Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2021)
Vorlage: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2021
17. Mai 2021
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das
Haushaltsjahr 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 0)
Beschlussvorlage (Anlage 1_Entwurf Haushaltssatzung 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 2_Änderungsliste nach HPA-Beratung)
Beschlussvorlage (Anlage 3a_GesamtergebnisHH 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 3b_GesamtfinanzHH 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 4a_GesamtergebnisHH bis 2024)
Beschlussvorlage (Anlage 4b_GesamtfinanzHH bis 2024)
Beschlussvorlage (Anlage 4c_Maßnahmenprogramm bis 2024)
Beschlussvorlage (Anlage 5_Übersicht voraussichtliche Entwicklung der Liquidität)
Beschlussvorlage (Anlage 6_Kennzahlenübersicht 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 7_Stellenplan der Stadt Lahr 2021)
17. Mai 2021
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Haushaltsjahr 2021)
Beschlussvorlage (Anlage 6_Kennzahlenübersicht 2021)Beschlussvorlage (Anlage 1_Entwurf Haushaltssatzung 2021)Beschlussvorlage (Anlage 4a_GesamtergebnisHH bis 2024)Beschlussvorlage (Anlage 4c_Maßnahmenprogramm bis 2024)Beschlussvorlage (Anlage 7_Stellenplan der Stadt Lahr 2021)Beschlussvorlage (Anlage 4b_GesamtfinanzHH bis 2024)Beschlussvorlage (Anlage 0)Beschlussvorlage (Anlage 5_Übersicht voraussichtliche Entwicklung der Liquidität)Beschlussvorlage (Anlage 3b_GesamtfinanzHH 2021)Beschlussvorlage (Anlage 3a_GesamtergebnisHH 2021)Beschlussvorlage (Anlage 2_Änderungsliste nach HPA-Beratung)
Beschlussvorlage Amt: 20/201 Wurth Datum: 04.05.2021 Az.: 902.41/2021 Drucksache Nr.: 35/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 17.05.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Dezernat I Dezernat II Dezernat III Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2021 Beschlussvorschlag: - siehe nächste Seite - BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 35/2021 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2021 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2021 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“. 2. Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 (Kernhaushalt). 3. Der Gemeinderat fasst den Beschluss, dass die im Haushaltsplan 2021 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden dürfen. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. 4. Die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsplans und zur Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach den §§ 6, 9 Abs. 2 und 11 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Lahr werden bis zur nächsten Neufassung der Hauptsatzung analog auf über- und außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen angewandt. Die Anlagen zur Beschlussvorlage sind auf der Seite 10 gelistet. Drucksache 35/2021 Seite - 3 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 35/2021 Seite - 4 - Sachdarstellung: 1) Ausgangslage für das Haushaltsjahr 2021 Die Stadt Lahr hat ihr Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. Damit gehen weitreichende Änderungen in der Darstellung und Bewertung des Haushaltes einher. Die Einführung des NKHR ist ein Prozess, der nicht mit der technischen Umsetzung im Jahr 2020 abgeschlossen ist. Vielmehr handelt es sich um einen Startschuss. Die Inhalte bzw. Darstellung der Pläne und damit verbunden auch die künftige Implementierung von Zielsetzungen des NKHR unterliegen einer Entwicklung. Fortschreibungen im Sinne von Änderungen und Ergänzungen werden in den weiteren Haushaltsplänen der Stadt sukzessive zu integrieren sein. Sowohl für die Öffentlichkeit und die politische Befassung im Gemeinderat als auch für die Verwaltung wird es Zeit bedürfen, bis eine „Gewöhnung“ an den neuen Haushalt eintritt. Ausschlaggebend für die zeitlich spätere Einbringung, Beratung und schließlich Verabschiedung des diesjährigen Haushalts ist die sehr schwierige finanzielle Ausgangslage für das Planjahr 2021 und die Finanzplanungsjahre bis 2024 gewesen. Es war zwingend notwendig, intensiv an den Haushaltseckwerten zu arbeiten, um zu den erforderlichen Verbesserungen zu kommen. Dieser verwaltungsseitige Prozess hat eine längere Zeit in Anspruch genommen. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie belasten die öffentlichen Haushalte enorm. Die finanziellen Prognosen haben sich stark negativ verändert. Viele kommunale Haushalte sind durch den krisenbedingten Einbruch in eine Schieflage geraten. Die Mehrzahl der Kommunen in Baden-Württemberg schaffen den Haushaltsausgleich für das Jahr 2021 nicht. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Pandemie ist eine finanzbezogene Vorhersage für die Jahre 2021 ff. nur schwer bzw. eingeschränkt möglich. Es gibt Stimmen, die von einer Finanzierungslücke bei den Kommunen in den Jahren 2021 und 2022 in einer Größenordnung von 10 Mrd. Euro ausgehen. Angesichts dieser besorgniserregenden Prognosen für die kommenden Jahre ist eindringlich an Bund und Land zu appellieren, die kommunalen Gebietskörperschaften nicht alleine zu lassen. Die Kommunen werden auch in den folgenden Jahren auf Corona-bedingte Finanzierungshilfen angewiesen sein, um die stetige Aufgabenerfüllung gewährleisten zu können. Die kommunalen Spitzenverbände in Baden-Württemberg haben in Anbetracht der immensen finanziellen Herausforderungen wiederholt Forderungen nach einem weiteren kommunalen Rettungsschirm an Bund und Land gerichtet. Bislang hat die Landesregierung für den Bereich der Kinderbetreuung zugesagt, die Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten für die Zeit des zweiten verschärften Lockdowns zu 80 % zu übernehmen, wenn öffentliche und private Einrichtungsträger die Elternbeiträge für die Corona-bedingten Schließzeiten erlassen haben. Darüber hinausgehende Ankündigungen oder Zusagen über finanzielle Unterstützungsleistungen an die Kommunen sind bislang nicht erfolgt. Drucksache 35/2021 Seite - 5 - Aufgrund der späteren Einbringung des Haushalts 2021 in den Gemeinderat am 19.04.2021 war es möglich, zu diesem Zeitpunkt einschätzbare bzw. anzunehmende Finanzauswirkungen der Corona-Krise im Planentwurf 2021 (Ergebnishaushalt), vornehmlich in pauschaler Form, zu berücksichtigen. Auf der Ertragsseite sind pauschale Mindererträge in Höhe von 1,5 Mio. Euro und erwartete Finanzhilfen von Bund und Land in pauschaler Höhe von 0,75 Mio. Euro ausgewiesen, auf der Aufwandsseite pauschale Mehraufwendungen von 0,75 Mio. Euro und pauschale Minderaufwendungen (Lock-Down-Effekt) von 1,5 Mio. Euro. Zusammengeführt stehen sich diese pauschalen Corona-bezogen Veranschlagungen im Planentwurf 2021 haushaltsneutral gegenüber. Wie sich der tatsächliche Haushaltsvollzug 2021 darstellen wird, ist derzeit nicht absehbar. Vieles wird stark davon abhängen, wie lange noch bestehende Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie andauern und vor allem wann und wie die Wirtschaft in allen Branchen wieder (durch-)starten und sich erholen kann. Viele der Mittelansätze im Planentwurf 2021 sind infolge der Pandemie mit Annahmen versehen bzw. so gut wie möglich geschätzt worden. Es wird deshalb notwendig sein, die weitere Finanzentwicklung genauestens zu beobachten und rechtzeitig sowie angemessen und antizyklisch zu reagieren. (2) Planentwurf für das Haushaltsjahr 2021 (Kernhaushalt) Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2021 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wurden in die Sitzung des Gemeinderates am 19.04.2021 eingebracht. Die Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2021 für die Stadt Lahr und der Wirtschaftsplanentwürfe 2021 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bauund Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 03.05.2021. In der beigefügten Anlage 2 (Änderungsliste vom 04.05.2021) sind die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen für den Haushaltsplan 2021 der Stadt Lahr (Ergebnis- und Finanzhaushalt) dargestellt. Der Haupt- und Personalausschuss hat dem Gemeinderat am 03.05.2021 mit großer Stimmenmehrheit empfohlen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 unter Einbeziehung der in der Anlage 2 dargestellten Änderungen zu beschließen. Drucksache 35/2021 Seite - 6 - Unter Berücksichtigung dieser Änderungen weist der Haushaltsplanentwurf 2021 folgende Eckwerte aus: Aktueller Stand vom 04.05.2021 Euro Stand gedruckter Entwurf/ Stand der Einbringung am 19.04.2021 Euro Summe der ordentlichen Erträge: 141.865.150 141.840.150 Summe der ordentlichen Aufwendungen: 145.850.050 145.788.650 -3.984.900 -3.948.500 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf Ergebnishaushalt: 2.378.600 2.415.000 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit: 6.876.700 6.876.700 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: 18.084.500 18.074.500 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit: -11.207.800 -11.197.800 Veranschlagtes Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf: -8.829.200 -8.782.800 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditbedarf): 10.000.000 10.000.000 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen): 2.300.000 2.300.000 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit: 7.700.000 7.700.000 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands: -1.129.200 -1.082.800 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen: 18.910.000 18.910.000 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis: Auf die als Anhang beigefügte „Übersicht der Teilhaushalte 1 bis 9“ wird verwiesen. Drucksache 35/2021 Seite - 7 - Ergebnishaushalt 2021 Nach der Vorberatung des Haushaltsplanentwurfs 2021 im Haupt- und Personalausschuss am 03.05.2021 weist der Ergebnishaushalt als ordentliches Ergebnis einen Fehlbetrag von -3.984.900 Euro aus. Dieses ordentliche Ergebnis ist unter den besonderen und außergewöhnlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu betrachten und zu bewerten. Der gesetzliche Haushaltsausgleich ist nach den Planzahlen für 2021 nicht erreicht. Kann ein Ausgleich der ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge nicht erlangt werden, so gilt der Haushaltsausgleich dennoch als erreicht, wenn zu Beginn des Haushaltsjahres in ausreichender Höhe Rücklagen aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse aus Vorjahren zur Verfügung stehen. Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses steht somit kraft Gesetzes zur Abdeckung von entsprechenden Fehlbeträgen im Ergebnishaushalt zur Verfügung und soll in diesem Fall auch zwingend eingesetzt werden. Für das (erste doppische) Haushaltsjahr 2020 weist die vorläufige Ergebnisrechnung das ordentliche Ergebnis mit einem vorläufigen Überschuss i.H.v. rd. 19,9 Mio. Euro aus. Nach entsprechender Bereinigung um die voraussichtliche Summe der Übertragung von Aufwandsermächtigungen ins Jahr 2021 (= finanzielle Vorbelegungen) verbleibt zum 01.01.2021 eine voraussichtlich einsetzbare Ergebnisrücklage i.H.v. rd. 14 Mio. Euro. Demnach kann der für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von -3.984.900 Euro ausgewiesene Fehlbetrag durch eine betragsidentische Entnahme aus dieser einsetzbaren Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Der Haushaltsausgleich für das Haushaltsplanjahr 2021 gilt insofern als erreicht. Die im Haushaltsplan 2021 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die ab dem Jahr 2020 in der (zentralen) Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet. Drucksache 35/2021 Seite - 8 - Finanzhaushalt 2021 Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen von rd. 18,1 Mio. Euro sieht der Finanzhaushalt neben den Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten i.H.v. über 6,8 Mio. Euro einen im Vergleich zur Haushaltseinbringung unveränderten planerischen Kreditbedarf von 10 Mio. Euro vor. Abzüglich der vorgesehenen ordentlichen Tilgungen i.H.v. 1,8 Mio. Euro ergibt sich hieraus eine planerische Netto-Neuverschuldung zum Jahresende 2021 von 8,2 Mio. Euro. Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2021 weist nach dem aktuellen Entwurfsstand eine veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von rd. -1,13 Mio. € aus. Der Bestand an liquiden Eigenmitteln beläuft sich zum 31.12.2020 auf rd. 21,83 Mio. € (Kassenbetand). Ausgehend hiervon würde sich der Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresende 2021 bei einer planmäßigen Umsetzung der Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes auf voraussichtlich rd. 20,7 Mio. Euro reduzieren. Finanzplanung bis 2024 Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Vorberatung am 03.05.2021 mit großer Stimmenmehrheit der Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 (Kernhaushalt) -unter Einbeziehung der in der Sitzung beschlossenen Änderungen- zugestimmt und dem Gemeinderat die Beschlussfassung empfohlen. Die aus der Ausschussvorberatung resultierenden Änderungen bzw. Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung sind in die aktuelle Fassung der Finanzplanung mit Investitionsprogramm (Anlage 4) eingepflegt worden. Die geplanten Kreditaufnahmen zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen sind im Jahreszeitraum 2021 bis 2024 in Höhe von 32,5 Mio. Euro ausgewiesen, bei gleichzeitigen Tilgungsleistungen in Summe vom 14 Mio. Euro. Hieraus ergibt sich für den Betrachtungszeitraum eine planerische Netto-Neuverschuldung i.H.v. 18,5 Mio. Euro. Ausgehend vom Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2020 i.H.v. rd. 16,3 Mio. Euro würde sich der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2024 auf rd. 34,8 Mio. Euro erhöhen. Damit wird die von der Verwaltung vorgeschlagene Einführung einer planerischen Schuldenobergrenze i.H.v. max. 35 Mio. Euro zum Ende des jeweiligen Finanzplanungszeitraumes, somit erstmals zum 31.12.2024 eingehalten. Vorgesehen ist, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.05.2021 die Einführung der Schuldenobergrenze beschließt. Drucksache 35/2021 Seite - 9 - Entgegen dem bestehenden Entschuldungskonzept, wonach ab dem Jahr 2020 jährliche Sondertilgungen i.H.v. mindestens 2 Mio. Euro erfolgen sollen, sehen die Planentwürfe für die Jahre 2021 und 2022 angesichts der angespannten finanziellen Rahmenbedingungen keine entsprechenden Sondertilgungen vor. Über diesen Aussetzungsvorschlag der Verwaltung ist eine Beschlussfassung ebenfalls in der Gemeinderatssitzung am 17.05.2021 vorgesehen. In der Finanzplanung sind ab dem Jahr 2023 wieder entsprechende Sondertilgungen ausgewiesen. (3) Planentwürfe für das Wirtschaftsjahr 2021 der städtischen Eigenbetriebe Die Wirtschaftsplanentwürfe 2021 der Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wurden dem Gemeinderat vom Haupt- und Personalausschuss am 03.05.2021 zur Beschlussfassung empfohlen. Zahlenmäßige Veränderungen für die Wirtschaftsplanentwürfe haben sich aus der Ausschussvorberatung am 03.05.2021 nicht ergeben. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer Drucksache 35/2021 Seite - 10 - Anhang: Übersicht der Teilhaushalts 1 bis 9 (teilhaushaltsbezogene/summarische Bezifferung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie der Investitionen unter Angabe der jeweiligen Inhalte/ Schwerpunkt) Anlagen: (jeweils zum Stand vom 04.05.2021) Anlage 1: Fortgeschriebener Entwurf der Haushaltssatzung 2021 Anlage 2: Darstellung der empfohlenen Änderungen -Änderungsliste Anlage 3: Aktuelle systemtechnische Übersichten des Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushaltes 2021 Anlage 4: Fortgeschriebene Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 Anlage 5: Fortgeschriebene Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität Anlage 6: Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Anlage 7: Stellenplan 2021 (haushaltsmäßige Darstellung)