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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 30.03.2021

Drucksache Nr.: 82/2021

Az.: 922.6022

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

14.06.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.06.2021

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung;
Änderung der Betriebssatzung

Beschiussvorschlag:

Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das Rech­
nungswesen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr künftig auf der
Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen und
beschließt hierfür die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Ab­
wasserbeseitigung Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung.

AnlaaefnV
Betriebssatzung - Synopse
Betriebssatzung - Aenderungssatzung
Betriebssatzung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
AnlageO

BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□

mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum

Handzeichen

Drucksache 82/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
E3

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
[El Investition

Nicht investive
U Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

Foigekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

□ Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

QJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

□ Nein

82/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die Abwasserbeseitigung zum
01.01.1998 aus dem Haushalt auszugliedern und ab diesem Zeitpunkt als Eigenbetrieb
zu führen. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs werden
seit dem 01.01.1998 auf der Grundlage der Betriebskameralistik geführt.
Der Landtag hat am 17.06.2020 als Folge der Einführung des Neuen Kommunalen
Haushalts- und Rechnungswesen auch die gesetzlichen Grundlagen für die Eigenbe­
triebe in Form der Änderung des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen. In § 12 Absatz 3
Eigenbetriebsgesetz ist nun festgehalten, dass in der Betriebssatzung des Eigenbe­
triebs festzulegen ist, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der
Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder auf der Grundlage der für die
Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik
erfolgen soll. Für die Anwendung der Neuregelung wurde den Kommunen eine Überg­
ansfrist bis zum 01.01.2023 gewährt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Ei­
genbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr, wie auch beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung
und Verkehr Lahr, künftig auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
zu führen. Damit würden alle Eigenbetriebe der Stadt, die von der Stadtkämmerei be­
treut werden, deren Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der Grundlage
der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs führen.
Weiter schlägt die Verwaltung vor, die eingeräumte Übergangsfrist hier ebenfalls zu
nutzen. Für die Nutzung der Übergangsfrist spricht insbesondere, dass die Jahresab­
schlusserstellung auf dem gleichen Rechtsstand erfolgen muss, der zu Beginn der Wirt­
schaftsplanung Vorgelegen hat. Die Rechtsanwendung für das Jahr 2021 scheidet da­
mit aus. Das Jahr 2022 sollte aus Sicht der Verwaltung daher als Übergangsregelung
genutzt werden, um die erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere die notwendigen Systemeinsteliungen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vornehmen zu können.

Markus Ibert
Oberbürgermeister