Beschlussvorlage (Windkraft in Lahr)
14. Dezember 2020
Beschlussvorlage Amt: 61 Fink/ Stabsstelle Umwelt Kaiser Datum: 17.11.2020 Az.: - 0680/Fk/ 0621/MK Drucksache Nr.: 327/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 02.12.2020 vorberatend öffentlich Gemeinderat 14.12.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt --------------- Betreff: Windkraft in Lahr Beschlussvorschlag: 1. 2. 3. 4. Zur verstärkten Erzeugung erneuerbarer Energie in Lahr und als wichtiger Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimapolitischen Ziele der Stadt Lahr wird die Ansiedlung weiterer Windenergieanlagen auf der Lahrer Gemarkung unterstützt. Aus Gründen des guten Nachbarschaftsverhältnisses mit Seelbach werden Windenergieanlagen im Bereich Lauenberg nicht weiterverfolgt. Für alle anderen Standorte ist die Stadt offen und befürwortet eine tiefergehende Untersuchung auf Kosten der Interessenten. Die Verwaltung wird beauftragt, Rahmenverträge mit den Interessenten zu verhandeln und abzuschließen. Anlage(n): - Übersichtsplan Windkraft in Lahr - Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 327/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Eine wichtige Maßnahme aus dem 10-Jahre-Aktionsplan des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Lahr 2012 zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie an der Stromerzeugung ist die Realisierung weiterer Windenergieanlagen auf der Lahrer Gemarkung. Wurden in den letzten Jahrzehnten zuerst die windhöffigsten und damit am schnellsten rentabelsten Lagen bebaut, die östlich von Lahr lagen, so gibt es durch verbesserte Datengrundlagen und technisch optimierte Windenergieanlagen inzwischen auch mehrere Projektentwickler die sich für die Gemarkung von Lahr interessieren. Planungsgrundlagen Nach Änderung des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg und der damit einhergehenden Steuerungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene hatte die Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim im Dezember 2012 den Aufstellungsbeschluss zum Teilflächennutzungsplan Windkraft gefasst mit der Vorgabe, fünf Konzentrationsgebiete (mit Kippenheimer Gemarkung) näher zu untersuchen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte Anfang 2013. Die Offenlage wurde ausgesetzt, da kostenintensive Gutachten im sechsstelligen Bereich erforderlich werden (Flora, Fauna etc.) und diese auch sehr schnell veralten. Darüber hinaus waren die Standorte auf Lahrer Gemarkung auf Grund der geringeren Windhöffigkeit bisher nicht sehr attraktiv. Anfragen und Projektentwicklungen der Investoren konzentrierten sich bisher auf die ertragreicheren (höher gelegenen) Standorte in den Nachbarkommunen, wie etwa den Rauhkasten/Steinfirst an der Gemarkungsgrenze Friesenheim/Gengenbach oder auf Seelbacher Gemarkung. Mit dem neuen Windatlas Baden-Württemberg 2019 ergeben sich verbesserte Daten- und Informationsgrundlagen gegenüber dem Windatlas 2011. So werden nun auch größere Flächen auf Lahrer Gemarkung mit potenziell adäquaten Winderträgen dargestellt. Zudem ermöglicht die weiterentwickelte Anlagentechnik ein wirtschaftliches Betreiben an Standorten, die vor zehn Jahren für Investoren noch nicht interessant waren. Drei der von den Investoren vorgeschlagenen näher zu untersuchenden Standorte befinden sich innerhalb der 2012 (Aufstellung Teilflächennutzungsplan) beschlossenen näher zu untersuchenden Bereiche. Dies sind das Langeck, der Lauenberg und der Schlossbühl. Zwei Standortbereiche – Sulzberg/Ernet (Gemarkung Lahr und Sulz) und Am Detschel (Gemarkung Kippenheimweiler) liegen außerhalb der oben genannten Suchräume. Zum potenziellen Standort Lauenberg hatte die Gemeinde Seelbach bereits 2013 ihre ablehnende Haltung geäußert, da der Standort auf Grund seiner Nähe und Ausrichtung zum Gesamtort erhebliche Auswirkungen im Hinblick auf das Erscheinungsbild hätte. Bei kürzlich geführten informellen Gesprächen auf Bürgermeisterebene wurde die Haltung gegenüber dem Standort Lauenberg nochmal damit bekräftigt, dass auf Seelbacher Gemarkung inzwischen eine große Anzahl an Anlagen bestehe. Mit Blick auf eine gute nachbarschaftliche Beziehung empfiehlt die Verwaltung den Standort Lauenberg nicht weiter zu verfolgen. (Die Potenzialfläche ist zum allergrößten Teil in städtischem Besitz). Drucksache 327/2020 Seite - 3 - Genehmigungsgrundlagen Zur Genehmigung von Windkraftanlagen ist ein immissionsschutzrechtliches Verfahren erforderlich. Genehmigende Behörde ist das Landratsamt Ortenaukreis. Zur Beantragung sind durch die Antragstellenden umfangreiche Unterlagen und Gutachten vorzulegen. Insbesondere die Prüfung der Umweltverträglichkeit erfordert aktuelle und detaillierte Gutachten zu Themenkomplexen wie Lärm, Artenschutz, Sichtbarkeit etc. Windkraftanlagen sind (gemäß § 35 Baugesetzbuch) im Außenbereich zulässig, wenn sie öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen eines Flächennutzungsplans widerspricht. Das derzeit, aus oben genannten Gründen, ruhende Aufstellungsverfahren des Teil-FNP Windkraft hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen, da es nicht den Stand „formelle Planreife“ erreicht hat. Damit ist eine Steuerungsmöglichkeit auf Flächennutzungsplanebene nicht gegeben. Die Anfragen für mögliche Standorte zeigen, dass sich ein Großteil der Potenzialflächen in den 2012 als zu vertiefende Bereiche beschlossenen Flächen befindet. Hinzu kommen die Bereiche Sulzberg/Ernet und Am Detschel, die aus den verbesserten Windatlasdaten resultieren. Grundsätzlich handelt es sich bei den dargestellten Standorten/Bereichen um erste Vorschläge verschiedener Interessenten, die zunächst auf den Kriterien Windhöffigkeit und Abstand zu Wohngebieten bzw. Wohngebäuden aufbauen. Hierbei ist noch keine Prüfung zur Umweltverträglichkeit erfolgt. (So liegen z.B. mehrere Potenzialflächen innerhalb von FloraFauna-Habitat-Gebieten.) Zur Klärung, ob ein Standort dann tatsächlich geeignet wäre, sind umfangreiche und zeit- und kostenintensive Gutachten erforderlich. Die Interessenten möchten daher für die jeweiligen Standorte mit städtischen Flurstücken Verträge mit der Stadt Lahr abschließen, damit sie im Kalenderjahr 2021 die notwendigen Untersuchungen durchführen können. Die erzielten Ergebnisse werden dann genauer aufzeigen, wo auf der Lahrer Gemarkung Windenergieanlagen voraussichtlich genehmigungsfähig sind. Mit dem Ausbau der Windenergie kann ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Die Verwaltung begrüßt daher, dass jetzt auch verstärkt Flächen für Windkraftanlagen auf Lahrer Gemarkung in den Fokus genommen werden können und empfiehlt vertiefende Untersuchungen durch die Interessenten. Bei der Gemeinderatsklausur 2020 wurde die Maßnahme „Unterstützung der Ansiedlung weiterer Windenergieanlagen auf Lahrer Gemarkung“ als besonders wichtig und nutzbringend hervorgehoben und priorisiert. Tilman Petters Sabine Fink Manfred Kaiser Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.