsplan RIEDMATTEN, 5. und 7. Änderung im Stadtteil Mietersheim - Erweiterung des Gewerbegebietes und Neuordnung von Einzelhandels- festsetzungen - Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans RIEDMATTEN, 5. Änderung vom 24.07.2000 wird aufgehoben. 2. Um die gewünschten Erweiterungen planungsrechtlich zu ermöglichen wird der Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplans RIEDMATTEN gefasst. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 79/2016 622 18. Anordnung der Umlegung "Hosenmatten II, 2. Bauabschnitt" auf Gemarkung Lahr nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat beschließt: 1. Der zweite Umlegungs- und Erschließungsabschnitt östlich des angrenzenden 1. Abschnittes wird gebildet. 2. Die abgeschlossenen aufschiebend bedingten Kaufverträge im zweiten Umlegungs- und Erschließungsabschnitt werden angenommen. 3. Die aus gewünschten Minderzuteilungen resultierenden Mehrzuteilungen im zweiten Umlegungs- und Erschließungsabschnitt werden von der Stadt übernommen. 4. Der GR ordnet die Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch an. Sie erhält die Bezeichnung „HOSENMATTEN II; 2. Abschnitt“. - 11 Abstimmungsergebnis: Einstimmig V. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.03.2016 2. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Schulen und Sport am 18.11.2015 3. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 22.03.2016 Es werden keine Einwendungen erhoben. Die Niederschriften sind genehmigt. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 02.05.2016 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin