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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage
Amt: 61 Fink/Stabsstelle Umwelt Kaiser

Datum: 17.11.2020 Az.: -0680/Fk/
-0621 MK

Drucksache Nr.: 327/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

02.12.2020

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

14.12.2020

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
OberbiV ^örmeister

Erster Bürgermeister

ki(

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

{J. fr//'* zn //,

ilMo 7MH/o
Betreff:

Windkraft in Lahr

Beschlussvorschlag:

1.

2.
3.
4.

Zur verstärkten Erzeugung erneuerbarer Energie in Lahr und als wichtiger
Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimapolitischen Ziele der Stadt
Lahr wird die Ansiedlung weiterer Windenergieanlagen auf der Lahrer
Gemarkung unterstützt.
Aus Gründen des guten Nachbarschaftsverhältnisses mit Seelbach
werden Windenergieanlagen im Bereich Lauenberg nicht weiterverfolgt.
Für alle anderen Standorte ist die Stadt offen und befürwortet eine
tiefergehende Untersuchung auf Kosten der Interessenten.
Die Verwaltung wird beauftragt, Rahmenverträge mit den Interessenten
zu verhandeln und abzuschließen.

Anlaqe(n):
- Übersichtsplan Windkraft in Lahr

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 327/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Eine wichtige Maßnahme aus dem 10-Jahre-Aktionsplan des Integrierten
Klimaschutzkonzeptes Lahr 2012 zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie an
der Stromerzeugung ist die Realisierung weiterer Windenergieanlagen auf der Lahrer
Gemarkung. Wurden in den letzten Jahrzehnten zuerst die windhöffigsten und damit
am schnellsten rentabelsten Lagen bebaut, die östlich von Lahr lagen, so gibt es durch
verbesserte Datengrundlagen und technisch optimierte Windenergieanlagen
inzwischen auch mehrere Projektentwickler die sich für die Gemarkung von Lahr
interessieren.
Planungsgrundlagen
Nach Änderung des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg und der damit
einhergehenden Steuerungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene hatte die
Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim im Dezember 2012 den
Aufstellungsbeschluss zum Teilflächennutzungsplan Windkraft gefasst mit der
Vorgabe, fünf Konzentrationsgebiete (mit Kippenheimer Gemarkung) näher zu
untersuchen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange erfolgte Anfang 2013.
Die Offenlage wurde ausgesetzt, da kostenintensive Gutachten im sechsstelligen
Bereich erforderlich werden (Flora, Fauna etc.) und diese auch sehr schnell veralten.
Darüber hinaus waren die Standorte auf Lahrer Gemarkung auf Grund der geringeren
Windhöffigkeit bisher nicht sehr attraktiv. Anfragen und Projektentwicklungen der
Investoren konzentrierten sich bisher auf die ertragreicheren (höher gelegenen)
Standorte in den Nachbarkommunen, wie etwa den Ra uh kasten/Steinfirst an der
Gemarkungsgrenze Friesenheim/Gengenbach oder auf Seelbacher Gemarkung.
Mit dem neuen Windatlas Baden-Württemberg 2019 ergeben sich verbesserte Datenund Informationsgrundlagen gegenüber dem Windatlas 2011. So werden nun auch
größere Flächen auf Lahrer Gemarkung mit potenziell adäquaten Winderträgen
dargestellt. Zudem ermöglicht die weiterentwickelte Anlagentechnik ein wirtschaftliches
Betreiben an Standorten, die vor zehn Jahren für Investoren noch nicht interessant
waren.
Drei der von den Investoren vorgeschlagenen näher zu untersuchenden Standorte
befinden sich innerhalb der 2012 (Aufstellung Teilflächennutzungsplan) beschlossenen
näher zu untersuchenden Bereiche. Dies sind das Langeck, der Lauenberg und der
Schlossbühl. Zwei Standortbereiche - Sulzberg/Ernet (Gemarkung Lahr und Sulz) und
Am Detschel (Gemarkung Kippenheimweiler) liegen außerhalb der oben genannten
Suchräume.
Zum potenziellen Standort Lauenberg hatte die Gemeinde Seelbach bereits 2013 ihre
ablehnende Flaltung geäußert, da der Standort auf Grund seiner Nähe und Ausrichtung
zum Gesamtort erhebliche Auswirkungen im Flinblick auf das Erscheinungsbild hätte.
Bei kürzlich geführten informellen Gesprächen auf Bürgermeisterebene wurde die
Haltung gegenüber dem Standort Lauenberg nochmal damit bekräftigt, dass auf
Seelbacher Gemarkung inzwischen eine große Anzahl an Anlagen bestehe. Mit Blick
auf eine gute nachbarschaftliche Beziehung empfiehlt die Verwaltung den Standort
Lauenberg nicht weiter zu verfolgen. (Die Potenzialfläche ist zum allergrößten Teil in
städtischem Besitz).

Drucksache 327/2020

Seite - 3 -

Genehmigungsgrundlagen
Zur Genehmigung von Windkraftanlagen ist ein immissionsschutzrechtliches Verfahren
erforderlich. Genehmigende Behörde ist das Landratsamt Ortenaukreis. Zur
Beantragung sind durch die Antragstellenden umfangreiche Unterlagen und Gutachten
vorzulegen. Insbesondere die Prüfung der Umweltverträglichkeit erfordert aktuelle und
detaillierte Gutachten zu Themenkomplexen wie Lärm, Artenschutz, Sichtbarkeit etc.
Windkraftanlagen sind (gemäß § 35 Baugesetzbuch) im Außenbereich zulässig, wenn
sie öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung
gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn
das Vorhaben den Darstellungen eines Flächennutzungsplans widerspricht. Das
derzeit, aus oben genannten Gründen, ruhende Aufstellungsverfahren des Teil-FNP
Windkraft hat keine unmittelbaren Rechtswirkungen, da es nicht den Stand „formelle
Planreife“ erreicht hat. Damit ist eine Steuerungsmöglichkeit auf
Flächennutzungsplanebene nicht gegeben.
Die Anfragen für mögliche Standorte zeigen, dass sich ein Großteil der
Potenzialflächen in den 2012 als zu vertiefende Bereiche beschlossenen Flächen
befindet. Hinzu kommen die Bereiche Sulzberg/Ernet und Am Detschel, die aus den
verbesserten Windatlasdaten resultieren.
Grundsätzlich handelt es sich bei den dargestellten Standorten/Bereichen um erste
Vorschläge verschiedener Interessenten, die zunächst auf den Kriterien Windhöffigkeit
und Abstand zu Wohngebieten bzw. Wohngebäuden aufbauen. Hierbei ist noch keine
Prüfung zur Umweltverträglichkeit erfolgt. (So liegen z.B. mehrere Potenzialflächen
innerhalb von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten.) Zur Klärung, ob ein Standort dann
tatsächlich geeignet wäre, sind umfangreiche und zeit- und kostenintensive Gutachten
erforderlich. Die Interessenten möchten daher für die jeweiligen Standorte mit
städtischen Flurstücken Verträge mit der Stadt Lahr abschließen, damit sie im
Kalenderjahr 2021 die notwendigen Untersuchungen durchführen können. Die erzielten
Ergebnisse werden dann genauer aufzeigen, wo auf der Lahrer Gemarkung
Windenergieanlagen voraussichtlich genehmigungsfähig sind.
Mit dem Ausbau der Windenergie kann ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz
geleistet werden. Die Verwaltung begrüßt daher, dass jetzt auch verstärkt
Flächen für Windkraftanlagen auf Lahrer Gemarkung in den Fokus genommen
werden können und empfiehlt vertiefende Untersuchungen durch die
Interessenten.
Bei der Gemeinderatsklausur 2020 wurde die Maßnahme „Unterstützung der
Ansiedlung weiterer Windenergieanlagen auf Lahrer Gemarkung“ als besonders
wichtig und nutzbringend hervorgehoben und priorisiert.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die' Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.