Gemeinderat als Stiftungsrat (Haushaltsplan 2020 des Hospital- und Armenfonds)
17. Februar 2020
Hospital- und Armenfonds Lahr Stiftung des öffentlichen Rechts Haushaltsplan 2020 Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 Haushaltsplan 1. Haushaltsplan der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr für das Haushaltsjahr 2020 Auf Grund von § 31 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg (StiftG) in Verbindung mit §§ 96, 97 und 101 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Stiftungsrat am 17.02.2020 den folgenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 21.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 21.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 21.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 21.000 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 100.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 100.000 - 100.000 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -2- 0 -100.000 Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,- EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0,- EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0,- EUR. Lahr/Schwarzwald, den xx.xx.xxxx Markus Ibert Vorsitzender des Stiftungsrats -3- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 Vorbericht I. Allgemeines Der Hospital- und Armenfonds Lahr ist auf eine Gründung des Lahrer Spitals, die durch eine Urkunde vom 30. November 1259 auf Walther I. von Geroldseck erfolgte, zurückzuführen. Die Armenkasse, die zur Unterstützung der Armen zu Beginn des 19. Jahrhunderts von einigen Lahrer Bürgern gegründet wurde, ist auf Beschluss des Gemeinderates und des Bürgerausschusses im Jahre 1832 mit Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Ev. Kirchensektion, mit dem „Lahrer Spital“ vereinigt worden. Die Stiftung hat sich bis auf den heutigen Tag erhalten. Der Hospital- und Armenfonds Lahr ist heute noch eine Stiftung mit mildtätiger Zweckbestimmung im Sinne der Vorschriften über steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Stiftungssatzung wurde entsprechend dem Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg vom 04.10.1977 neu gefasst und ist mit Wirkung vom 03.10.1978 in Kraft getreten. Seit dem 01.01.1997 werden die Finanzvorgänge des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - in einem kaufmännischen Rechnungswesen abgewickelt. Der Stiftungsrat hat am 20.12.1999 beschlossen, das Heim als Eigenbetrieb weiterzuführen. Die Betriebssatzung wurde am 29.12.1999 bekannt gemacht und ist damit wie vorgesehen am 01.01.2000 in Kraft getreten. Nähere Erläuterungen zu den Erlös- und Aufwandspositionen sowie Investitionsmaßnahmen des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - sind dem Wirtschaftsplan 2020 zu entnehmen. Das Haushalts- und Rechnungswesen der Hospital- und Armenfonds Lahr wurde bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2019 nach den Maßgaben der Kameralistik geführt. Im Jahr 2020 wird im Zuge der Einführung des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens der erste doppische Haushalt verabschiedet. II. Rückblick auf das Rechnungsjahr 2018 Der Haushaltsplan des Jahres 2018 wurde vom Gemeinderat der Stadt Lahr als Stiftungsrat am 18.12.2017 verabschiedet. Er wies ein Gesamtvolumen von 53.000,- EUR aus, wobei auf den Verwaltungshaushalt 28.000,- EUR und auf den Vermögenshaushalt 25.000,- EUR entfielen. -4- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 Das Rechnungsergebnis der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt beläuft sich auf je 20.697,54 EUR. Der Vermögenshaushalt wird durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt (2.500,68 EUR) und Maßnahmen im Bereich des Grundvermögens geprägt. Beim Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken kam im Wesentlichen ein Tausch von Grundstücken zwischen dem Hospital- und Armenfonds und der Stadt Lahr mit einem Gesamtwert von 36.776,23 EUR von zum Tragen. Aus Kaufpreisnachforderungen konnte außerdem ein Betrag von rund 6.000,- EUR vereinnahmt werden. Im Weiteren hat der Hospital- und Armenfonds Stiftungsmittel i.H.v. 25.000,EUR aus einer zweckgebundenen Rücklage zur Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege – zugeführt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wurde der allgemeinen Rücklage ein Betrag von 16.296,26 EUR entnommen. Diese beläuft sich zum 31.12.2018 auf 824.015,91 EUR. III. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2019 Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Haushaltsplan 2019 am 17.12.2018 beschlossen. Die Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch das Regierungspräsidium Freiburg erfolgte am 04.01.2019. Die planmäßigen Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts betragen im Haushaltsjahr 2019 23.000,- EUR. Im Vermögenshaushalt waren keine Mittel zu veranschlagen. Der Verwaltungshaushalt wird ausgabeseitig geprägt durch die Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke und den Verwaltungskostenbeitrag. Die geplanten Einnahmen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Grundstückspachten und Erbbauzinsen. Nach aktueller Einschätzung werden die für die Grundstücksbewirtschaftung veranschlagten Mittel nicht in vollem Umfang benötigt. Im Weiteren entsprechen die voraussichtlichen Rechnungsergebnisse 2019 weitestgehend den Planwerten. Der Rücklagenbestand beläuft sich zum Stichtag 31.12.2019 (vorbehaltlich der Abschlussbuchungen) auf rd. 825.000,- EUR. -5- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 IV. Haushaltsjahr 2020 1. Der Stiftungshaushalt im Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKHR) a.) Grundsätze des NKHR Die Wirtschaftsführung des Hospital- und Armenfonds Lahr ist gemäß § 31 Stiftungsgesetz nach den Vorschriften der kommunalen Haushaltswirtschaft zu führen. Daher stellt die Stiftung sein Haushaltsund Rechnungswesen ab dem Haushaltsjahr 2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) um. Dem Rechnungskonzept des NKHR liegt das Prinzip der (periodisierten) intergenerativen Gerechtigkeit zugrunde. An Stelle der kameralen Einnahme- und Ausgaberechnung tritt die am kaufmännischen Rechnungswesen orientierte kommunale Doppik, der als Rechnungsstoff Erträge und Aufwendungen zugrunde liegen. Ziel des NKHR ist es, eine nachhaltige Haushaltswirtschaft und den sparsamen und effizienten Umgang mit öffentlichen Ressourcen zu fördern. Außerdem soll die Transparenz des Rechnungswesens gegenüber Politik und Bürger gesteigert werden, indem ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage dargelegt wird. b.) Drei-Komponenten-Rechnung Die aus der Kameralistik bekannte Unterteilung in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt wird künftig entfallen. Das NKHR stützt sich auf die sogenannte Drei-Komponentenrechnung, bei der in einem in sich schlüssigen System sämtliche ressourcen-, zahlungs- und vermögenswirksamen Bewegungen dargestellt werden. Finanzhaushalt Bilanz (Teilinanzhaushalte) geplante Einzahlungen ./. geplante Auszahlungen =Veränderung liq. Mitel Ergebnishaushalt (Teilergebnishaushalte) Akiva Immatr. Vermögensgegenstände Sachvermögen Finanzvermögen - liquide Mitel Abgrenzungsposten Netoposiion Passiva Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung -6- geplante Erträge ./. geplante Aufwendungen Ergebnis Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 Im Ergebnishaushalt (der Ergebnisrechnung) wird der Gesamtressourcenverbrauch und -zuwachs einer Rechnungsperiode in Form von Aufwendungen und Erträgen ermittelt. Der Ergebnishaushalt umfasst die gesamte laufende Verwaltungstätigkeit und ist somit mit bestimmten Einschränkungen mit dem bisherigen Verwaltungshaushalt zu vergleichen. Neben den zahlungswirksamen Geschäftsvorgängen werden hier im Gegensatz zur Kameralistik auch die nicht zahlungswirksamen Vorgänge wie Ergebnisrechnung Abschreibungen zeigt an, ob dargestellt. alle Das tatsächlich veranschlagte verbrauchten Gesamtergebnis Ressourcen während der des Haushaltsjahres auch wieder erwirtschaftet wurden. Die Ergebnisrechnung ist vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Im Finanzhaushalt (der Finanzrechnung) werden die jeweiligen Einzahlungen und Auszahlungen sowohl aus laufender Verwaltungstätigkeit als auch aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit dargestellt. Die Finanzrechnung dient somit dem Nachweis der Herkunft (z.B. laufende Einzahlungen, Zuweisungen, Kredite) und der Verwendung der liquiden Mittel (laufende Auszahlungen, Investitionen und Tilgungsleistungen). Alle Zahlungen, die im Haushaltsjahr tatsächlich eingehen oder ausbezahlt werden, sind nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip in den Finanzhaushalt bzw. die Finanzrechnung aufzunehmen. Der Saldo der Finanzrechnung (Differenz aus Einzahlungen und Auszahlungen) lässt sich als Nettozufluss bzw. Nettoabfluss an liquiden Mitteln innerhalb der betrachteten Rechnungsperiode interpretieren. Die Bilanz als zentrales doppisches Rechnungssystem bildet das gesamte Vermögen sowie alle Schulden ab. Der wesentliche Vorteil der Drei-Komponenten-Rechnung besteht darin, dass sämtliche Vorgänge des Finanz- und Ergebnishaushalts (der Finanz- und Ergebnisrechnung) logisch in der Bilanz nachvollzogen werden können. c.) Haushaltsgliederung Der neue Gesamthaushalt, der u.a. aus dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt besteht, gliedert sich in örtlich festgelegte Teilhaushalte, die wiederum in Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte aufgesplittet werden müssen. Die Mindestgliederung des Haushalts beschränkt sich nach den gesetzlichen Vorgaben auf wenige für eine einheitliche Struktur besonders relevante Bereiche. Die Ausgestaltung einer detaillierteren Haushaltsplandarstellung kann an die jeweiligen Schwerpunkte der Organisationseinheit angepasst werden. -7- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 Aufgrund der übersichtlichen Aufgabenstruktur der Stiftung Hospital- und Armenfonds kann auf eine Haushaltsgliederung zurückgegriffen werden, die den Anforderungen an einen produktorientierten Haushaltsaufbau entspricht und gleichzeitig einfach gehalten ist. GESAMTHAUSHALT HOSPITAL- UND ARMENFONDS Gesamt- Gesamt- Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Haushaltsquerschnitt Teilhaushalt 1 Teilhaushalt 2 Stiftungs- und Grundstücksverwaltung Allgemeine Finanzwirtschaft Teil- Teil- Teil- Teil- Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produktbereich Produktbereich 11 Innere Verwaltung 61 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktgruppe Produktgruppe 11.10 Steuerung 11.33 Grundstücksmanagement Produktgruppe 61.20 Sonstige allg. Finanzwirtschaft Produktgruppe 61.30 Abwicklung der Vorjahre Produkt Produkt 11.10.01 Steuerung 11.33.01 Abwicklung von Produkt Produkt Grundstücksgeschäften und 61.20.01 Sonstige allgemeine 61.30.01 Abwicklung der Bestellung und Verwaltung von Finanzwirtschaft Vorjahre Erbbaurechten Produkt 11.33.04 Grundstücksbewirtschaftung (Unbebaute Grundstücke) d.) Haushaltsausgleich In der Kameralistik war der Haushalt ausgeglichen, sofern die Ausgaben einer Rechnungsperiode durch entsprechende Einnahmen gedeckt waren. Dies galt sowohl für den Verwaltungs- als auch für den Vermögenshaushalt. Lag im Verwaltungshaushalt (laufendes Verwaltungsgeschäft) ein positiver Saldo aus Einnahmen und Ausgaben vor, wurde der entsprechende Überschuss dem Vermögenshaushalt zugeführt. Ein Überschuss im Vermögenshaushalt wurde durch eine Zuführung zur Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Waren die Ausgaben höher als die Einnahmen, fand ein Ausgleich im Verwaltungshaushalt über eine negative Zuführungsrate bzw. im Vermögenshaushalt über eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage statt. Der entscheidende Mangel der Kameralistik lag in dem Umstand, dass der Ressourcenverbrauch nicht vollständig erwirtschaftet wurde – nicht zahlungswirksame Aufwendungen wie z.B. Abschreibungen waren nicht bzw. nur in kostenrechnenden Einrichtungen bzw. Gebührenhaushalten Bestandteil des Haushaltsausgleichs. -8- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 2. Finanzierung der Stiftung Hospital- und Armenfonds Der Haushalt des Hospital- und Armenfonds ist vorrangig geprägt durch die laufenden Erträge und Aufwendungen aus der Bewirtschaftung des Grundvermögens, das im Wesentlichen aus landwirtschaftlich genutzten Grundstücken und Erbbaugrundstücken besteht. Die im investiven Bereich darzustellenden Vorgänge betreffen in der Regel Grundstücksgeschäfte oder Maßnahmen in Bezug auf das Grundvermögen. Da die Stiftung keine Verbindlichkeiten aus Krediten oder kreditähnlichen Rechtsgeschäften hat sind in der Regel keine Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit einzuplanen. Der Stiftungszweck des Hospital- und Armenfonds ist gemäß § 2 der Stiftungssatzung der "Unterhalt und Betrieb eines Altersheimes". Die Stiftungsmittel sollen in erster Linie dafür eingesetzt werden, eine finanzwirtschaftliche Unterstützung für das Spital zu leisten. Dies ist insbesondere im Zuge der Modernisierung und Erweiterung der Einrichtung in Form von Zuführungen zum Eigenkapital des Spitals geschehen, die wiederum zur Abdeckung der Investitionskosten und von Fehlbeträgen aus dem laufenden Betrieb eingesetzt wurden. Um dem Stiftungszweck gerecht zu werden, ist der Hospital- und Armenfonds darauf angewiesen, sein Vermögen zu erhalten und daraus möglichst Erträge zu generieren. Die Verpflichtung zum Erhalt des Stiftungsvermögens in seinem Bestand ergibt sich ferner aus den konkreten rechtlichen Vorgaben in § 7 des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg und § 4 der Stiftungssatzung. Die Erbbauzinsen und die Grundstückspachten sind die wesentlichen Ertragspositionen im Haushalt des Hospital- und Armenfonds. Da die Verzinsung des Kassenbestandes (aus der Einheitskasse) aufgrund der aktuellen Situation am Kapitalmarkt entfällt bzw. sogar mit Negativzinsen zu rechnen ist, sollte die Erhaltung des Grundvermögens angestrebt werden. 3. Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt ist mit ordentlichen Erträgen und Aufwendungen i.H.v. jeweils 21.000,- EUR in der Planung für das Haushaltsjahr 2020 ausgeglichen. a) Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Pacht- und Erbbauzinsen für die unbebauten Grundstücke des Hospital- und Armenfonds werden jeweils zum Jahresbeginn für das Vorjahr abgerechnet und betragen im Haushaltsjahr 2020 planmäßig 21.000,- EUR. Davon entfallen auf die Verpachtung unbebauter Grundstücke 10.000,- EUR und auf die Erbbauzinsen 11.000,- EUR. -9- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 b) Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Der Planansatz für die Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke beträgt im Haushaltsjahr 2020 3.000,- EUR. Darin enthalten sind u.a. die benötigten Mittel für die Grundsteuer sowie die Kostenerstattung für Leistungen des Bau- und Gartenbetriebs. c) Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Der vom Hospital- und Armenfonds für die Leistungen der städtischen Verwaltungseinheiten zu entrichtende Verwaltungskostenbeitrag beläuft sich unter Berücksichtigung des aktuellen Leistungsumfangs und der aktuellen Stundensätze auf 17.000,- EUR. 4. Finanzhaushalt Die gesetzlich vorgegebene Gliederung des Finanzhaushalts beinhaltet sämtliche Ein- und Auszahlungen aus laufender (Verwaltungs-)Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Im Finanzhaushalt der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr ist für die Planung 2020 von Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Tätigkeit i.H.v. jeweils 21.000,- EUR auszugehen. Die Einzahlungen und Auszahlungen entsprechen dabei den Erträgen und Aufwendungen des Dementsprechend Ergebnishaushalts, ist weder ein zumal diese jeweils Zahlungsmittelüberschuss noch zahlungswirksam ein sind. Zahlungsmittelbedarf einzuplanen. Der Gesamtbetrag der planmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf 100.000,- EUR. Die Mittel werden für die Erschließung eines Grundstücks benötigt, das im Erbbaurecht vergeben werden soll. Da die Stiftung keine Verbindlichkeiten aus Krediten o.ä. hat sind für die Finanzierungstätigkeit i.H.v. keine Einnahmen oder Auszahlungen einzuplanen. Bei der Gegenüberstellung der Gesamtauszahlungen und der Gesamteinzahlungen ist im Haushaltsjahr 2020 aufgrund der zu begleichenden Erschließungskosten von einer planmäßigen Reduzierung des Finanzierungsmittelbestands i.H.v. 100.000,- EUR auszugehen. -10- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 5. Stellenplan Nach Überführung des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - in eine Sonderrechnung ab dem 01.01.1997 sind in der kameralen Stiftungsrechnung keine Stellen mehr auszuweisen. Die Verwaltungsaufgaben werden von verschiedenen Dienststellen der Stadt Lahr wahrgenommen. Im Übrigen wird auf die Stellenübersicht im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - verwiesen. 6. Vermögen und Schulden Die Stiftung weist zum Abschluss des Rechnungsjahres 2019 ein Anlagevermögen von rund 8.175.000,- EUR aus. Der Stand der allgemeinen Rücklage beläuft sich auf rund 825.000,- EUR. 7. Kassenlage Eine Kassenkreditermächtigung ist nicht festzulegen, da die Stiftung Rücklagenbestandes über eine ausreichende Liquidität verfügt. Lahr, im Januar 2020 ________________________ ________________________ Markus Ibert Jürgen Trampert Vorsitzender des Stiftungsrats Stadtkämmerer -11- aufgrund des Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 Gesamtergebnishaushalt lfd. Nr. 6 + Gesamtergebnishaushalt Ergebnis Ansatz Ansatz Ertrags- und Aufwandsarten 2018 2019 2020 EUR EUR EUR 1 2 3 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 21.000 34110000 Mieten inkl. Mietnebenkosten 0,00 0 21.000 11 = Ordentliche Erträge 0,00 0 21.000 14 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0 3.500- 42410000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 0,00 0 3.000- 18 - 42720000 Aufwendungen für EDV 0,00 0 500- Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 0 17.500- 44310000 Geschäftsaufwendungen 0,00 0 500- 44550000 Erstattungen an verb. Unternehmen, Bet., 0,00 0 17.000- 19 = Ordentliche Aufwendungen 0,00 0 21.000- 20 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 0,00 0 0 23 = Veranschlagtes Sonderergebnis 0,00 0 0 24 = Veranschlagtes Gesamtergebnis 0,00 0 0 nachrichtlich: Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen -12- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 Gesamtfinanzhaushalt lfd. Nr. 5 + Gesamtfinanzhaushalt Ergebnis Ansatz Ansatz VE Einzahlungs- und Auszahlungsarten 2018 2019 2020 2020 EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 21.000 0 64110000 Mieten und Pachten 0,00 0 21.000 0 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0,00 0 21.000 0 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0 3.500- 0 72410000 Bewirtschaftung Grundst. u. baul. Anl. 0,00 0 3.000- 0 15 - 72720000 Aufwendungen für EDV 0,00 0 500- 0 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 0,00 0 17.500- 0 74310000 Geschäftsauszahlungen 0,00 0 500- 0 74550000 Erstattungen an verb. Unternehmen 0,00 0 17.000- 0 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0,00 0 21.000- 0 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts 0,00 0 0 0 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0 0 0 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0 100.000- 0 78210000 ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden 0,00 0 100.000- 0 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0 100.000- 0 31 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Investitionstätigkeit 0,00 0 100.000- 0 32 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf 0,00 0 100.000- 0 35 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 0 0 0 36 = Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 0,00 0 100.000- 0 nachrichtlich: -13- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 Mittelfristiger Finanzplan - Ergebnishaushalt lfd. Nr. Mittelfristiger Finanzplan Ergebnishaushalt Ansatz 2019 Ansatz 2020 Planung 2021 Planung 2022 Planung 2023 Ertrags- und Aufwandsarten EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 + 34110000 Mieten inkl. Mietnebenkosten 0 21.000 11 = Ordentliche Erträge 0 21.000 14 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0 3.500- 42410000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 0 42720000 Aufwendungen für EDV 18 - Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 21.000 22.500 23.000 23.000 22.500 23.000 23.000 22.500 23.000 23.000 3.100- 3.300- 3.400- 3.000- 2.600- 2.700- 2.800- 0 500- 500- 600- 600- Sonstige ordentliche Aufwendungen 0 17.500- 17.500- 17.600- 18.600- 44310000 Geschäftsaufwendungen 0 500- 500- 600- 600- 44550000 Erstattungen an verb. Unternehmen, Bet., 0 17.000- 17.000- 17.000- 18.000- 19 = Ordentliche Aufwendungen 0 21.000- 20.600- 20.900- 22.000- 20 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis 0 0 1.900 2.100 1.000 23 = Veranschlagtes Sonderergebnis 0 0 0 0 0 24 = Veranschlagtes Gesamtergebnis 0 0 1.900 2.100 1.000 nachrichtlich: Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen -14- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 Mittelfristiger Finanzplan - Finanzhaushalt lfd. Nr. 5 + 9 = 12 - 15 - Mittelfristiger Finanzplan Finanzhaushalt Ansatz 2019 Ansatz 2020 Planung 2021 Planung 2022 Planung 2023 Einzahlungs- und Auszahlungsarten EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 21.000 22.500 23.000 23.000 64110000 Mieten und Pachten 0 21.000 22.500 23.000 23.000 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0 21.000 22.500 23.000 23.000 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 0 3.500- 3.100- 3.300- 3.400- 72410000 Bewirtschaftung Grundst. u. baul. Anl. 0 3.000- 2.600- 2.700- 2.800- 72720000 Aufwendungen für EDV 0 500- 500- 600- 600- Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 0 17.500- 17.500- 17.600- 18.600- 74310000 Geschäftsauszahlungen 0 500- 500- 600- 600- 74550000 Erstattungen an verb. Unternehmen 0 17.000- 17.000- 17.000- 18.000- 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0 21.000- 20.600- 20.900- 22.000- 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts 0 0 1.900 2.100 1.000 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 0 0 0 0 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0 100.000- 0 0 0 78210000 ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden 0 100.000- 0 0 0 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 100.000- 0 0 0 31 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 0 100.000- 0 0 0 32 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 0 100.000- 1.900 2.100 1.000 35 = Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0 36 = Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 0 100.000- 1.900 2.100 1.000 nachrichtlich: -15- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 THH1 lfd. Nr. 6 + Stiftungs- und Grundstücksverwaltung Teilergebnishaushalt Ergebnis Ansatz Ansatz Ertrags- und Aufwandsarten 2018 2019 2020 EUR EUR EUR 1 2 3 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 0 21.000 34110000 Mieten inkl. Mietnebenkosten 0,00 0 21.000 11 = Anteilige ordentliche Erträge 0,00 0 21.000 14 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0 3.500- 42410000 Bew. d. Grundstücke und baulichen Anlage 0,00 0 3.000- 42720000 Aufwendungen für EDV 0,00 0 500- Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 0 17.500- 44310000 Geschäftsaufwendungen 0,00 0 500- 44550000 Erstattungen an verb. Unternehmen, Bet., 0,00 0 17.000- 18 - 19 = Anteilige ordentliche Aufwendungen 0,00 0 21.000- 20 = Anteiliges veranschlagtes ordentliches Ergebnis 0,00 0 0 21 + Erträge aus internen Leistungen 0,00 0 0 24 - Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 0 0 28 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis 0,00 0 0 29 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss 0,00 0 0 -16- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 THH1 lfd. Nr. Stiftungs- und Grundstücksverwaltung Teilfinanzhaushalt Ergebnis Ansatz Ansatz VE Einzahlungs- und Auszahlungsarten 2018 2019 2020 2020 EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 1 + Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (ohne außerord. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerungen) 2 - 0,00 0 21.000 0 64110000 Mieten und Pachten 0,00 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0,00 0 21.000 0 0 21.000- 0 72410000 Bewirtschaftung Grundst. u. baul. Anl. 0,00 0 3.000- 0 72720000 Aufwendungen für EDV 0,00 0 500- 0 74310000 Geschäftsauszahlungen 0,00 0 500- 0 74550000 Erstattungen an verb. Unternehmen 0,00 0 17.000- 0 0,00 0 0 0 3 = Anteiliger Zahlungsmittelüberschuss/bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 9 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0 0 0 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0 100.000- 0 78210000 ErwerbvonGrundstückenu.Gebäuden 0,00 0 100.000- 0 16 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 0 100.000- 0 17 = Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit 0,00 0 100.000- 0 18 = Anteiliger veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 0,00 0 100.000- 0 10 - -17- Hospital- und Armenfonds Lahr Haushaltsplan 2020 PROD Nr. Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr Investitionsübersicht Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtang. z. Maßnahme -nachrichtl.- Bisher finanziert Ermächtig. übertragung aus 2018 Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 VE 2020 Planung 2021 Planung 2022 Planung 2023 Finanzbedarf weitere Jahre -nachrichtl.- EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 unterhalb Wertgrenze: 6 = Summe Einzahlungen 0 0 0 0,00 0 0 0 0 0 0 0 7 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 100.000- 0 0 0,00 0 100.000- 0 0 0 0 0 78210000 Erwerb von Grundstücken u. Gebäuden 100.000- 0 0 0,00 0 100.000- 0 0 0 0 0 13 = Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 100.000- 0 0 0,00 0 100.000- 0 0 0 0 0 14 = Saldo aus Investitionstätigkeit 100.000- 0 0 0,00 0 100.000- 0 0 0 0 0 16 = Gesamtkosten der Maßnahme 100.000- 0 0 0,00 0 100.000- 0 0 0 0 0 -18- - 19 - Entsprechend der bisherigen Regelung gilt der Mittelbedarf für den Erwerb von Grundstücken im Finanzhaushalt als gedeckt, soweit aus der Veräußerung von Grundstücken Mehreinzahlungen vorliegen. In Erweiterung des Grundsatzes der Zweckbindung kann gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO im Haushaltsplan bestimmt werden, dass Mehrerträge bestimmte Aufwendungsansätze des Ergebnishaushalts erhöhen oder Mindererträge bestimmte Aufwendungsansätze vermindern. Gleiches gilt nach § 19 Abs. 4 für den Finanzhaushalt. Aufgrund der übersichtlichen Haushaltsstruktur beim Hospital- und Armenfonds wird von der Bildung von Budgets abgesehen. Außerdem ist es nicht erforderlich, Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen aus Investitionstätigkeit für gegenseitig deckungsfähig zu erklären. Ferner können gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO bzw. § 20 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeit für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich zusammenhängen. Gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 GemHVO sind die innerhalb eines Budgets veranschlagten ordentlichen Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Gleiches gilt gemäß § 20 Abs. 3 GemHVO für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeit. Deckungsfähigkeit Hospital- und Armefonds Lahr Haushaltsplan 2020 - = - + + +/- = - - = 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn + 2 2 1 0 Einzahlungen aus übertrag. Ermächtigungen für Inv.-Zuwendungen, -Beiträge und ähnl. Entg. für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) nachrichtlich: voraussichtliche Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) vorauss. liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel für sonstige bestimmte Zwecke gebunden: Überzahlung Verbandsumlage davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende - 20 - 588,06 823.941,32 0 0 823.941,32 0 0 Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen aus Vorvorjahr veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 3 Nr. 36 GemHVO) 0 823.941,32 0 0 425,29 723.941,32 0 0 723.941,32 -100.000,- EUR EUR 823.941,32 Haushaltsjahr 2020 Finanzhaushalt Vorjahr 2019 Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorvorjahre liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 1 Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität 1.900,- 399,31 725.841,32 0 0 725.841,32 3 EUR Haushaltsjahr 2021 2.100,- 398,66 727.941,32 0 0 727.941,32 4 EUR Haushaltsjahr 2022 1.000,- 416,67 728.941,32 0 0 728.941,32 5 EUR Haushaltsjahr 2023 Hospital- und Armefonds Lahr Haushaltsplan 2020 0 0 Rücklagen gesamt 0 0 0 - 21 - 0 0 0 0 0 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres TEUR 2. Zweckgebundene Rücklagen Sonderergebnisses 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des 1. Ergebnisrücklagen Art voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Hospital- und Armefonds Lahr Haushaltsplan 2020