Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2019 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen…
17. Mai 2021
Beschlussvorlage Amt: 202 Kopf Datum: 24.02.2021 Az.: 922.6023 Drucksache Nr.: 37/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 03.05.2021 vorberatend nichtöffentlich 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 17.05.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2019 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2019 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat: 1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2019 zur Kenntnis. 2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2019 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 18.989,12 € zu. 3. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2019 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 241.483,68 € zu 4. stimmt zu, einen Betrag von 42.326,98 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen. 5. stimmt zu, einen Betrag von 564.079,69 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen. 6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und unterdeckungen. Anlage(n): BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 37/2021 Betriebsabrechnung 2019 Anlage 0 Seite - 2 - Drucksache 37/2021 Seite - 3 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☐ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR 1.013.527, 53 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 37/2021 Seite - 4 - Sachdarstellung: . Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2019: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.3.2010 sind die Gemeinden in Baden-Württemberg – und damit auch die Stadt Lahr – zur Einführung getrennter Abwassergebühren verpflichtet. Bis dahin war es in einem weiten gefassten Rahmen zulässig die Kosten für die Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers über einen einheitlichen Abwassergebührensatz abzudecken. Nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten zur Trennung der Abwassergebühren in einen Anteil für die Beseitigung des Schmutzwassers und in einen Anteil für die Beseitigung des Niederschlagswassers hat der Gemeinderat am 19.12.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 die Neufassung der Abwassergebührensatzung für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen. Für die Jahre 2018/2019 hat der Gemeinderat am 02.11.2017 die Neufassung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2018 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 248/2017). Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers wurden hierbei erneut auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen. Die Gebührensätze sollen für die Jahre 2018 und 2019 einheitlich gelten. Der Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers wurde für das Jahr 2019 auf 1,75 €/m³ und der Gebührensatz für die Beseitigung des Niederschlagswassers auf 0,26 €/m² festgesetzt. Die Kanalgebühr für Schmutzwasser wurde im gleichen Zeitraum auf 0,47 €/m³ festgesetzt. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr war nunmehr ebenfalls das gebührenrechtliche Ergebnis 2019 festzustellen. Das mit der Kalkulation der Abwassergebühren 2019 beauftragte Kommunalberatungsbüro hat hierfür die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2019 erstellt. Auf die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das Jahr 2019 wird verwiesen. a) Kostenüberdeckung 2019 bei der Niederschlagswassergebühr In die Gebührenkalkulation für die Jahre 2018/2019 wurden zum Ausgleich einer Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2015 für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 46.675,73 € (2018: 23.337,87 €; 2019: 23.337,86 €) eingeplant. D.h. es wurde eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der im Abschluss 2015 aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellung ausgeglichen. … Drucksache 37/2021 Seite - 5 - Die Betriebsabrechnung 2019 der Abwassergebühren ergab eine Kostenüberdeckung von 18.989,12 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 42.326,98 € aus. Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2019 bei 0,25 €/m² gelegen. b) Kostenüberdeckung 2019 bei der Schmutzwasserwassergebühr In die Gebührenkalkulation für die Jahre 2018/2019 wurden zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 645.192,03 € (2018: 322.596,02 €; 2019: 322.596,01 €) eingeplant. D.h. es wurde eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der in Vorjahren (Abschlüsse 2014 und 2015) aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen. Die Betriebsabrechnung 2019 der Abwassergebühren ergab eine Kostenüberdeckung von 241.483,68 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 564.079,69 € aus. Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2019 bei 1,43 €/m³ gelegen. Ein Grund für die deutliche Verbesserung gegenüber der Planung ist die weiterhin hohe abgerechnete Abwassermenge. Im Jahr 2019 lag diese bei 2.426.452 m³ (Vorjahr: 2.501.261 m³). Bei der Kalkulation der Abwassergebühren wurde mit einer Abwassermenge von 2.330.000 m³ gerechnet. Der starke Anstieg des Wasserverbrauchs ist Ausfluss der deutlichen Bevölkerungszunahme und der im Jahr 2019 noch vorherrschenden sehr guten wirtschaftlichen Entwicklung der Lahrer Gewerbetreibenden. c) Zuführungen zu den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse aus der Schmutzwassergebühr Unter a) und b) wurde dargelegt, dass die Betriebsabrechnung bei der Niederschlagswassergebühr und bei der Schmutzwassergebühr jeweils eine Verbesserung gegenüber der Gebührenkalkulation ergeben hat. Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Niederschlagswassergebühr lag bei 42.326,98 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung. Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Schmutzwassergebühr lag bei 564.079,69 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen auszugleichen, Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. … Drucksache 37/2021 Seite - 6 - Für den Ausgleich steht der Zeitraum der folgenden fünf Wirtschaftsjahre zur Verfügung. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat. Bei Kostenüberdeckungen steht ein Ermessen nur in den Fragen zu, wann und in welchen Teilbeträgen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes der Ausgleich erfolgen soll. Bei Kostenunterdeckungen erstreckt sich das Ermessen auch darauf, ob überhaupt und in welchem Umfang ein Ausgleich erfolgen soll. II. Beabsichtigter Ausgleich von Kostenunter- und –überdeckungen Im Kalkulationszeitraum 2018/2019 erfolgt der Ausgleich aus folgenden Vorjahresergebnissen: Die restliche Kostenüberdeckung des Jahres 2014 sowie die Kostenüberdeckung des Jahres 2015 in Höhe von 440.680,05 € werden im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung ausgeglichen. Damit sind die Kostenüberdeckungen der Jahre 2014 und 2015 innerhalb des Fünfjahreszeitraumes vollständig ausgeglichen. Die Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2016 - 2019 im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung stehen in künftigen Jahren für Ausgleiche zur Verfügung. Die Kostenüberdeckung 2015 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 46.675,73 € wird in den Wirtschaftsjahren 2018/2019 ausgeglichen. Die Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2016 - 2019 stehen in künftigen Jahren für Ausgleiche zur Verfügung. Die Verwaltung empfiehlt den vorgenannten Vorschlag zur Beschlussfassung. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer