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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -j

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 240/2020

Datum: 03.09.2020 Az.: 922.5620

Amt: 202
Singler

Abstimmung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

02.11.2020

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.11.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

jJ/d l/t

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

j ZfT

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

OJP/^V/

Betreff:

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Übertragung eines Geschäftsanteils

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden der Förderungsgesellschaft für
die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH aus der Lan­
desgartenschau Lahr 2018 GmbH zu und übernimmt deren Stammkapital­
anteil zum Nennwert von 10.000 €.
2. Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Geschäftsanteils der
Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgarten­
schauen mbH nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entwurfs und
ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung
dem Austritt zuzustimmen und alle hierfür notwendigen Erklärungen abzu­
geben.

Anlaqe(n):
Entwurf Übertragung Geschäftsanteil

Bearbeitungsvermerk

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

240/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Das Stammkapital der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH beträgt 30.000 €. Hier­
von hält die Gesellschafterin Stadt Lahr 20.000 € und die Gesellschafterin Förde­
rungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH in
Ostfildern (bwgrün) 10.000 €.
Die Vertreter des Gesellschafters bwgrün haben in den vergangenen Monaten darum
gebeten, aus der Gesellschaft auszuscheiden. Herr Oberbürgermeister Ibert hat den
Vertretern von bwgrün zugesagt, den Austrittswunsch prüfen zu lassen.
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages (§ 26) scheidet bwgrün unmit­
telbar nach Feststellung der Schlussabrechnung und der Erstellung des Schlussbe­
richtes über die Landesgartenschau 2018 in Lahr durch die Gesellschafterversamm­
lung als Gesellschafter aus. Dabei wird deren Stammeinlage zum Nennwert von der
Stadt Lahr übernommen. Gleichzeitig scheiden die von diesem Gesellschafter ent­
sandten Mitglieder aus deren Organen aus. Die derart ausscheidenden Mitglieder
des Aufsichtsrats werden nicht ersetzt; vielmehr verringert sich die Zahl der Mitglie­
der des Aufsichtsrats entsprechend. Die Übernahme zum Nennwert deckt sich mit
der Regelung unter § 2 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages, wonach ein Gesellschaf­
ter bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als sei­
nen eingezahlten Kapitalanteil und den gemeinen Wert einer geleisteten Sacheinlage
zurückerhalten darf.
Die Voraussetzungen für das Ausscheiden von bwgrün nach § 26 des Gesellschafts­
vertrages sind derzeit noch nicht erfüllt, da die Erstellung eines Schlussberichtes und
die Feststellung der Schlussabrechnung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich
sind.
Die Verwaltung und die Geschäftsführung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
haben gemeinsam den Austrittswunsch einer externen juristischen Prüfung unter­
ziehen lassen. Diese Prüfung kommt zum Schluss, dass keine Bedenken bestehen,
die in § 26 des Gesellschaftsvertrages nach den dort genannten Voraussetzungen
vorgesehene Übernahme des Geschäftsanteils vorzuziehen. Rechtliche Nachteile im
Falle eines sofortigen Erwerbs des Geschäftsanteils durch die Stadt Lahr zum
Nennwert sind nicht erkennbar.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Ausscheiden von bwgrün
aus der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH zuzustimmen und deren Stammkapi­
talanteil zum Nennwert zu übernehmen. Hierfür ist ein Vertrag zur Übertragung des
Geschäftsanteils zu schließen und eine Gesellschafterversammlung abzuhalten.

Oberbürgermeister

Stadtkämmerer

Entwurf Vertrag über die Übertragung eines Geschäftsanteils

Von mir, dem Unterzeichneten Notar _______ mit dem Amtssitz in
_______

sind anwesend:

1. Herr Markus Hermann Ibert, geb. am
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, -ausgewiesen durch Personalaus­
weis­
handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als Oberbürgermeis­
ter für die Stadt Lahr, Rathausplatz 4, 77933 Lahr

im Folgenden „Erwerber" genannt
2. Herr Tobias de Haen, geb. am ______ , wohnhaft in ______ ,
-ausgewiesen durch Personalausweis­
handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als Geschäftsführer
für die Förderungsgesellschaft für die BadenWürttembergischen Landesgartenschauen mbH mit Sitz in 73760
Ostfildern, Parkstraße 1
im Folgenden „Veräußerer" genannt
Aufgrund Einsicht in das Handelsregister des Amtsgerichts
Stuttgart bescheinigt der Unterzeichnete Notar, dass dort un­
ter HRB 213777 die Förderungsgesellschaft für die BadenWürttembergischen Landesgartenschauen mbH mit Sitz in Ostfil­
dern eingetragen ist, und Herr Tobias de Haen als Geschäfts­
führer zur Vertretung derselben einzeln und unter Befreiung
von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt ist.
Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachfolgenden

Anteilsübertragungs- und Abtretungsvertrages.

. . ./ 2

Seite 2

I. Vorbemerkung
Ausweislich der zuletzt beim Registergericht eingereichten Ge­
sellschafterliste sind Gesellschafter der im Handelsregister
des Amtsgerichts Freiburg i. Br. Unter HRB 711496 eingetrage­
nen Gesellschaft unter der Firma Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH, deren voll eingezahltes Stammkapital 30.000,00 € be­
trägt :
1. Der Erwerber mit einer Stammeinlage im Nennwert von
20.000,00 € und
2 . der Veräußerer mit einer Stammeinlage im Nennbetrag von
10.000,00 €.

II. Geschäftsanteilsübertragung und -abtretung
1. Der Veräußerer überträgt hiermit dem dies annehmenden Er­
werber seinen vorbezeichneten Geschäftsanteil in Höhe von
10.000,00 € an der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH.
2 . Mitübertragen sind sämtliche aus der Beteiligung sich er­
gebenden statutarischen und gesetzlichen Rechte oder
sonstige Rechte des Veräußerers. Gewinnbezugsrechte ent­
fallen auf den Geschäftsanteil nicht, da die Gesellschaf­
ter nach § 2 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages keine Ge­
winnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mit­
teln der Gesellschaft erhalten.
3. Die Abtretung erfolgt mit sofortiger Wirkung.
Der Kaufpreis beträgt 10.000,00 €. Er ist spätestens bis
zum 15.12.2020 an den Veräußerer zu bezahlen.

III. Einwilligung
Die vorstehende Übertragung des Geschäftsanteils bedarf nach
den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Landesgarten­
schau Lahr 2018' GmbH der Einwilligung der Gesellschafterver. . ./ 3

Seite 3

Sammlung. Der Erwerber und der Veräußerer als einzige Gesell­
schafter halten hiermit unter Verzicht auf die Einhaltung al­
ler Frist- und Formvorschriften eine außerordentliche Gesell­
schafterversammlung ab und beschließen einstimmig, dass der
Übertragung des Geschäftsanteils zugestimmt wird.

IV. Versicherung, Haftung
Der Veräußerer versichert, dass seine Stammeinlage voll er­
bracht ist und dass eine unberechtigte Rückgewähr der Stamm•einlage nicht erfolgt ist. Er garantiert ferner, dass keine
Nachschuss- oder Erstattungsverpflichtungen bestehen und steht
dafür ein, dass der Anteil nicht mit Rechten Dritter belastet
ist und er über ihn frei verfügen kann.

V.

Kosten

Die Kosten dieser Urkunde und ihres Vollzugs trägt der Erwer­
ber .

VI. Schlussbestiinmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Anstelle der
weggefallenen Bestimmungen gilt diejenige gesetzlich zulässige
Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe­
kommt. Entsprechendes gilt für eine etwaige ergänzungsbedürf­
tige Vertragslücke.

VII. Hinweise