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Beschlussvorlage (- Abwägung)

                                    
                                        Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020)
OZ

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Beteiligter

Polizeipräsidium
Offenburg
27.05.2020

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Aus verkehrspolizeilicher Sicht bestehen zu den
aufgestellten Planungen keine Einwände. Das
Vermeiden von Parksuchverkehr sowie das Unterbinden der weiteren Befahrung des Seeparks
durch mehrspurige Kraftfahrzeuge wurden in den
Planungen berücksichtigt.
Aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte ist nicht
auszuschließen, dass sich Parkplatznutzer einen
möglichst direkten Weg in Richtung Haus am
See bzw. übriges Seeparkgelände suchen werden. Der Bildung von Trampelpfaden kann ggf.
durch die Herstellung einer fußläufigen Verbindung vom Kurvenscheitelpunkt des Parkplatzes
aus in Richtung Haus am See vorgebeugt werden. Hierzu dürfte jedoch ein Parkplatz entfallen.
Geotechnik

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Kenntnisnahme
genommen. In der Planung für den Parkplatz ist eine möglichst direkte und kurze
fußläufige Wegeverbindung vom Parkplatz zum Haus am See vorgesehen.

Die geotechnischen Hinweise werden im Anregung wird in den
textlichen Teil des Bebauungsplans unter Bebauungsplan aufDas LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungs- Punkt 3.4 Geotechnik ohne den Verweis genommen.
verfahren des LGRB als Träger öffentlicher Be- auf die DIN-Normen als Hinweise ergänzt.
lange keine fachtechnische Prüfung vorgelegter
Gutachter oder von Auszügen daraus erfolgt.
Regierungspräsidium Freiburg Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologiAbt. 9, Landesamt sches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten
für Geologie, Roh- oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die
stoffe und Bergbau darin getroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros.
17.06.2020
Andernfalls empfiehlt das LGRB die Übernahme
der folgenden geotechnischen Hinweisen in den
Bebauungsplan:
Auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geo1

Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

daten bilden im Plangebiet quartäre Lockergesteine (Auenlehm) mit unbekannter Mächtigkeit
den oberflächennahen Baugrund.
Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen
Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können
zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen
führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerkrelevant sein.

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IHK
Südlicher
Oberrhein
16.06.2020

Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge
der weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z.
B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des
Gründungshorizonts, zum Grundwasser, zur
Baugrubensicherung) werden objektbezogene
Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 19972 bzw. DIN 4020 durch ein privaten Ingenieurbüro empfohlen.
Von Seiten der IHK Südlicher Oberrhein werden
zur Planung keine Bedenken geäußert.
Es wird angeregt, die vorgesehenen Stellplätze
behutsam in die wichtige grüne Naherholungszone der Stadt zu integrieren.

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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Kenntnisnahme
genommen. Die Planung sieht vor, dass
die Stellplatzanlage in die vorhandene
Pflanzstruktur eingebunden und weitere
Baumpflanzungen vorgenommen werden.
Weiterhin werden die Stellplätze naturnah
ausgestaltet (wassergebundenen Ausführung). Insgesamt fügt sich der geplante
Parkplatz, durch seine Lage in einer Senke und am Rand der Gesamtanlage, gut
in die Parkanlage ein.

Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020)
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Der NABU Lahr lehnt die Parkplätze innerhalb Für die Vergabe des ganzjährigen Gast- Kenntnisnahme
des Seeparks ganz entschieden ab, da sie weder ronomiebetriebs wurde ein Pachtverfahökologisch noch finanziell in die Zeit passen.
ren durchgeführt. In der ersten Phase
konnte kein potenzieller Pächter gefunden
In der Begründung zur Bebauungsplanänderung werden. Erst in der zweiten Phase meldestellen Sie fest, dass die Eingriffe in Natur und te sich ein Interessent, der die Kriterien
Landschaft „nicht vermeidbar seien“. Das ist nicht der Stadt erfüllte. Die Anzahl der Stellrichtig. Wenn Sie auf dieses Projekt verzichten, plätze vor der Unterführung werden als zu
bleibt ein schönes Stück Natur erhalten und der gering eingestuft, um die Gastronomie Bevölkerung steht weiterhin ein ökologisch wert- das Haus am See bietet insgesamt 300
volles Naherholungsgebiet zur Verfügung, das Sitzplätze (88 Innen/212 Außen) und die
auch im Randbereich nicht von Autos befahren Parknutzung abzudecken. Zudem ist es
wird. So ist der Seepark geplant worden und die aus gastronomisch fachlicher Sicht sinnpolitischen Gremien haben diesem überlegten voll, dass eine Sichtbeziehung zwischen
Konzept zugestimmt.
dem Parkplatz und dem Restaurant beNABU-Gruppe Lahr In einer Zeit, in der die Stadt Lahr ein Verkehrs- steht. Man verspricht sich für die Gäste
26.06.2020
konzept entwickelt, das Alternativen zum Auto in gerade in den Abend- und Nachtstunden,
den Blickpunkt rückt, sind zusätzliche Parkplätze bzw. in den dunkleren Monaten Noveman dieser Stelle ein absoluter Anachronismus ber bis Februar, ein besseres Sicherund bedeuten Verschleuderung öffentlicher Mit- heitsgefühl, wenn diese nicht durch die
tel. In wenigen Minuten kann man das Seehaus Unterführung zum außenliegenden Stellvon den außerhalb des Geländes vorhandenen platz gehen müssten. Insoweit erscheint
Parkplätzen erreichen. Die Einschätzung, dass dies wiederum wichtig für den auch von
die vorhandenen Parkplätze nicht ausreichen, der Stadt zu begrüßenden Ganzjahresbeteilen wir nicht. Wir halten dieses Argument für trieb an 7 Tagen in der Woche. Aufgrund
vorgeschoben, um das Projekt durchzusetzen.
der Erfahrungen aus dem VergabeverfahZiemlich betroffen sind wird darüber, wie sehr die ren und dem Informationsaustausch mit
Stadt Lahr in diesem Zusammenhang gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern - von
wirtschaftlichen Interessen einknickt. Der Präze- denen nahezu alle das Fehlen der Parkdenzfall, der hier geschaffen werden soll, wird die plätze
beanstandeten
Pächtersuche
Stadt Lahr in Zukunft immer wieder einholen. Stellplatzfrage wird die Herstellung des
Wenn der neue Pächter ein pfiffiges gastronomi- Parkplatzes als Erfordernis gesehen.
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Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 25. Mai 2020 bis einschließlich 3. Juli 2020)
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

sches Angebot entwickelt, wird sich das Seehaus
auch ohne die Stellplätze im Seepark auf jeden
Fall wirtschaftlich rechnen. Es gibt in der Ortenau
und in Lahr einige Gaststätten, die nicht direkt
mit dem Auto erreichbar sind und trotzdem hervorragend frequentiert werden.
Da aus unserer Sicht zu befürchten ist, dass die Siehe Stellungnahme zu OZ 5 Abschnitt
Mehrheit im Gemeinderat diesem Projekt zu- Artenschutz
stimmen wird, möchten wir noch zu Sätzen Stellung nehmen, die dem Schutzgut Tiere, Pflanzen
und ihre Lebensräume in der Begründung zur
Bebauungsplanänderung zugestanden werden.
Dort heißt es: „ Durch die Neupflanzung von
mehreren Bäumen wird der Eingriff bestmöglich
ausgeglichen“. Die Wiesen im Seepark haben
sich innerhalb kürzester Zeit zu wertvollen ökologischen Flächen entwickelt. Dies gilt auch für den
Teilbereich, der schon nach wenigen Jahren
Parkplätzen geopfert werden soll. In einer Zeit
des dramatischen Insektensterbens ist jede Blühfläche wichtig, und sei sie auch noch so klein. Mit
dem lapidaren Hinweis auf die Neupflanzung
mehrerer Bäume wird die Stadt Lahr ihrer ökologischen Verantwortung in keiner Weise gerecht.
Die 1700 Mitglieder des NABU und darüber hinaus viele weitere Menschen in Lahr lehnen die
Parkplätze auf dem Seeparkgelände aus den
oben skizzierten Gründen ab. Wir wissen dies
aus vielen Gesprächen und Mails der letzten
Monate. Wir bitten die Stadtverwaltung und den
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Beschluss

Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung im Stadtteil Mietersheim
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Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Gemeinderat, dies bei der Entscheidung über
dieses sensible Thema zu berücksichtigen.

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Landratsamt
Ortenaukreis
Amt für
Umweltschutz
03.07.2020

Artenschutz
Generell sind artenschutzrechtliche Belange
nach § 44 BNatSchG zu beachten. Durch die 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Seepark“ sollen künftig Bereiche als Parkplatz genutzt werden, die momentan mit Bäumen bestanden sind,
zudem sind Wiesenbereiche vom Eingriff betroffen. Es könnten insbesondere Fledermäuse, Vögel und Reptilien betroffen sein. Zur Klärung, ob
Verbotstatbestände ausgelöst werden können, ist
eine artenschutzrechtliche Abschätzung zu ergänzen (vgl. Handlungsleitfaden „Artenschutz in
der Bauleitplanung und bei Bauvorhaben“ des
Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 2019).

Im Juli/August 2020 wurde eine arten- Anregung
schutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. folgt
Diese Prüfung ergab, dass aufgrund der
mangelnden Strukturen im Plangebiet
keine weitergehenden Untersuchungen
der Artengruppe Vögel und Fledermäuse
durchgeführt werden muss. Weiterhin
wird, aufgrund der nicht vorhandenen
oder zu geringen Bestände der Nahrungspflanzen, keine Untersuchung der
Artengruppe der Schmetterlinge notwendig. Die für Reptilien potentiell geeigneten
Habitatstrukturen und die beobachteten
Eidechsen erfordern weitere Maßnahmen.

Für die Umsetzung der Maßnahme ist
Wir möchten darauf hinweisen, dass artenschutz- eine ökologische Baubegleitung zu berechtliche Maßnahmen zur rechtlichen Sicherung stellen. Deren Kontaktdaten sind der ungenerell in den Festsetzungen zu ergänzen sind. teren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, vor dem Beginn der Umsetzung
der Maßnahme mitzuteilen
Folgende Maßnahmen werden nachrichtlich im textlichen Teil des Bebauungsplans aufgenommen.
Vergrämungsmaßnahme:
Um ein Eintreten des Tötungstatbestan5

wird

ge-

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Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme
des gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
zu vermeiden ist innerhalb des Geltungsbereichs eine Vergrämungsmaßnahme
für Eidechsen durchzuführen.
Zur Vergrämung ist der Bereich der zukünftigen Fahrgasse, der Parkplätze, der
Versickerungsmulde sowie der neuen
Zuwegung zum Haus am See mit einen
ca. 1 - 1,5 m breiten angrenzenden Streifen abzumähen und mit einer ca. 10 cm
dicken Schicht an Holzhackschnitzeln zu
überdecken. Hierbei ist ein Befahren der
Wiesenfläche mit schwerem Gerät nicht
zulässig.
Das Aufbringen der Holzhackschnitzel
muss bis spätestens Ende August 2020
erfolgen und die Holzhackschnitzel sind
bis zum Baubeginn auf der Fläche zu
belassen.
CEF-Maßnahme
Um ein Eintreten des Verbotstatbestandes gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG
zu verhindern, sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Im angrenzenden Wiesenbereich ist als
neue Eiablageflächen eine ca. 3 m² große
Sandlinse anzulegen. Die Aufbaustärke
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Beschluss

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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

der Sandlinse muss mindestens 70 cm
betragen und sollte teilweise in den Boden eingelassen werden.
Die Ausgleichsmaßnahme kann im Herbst
2020 parallel zum Bauvorhaben umgesetzt werden, da die Fortpflanzungsstätten erst im Frühjahr 2021 benötigt werden. Die Herstellung des Ersatz-Habitats
ist vor dem 15.02.2021 abzuschließen.
Hinsichtlich der CEF-Maßnahme ist eine
Erfolgskontrolle in Form eines Monitorings
durchzuführen. Das Monitoring ist von
fachkundigen Personen auszuführen.

Die Maßnahmen sind mit dem Landratsamt, Amt für Umweltschutz, abgestimmt.
Der Bescheid zur Durchführung der Maßnahmen ging am 20. August 2020 ein.
Biotop
Unmittelbar angrenzend zum Geltungsbereich Das geschützte Biotop liegt außerhalb Kenntnisnahme
der 1. Änderung des Bebauungsplanes „See- des Geltungsbereichs und wird daher
park“ findet sich das gesetzlich geschützte Biotop nicht erheblich beeinträchtigt.
„Feldgehölze an der B3 nordwestlich Mietersheim“ Biotopnr.: 176133177012. Erhebliche Beeinträchtigungen sind nach § 30 BNAtSchG verboten.
Umweltbelange / Eingriffsregelung
Bei der nun überplanten Fläche handelt Zurückweisung
Es werden öffentliche Grünflächen des rechts- es sich nicht um eine Ausgleichsfläche für
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Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

kräftigen Bebauungsplanes „Seepark“ überplant.
Erläuterungen bezüglich der Festsetzungen dieser Grünflächen sind zu ergänzen. Falls es sich
um eine Fläche handelt, die im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes als Kompensation für
den Eingriff genutzt wurde, ist ein sogenannter
„Ausgleich vom Ausgleich“ zu erbringen.

Beschluss

den Bebauungsplan SEEPARK. In diesem ist diese Fläche lediglich als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung
Parkanlage festgesetzt. Die ursprüngliche
Festsetzung zur Aufschüttung in diesem
Bereich wurde im Bebauungsplan SEEPARK, 1. Änderung übernommen. Die
Aufschüttungen erfolgten zur Herstellung
der Parkanlage. Weitere Festsetzungen
wurden für diesen Bereich im Bebauungsplan SEEPARK nicht getroffen.

Vom zuständigen Naturschutzbeauftragten wird Die Planung sieht vor, dass die Stellplätze Kenntnisnahme
angeregt, die Parkbuchten und Zuwegungen mit und Fahrwege naturnah ausgestaltet
einer wassergebundene Deckschicht zu verse- werden (wassergebundene Ausführung).
hen. Zudem wird vorgeschlagen, dass auf eine
Beleuchtung der Parkplätze verzichtet werden
sollte.
Die Verwaltung bittet, die Stellungnahmen zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zu beschließen.

Stefan Löhr
Dipl.- Ing.

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