Beschlussvorlage (Überplanmäßige Aufwendungen zur Förderung von Kindertageseinrichtungen)
14. Juni 2021
Beschlussvorlage Amt: 502 RotteneckerZerrer Datum: 17.02.2021 Az.: 460.140 Drucksache Nr.: 26/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 14.06.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 erfolgt Amt 20 erfolgt Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen zur Förderung von Kindertageseinrichtungen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt folgende überplanmäßige Aufwendungen: 1. Im Ergebnishaushalt für die Kostenstelle 36505641 (Kath. Kita St. Josef), Kostenart 43180000 (Zuschüsse übriger Bereich), in Höhe von 44.150 Euro. Der Betrag kann bei der Kostenstelle 36505441 (Ev. Kiga Langenwinkel), Sachkonto 43180000 (Zuschüsse übriger Bereich), eingespart werden. 2. Im Finanzhaushalt bei der Investitionsauftragsnummer I36500400000 (Investitionszuwendungen Kitas), Kostenart 78180000 (Inv.zuschuss an übrigen Bereich), in Höhe von 57.950,-- Euro für den Waldkindergarten und den evangelischen Kindergarten Regenbogen. Der Betrag kann im Ergebnishaushalt bei der Kostenstelle 36505057 (KiTa Geroldsecker Vorstadt), Sachkonto 43180000 (Zuschüsse übriger Bereich), eingespart werden. Anlage: Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 26/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 26/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Die Kitas freier und kirchlicher Träger erhalten auf Grundlage der bestehenden Betriebskostenverträge laufende Abschlagszahlungen. Die Bemessung richtet sich nach den Vorjahresabrechnungen und ggf. der laufenden Haushaltsplanung des Trägers. Im früheren Haushaltsrecht erfolgten die städtischen Haushaltsanmeldungen gesammelt für alle Einrichungen auf jeweils einer Finanzposition für Kindergartenkinder und Kinder unter drei Jahren. Die Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2020 erfolgten erstmals bezogen auf die einzelnen Kitas, die jeweils eine Kostenstelle bilden. Der Ansatz für die Kita St. Josef ist vom Fachamt bei der Haushaltsanmeldung für das Jahr 2020 zu niedrig geschätzt worden, es stehen darüber hinaus auch noch Nachzahlungen für das Vorjahr an, die jedoch erst 2021 schlussgerechnet werden können. Bei einer Kita eines anderen Trägers unterschreitet die notwendige Abschlagszahlung auf der Basis der zwischenzeitlich eingereichten Abrechnung des Betriebsjahres 2019 die verfügbaren Finanzmittel. Diese können zur Deckung herangezogen werden. Das Fachamt schlägt vor, künftig eine gegenseitige Deckungsfähigkeit für die laufende Betriebskostenförderung aller Kitas freier Träger einzurichten, da die benötigten Finanzmittel der einzelnen Einrichtungen von Jahr zu Jahr größeren Schwankungen insbesondere bei den Personalausgaben unterliegen und eine einrichtungsgenaue Vorausrechnung im Rahmen der Haushaltsanmeldung erkennbar schwierig ist. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2015 hat die Stadt Lahr die Förderung des Umbaus von Gemeinderäumen der evangelischen Melanchthongemeinde zur Einrichtung von zwei Krippengruppen für den Kindergarten Regenbogen beschlossen und einen Zuschussbetrag in Höhe von 415.000 Euro in den Haushalt 2015 aufgenommen. Dieser Planansatz setzte sich aus den geschätzten Umbaukosten von 485.000 Euro abzüglich eines Investitionszuschusses des Regierungspräsidiums Freiburg für die Schaffung von zusätzlichen Krippenplätzen in Höhe von 70.000 Euro zusammen. In den Jahren 2017 und 2018 wurden Abschlagszahlungen an den Träger in Höhe von insgesamt rund 379.000 Euro bereits geleistet. Die Schlussabrechnung im Jahr 2020 ergab eine Nachzahlung in Höhe von rund 17.950 Euro, für die im Haushalt 2020 versehentlich keine Mittel mehr eingestellt waren. Insgesamt wurde der Kostenrahmen vom Träger eingehalten. Für die Erweiterung des Waldkindergartens waren entsprechend den Gemeinderatsbeschlüssen vom 15.10.2018 sowie 16.12.2019 im Haushalt 2019 und 2020 Zuschüsse (70% der anerkennungsfähigen Aufwendungen) in Höhe von insgesamt 217.700,-- Euro eingeplant. Diese wurden durch die Stadt Lahr bereits gewährt. Bei den vorgenannten GRBeschlüssen wurden Erschließungskosten in Höhe von insgesamt 32.000,-- Euro zugrunde gelegt. In diesem Betrag nicht enthalten waren die Anschlusskosten für den Strom, da zum damaligen Zeitpunkt noch nicht geklärt war, auf welche Weise ein Stromanschluss erfolgen sollte. Im November 2020 hat der Trägerverein Flitzebogen e.V. das Fachamt über Kostensteigerungen informiert. So hat die Zwischenabrechnung allein bei den Erschließungskosten Mehrkosten in Höhe von rund 44.000,-- Euro ergeben. Weitere Mehrkosten sind durch den notwendig gewordenen Wechsel des Lieferanten für drei Bauwagen entstanden. Der Lieferant des ersten Bauwagens „Krippe“ hat sein Angebot zur Lieferung der drei weiteren Bauwagen „Kindergarten“, „Hort“ sowie „Küche“ zurückgezogen, so dass ein neuer Anbieter gefunden werden musste. Insgesamt benötigt der Trägerverein für diese Maßnahme einen rund 40.000,-- Euro höheren städtischen Investitionszuschuss. Für die entsprechend höheren Eigenanteile (30%) sowie alle weiteren eventuell noch anfallenden Mehrkosten will der Verein durch zusätzliche bzw. höhere Spendeneinnahmen sowie durch bewilligte Stiftungsgelder selbst aufkommen. Die zusätzliche Waldhortgruppe hat am 01.11.2020 den Betrieb aufgenommen. Drucksache 26/2021 Seite - 4 - Für beide Investitionsmaßnahmen stehen im Ergebnishaushalt durch Einsparungen entsprechende Deckungsmittel zur Verfügung. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung