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Beschlussvorlage (Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr; Änderung der Verbandssatzung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 01.02.2021 Az.: 922.5232

Drucksache Nr.: 18/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

22.02.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr;
Änderung der Verbandssatzung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung zu und ermächtigt den Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung der Änderung zuzustimmen.

Anlage(n):
Satzung zur Änderung der Satzung des Zweckverbands "Industrie- und Gewerbepark Raum
Lahr"
Synopse
Anlage0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 18/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 18/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Die Verbandsverwaltung des Zweckverbands Industrie –und Gewerbepark Raum
Lahr (ZV IGP) hat der Verwaltung eine Änderung der Verbandssatzung zugeleitet.
Die Änderungsnotwendigkeit geht auf mehrere Ursachen zurück. Zum einen waren
aus früheren Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt noch klarstellende Hinweise
zur Änderung der Satzung aufzunehmen. Dies betrifft die Deckung des Finanzbedarfs des Zweckverbands (§ 10 Abs. 1). Zum anderen wurde bereits vor längerer Zeit
mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst die Unterscheidung in Arbeiter und
Angestellte aufgehoben. Dies wird nun in der Satzung nachvollzogen (§ 7 Abs. 2).
Der Zweckverband hat sich im Rahmen der Aufgabenerfüllung vor einigen Jahren an
der Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH beteiligt. Die Möglichkeit zur
Beteiligung wird nun klarstellend in der Verbandssatzung geregelt (§ 2 Abs. 4).
Daneben ist im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts zu
entscheiden, ob der Zweckverband seine Wirtschaftsführung auf Basis des NKHR
oder des HGB vornimmt (§ 10a). Der Zweckverband hat sich dazu entschieden diese
auf Basis des HGB vorzunehmen.
Des Weiteren möchte der Zweckverband künftig die Möglichkeit nutzen Sitzungen
online durchzuführen. Hierfür ist eine entsprechende Regelung in der Verbandssatzung aufzunehmen (6 Abs. 7).
Abschließend möchte der Zweckverband von der Möglichkeit zur digitalen Veröffentlichung seiner Bekanntmachungen Gebrauch machen. Hierfür ist ebenfalls eine Regelung in der Verbandssatzung aufzunehmen (§ 15).
Die Änderung der Verbandssatzung wurde vom Zweckverband mit der Rechtsaufsichtsbehörde zuvor abgestimmt. Diese hat länger gedauert als ursprünglich angenommen. Die Unterlagen gingen der Verwaltung aus diesem Grund für eine Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss nicht mehr rechtzeitig zu. Daher erfolgt die
direkte Behandlung im Gemeinderat damit die Beschlussfassung in der Verbandssatzung erfolgen kann.
Die Verwaltung empfiehlt der Änderung der Verbandssatzung zuzustimmen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer