Beschlussvorlage (Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Änderung der Verbandssatzung)
22. Februar 2021
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 01.02.2021 Az.: 922.5232 Drucksache Nr.: 18/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 22.02.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Änderung der Verbandssatzung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung zu und ermächtigt den Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung der Änderung zuzustimmen. Anlage(n): Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbands "Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr" Synopse Anlage0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 18/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 18/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Die Verbandsverwaltung des Zweckverbands Industrie –und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) hat der Verwaltung eine Änderung der Verbandssatzung zugeleitet. Die Änderungsnotwendigkeit geht auf mehrere Ursachen zurück. Zum einen waren aus früheren Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt noch klarstellende Hinweise zur Änderung der Satzung aufzunehmen. Dies betrifft die Deckung des Finanzbedarfs des Zweckverbands (§ 10 Abs. 1). Zum anderen wurde bereits vor längerer Zeit mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst die Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte aufgehoben. Dies wird nun in der Satzung nachvollzogen (§ 7 Abs. 2). Der Zweckverband hat sich im Rahmen der Aufgabenerfüllung vor einigen Jahren an der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH beteiligt. Die Möglichkeit zur Beteiligung wird nun klarstellend in der Verbandssatzung geregelt (§ 2 Abs. 4). Daneben ist im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts zu entscheiden, ob der Zweckverband seine Wirtschaftsführung auf Basis des NKHR oder des HGB vornimmt (§ 10a). Der Zweckverband hat sich dazu entschieden diese auf Basis des HGB vorzunehmen. Des Weiteren möchte der Zweckverband künftig die Möglichkeit nutzen Sitzungen online durchzuführen. Hierfür ist eine entsprechende Regelung in der Verbandssatzung aufzunehmen (6 Abs. 7). Abschließend möchte der Zweckverband von der Möglichkeit zur digitalen Veröffentlichung seiner Bekanntmachungen Gebrauch machen. Hierfür ist ebenfalls eine Regelung in der Verbandssatzung aufzunehmen (§ 15). Die Änderung der Verbandssatzung wurde vom Zweckverband mit der Rechtsaufsichtsbehörde zuvor abgestimmt. Diese hat länger gedauert als ursprünglich angenommen. Die Unterlagen gingen der Verwaltung aus diesem Grund für eine Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss nicht mehr rechtzeitig zu. Daher erfolgt die direkte Behandlung im Gemeinderat damit die Beschlussfassung in der Verbandssatzung erfolgen kann. Die Verwaltung empfiehlt der Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer