Beschlussvorlage (Erweiterung der Substitutionspraxis Lahr - Umbau des Gemeindesaals, Jammstraße 2)
Vorlage: Erweiterung der Substitutionspraxis Lahr - Umbau des Gemeindesaals, Jammstraße 2
14. Dezember 2020
Beschlussvorlage (Erweiterung der Substitutionspraxis Lahr
- Umbau des Gemeindesaals, Jammstraße 2)
Beschlussvorlage (1. Kostenschätzung Umbau Gemeindesaal)
Beschlussvorlage (2. Grundriss Gemeinderatssaal)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht der Drogenberatung Lahr an den Ortenaukreis, Stand August 2020)
14. Dezember 2020
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Beschlussvorlage (Erweiterung der Substitutionspraxis Lahr
- Umbau des Gemeindesaals, Jammstraße 2)
Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (2. Grundriss Gemeinderatssaal)Beschlussvorlage (1. Kostenschätzung Umbau Gemeindesaal)Beschlussvorlage (Sachstandsbericht der Drogenberatung Lahr an den Ortenaukreis, Stand August 2020)
Beschlussvorlage Amt: 50 Töpfer Datum: 02.11.2020 Az.: 424.12962 Drucksache Nr.: 306/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 25.11.2020 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Haupt- und Personalausschuss 30.11.2020 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 14.12.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Erweiterung der Substitutionspraxis Lahr - Umbau des Gemeindesaals, Jammstraße 2 Beschlussvorschlag: 1. Den Erweiterungsplänen der Substitutionspraxis Lahr wird zugestimmt. 2. Für die Umbaumaßnahmen werden Kosten in Höhe von 50.000 € erwartet. Die Stadt Lahr gewährt zu diesem Zweck einen Zuschuss bis zu 30.000 €, die Kassenärztliche Vereinigung hat eine Förderung von 20.000 € in Aussicht gestellt. 3. Der Gemeinderat bewilligt hierfür bei der Kostenstelle 31605001 „Förderung der Wohlfahrtspflege“ und der Kostenart 43180000 „Zuschüsse an übrige Bereiche“ gemäß § 84 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von bis zu 30.000 €. Die Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen erfolgt durch betragsgleiche Einsparungen bei der Kostenstelle 36205003 „Jugenderholungsmaßnahmen“. 4. Mit der bwlv (Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH) als Träger der Drogenberatung Lahr wird ein entsprechender Mietvertrag ausgearbeitet und abgeschlossen. Anlage(n): 1. Kostenschätzung Umbau Gemeindesaal 2. Grundriss Gemeinderatssaal 3. Sachstandsbericht der Drogenberatung Lahr an den Ortenaukreis, Stand August 2020 Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 306/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Substitutionspraxis ist räumlich sehr beengt und muss sich erweitern, um eine adäquate Versorgungsstruktur gewährleisten zu können. Der bwlv (Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH) als bisheriger Träger der Substitutionspraxis kann diese Aufgabe nicht weiter übernehmen und hat im vergangenen Jahr einen Prozess der Umstrukturierung sowohl in Lahr als auch in Kehl eingeleitet. Gemeinsames Ziel von Träger, Drogenberatung, Substitutionspraxis, Kreis- und Stadtverwaltung ist es, dass die soziale und medizinische Betreuung der Klienten weiterhin unter einem Dach angeboten werden kann. Bricht diese Versorgungsstruktur weg, können viele Substituierte ihrer Berufstätigkeit nicht mehr nachkommen und ihren Alltag nicht mehr bewältigen. Aus diesem Grund hat gerade die Stadt Lahr ein großes Interesse an der Aufrechterhaltung des Angebotes. Derzeit werden ca. 80 Personen in der Lahrer Praxis substituiert, weitere bei Lahrer Hausärzten und in Offenburg. Ab einer Größenordnung von ca. 100 Patienten ist die Praxis in der Lage, nicht mehr defizitär zu arbeiten, was mithilfe der neuen Räumlichkeiten möglich sein wird. Das Gebäude in der Jammstraße wurde vor einigen Jahren von der Kirchengemeinde an die Stadt übergeben, die es saniert und an die Drogenberatung vermietet hat. Der Gemeindesaal wird derzeit von der Kirchengemeinde genutzt, in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde eine Kündigung zum 31.12.2020 ausgesprochen, um dort die Substitutionspraxis erweitern zu können. Die geplanten Umbaumaßnahmen können somit ab Januar beginnen. Die vorgesehenen baulichen Veränderungen finden vornehmlich im ehemaligen Gemeindesaal statt. Der Saal wird zur Umnutzung als Substitutionspraxis mit Ständerwänden neu aufgeteilt. Die Räumlichkeiten müssen in diesem Zuge saniert und zusätzlich ausgestattet werden um den Hygieneanforderungen gerecht zu werden. Dies beinhaltet unter anderem den Einbau von Waschmöglichkeiten in den Behandlungsräumen, die Sanierung des Besucher-WCs und die Einrichtung eines Laborraums. Im Zuge der Umnutzung müssen aus brandschutzrechtlichen Gründen im Bestand einige Veränderungen vorgenommen werden. Für höheren Einbruchsschutz müssen zusätzlich die Tür- und Fensteröffnungen ertüchtigt werden. Nach langen Verhandlungen hat die Kassenärztliche Vereinigung einen Zuschuss in Höhe von 20.000 € zugesagt, die Stadt Lahr soll die noch fehlenden Differenz der Kosten für den Umbau tragen. Der Mietvertrag wird gestaffelt sein, sodass zunächst auf Mieteinnahmen verzichtet wird bis die Praxis nicht mehr defizitär arbeitet und anschließend schrittweise eine angemessene Miete erhoben werden kann. Mit der Kirchengemeinde fanden im vergangenen Jahr vielfältige Gespräche statt, um eine Lösung für die ab Januar fehlenden Räume zu finden. So konnte die Garage der Drogenberatung als Lagerfläche gewonnen werden. Noch offen ist, wo künftig die Gemeindearbeit stattfinden kann. Teilweise kann der Doler Platz als Ausweichfläche genutzt werden, dies ist aber nach Rückmeldung der Gemeindemitglieder nicht ausreichend. Die Kirchengemeinde wollte auf die Stadtverwaltung mit möglichen Plänen zur Schaffung eines Anbaus an die Kirche zukommen. Sobald diese vorliegen, können sie geprüft werden. Eine alternative Unterbringung der Substitutionspraxis z.B. in Form von Containern oder in umliegenden Räumlichkeiten wurde geprüft und ist aus Sicherheitsgründen (Betäubungsmittelgesetz) sowie fehlenden Angeboten nicht zu realisieren. Die Verwaltung empfiehlt, den Zuschuss zu gewähren. Die Versorgung der Substituierten in Lahr ist zwingend notwendig und ermöglicht den Klienten eine Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben. Die Erweiterung der Praxisräume bietet für viele neue Klienten eine wohnortnahe Versorgung und stellt die Praxis zukunftsfähig auf - auch in Hinblick auf die Nachfolgesuche der derzeit behandelnden Substitutionsärztin. Dass die Kirchengemeinde die Räumlichkeiten dadurch nicht mehr nutzen kann, ist bedauerlich, war aber in der Abwägung nicht vermeidbar. Die Verwaltung wird bei der Suche nach Alternativen weiterhin unterstützen. Drucksache 306/2020 Seite - 3 - Die Deckung der Mehraufwendungen bzw. -zahlungen in Höhe von bis zu 30.000 € ist durch Coronabedingte Einsparungen bei der Stadtranderholung möglich (entfallene Mietkosten und Bustransfer). Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung Silke Kabisch Abteilungsleitung