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Beschlussvorlage (Anlage 1_Entwurf Haushaltssatzung 2021)

                                    
                                        Stand: 04.05.2021

Anlage 1

F o r t g e s c h r i e b e n e r Entwurf
Haushaltssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald
für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli
2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 02.12.2020 hat der Gemeinderat der Stadt
Lahr/Schwarzwald am ………………. die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

141.865.150 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

145.850.050 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

- 3.984.900 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis

- 3.984.900 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

140.315.150 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

137.936.550 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

2.378.600 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

6.876.700 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

18.084.500 €

2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

- 11.207.800 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

- 8.829.200 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

10.000.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.300.000 €

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

7.700.000 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands

- 1.129.200 €

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt
10.000.000 € .

auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und

Investitionsförderungsmaßnahmen

belasten

(Verpflichtungsermächti18.910.000 €.

gungen), wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

20.000.000 €.

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

390 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge

Lahr/Schwarzwald, den ………………

Markus Ibert
Oberbürgermeister

390 v.H.