Beschlussvorlage (Anlage 0)
22. März 2021
f“ 1 Stadt Lahr L -j Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 23.02.2021 Az.: Drucksache Nr.: 36/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 08.03.2021 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 22.03.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingang«ävermerke Oberbüfi ^rmeister /j / Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle Abt. 10/101 Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.02.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Erhebung von Sondernutzungsgebühren Beschlussvorschlag: Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach der „Satzung über die Erhe bung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Lahr/Schwarzwald (Sondernutzungsgebührensatzung)“ gegenüber Unternehmern als Gebührenschuldner, deren Betrieb durch die Corona-Verordnung(en) des Landes zeitweise eingestellt oder eingeschränkt wurde oder ist, wird für den Zeitraum 01.04.2021 bis einschließlich 30.06.2021 verzichtet. Von dem Antragserfordernis nach § 10 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührensatzung wird abgesehen. Anmerkung: Nach der aktuellen Beschlusslage verzichtet die Stadt Lahr auf die Er hebung der Sondernutzungsgebühren bis einschließlich 31.03.2021 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Datum Handzeichen Seite - 2 - Drucksache 36/2021 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) □ Investition Nicht investive Kl Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR 9.000 Jährlich ab Inbetriebnahme/ nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Arbeitgeberaufwand p.a. Entgeltgruppe/ Be Personalmehrbedarf (dauerhaft) (Lohn- und Nebenkosten) in EUR soldungsgruppe Stelle / Bezeichnung 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) KlNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) KINein Drucksache 36/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Von den Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen des Betriebs waren und sind Gastronomie und Einzelhandel besonders betroffen. Selbst nach der bevorstehenden (schrittweisen) Öffnung wird der Betrieb nur unter erschwer ten Bedingungen stattfinden können. Reduzierte Gäste- und Kundenzahlen und höhere Auf wendungen für die Einhaltung der Infektionsschutz-Vorschriften werden auch weiterhin zu ei ner anhaltenden finanziellen Belastung führen. Zur Unterstützung der Lahrer Gastronomen und des Handels schlägt die Verwaltung vor, auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren gegenüber Unternehmern als Gebührenschuld ner, deren Betrieb durch die Corona-Verordnung(en) des Landes zeitweise eingestellt oder eingeschränkt wurde, für den Zeitraum ab dem 01.04.2021 bis zum 30.06.2021 zu verzichten. Die Sondernutzungsgebühren umfassen die überden Gemeingebrauch hinausgehende Nut zung von öffentlichen Straßen bzw. Flächen, beispielsweise für Außenbestuhlungen, Waren auslagen oder Werbung. Der Gesamtbetrag des Verzichts beläuft sich, bemessen an den bereits genehmigten Son dernutzungen und den Erfahrungswerten aus den Vorjahren, für den Zeitraum April bis Juni 2021 auf ca. 9.000,- Euro. Es wird empfohlen, auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren bis 30.06.2021 zu verzich ten. Guido Schöneboom Lucia Vogt