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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L -j

Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 23.02.2021

Az.:

Drucksache Nr.: 36/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

08.03.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

22.03.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingang«ävermerke
Oberbüfi ^rmeister

/j /

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Abt. 10/101
Recht
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.02.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Erhebung von Sondernutzungsgebühren

Beschlussvorschlag:

Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren nach der „Satzung über die Erhe­
bung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt
Lahr/Schwarzwald (Sondernutzungsgebührensatzung)“ gegenüber Unternehmern als
Gebührenschuldner, deren Betrieb durch die Corona-Verordnung(en) des Landes
zeitweise eingestellt oder eingeschränkt wurde oder ist, wird für den Zeitraum
01.04.2021 bis einschließlich 30.06.2021 verzichtet. Von dem Antragserfordernis
nach § 10 Abs. 1 der Sondernutzungsgebührensatzung wird abgesehen.
Anmerkung: Nach der aktuellen Beschlusslage verzichtet die Stadt Lahr auf die Er­
hebung der Sondernutzungsgebühren bis einschließlich 31.03.2021

BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum
Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 36/2021

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
□ Investition

Nicht investive
Kl Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
9.000

Jährlich ab Inbetriebnahme/
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Arbeitgeberaufwand p.a.
Entgeltgruppe/ Be­
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
soldungsgruppe
Stelle / Bezeichnung
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
KlNein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
KINein

Drucksache 36/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Von den Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen des Betriebs waren und sind
Gastronomie und Einzelhandel besonders betroffen.
Selbst nach der bevorstehenden (schrittweisen) Öffnung wird der Betrieb nur unter erschwer­
ten Bedingungen stattfinden können. Reduzierte Gäste- und Kundenzahlen und höhere Auf­
wendungen für die Einhaltung der Infektionsschutz-Vorschriften werden auch weiterhin zu ei­
ner anhaltenden finanziellen Belastung führen.
Zur Unterstützung der Lahrer Gastronomen und des Handels schlägt die Verwaltung vor, auf
die Erhebung der Sondernutzungsgebühren gegenüber Unternehmern als Gebührenschuld­
ner, deren Betrieb durch die Corona-Verordnung(en) des Landes zeitweise eingestellt oder
eingeschränkt wurde, für den Zeitraum ab dem 01.04.2021 bis zum 30.06.2021 zu verzichten.
Die Sondernutzungsgebühren umfassen die überden Gemeingebrauch hinausgehende Nut­
zung von öffentlichen Straßen bzw. Flächen, beispielsweise für Außenbestuhlungen, Waren­
auslagen oder Werbung.
Der Gesamtbetrag des Verzichts beläuft sich, bemessen an den bereits genehmigten Son­
dernutzungen und den Erfahrungswerten aus den Vorjahren, für den Zeitraum April bis Juni
2021 auf ca. 9.000,- Euro.
Es wird empfohlen, auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren bis 30.06.2021 zu verzich­
ten.

Guido Schöneboom

Lucia Vogt