Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung; Änderung der Betriebssatzung)
19. Juli 2021
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 30.03.2021 Az.: 922.6022 Drucksache Nr.: 82/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.07.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 19.07.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke; freigegeben in der Vorlagenkonferenz am 05.05.2021 Amt Mitwirkung Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung; Änderung der Betriebssatzung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat entscheidet sich die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr künftig auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen und beschließt hierfür die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr nach Maßgabe der beigefügten Änderungssatzung. Anlage(n): Betriebssatzung - Synopse Betriebssatzung - Aenderungssatzung Betriebssatzung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 82/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 82/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die Abwasserbeseitigung zum 01.01.1998 aus dem Haushalt auszugliedern und ab diesem Zeitpunkt als Eigenbetrieb zu führen. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs werden seit dem 01.01.1998 auf der Grundlage der Betriebskameralistik geführt. Der Landtag hat am 17.06.2020 als Folge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen auch die gesetzlichen Grundlagen für die Eigenbetriebe in Form der Änderung des Eigenbetriebsgesetzes beschlossen. In § 12 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz ist nun festgehalten, dass in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs festzulegen ist, ob die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs oder auf der Grundlage der für die Haushaltswirtschaft der Gemeinden geltenden Vorschriften für die Kommunale Doppik erfolgen soll. Für die Anwendung der Neuregelung wurde den Kommunen eine Übergansfrist bis zum 01.01.2023 gewährt. Die Verwaltung schlägt vor, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr, wie auch beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr, künftig auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs zu führen. Damit würden alle Eigenbetriebe der Stadt, die von der Stadtkämmerei betreut werden, deren Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs führen. Weiter schlägt die Verwaltung vor, die eingeräumte Übergangsfrist hier ebenfalls zu nutzen. Für die Nutzung der Übergangsfrist spricht insbesondere, dass die Jahresabschlusserstellung auf dem gleichen Rechtsstand erfolgen muss, der zu Beginn der Wirtschaftsplanung vorgelegen hat. Die Rechtsanwendung für das Jahr 2021 scheidet damit aus. Das Jahr 2022 sollte aus Sicht der Verwaltung daher als Übergangsregelung genutzt werden, um die erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere die notwendigen Systemeinstellungen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vornehmen zu können. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer