Gemeinderat als Stiftungsrat (Anlage 0)
17. Mai 2021
1 Stadt Lahr I----- 1 Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat Amt: Spital Krupinski Datum: 29.03.2021 Az.: 431.54000 Drucksache Nummer: 79/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 03.05.2021 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 17.05.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Amt 50 Amt 60/603 t Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Kämmerei Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 ___ " Stabsstelle Recht q /$> ?/ Betreff: Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan 2021 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Spital für das Wirtschaftsjahr 2021 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Anlaqefnl: 2021.03.23 ENTWURF Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Spital für das Wirtschaftsjahr 2021a BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: 11 Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Handzeichen Datum Seite - 2 - Drucksache 79/2021 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR El Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen Finanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) Lxi Investition Nicht investive LI Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehl betrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eiqenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.)/ Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 | 2021 | 2022 2023 | 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ Be Arbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten □Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Drucksache 79/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: - Entwurf - Wirtschaftsplan Spital - Wohnen und Pflege für 2021 Drucksache 79/2021 Seite - 4 - - ENTWURF- Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Eigenschaft a!s Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr hat am auf Grund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V, m. § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt beschlossen: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von bei einem Jahresfehlbetrag von €4.029.000 €4.136.000 € 107.000 2. im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je € 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von € 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von € 5. mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von € 1.000.000 453.000 6. Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Lahr, Markus Ibert Vorsitzender des Stiftungsrates Seite - 5 - Drucksache 79/2021 Vorbericht 1. 1.1. Erfolgsplan Allgemeines Die verzögerte Aufstellung des Wirtschaftsplanes resultiert aus erheblicher Mehrarbeit der Heim- und Betriebsleitung für Corona Maßnahmen und die Einhaltung der Vorgaben des Ge sundheitsamtes und der Landesverordnungen. Das Spital ist wie viele andere von der Corona-Pandemie erheblich betroffen. Im Frühjahr 2020 bedeutete dies ein Besuchsverbot für die Angehörigen der Bewohnerinnen. Das Be suchsverbot führte zur Nachfragesenkung nach stationären Plätzen. Mindereinnahmen sind in 2020 und 2021 auch noch auf die Einzelbelegung der Doppelbetten zur Gewährleistung einer Isolierung zurückzuführen. Des Weiteren gab und gibt es erhebliche Aufwendungen für die Schutzausrüstung der Mitarbeiterinnen (Mund- und Nasenschutz, FFP2- und FFP3-Masken, Schutzkittel, Schutzbrillen, Visiere, Überschuhe, Haarschutz, zusätzliche Hygienewägen). Quarantänezeiten von Mitarbeiterinnen führten häufiger zu Ausfallzeiten. Gemäß den Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Abs. 3 SGB XI zum Ausgleich der Covid-19 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen (Kostenerstattungs-Festlegungen) vom 27.03.2020 sollen die Mehraufwendungen und Einnahmeausfälle erstattet werden. Nicht erstattet werden die ausbleibenden Erträge aus In vestitionskosten. Erste Anträge für 2020 wurden durch das Spital gestellt und Ausgleichsbeträge vereinnahmt. Der Erfolgsplan ist nach den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung über die Glie derung der Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut. Durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) erfolgte eine Anpassung des Eigenbetriebsgesetzes, nach der der Vermögensplan durch einen Liquiditätsplan ersetzt werden soll. Für die Anwendung der Ge setzesänderung gilt eine Übergangsfrist bis einschließlich dem Wirtschaftsjahr 2022. Diese wird für den vorliegenden Wirtschaftsplan angewandt. Seit 01.01.1998 werden die nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes ver handelten Pflegesätze abgerechnet. Nach wie vor ist kurz- bis mittelfristig kein Gewinn zu erwarten. Unter anderem ist der zu nied rige Investitionskostenbetrag, der Anteil des Pflegesatzes, der die Refinanzierung des Gebäudes und der Sanierung regelt, verantwortlich dafür. 1.2. Erträge aus Heimentgelten (Pos. 1 ™ 4) Das Gesamtaufkommen aus Heimentgelten wird mit€ 3.603.000 (Pos. 1-4 des Erfolgsplans) veranschlagt. Dabei ist eine Belegungsquote von 92% (Auslastungsgrad in 2020 und Anfang 2021) zu Grunde gelegt. Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung wurden zuletzt am 04.08.2020 verhandelt. Die Laufzeit der Vereinbarung reicht vom 01.09.2020 bis zum 31.10.2021. Eine durchschnittliche Steigerung der Pflegesätze i.H.v. 4,22 % wurde vereinbart. Das seit 01.01.2020 bestehende Pflegeberufegesetz, führt zu einer Erhöhung der Ausbil dungsumlage, von zurzeit 3,52 € pro Tag und pro Bewohner. Dies wird sich vermutlich noch einmal steigern. Drucksache 79/2021 1.3. Seite - 6 - Sonst. Umsatzerlöse nach §277 Abs.1 HGB (Pos. 4a) Aufgrund der neuen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, entsprechend der Pflege buchführungsverordnung, sind in den sonstigen Umsatzerlösen die Erträge aus Hilfs- und Ne benbetrieben sowie Erträge für Verpflegung an Dritte (Gastesser, Mitarbeiter der Stadtverwal tung, Personal) enthalten. Diese sind durch Corona Beschränkungen in 2020 und 2021 stark gesunken. Im Übrigen gehören Erstattungen von Versicherungen, Erträge durch Leistungen im Betreuten Wohnen und Erträge für die Telefonnutzung dazu. 1.4. Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 8) Unter sonstige betriebliche Erträge fallen nur bestimmte Nebenleistungen der Pflege. Dazu gehören u.a. die Erlöse durch die Inkontinenzversorgung sowie bestimmte Erstattungsleistun gen. 1.5. Personalaufwand (Pos. 9) Die Personalkosten werden mit insgesamt € 2.991.000 angesetzt. Die Veranschlagung erfolg te nach den in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung vereinbarten Personalschlüsseln, entsprechend dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI. Im Übrigen wird auf die Stellenüber sicht im Anhang verwiesen. 1.6. Materialaufwand (Pos. 10 a - d) Unter diesem Posten sind alle Sachaufwendungen enthalten. Berechnungsbasis ist der fortge schriebene Sachaufwand des vergangenen Jahres 2020. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € 610.000. Preissteigerungen in normalem Umfang sind in dem Betrag einberechnet. Trotz geringerer Auslastung durch Beschränkungen der Corona Pandemie, fallen bestimmte Materi alaufwendungen in gleicher Höhe an. Enthalten ist außerdem der Verwaltungskostenbeitrag für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Stadtverwaltung. 1.7. Erträge aus Investitionsförderung (Pos. 16) Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die in der Vergangenheit erhaltenen Zuwendun gen (öffentlich und nicht-öffentlich) in Form von Auflösungen zur Entlastung der Heimentgelte einzusetzen. Die Finanzierung dieser kalkulatorischen Position erfolgt über die Ausgabenseite des Vermögensplans. 1.8. Abschreibungen (Pos. 20) Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden mit € 330.000 angesetzt. Dieser erhöhte Wert resultiert im Wesentlichen aus der Modernisierungsmaßnahme und aus dem neu geschaffe nen Spitalgarten, der in 2019 aktiviert wurde und seit 2020 in vollem Umfang der Abschrei bung unterliegt. Die Aktivierung von weiterem Anlagevermögen ist einbezogen. 1.9. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (Pos. 21) Veranschlagt werden € 65.000, resultierend aus Wartungs- und Instandhaltungskosten. Drucksache 79/2021 Seite - 7 - 1.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 27) Die Heimrechnung bedient die in früheren Jahren für Investitionen aufgenommenen Kredite sowie die Darlehen zur Finanzierung der Modernisierung- und Erweiterung des Spitalgebäudes. Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen war im Jahr 2010 eine Kreditaufnahme i.H.v. € 3.300.000 erforderlich. Die Zinsbelastung beträgt im Planjahr € 35.000. Die Aufhebung der Zinsbindung bei zwei Darlehensverträgen in 2020 (15.02. und 01.11.2020) und die Nachfinan zierung in Form einer entsprechenden Neuvergabe der Kredite führten zu einem erheblichen Rückgang der Zinsaufwendungen. 2. Vermöqensplan Im Vermögensplan werden für das Planungsjahr € 453.000 auf der Einnahmen- und Ausga benseite ausgewiesen. Auf der Einnahmenseite stehen in dieser Höhe Abschreibungen sowie erübrigte Mittel aus Vor jahren zur Verfügung. Die Neugestaltung des Spitalgartens am Storchenturm wurde in 2019 vorgenommen und fertig gestellt. Für Anpassungen am Gebäude und (Ersatz-)Beschaffungen für Küche, Hauswirtschaft, EDV/Technik, Pflege und Außenanlage und sonstige Ausstattung sind 110.000 € veranschlagt. Neben dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag i.H.v. € 102.000 sind im Vermögensplan die Auflösung von Ertragszuschüssen (€ 74.000) sowie die Tilgung von Krediten (€ 137.000) berücksichtigt. 3. Investitionsproqramm In 2021 sind vor allem Ersatzinstandhaltungen notwendig. Weitere Investitionen sind im Investitionsprogramm im Planungsjahr enthalten. Lahr, im März 2021