Beschlussvorlage (Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Übertragung eines Geschäftsanteils)
16. November 2020
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 03.09.2020 Az.: 922.5620 Drucksache Nr.: 240/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 02.11.2020 vorberatend nichtöffentlich Ohne Abstimmung Gemeinderat 16.11.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH; Übertragung eines Geschäftsanteils Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden der Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH aus der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH zu und übernimmt deren Stammkapitalanteil zum Nennwert von 10.000 €. 2. Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Geschäftsanteils der Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Entwurfs und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Austritt zuzustimmen und alle hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben. Anlage(n): Entwurf Übertragung Geschäftsanteil BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 240/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Das Stammkapital der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH beträgt 30.000 €. Hiervon hält die Gesellschafterin Stadt Lahr 20.000 € und die Gesellschafterin Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen mbH in Ostfildern (bwgrün) 10.000 €. Die Vertreter des Gesellschafters bwgrün haben in den vergangenen Monaten darum gebeten, aus der Gesellschaft auszuscheiden. Herr Oberbürgermeister Ibert hat den Vertretern von bwgrün zugesagt, den Austrittswunsch prüfen zu lassen. Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages (§ 26) scheidet bwgrün unmittelbar nach Feststellung der Schlussabrechnung und der Erstellung des Schlussberichtes über die Landesgartenschau 2018 in Lahr durch die Gesellschafterversammlung als Gesellschafter aus. Dabei wird deren Stammeinlage zum Nennwert von der Stadt Lahr übernommen. Gleichzeitig scheiden die von diesem Gesellschafter entsandten Mitglieder aus deren Organen aus. Die derart ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrats werden nicht ersetzt; vielmehr verringert sich die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entsprechend. Die Übernahme zum Nennwert deckt sich mit der Regelung unter § 2 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages, wonach ein Gesellschafter bei seinem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als seinen eingezahlten Kapitalanteil und den gemeinen Wert einer geleisteten Sacheinlage zurückerhalten darf. Die Voraussetzungen für das Ausscheiden von bwgrün nach § 26 des Gesellschaftsvertrages sind derzeit noch nicht erfüllt, da die Erstellung eines Schlussberichtes und die Feststellung der Schlussabrechnung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sind. Die Verwaltung und die Geschäftsführung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH haben gemeinsam den Austrittswunsch einer externen juristischen Prüfung unterziehen lassen. Diese Prüfung kommt zum Schluss, dass keine Bedenken bestehen, die in § 26 des Gesellschaftsvertrages nach den dort genannten Voraussetzungen vorgesehene Übernahme des Geschäftsanteils vorzuziehen. Rechtliche Nachteile im Falle eines sofortigen Erwerbs des Geschäftsanteils durch die Stadt Lahr zum Nennwert sind nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dem Ausscheiden von bwgrün aus der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH zuzustimmen und deren Stammkapitalanteil zum Nennwert zu übernehmen. Hierfür ist ein Vertrag zur Übertragung des Geschäftsanteils zu schließen und eine Gesellschafterversammlung abzuhalten. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer