Beschlussvorlage (Anlage 4b_GesamtfinanzHH bis 2024)
Vorlage: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2021
17. Mai 2021
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1_Entwurf Haushaltssatzung 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 2_Änderungsliste nach HPA-Beratung)
Beschlussvorlage (Anlage 3a_GesamtergebnisHH 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 3b_GesamtfinanzHH 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 4a_GesamtergebnisHH bis 2024)
Beschlussvorlage (Anlage 4b_GesamtfinanzHH bis 2024)
Beschlussvorlage (Anlage 4c_Maßnahmenprogramm bis 2024)
Beschlussvorlage (Anlage 5_Übersicht voraussichtliche Entwicklung der Liquidität)
Beschlussvorlage (Anlage 6_Kennzahlenübersicht 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 7_Stellenplan der Stadt Lahr 2021)
17. Mai 2021
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Haushaltsjahr 2021)
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Anlage 4 (zu § 80 Abs. 2, § 85 GemO, §§ 3 und 9 GemHVO) Entwurf Gesamtfinanzhaushalt einschließlich Finanzplanung Stadt Lahr/Schwarzwald Haushaltsplanentwurf 2021 Gesamtfinanzhaushalt Nr. Ergebnis 2019 EUR Ansatz 2020 EUR 1 2 Haushaltsplan 2021 EUR VE 2021 EUR 3 4 1 Steuern und ähnliche Abgaben 68.248.150 68.491.000 2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allg. Umlagen 47.668.500 0 4 Entgelte f. öffentl. Leistungen oder Einrichtungen 2022 EUR Finanzplanung 2023 EUR 5 6 2024 EUR 7 0 70.457.000 71.803.000 73.285.000 46.740.150 0 40.192.000 49.688.000 53.022.000 0 0 0 0 0 6.501.650 6.480.850 0 6.650.000 6.800.000 6.900.000 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.495.650 4.211.600 0 4.500.000 4.600.000 4.700.000 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6.087.950 8.881.950 0 6.500.000 6.600.000 6.700.000 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 1.460.300 982.900 0 1.250.000 1.500.000 1.550.000 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 3.225.050 4.526.700 0 4.211.000 4.224.000 4.233.000 137.687.250 140.315.150 0 133.760.000 145.215.000 150.390.000 37.051.300 39.546.700 0 40.800.000 41.600.000 42.500.000 750.000 267.000 0 21.861.250 20.514.550 0 21.886.000 21.242.000 22.112.000 619.000 430.000 0 506.000 546.000 495.000 53.161.950 56.257.100 0 63.495.000 57.385.000 55.346.000 21.861.050 20.921.200 0 19.627.000 19.875.000 20.121.000 0 135.304.550 137.936.550 0 146.314.000 140.648.000 140.574.000 0 2.382.700 2.378.600 0 -12.554.000 4.567.000 9.816.000 6.261.800 6.535.400 0 6.336.700 5.820.700 875.000 400.000 40.000 0 150.000 100.000 240.000 412.500 300.000 0 2.200.000 2.200.000 1.700.000 6.785.200 1.300 3 Sonstige Transfereinzahlungen 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 10 Personalauszahlungen 0 11 Versorgungsauszahlungen 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen (2020 inkl. Mittelneuveranschlagungen -ehem. Haushaltsausgabereste- i.H.v. 3,4 Mio. €) Auszahlungen aus laufender 16 Verwaltungstätigkeit 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0 1.300 1.300 1.000 0 0 0 0 0 8.688.000 8.122.000 2.816.000 nachrichtlich zu Spalte "Ansatz 2020": in der Pos. 18 enthaltene Einzahlungen aus Mittelneuveranschlagungen (ehem. Haushaltseinnahmereste) i.H.v. 1.760 T€ 23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 13.859.500 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 6.876.700 5.010.000 1.092.800 4.487.000 4.005.000 1.782.000 750.000 32.079.200 14.146.800 14.423.000 14.029.000 11.940.000 9.580.000 321.350 303.000 0 365.000 345.000 345.000 600.200 600.000 0 630.000 0 0 5.883.550 1.419.900 0 1.420.000 2.565.000 150.000 427.900 522.000 0 0 0 0 0 44.322.200 18.084.500 18.910.000 20.449.000 16.632.000 10.825.000 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 28 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen nachrichtlich zu Spalte "Ansatz 2020": in den Pos. 24 ff. enthaltene Auszahlungen aus Mittelneuveranschlagungen (ehem. Haushaltsausgabereste) i.H.v. 19.165 T€ 30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Investitionstätigkeit 0 -30.462.700 -11.207.800 18.910.000 -11.761.000 -8.510.000 -8.009.000 32 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf 0 -28.080.000 -8.829.200 18.910.000 -24.315.000 -3.943.000 1.807.000 0 17.400.000 10.000.000 0 11.000.000 8.500.000 3.000.000 0 4.000.000 1.800.000 0 2.500.000 4.800.000 4.900.000 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000 0 12.900.000 7.700.000 0 8.000.000 3.200.000 -2.400.000 0 -15.180.000 -1.129.200 18.910.000 -16.315.000 -743.000 -593.000 20.422.742 21.836.500 20.707.300 4.392.300 3.649.300 24.501.237 33.001.237 36.701.237 34.801.237 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen ( Anm.: J ahr 2020 und Jahre 2023 u. 2024 jeweils inkl. 2.000 T€ Sondertilgung; Jahre 2021 u. 2022 jeweils ohne Sondertilgung ) Auszahlungen für Rahmenkonto Ost (Sondertilgung) 35 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/bedarf aus Finanzierungstätigkeit Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des 36 Haushaltsjahres nachrichtlich: 37 den voraussichtlichen Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresbeginn den voraussichtlichen Bestand an inneren 38 Darlehen zum Jahresbeginn Entwicklung der Verschuldung (Kernhaushalt): Schuldenstand Nachrichtlich: Schuldenstand am 31.12.2019: 19.969.799 € - 31.12.2020: - jeweils zum 31.12.: 16.301.237 Anm: Die Kreditermächtigung 2020 (17,4 Mio. €) ist im Jahr 2020 nicht in Anspruch genommen worden; lt. Gesetz gilt die Kreditermächtigung weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr (2022) erlassen is; im Zusammenhang den vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen 2020 ist von einer anteiligen Inanspruchnahme der Kreditermächtigung 2020 auszugehen.