SAT ZUNG
zur Änderung der
Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr vom
16.12.2002, zuletzt geändert am 22.12.2017, wird wie folgt geändert:
§1
Änderung
1. § 8 – Wirtschaftsjahr – wird wie folgt neu gefasst:
§8
Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsführung, Rechnungswesen
(1) Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes erfolgen
ab dem 01.01.2023 auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
(3) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und
dem/der Oberbürgermeister/in vorzulegen.
§2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.07.2021 in Kraft.
Lahr/Schwarzwald, den XX.XX.2021
Der Oberbürgermeister
(Markus Ibert)