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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2021)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 20/201
Wurth

Datum: 04.05.2021 Az.: 902.41/2021 Drucksache Nr.: 35/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

17.05.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Dezernat I

Dezernat II

Dezernat III

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2021

Beschlussvorschlag:

- siehe nächste Seite -

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 35/2021

Seite - 2 -

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der
Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2021 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2021 der Eigenbetriebe
„Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie
„Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“.
2. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 (Kernhaushalt).
3. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die im Haushaltsplan 2021
für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung
und Gebäudebewirtschaftung, die in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, im unterjährigen
Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden dürfen.
Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen
Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger
und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und
unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen.
Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den
Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet.
4. Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung
von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach den §§ 6, 9 Abs. 2
und 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lahr werden bis zur nächsten Neufassung der Hauptsatzung analog auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen angewandt.

Die Anlagen zur Beschlussvorlage sind auf der Seite 10 gelistet.

Drucksache 35/2021

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
☐Nein

Drucksache 35/2021

Seite - 4 -

Sachdarstellung:
1) Ausgangslage für das Haushaltsjahr 2021
Die Stadt Lahr hat ihr Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2020 auf das
Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Damit gehen weitreichende Änderungen in der Darstellung und Bewertung des Haushaltes
einher.
Die Einführung des NKHR ist ein Prozess, der nicht mit der technischen Umsetzung
im Jahr 2020 abgeschlossen ist. Vielmehr handelt es sich um einen Startschuss.
Die Inhalte bzw. Darstellung der Pläne und damit verbunden auch die künftige Implementierung von Zielsetzungen des NKHR unterliegen einer Entwicklung. Fortschreibungen im Sinne von Änderungen und Ergänzungen werden in den weiteren
Haushaltsplänen der Stadt sukzessive zu integrieren sein. Sowohl für die Öffentlichkeit und die politische Befassung im Gemeinderat als auch für die Verwaltung
wird es Zeit bedürfen, bis eine „Gewöhnung“ an den neuen Haushalt eintritt.
Ausschlaggebend für die zeitlich spätere Einbringung, Beratung und schließlich
Verabschiedung des diesjährigen Haushalts ist die sehr schwierige finanzielle Ausgangslage für das Planjahr 2021 und die Finanzplanungsjahre bis 2024 gewesen.
Es war zwingend notwendig, intensiv an den Haushaltseckwerten zu arbeiten, um
zu den erforderlichen Verbesserungen zu kommen. Dieser verwaltungsseitige Prozess hat eine längere Zeit in Anspruch genommen.
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie belasten die öffentlichen Haushalte enorm. Die finanziellen Prognosen haben sich stark negativ verändert. Viele
kommunale Haushalte sind durch den krisenbedingten Einbruch in eine Schieflage
geraten. Die Mehrzahl der Kommunen in Baden-Württemberg schaffen den Haushaltsausgleich für das Jahr 2021 nicht.
Angesichts der dynamischen Entwicklung der Pandemie ist eine finanzbezogene
Vorhersage für die Jahre 2021 ff. nur schwer bzw. eingeschränkt möglich. Es gibt
Stimmen, die von einer Finanzierungslücke bei den Kommunen in den Jahren 2021
und 2022 in einer Größenordnung von 10 Mrd. Euro ausgehen. Angesichts dieser
besorgniserregenden Prognosen für die kommenden Jahre ist eindringlich an Bund
und Land zu appellieren, die kommunalen Gebietskörperschaften nicht alleine zu
lassen. Die Kommunen werden auch in den folgenden Jahren auf Corona-bedingte
Finanzierungshilfen angewiesen sein, um die stetige Aufgabenerfüllung gewährleisten zu können.
Die kommunalen Spitzenverbände in Baden-Württemberg haben in Anbetracht der
immensen finanziellen Herausforderungen wiederholt Forderungen nach einem weiteren kommunalen Rettungsschirm an Bund und Land gerichtet.
Bislang hat die Landesregierung für den Bereich der Kinderbetreuung zugesagt, die
Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten für die Zeit des zweiten verschärften Lockdowns zu 80 % zu übernehmen, wenn öffentliche und private Einrichtungsträger die Elternbeiträge für die Corona-bedingten Schließzeiten erlassen haben. Darüber hinausgehende Ankündigungen oder Zusagen über finanzielle Unterstützungsleistungen an die Kommunen sind bislang nicht erfolgt.

Drucksache 35/2021

Seite - 5 -

Aufgrund der späteren Einbringung des Haushalts 2021 in den Gemeinderat am
19.04.2021 war es möglich, zu diesem Zeitpunkt einschätzbare bzw. anzunehmende Finanzauswirkungen der Corona-Krise im Planentwurf 2021 (Ergebnishaushalt),
vornehmlich in pauschaler Form, zu berücksichtigen.
Auf der Ertragsseite sind pauschale Mindererträge in Höhe von 1,5 Mio. Euro und
erwartete Finanzhilfen von Bund und Land in pauschaler Höhe von 0,75 Mio. Euro
ausgewiesen, auf der Aufwandsseite pauschale Mehraufwendungen von
0,75 Mio. Euro und pauschale Minderaufwendungen (Lock-Down-Effekt) von 1,5
Mio. Euro. Zusammengeführt stehen sich diese pauschalen Corona-bezogen Veranschlagungen im Planentwurf 2021 haushaltsneutral gegenüber.
Wie sich der tatsächliche Haushaltsvollzug 2021 darstellen wird, ist derzeit nicht
absehbar. Vieles wird stark davon abhängen, wie lange noch bestehende Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie andauern und vor allem wann und
wie die Wirtschaft in allen Branchen wieder (durch-)starten und sich erholen kann.
Viele der Mittelansätze im Planentwurf 2021 sind infolge der Pandemie mit Annahmen versehen bzw. so gut wie möglich geschätzt worden. Es wird deshalb notwendig sein, die weitere Finanzentwicklung genauestens zu beobachten und rechtzeitig
sowie angemessen und antizyklisch zu reagieren.

(2) Planentwurf für das Haushaltsjahr 2021 (Kernhaushalt)
Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2021 sowie
die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2021 der Eigenbetriebe
„Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wurden in die Sitzung des Gemeinderates am 19.04.2021
eingebracht.
Die Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2021 für die Stadt Lahr und der Wirtschaftsplanentwürfe 2021 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bauund Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ erfolgte in
der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 03.05.2021.
In der beigefügten Anlage 2 (Änderungsliste vom 04.05.2021) sind die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen für den Haushaltsplan 2021 der Stadt Lahr
(Ergebnis- und Finanzhaushalt) dargestellt.
Der Haupt- und Personalausschuss hat dem Gemeinderat am 03.05.2021 mit
großer Stimmenmehrheit empfohlen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2021 unter Einbeziehung der in der Anlage 2 dargestellten Änderungen zu
beschließen.

Drucksache 35/2021

Seite - 6 -

Unter Berücksichtigung dieser Änderungen weist der Haushaltsplanentwurf 2021
folgende Eckwerte aus:
Aktueller Stand
vom 04.05.2021

Euro

Stand gedruckter
Entwurf/ Stand der
Einbringung am
19.04.2021
Euro

Summe der ordentlichen Erträge:

141.865.150

141.840.150

Summe der ordentlichen Aufwendungen:

145.850.050

145.788.650

-3.984.900

-3.948.500

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf
Ergebnishaushalt:

2.378.600

2.415.000

Summe der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit:

6.876.700

6.876.700

Summe der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit:

18.084.500

18.074.500

Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf aus Investitionstätigkeit:

-11.207.800

-11.197.800

Veranschlagtes Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf:

-8.829.200

-8.782.800

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditbedarf):

10.000.000

10.000.000

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen):

2.300.000

2.300.000

Finanzierungsmittelüberschuss/
-bedarf aus Finanzierungstätigkeit:

7.700.000

7.700.000

Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands:

-1.129.200

-1.082.800

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen:

18.910.000

18.910.000

Veranschlagtes ordentliches
Ergebnis:

Auf die als Anhang beigefügte „Übersicht der Teilhaushalte 1 bis 9“ wird verwiesen.

Drucksache 35/2021

Seite - 7 -

Ergebnishaushalt 2021
Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2021 im Haupt- und Personalausschuss am 03.05.2021 weist der Ergebnishaushalt als ordentliches Ergebnis
einen Fehlbetrag von -3.984.900 Euro aus.
Dieses ordentliche Ergebnis ist unter den besonderen und außergewöhnlichen
Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu betrachten und zu bewerten.
Der gesetzliche Haushaltsausgleich ist nach den Planzahlen für 2021 nicht erreicht.
Kann ein Ausgleich der ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge nicht
erlangt werden, so gilt der Haushaltsausgleich dennoch als erreicht, wenn zu
Beginn des Haushaltsjahres in ausreichender Höhe Rücklagen aus Überschüssen
der ordentlichen Ergebnisse aus Vorjahren zur Verfügung stehen.
Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses steht somit kraft
Gesetzes zur Abdeckung von entsprechenden Fehlbeträgen im Ergebnishaushalt
zur Verfügung und soll in diesem Fall auch zwingend eingesetzt werden.
Für das (erste doppische) Haushaltsjahr 2020 weist die vorläufige Ergebnisrechnung das ordentliche Ergebnis mit einem vorläufigen Überschuss i.H.v. rd.
19,9 Mio. Euro aus. Nach entsprechender Bereinigung um die voraussichtliche
Summe der Übertragung von Aufwandsermächtigungen ins Jahr 2021
(= finanzielle Vorbelegungen) verbleibt zum 01.01.2021 eine voraussichtlich einsetzbare Ergebnisrücklage i.H.v. rd. 14 Mio. Euro.
Demnach kann der für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von -3.984.900 Euro ausgewiesene Fehlbetrag durch eine betragsidentische Entnahme aus dieser einsetzbaren Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.
Der Haushaltsausgleich für das Haushaltsplanjahr 2021 gilt insofern als erreicht.
Die im Haushaltsplan 2021 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die ab dem Jahr 2020 in der
(zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen,
dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden.
Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils
darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher
Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei
erfolgen.
Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird
jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet.

Drucksache 35/2021

Seite - 8 -

Finanzhaushalt 2021
Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen von rd. 18,1 Mio. Euro sieht der
Finanzhaushalt neben den Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten i.H.v. über
6,8 Mio. Euro einen im Vergleich zur Haushaltseinbringung unveränderten
planerischen Kreditbedarf von 10 Mio. Euro vor.
Abzüglich der vorgesehenen ordentlichen Tilgungen i.H.v. 1,8 Mio. Euro ergibt sich
hieraus eine planerische Netto-Neuverschuldung zum Jahresende 2021 von
8,2 Mio. Euro.
Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2021 weist nach dem aktuellen Entwurfsstand eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum
Ende des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von rd. -1,13 Mio. € aus.
Der Bestand an liquiden Eigenmitteln beläuft sich zum 31.12.2020 auf rd.
21,83 Mio. € (Kassenbetand). Ausgehend hiervon würde sich der Bestand an
liquiden Eigenmitteln zum Jahresende 2021 bei einer planmäßigen Umsetzung der
Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes auf voraussichtlich rd. 20,7 Mio. Euro
reduzieren.

Finanzplanung bis 2024
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Vorberatung am 03.05.2021 mit
großer Stimmenmehrheit der Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die
Jahre 2020 bis 2024 (Kernhaushalt) -unter Einbeziehung der in der Sitzung
beschlossenen Änderungen- zugestimmt und dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen.
Die aus der Ausschussvorberatung resultierenden Änderungen bzw. Auswirkungen
auf die mittelfristige Finanzplanung sind in die aktuelle Fassung der Finanzplanung
mit Investitionsprogramm (Anlage 4) eingepflegt worden.
Die geplanten Kreditaufnahmen zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen
sind im Jahreszeitraum 2021 bis 2024 in Höhe von 32,5 Mio. Euro ausgewiesen,
bei gleichzeitigen Tilgungsleistungen in Summe vom 14 Mio. Euro. Hieraus ergibt
sich für den Betrachtungszeitraum eine planerische Netto-Neuverschuldung i.H.v.
18,5 Mio. Euro.
Ausgehend vom Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2020 i.H.v. rd.
16,3 Mio. Euro würde sich der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2024 auf
rd. 34,8 Mio. Euro erhöhen.
Damit wird die von der Verwaltung vorgeschlagene Einführung einer planerischen
Schuldenobergrenze i.H.v. max. 35 Mio. Euro zum Ende des jeweiligen Finanzplanungszeitraumes, somit erstmals zum 31.12.2024 eingehalten.
Vorgesehen ist, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.05.2021 die Einführung der Schuldenobergrenze beschließt.

Drucksache 35/2021

Seite - 9 -

Entgegen dem bestehenden Entschuldungskonzept, wonach ab dem Jahr 2020
jährliche Sondertilgungen i.H.v. mindestens 2 Mio. Euro erfolgen sollen, sehen die
Planentwürfe für die Jahre 2021 und 2022 angesichts der angespannten finanziellen Rahmenbedingungen keine entsprechenden Sondertilgungen vor.
Über diesen Aussetzungsvorschlag der Verwaltung ist eine Beschlussfassung
ebenfalls in der Gemeinderatssitzung am 17.05.2021 vorgesehen. In der Finanzplanung sind ab dem Jahr 2023 wieder entsprechende Sondertilgungen ausgewiesen.

(3) Planentwürfe für das Wirtschaftsjahr 2021 der städtischen Eigenbetriebe
Die Wirtschaftsplanentwürfe 2021 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“,
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wurden
dem Gemeinderat vom Haupt- und Personalausschuss am 03.05.2021 zur
Beschlussfassung empfohlen.
Zahlenmäßige Veränderungen für die Wirtschaftsplanentwürfe haben sich aus der
Ausschussvorberatung am 03.05.2021 nicht ergeben.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer

Drucksache 35/2021

Seite - 10 -

Anhang:
Übersicht der Teilhaushalts 1 bis 9
(teilhaushaltsbezogene/summarische Bezifferung der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen sowie der Investitionen unter Angabe der jeweiligen Inhalte/
Schwerpunkt)

Anlagen:

(jeweils zum Stand vom 04.05.2021)

 Anlage 1:
Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2021
 Anlage 2:
Darstellung der empfohlenen Änderungen -Änderungsliste Anlage 3:
Aktuelle systemtechnische Übersichten des Gesamtergebnis- und
Gesamtfinanzhaushaltes 2021
 Anlage 4:
Fortgeschriebene Finanzplanung mit Investitionsprogramm
für die Jahre 2020 bis 2024
 Anlage 5:
Fortgeschriebene Übersicht über die voraussichtliche
Entwicklung der Liquidität
 Anlage 6:
Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit
 Anlage 7:
Stellenplan 2021 (haushaltsmäßige Darstellung)