Beschlussvorlage (Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer Oststadt)
18. Juli 2022
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 501 Sachbearbeitung: Kammerer Drucksache Nr.: 68/2022 1. Ergänzung Az.: An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen 60/603 Gebäudemanagement Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Vorlagenkonferenz 06.04.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Vorlagenkonferenz 27.04.2022 vorberatend nichtöffentlich Abgesetzt Vorlagenkonferenz 11.05.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe Ortschaftsrat Kuhbach 28.06.2022 vorberatend nichtöffentlich C2 – Einstimmig Ausschuss für Soziales, Schulen 29.06.2022 und Sport vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss vorberatend nichtöffentlich 04.07.2022 Einstimmig 12 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen Ortschaftsrat Reichenbach 06.07.2022 vorberatend nichtöffentlich C2 – Einstimmig Gemeinderat 18.07.2022 beschließend öffentlich Betreff: Kinderbetreuung und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer Oststadt Beschlussvorschlag: 1. (Den konzeptionellen Eckpunkten zu den Bedarfsplanungen für den künftigen Kindergarten- und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer Oststadt wird zugestimmt). NEU: im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport, 29.06.2022 wie folgt geändert: 1. Die Bedarfsplanungen für den künftigen Kindergarten- und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach sowie der Lahrer Oststadt werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der zur Diskussion stehenden Varianten (A, B, C1, C2) die weiteren Planungen voranzubringen und eine Gesamtkonzeption mit entsprechenden Einzelmaßnahmen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Seite 2 3. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werden jeweils Planungsmittel in Höhe von bis zu 200.000,- Euro benötigt. Diese sind für den Haushalt 2023 und 2024 entsprechend anzumelden. 4. Mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts soll auf der Grundlage, der noch ausstehenden Grundsatzentscheidung des Gemeinderats zur Priorisierung des investiven Maßnahmenkatalogs der kommenden Jahre, eine sukzessive Projektentwicklung erfolgen. Zusammenfassende Begründung: Mit einem Gesamtkonzept soll in den kommenden Jahren ein bedarfsgerechter Kindergarten und Schulausbau in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach, sowie der angrenzenden Oststadt gewährleistet werden. Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Seite 3 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit: Nach der vorliegenden Bevölkerungsprognose (Zeitraum 2019 – 2035) wird die Einwohnerzahl der Stadt Lahr von rund 48.000 Einwohner/innen auf über 52.000 Einwohner/innen mit entsprechenden Auswirkungen auf den künftigen Bedarf an Kita- und Schulplätzen zunehmen. Hinzu kommt der Wunsch der Eltern nach umfassenderen Betreuungsangeboten im Kita- und Schulbereich. So werden in den Kindergärten verstärkt Betreuungsangebote mit verlängerten Öffnungszeiten oder Ganztagsangeboten gewünscht. Im Bereich der Grundschulkinder sind bereits aktuell sämtliche freiwilligen zusätzlichen Betreuungsangebote der Stadt und freien Trägern ausgelastet. Außerdem ist bei den Grundschulen der ab 2026 zu realisierende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen stehen insbesondere die sich abzeichnenden Bedarfe in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach, mit der angrenzenden Oststadt im besonderen Fokus künftiger Entscheidungen. Zu berücksichtigen ist gerade im Lahrer Osten, dass neben aktuell in der Entwicklung befindlichen Baugebieten, in den kommenden Jahren zusätzliche Flächen zur Bebauung zur Verfügung stehen, die den Zuzug von Familien begünstigen werden. In den Bedarfsberechnungen Kita und Schulen sind folgende Baugebiete / Projekte erfasst: Schulbezirk Geroldseckerschule + + + + + + + + + + Albert-Förderer-Straße Bebauungsplan AKAD-WHL Altenberg 1. Änderung Willy-Brandt-Straße Hosenmatten II, 2 Bebauungsplan Altstadtquartiere Hochstraße Bebauungsplan Bottenbrunnen Baugebiet ehemaliges Autohaus Schillinger Geroldsecker Vorstadt Altfelixstraße Schulbezirk Kuhbach + 1. Teil Bebauungsplan, Ortsmitte Kuhbach + 2. Teil Bebauungsplan, Ortsmitte Kuhbach + Eichgarten-Ost Die nachfolgend genannten Bedarfe und Veränderungen an den verschiedenen Kita- und Schulstandorten zeigen auf, dass die anstehenden konzeptionellen und baulichen Herausforderungen nur in einem Gesamtkonzept zukunftsfähig gelöst werden können. Die Kindergarten-Bedarfsplanung weist für das Einzugsgebiet Oststadt (Schulbezirk Geroldseckerschule) Kuhbach / Reichenbach eine langfristige Unterdeckung des Bedarfs von 86 Plätzen Ü3 und 39 Plätzen U3 aus. In der Bedarfsberechnung ist der Mehrbedarf, der sich durch neue Baugebiete und dem Zuzug ergibt, bereits berücksichtigt. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Geroldseckerschule Summe Kernstadt Kuhbach Reichenbach Summe Stadtteile Summe Schulbezirke -16 -16 10 10 -6 St. Maria a.d.Schutt er -10 -10 -27 -11 -38 -48 5 5 -35 0 -10 -45 -40 0 0 0 Städt. Kita 0 0 Bedarfsdeckung langfristig betrifft Kita Mehrbedarf Wohnbau Zugang/Abgang Plätze nach 2024 Bedarfsdeckung 2023/2024 betrifft Kita Bedarfsdeckung 2022/2023 Zugang/Abgang Plätze betrifft Kita Kita-Plätze 3-6 Jahre/Schulbezirk Seite 4 Zugang/Abgang Plätze 2021/2022 Drucksache 68/2022 1. Ergänzung -37 -37 -9 -32 -32 -44 0 -9 -46 -10 -54 -86 Geroldseckerschule Summe Kernstadt Kuhbach Reichenbach Summe Stadtteile Summe Schulbezirke ohne Tagespflege 5 5 0 -7 -7 -16 -2 -18 5 -25 St. Maria 0 -7 -7 -16 -2 -18 0 -25 0 Bedarfsdeckung langfristig Mehrbedarf Wohnbau betrifft Kita Zugang/Abgang Plätze nach 2023 Bedarfsdeckung 2023/2024 betrifft Kita Zugang/Abgang Plätze Bedarfsdeckung 2022/2023 betrifft Kita Plätze für Kinder unter 3 Jahren/ Schulbezirk Zugang/Abgang Plätze Zielgröße 95% 0 -11 -11 -3 0 -3 -18 -18 -19 -2 -21 0 -14 -39 Zielgröße 0 Städt. Kita 37% aus drei durchschnittlichen Jahrgängen Stadtteil Kuhbach Städtischer Kindergarten Kuhbach Ist-Stand: Aktuell sind in der Einrichtung eine Regelgruppe Ü3 (28 Plätze), sowie eine altersgemischte Gruppe 2-6 Jahre (17 Plätze) untergebracht. Künftiger langfristiger Bedarf: Im städtischen Kindergarten fehlen 44 Kita-Plätze U3 und 19 Betreuungsplätze für Kinder Ü3. Folgende Gruppen müssten für eine Bedarfsdeckung zusätzlich eingerichtet werden: Ü3: 1 VÖ-Gruppe (max. 25 Plätze) , 1 Ganztagsgruppe (max. 20 Plätze) U3: 2 Krippengruppen (je 10 Plätze) Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Seite 5 Durch das bestehende Defizit an Betreuungsplätzen in der Kita Kuhbach, mussten in der Vergangenheit Eltern auf die angrenzende Kernstadt und Stadtteile ausweichen. Stadtteil Reichenbach Städtischer Kindergarten an der Schutter Ist-Stand: Aktuell sind in der Einrichtung eine Regelgruppe Ü3 (max. 28 Plätze) sowie eine altersgemischte Gruppe 2-6 Jahre (17 Plätze) und ab Juni 2022 2 Krippengruppen U3 (je 10 Plätze) untergebracht. Katholischer Kindergarten St. Joseph Ist-Stand: Die Einrichtung bietet zurzeit Platz für zwei Regelgruppen Ü3 (28 Plätze), sowie eine Krippengruppe (10 Plätze). Künftiger langfristiger Bedarf: Im Stadtteil Reichenbach fehlen 10 Kita-Plätze ü3. Im Bereich der Krippenplätze besteht durch den aktuellen Ausbau der städtischen Kindertagesstätte an der Schutter nahezu Bedarfsdeckung. Auslöser für den umfangreichen Handlungsbedarf in Reichenbach ist jedoch der stark sanierungsbedürftige Zustand des Gebäudes der katholischen Kindertagesstätte St. Joseph. Sowohl Gebäudesubstanz als auch technische Anlagen wie Heizungs- und Elektroinstallationen müssten zeitnah ertüchtigt werden. Eine Nutzung als Kindertagesstätte nach heutigen Anforderungen ist aufgrund der gegebenen Grundrissstruktur nicht möglich. Für diese Einrichtung ist dringend eine Ersatzlösung zu schaffen, da eine Sanierung im Bestand technisch ausgeschlossen bzw. unwirtschaftlich ist. Bei der angestrebten Ersatzlösung könnte der Fehlbedarf im Bereich der ü3-Plätze abgedeckt werden. Sollte sich in Kuhbach nur eine 5-gruppige Lösung für die Kita abzeichnen, könnte in Reichenbach am Standort an der Schutter über ein weiteres Modul eine zusätzliche ü3 Gruppe geschaffen werden. Schulbezirk Geroldseckerschule: Mit dem vom Ortenaukreis beschlossenen Neubau des Klinikum Lahrs wird die Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße voraussichtlich 2024 wegfallen. Ein entsprechender Ersatz mit 70 Kita-Plätzen und 15 Krippen-Plätzen muss geschaffen werden. Ungeachtet dieser kurzfristigen Entwicklung könnte über die neue Kita Hosenmatten II ein Großteil des Bedarfs im Schulbezirk aufgefangen werden. Situation Grundschulen: Auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung und Bevölkerungsprognose, sowie der künftigen Entwicklung von Baugebieten wird sich im Schulbezirk Geroldseckerschule und im benachbarten Schulbezirk Kuhbach der größte Schülerzuwachs ergeben. Dagegen bleiben in Reichenbach die Schülerzahlen vergleichsweise stabil. Der Schulbezirk Geroldseckerschule und der Schulbezirk Kuhbach wurde daher zu einer Planungseinheit zusammengefasst. Neben dem zu erwartenden Schülerzuwachs im Pflichtbereich, wird sich künftig ein erhöhter Raumbedarf mit dem Ausbau der Schulkindbetreuung bis hin zur Einführung des Rechtsanspruchs 2026 ergeben. Unter Berücksichtigung der nachfolgenden Schülerzahlenentwicklung müssten im Lahrer Osten (Geroldseckerschule / Grundschule Kuhbach) insgesamt Räume für 6 Parallelklassen (Klassenstufen 1-4) Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Seite 6 im Pflichtbereich, einschließlich Vorbereitungsklassen vorgehalten werden. In Reichenbach ist langfristig ein Raumbedarf für 1 – 2 Parallelklassen einzuplanen. Die Schülerzahlen werden sich voraussichtlich wie folgt entwickeln: 2022/2023 2023/2024 2024/2025 Kernstadt 1 2 3 4 zus. 1 2 3 4 zus. 1 2 3 4 zus. Geroldseckerschule 91 89 80 70 330 83 91 89 80 343 95 83 91 89 358 13 13 13 13 52 Geroldseckerschule Zuzug Wohngebiete zusammen: 91 89 80 70 330 83 91 89 80 343 108 96 104 102 410 Stadtteile 1 1 2 3 zus. 1 1 1 2 zus. 1 1 1 1 zus. Kuhbach 22 22 16 22 82 33 22 22 16 93 34 33 22 22 111 3 3 3 3 12 34 33 22 22 111 Kuhbach Zuzug Wohngebiete zusammen: 22 22 16 22 INSGESAMT: 113 111 96 92 412 116 113 111 96 436 142 129 126 124 521 Reichenbach 40 28 128 28 32 82 33 24 2025/2026 22 40 22 28 16 32 93 124 33 2026/2027 24 40 28 125 2027/2028 Kernstadt 1 2 3 4 zus. 1 2 3 4 zus. 1 2 3 4 zus. Geroldseckerschule 84 95 83 91 353 69 84 95 83 331 82 69 84 95 330 Geroldseckerschule Zuzug Wohngebiete 13 13 13 13 52 13 13 13 13 52 13 13 13 13 52 zusammen: 97 108 96 104 353 82 97 108 96 383 95 82 97 108 382 Stadtteile 1 1 1 1 zus. 1 1 1 1 zus. 1 1 1 1 zus. Kuhbach 27 34 33 22 116 22 27 34 33 116 33 22 27 34 116 Kuhbach Zuzug Wohngebiete 3 3 3 3 12 3 3 3 3 12 3 3 3 3 12 zusammen: 30 37 36 25 128 25 30 37 36 128 36 25 30 37 128 INSGESAMT: 127 145 132 129 481 107 127 145 132 511 131 107 127 145 510 Reichenbach 24 121 33 24 40 28 24 33 24 109 36 28 24 33 121 Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Seite 7 Ist-Stand und Bedarfe der einzelnen Grundschulstandorte Schulbezirk Geroldseckerschule Ist-Stand: Die Geroldseckerschule einschließlich der neu geschaffenen Außenstelle in der Geroldsecker Vorstadt kann im Pflichtbereich bis zu 4 Züge aufnehmen. Trotz der Erweiterung ist die Schule am Hauptstandort und an der Außenstelle zunehmend ausgelastet. Auch im Bereich der Betreuung der Schulkinder sind nahezu alle Plätze belegt (50 Hortplätze, 100 Plätze flexible Nachmittagsbetreuung). Künftiger langfristiger Bedarf: Da bauliche Erweiterungen an beiden Standorten nahezu ausgeschlossen sind, kann der künftige Raumbedarf zur Umsetzung des Rechtsanspruchs ab 2026 nur über eine Änderung in der Schulorganisation (Reduzierung der Schulgröße im Pflichtbereich) realisiert werden. Die Geroldseckerschule wäre daher ab 2026 als 3-zügige Grundschule zu führen. Die erforderlichen Räume für den wegfallenden 4ten Zug müssten an anderer Stelle, im Rahmen der noch vom Gemeinderat zu beschließenden Gesamtstrategie zum Ganztagsausbau der Lahrer Grundschulen „Schulgipfel II“ eingeplant werden. Grundschule Kuhbach Ist-Stand: + 4 Klasen 1-4, 1-zügig + Betreuungsgruppen Schulkinder: 4Gruppen Verlässliche Grundschule 4 Gruppen Nachmittagsbetreuung Künftiger langfristiger Bedarf (ohne Berücksichtigung Schulbezirksübergreifender Lösungen einschließlich Schulkindbetreuung bzw. Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung): + 6 Klassen 1-4, 1,5-zügig + Zusätzlicher Raumbedarf (Programmfläche) Pflichtbereich: 175 qm + Zusätzlicher Raumbedarf (Programmfläche) Ganztags: 280 qm Grundschule Reichenbach Ist-Stand: + 4 Klasen 1-4, 1-zügig + Betreuungsgruppen Schulkinder: 3 Gruppen Verlässliche Grundschule 3 Gruppen Nachmittagsbetreuung Künftiger langfristiger Bedarf (ohne Berücksichtigung Schulbezirksübergreifender Lösungen einschließlich Schulkindbetreuung bzw. Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung): + 6 Klassen 1-4, 1,5-zügig + Zusätzlicher Raumbedarf (Programmfläche) Pflichtbereich: 175 qm + Zusätzlicher Raumbedarf (Programmfläche) Ganztags: 280 qm Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Seite 8 Zielsetzung: Mit dem Gesamtprojekt sollen die nachfolgenden Ziele erreicht werden: ✓ Bedarfsgerechter und wohnortnaher Ausbau der Kindertagesstätten und Weiterentwicklung der Betreuungsangebote ✓ Schaffung von ausreichenden Schulplätzen für Grundschulkinder im Pflichtbereich ✓ Mehr Angebote durch den zunehmenden Förderungs- und Betreuungsbedarf für Grundschulkinder ✓ Realisierung Rechtsanspruch ab 2026 Maßnahmen: Mit Blick auf die ansteigenden Kinderzahlen im Bereich der Kindertagesstätten und Schulen und unter Berücksichtigung, der sich künftig veränderten Betreuungsbedarfe ist ein Ausbau der Kindergarten- und Schulstandorte in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach notwendig. Dabei werden insbesondere im Schulbereich stadtteilübergreifend auch die künftigen Bedarfe der Lahrer Oststadt im Gesamtprojekt berücksichtigt. Zur Erstellung eines zukunftsweisenden Konzepts zur Kinderbetreuung und Schulausbau wurde eigens eine Lenkungsgruppe eingerichtet. Gemeinsam mit der katholischen Verrechnungsstelle als Trägerin der Kita St. Joseph in Reichenbach, den Einrichtungsleitungen, dem Schulamt und den Ortsvorstehern haben das Amt für Soziales, Schulen und Sport sowie das Gebäudemanagement der Stadt Lahr drei Varianten erarbeitet. Dabei wurden über den Planungsfortschritt regelmäßig die Ortschaftsräte Kuhbach und Reichbach sowie der Ausschuss Soziales, Schulen und Sport informiert. Zuletzt wurden in einer Bürgerinformation am 19.01.2022 die Überlegungen zu einem Gesamtkonzept der Öffentlichkeit vorgestellt. In dieser Veranstaltung wurde erstmalig über die Variante C (nachfolgend C1) mit dem Neubau einer 2-zügigen Ganztagsgrundschule in den Breitmatten ohne Schulturnhalle informiert. Zur Beratung stehen in Variante A der Neubau einer sechsgruppigen Kita in Kuhbach sowie die Erweiterung der Grundschule um die Räume der ehemaligen Kita im Bestandsgebäude. Als möglicher Standort für eine neue Kita käme in Kuhbach das Baugebiet Eichgarten-Ost in Betracht. Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich, die Umlegung ist noch durchzuführen und die Erschließung ist noch vollständig zu planen. Die katholische Kita St. Josef in Reichenbach würde am Standort der städtischen Kita an der Schutter in modularer Bauweise auf dem vorhandenen Freigelände als 3 gruppige Einrichtung unter Beibehaltung der Trägerschaft (Katholische Kirche) errichtet werden. Variante B sieht den Umbau der Grundschule Kuhbach zur reinen Kindertagesstätte sowie den Umzug der Grundschule Kuhbach nach Reichenbach vor. Das Bestandsgebäude in Kuhbach kann voraussichtlich nur eine 5-gruppige Einrichtung aufnehmen. Außerdem ist die Erweiterung des Außengeländes auf die Fläche des Schulhofes limitiert. Am Schulstandort Reichenbach würde das Bestandsgebäude um die Klassen aus Kuhbach (4 Räume) erweitert werden bzw. im Bestand optimiert. Außerdem könnten dort auch die Zusatzräume für einen Ganztagsbetrieb im Bestand geschaffen werden. Die Kita St. Josef in Reichenbach würde auch in diesem Szenario modular am Standort Kita an der Schutter neu gebaut werden. Über die Einplanung einer weiteren U3-Gruppe an diesem Standort könnte der noch verbleibende Fehlbedarf in Kuhbach und in Reichenbach abgebaut werden. Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Seite 9 Die Variante C1 kam im Rahmen der Projektentwicklung als 3te Option durch Gespräche mit den Ortsvorstehern noch ergänzend hinzu. Sie beinhaltet das Konzept, eine neue Grundschule in Kuhbach zu bauen. Das jetzige Schulgebäude in Kuhbach würde zur reinen Kita-Nutzung – wie Variante B - umgebaut werden. Die Kita St. Josef würde in leerstehende Räume der Schule in Reichenbach oder in das aktuell von der Schule genutzte Bestandsgebäude (Ostflügel) ziehen. Bei dieser Variante wäre ein Betrieb der neuen Schule als Ganztagsschule nach dem Schulgesetz (Ganztagsschule in Wahlform) vorgesehen, sodass es neben der Schutterlindenbergschule im Lahrer Westen auch im Osten ein solches Angebot geben könnte. Die Schulverwaltung und das Schulamt würden eine zweite Ganztagsschule in Lahr mit schulischem Förder- und Betreuungskonzept sehr begrüßen, da das ganzheitliche Angebot für viele Eltern passend ist und eine Alternative zu anderen (kostenpflichtigen) Nachmittagsbetreuungen bietet. Zunächst wurde eine mögliche „Breitmatten-Schule“ als 2 zügige Ganztagsgrundschule ohne eigenständige Schulturnhalle konzipiert (Variante C1). Der Größe der künftigen Schule entsprechend ist lediglich ein Sport / Bewegungsraum im Raumprogramm vorgesehen. Der Sportunterricht kann bei entsprechender Unterrichtsorganisation (Stundenplan-Blöcke) nach wie vor in der Festhalle Kuhbach stattfinden, wobei hier eine Schülerbeförderung eingerichtet werden müsste, dies wird bereits seit vielen Jahren an der Luisenschule und Johann-Peter-Hebel-Schule praktiziert. Mit Blick auf die notwendigen Veränderungen bei der benachbarten Geroldseckerschule, die mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nur noch schulorganisatorisch 3-zügig geführt werden könnte, wäre für die neue Schule auch ein 3-zügiger Neubau mit Ganztagsbetrieb als weitreichende Alternative denkbar (Variante C2). An Stelle einer größeren 3-zügigen „Breitmattenschule“ (Konzept Variante C1) müsste im Rahmen der Gesamtstrategie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Lahrer Grundschulen dann die Eichrodtschule (noch) umfassender erweitert werden, um den Fehlbedarf eines Grundschuljahrgangs im Bereich der Oststadt und Stadtmitte aufzufangen. Bei dieser Variante müsste keine eigenständige zusätzliche Schulturnhalle eingeplant werden. Im Bereich Breitmatten sind städtische Grundstücke vorhanden. Im Flächennutzungsplan ist Grünfläche mit der Zweckbestimmung Park/Grünanlage dargestellt. Somit ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Der Bebauungsplan BREITMATTEN setzt dort ebenfalls eine Grünfläche fest, mit der Eintragung eines Sportplatzes und wäre somit auch zu ändern. Bei Einrichtung einer Ganztagsschule kann der Schulbezirk geöffnet werden, sodass eine Lenkung der Schülerströme möglich ist. In der folgenden Übersicht sind die einzelnen Varianten mit Investitionskosten, Zuschüssen und laufenden Betriebskosten sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile der Konzepte zusammengefasst dargestellt: Variante A Neubau Kita 6 Gruppen Modulare Erweiterung Kita an der Schutter Reichenbach Umbau Schulgebäude Kuhbach zur reinen Schulnutzung Variante A Maßnahme Indikative Kostenprognose Zusätzliche Betriebskosten Gebäude pro Jahr Zusätzliche Betriebskosten Kita Kuhbach pro Jahr Zusätzliche Betriebskosten Betreuung Schulkinder bzw. Ganztagsschule Kalkulatorische Kosten (Gesamtaufwendungen) Fördereinnahmen ca. Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Seite 10 Neubau 6.000.000 € Kita 6 Gruppen Modulare Erweiterung Kita an der Schutter Reichenbach 236.000 € 140.000 € 900.000 € 50.000 € Umbau Schulgebäude Kuhbach 1.000.000 € zur reinen Schulnutzung (1 zügig) 0€ 7.900.000 € 190.000 € 528.000 € 0€ z.Z. keine Förderrichtlinien in Kraft neutral 154.000€ 236.000 € 154.000 € 500.000 € 242.581,- € 1.028.000 € Vorteile: + Flexible Anpassung des Kitastandortes Reichenbach an künftige Raumbedarfe durch modulare Bauweise + Bei einem Kita Neubau in Kuhbach könnte ein größerer Außenbereich eingeplant werden. + Kein / nur begrenzter Schülertransport zum Schulstandort Reichenbach („kurze Beine – kurze Wege“) Nachteile: - Die Grundstücke im Baugebiet Eichgarten-Ost sind noch vollständig in Privatbesitz, kein schneller Zugriff für ein städtisches Projekt möglich. - Bei einem gemeinsamen Standort Städt. Kita an der Schutter und Ersatz St. Josef gestaltet sich eine trägerübergreifende Kooperation (Stadt / kath. Kirche) eher schwierig. - Nur 1-zügiger Ausbau an der Grundschule Kuhbach mit Erweitertem Raumbedarf für Ganztag möglich, künftiger Bedarf im Schulbezirk Kuhbach liegt bei 1,5 Zügen mit Ganztagsräumen. - Erhöhte Betriebskosten bei 2 Ganztagsstandorten an der Kuhbacher und Reichenbacher Schule (Doppelstrukturen) Neutral: o Mittlere Investitionskosten – nur 1-zügiger Schulausbau in Kuhbach Variante B Umbau Schule Kuhbach zur reinen Kita-Nutzung (6 Gruppen) Modulare Erweiterung Kita an der Schutter Reichenbach Erweiterung Grundschule Reichenbach (alternativ Umbau Bestand Alte Schule) Variante B Maßnahme Indikative Kostenprognose ZusätzlicheBetriebskosZusätzliche ten Kita KuhBetriebskosbach pro ten Gebäude Jahr pro Jahr Zusätzliche Betriebskosten Betreuung Schulkinder bzw. Ganztagsschule Kalkulatorische Kosten Fördereinnahmen ca. Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Umbau Schule Kuhbach zur reinen KitaNutzung (6 Gruppen) Modulare Erweiterung Kita an der Schutter Reichenbach Erweiterung Grundschule Reichenbach (alternativ Umbau Bestand Alte Schule) Seite 11 2.500.000 € 0€ 900.000 € 50.000 € 3.000.000 € bis 3.500.000 € 80.000 € 6.400.000 € bis 6.900.000 130.000 € € 236.000€ 308.000 € 0€ z.Z. keine Förderrichtlinien in Kraft neutral 308.000 € 236.000 € 308.000 € 1.500.000 € 179.747 € 1.808.000 € Vorteile: + Niedrige Investitionskosten – Beim Ausbau des Schulstandortes Reichenbach werden nur die Schüler*innen aus Kuhbach aufgenommen. + Flexible Anpassung des Kitastandortes Reichenbach an künftige Raumbedarfe durch modulare Bauweise + Ausreichendes Flächenangebot am Schulstandort Reichenbach im Pflicht- und Ganztagsbereich für alle Kuhbacher und Reichenbacher Schulkinder Nachteile: - Bei einem gemeinsamen Standort Städt. Kita an der Schutter und Ersatz St. Josef gestaltet sich eine trägerübergreifende Kooperation (Stadt / kath. Kirche) eher schwierig. - Keine Wohnortnahe Versorgung der Grundschüler*innen in Kuhbach - Organisation / Durchführung Schülertransport nach Reichenbach – dauerhafte Beförderungskosten - Die Bedarfe im Schulbereich Oststadt werden bei einer zentralen Schullösung in Reichenbach nicht berücksichtigt Neutral: o Größe Außenanlage am Kitastandort Kuhbach limitiert Varianten C1 / C2 Umbau Schulgebäude Kuhbach zur reinen Kita-Nutzung (5 Gruppen) bzw. Umbau gesamtes OG, unabhängig der Gruppenanzahl Umbau / Erweiterung Schule Reichenbach zur Aufnahme Kita St. Joseph Einrichtung einer zusätzlichen Kitagruppe an der Kita an der Schutter (Ergänzung modulare Bauweise) Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Seite 12 Neubau „Breitmattenschule“, 2- zügige Grundschule (Variante C1) bzw. 3-zügige Grundschule (Variante C2) Variante C1 Maßnahme Umbau Schule Kuhbach zur reinen KitaNutzung (6 Gruppen) Umbau / Erweiterung Schule Reichenbach zur Aufnahme Kita (Ersatz kath. Kita) und Erweiterung 1 Gruppe modular an der Schutter Neubau „Breitmattenschule“ 2 zügige Grundschule (FNP-/B-Planänderung berücksichtigen!) Zusätzliche Betriebskosten Gebäude pro Jahr Zusätzliche Betriebskosten Kita Kuhbach pro Jahr 2.500.000 € 0€ 160.000€ 2.000.000 € 50.000 € Indikative Kostenprognose 76.000€ 9.100.000 € 250.000 € Zusätzliche Betriebskosten Betreuung Kalkulatorische Schulkinder Kosten bzw. Ganztagsschule Fördereinnahmen ca. 308.000 € 130.000 € 0€ 3.700.000 € 60.000 € (2 Mio € GTS/1,7 Mio € Pflichtbereich) Kostenschätzung 8,4 Mio €/Außenanlage 700.000 € 13.600.000 € 300.000 € 236.000 € 190.000 € 338.597 € 4.008.000 € Drucksache 68/2022 1. Ergänzung 3 zügige Grundschule Variante C2 Maßnahme Umbau Schule Kuhbach zur reinen KitaNutzung (5 Gruppen) Umbau / Erweiterung Schule Reichenbach zur Aufnahme Kita (Ersatz kath. Kita) und Erweiterung 1 Gruppe modular an der Schutter Neubau „Breitmattenschule“ 3 zügige Grundschule (FNP-/B-Planänderung berücksichtigen!) Seite 13 Zusätzliche Betriebskosten Gebäude pro Jahr Zusätzliche Betriebskosten Kita Kuhbach pro Jahr 2.500.000 € 0€ 160.000 € 308.000 € 2.000.000 € 400.000 € 50.000 € 15.000 € 76.000 € 0€ z.Z. keine Förderrichtlinien in Kraft Indikative Kostenprognose 12.100.000 € 300.000 € Zusätzliche Betriebskosten Betreuung Kalkulatorische Schulkinder Kosten bzw. Ganztagsschule 130.000€ Fördereinnahmen ca. 4.300.000 € 130.000 € (2,8 Mio € GTS/1,5 Mio € Pflichtbereich) Kostenschätzung 11,1 Mio €/Außenanlage 1.000.000 € 1 Feld-Schulturnhalle 3.200.000 € 100.000 € 20.200.000 € 465.000 € 236.000 € 270.000 € 260.000 € 540.866 € 4.878.000 € Vorteile: + Intensive Kooperation Schule und Kita „Bildungshaus“ an der Reichenbacher Schule künftig möglich + 2 Kitastandorte in Reichenbach bedeuten eine wohnortnahe Versorgung mit Betreuungsangeboten + Keine / Nur begrenzte Schülertransporte zwischen den Standorten („kurze Beine – kurze Wege“) + Ausreichendes Flächenangebot Pflicht – und Ganztagsbereich für alle Kuhbacher und Reichenbacher Schulkinder + Möglichkeit zur Schaffung eines 2ten Ganztagsschulstandort (mit Schulprogramm) in Lahr als Pendant zur Schutterlindenbergschule im Lahrer Westen + Umsetzung eines „niederschwelligen“ – für Eltern kostenfreies – Ganztagskonzept mit Schwerpunkt der schulischen Förderung der Schülerinnen und Schüler + Entlastung der benachbarten Schulbezirke in der Oststadt und Kompensation der zunehmenden Schülerzahlen (neue Wohngebiete) bei Bau einer 3-zügigen Grundschule in den Breitmatten Kuhbach Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Seite 14 + Bei einer 2-zügigen Lösung müsste keine eigenständige Turnhalle eingeplant werden (Sport bzw. Turnraum ausreichend, im Rahmen des Sportunterricht Schülerbeförderung zur Festhalle Kuhbach). Nachteile: - Hohe Investitionskosten – Bei einer 3-zügigen „Breitmattenschule“ werden auch die künftigen Bedarfe der Lahrer Oststadt abgedeckt. Bei einer 2-zügigen Lösung müsste der Fehlbedarf von einem Grundschuljahrgang an anderer Stelle realisiert werden (z.B. Standort Eichrodtschule, siehe Seite 9 Variante C1) Neutral: o Größe Außenanlage am Kitastandort Kuhbach limitiert Ergänzende Anmerkungen zu den Kostenbetrachtungen der verschiedenen Varianten: • In der Vorlage sind die zusätzlichen Betriebskosten benannt, die zur IST-Situation mit den verschiedenen Varianten einhergehen. • In den Folgekostenbetrachtungen sind die kalkulatorischen Kosten jeweils als Gesamtaufwendung berücksichtigt. • Grundstückskosten: Bei Variante A in Bezug auf den Neubau einer Kita in Kuhbach sind Kosten für einen Grunderwerb in Höhe von 650.000,- € enthalten. Diese Größenordnung ist jedoch eine Annahme. Bei den Varianten B, C1 und C2 fallen zum derzeitigen Stand keine Grundstückskosten an. • Erschließung: Bei einem erschlossenen Grundstück für die Kita in Variante A kämen hier keine zusätzlichen Kosten. Bei den Varianten B, C1 und C2 fallen keine zusätzlichen Erschließungskosten an. Für eine Grundschule in den „Breitmatten“ kann über die vorhandene Straße eine Erschließung ohne zusätzlichen Aufwand erfolgen. Die innere Erschließung auf dem Schulgrundstück ist in den Kosten enthalten. • Außenanlagen: Die Kosten für Außenanlagen (einschließlich Aufenthalts- und Spielflächen) sind enthalten. Je nach Erweiterungsbedarf der Schule in Reichenbach zur Kitanutzung sind jedoch Anpassungen an der jetzigen Außenanlage zusätzlich erforderlich. • Kosten für B-Plan-Aufstellung: Bei Variante C ist für den Neubau der Schule ein Bebauungsplan zu erstellen. Sollte die B-PlanErstellung extern vergeben werden, sind hier noch Honorarkosten vorzusehen. • Ausstattung: Die Erstausstattung einschließlich beweglichen Mobiliars ist in den Kosten enthalten. • Verwaltungsseitig wird gemeinsam mit der kath. Kirche ausgelotet inwieweit von Seiten der Kirche eine Kostenbeteiligung bei einer Verlagerung der Kita St. Josef in städtische Räumlichkeiten möglich ist. Zusammenfassung: Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Seite 15 Unter Berücksichtigung der einleitend in der Vorlage geschilderten Ausgangslage und der Zielsetzung für die Kinderbetreuung und Schulversorgung im Lahrer Osten nach zukunftsfähigen Lösungen zu suchen, wird die Verwaltung beauftragt auf der Grundlage der zur Diskussion stehenden Varianten (A, B, C1, C2) die weiteren Planungen voranzubringen und eine Gesamtkonzeption mit entsprechenden Einzelmaßnahmen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit Blick auf die finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts soll auf der Grundlage, der noch ausstehenden Grundsatzentscheidung des Gemeinderats zur Priorisierung des investiven Maßnahmenkatalogs der kommenden Jahre, eine sukzessive Projektentwicklung erfolgen. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 werden jeweils Planungsmittel in Höhe von bis zu 200.000,Euro benötigt. Diese sind für den Haushalt 2023 und 2024 entsprechend anzumelden. Zur Umsetzung der vier Teilprojekte wird unter der Voraussetzung der Fremdvergabe durchschnittlich von 2025 bis 2030 eine sowie in den Jahren 2027 bis 2029 eine 0,5 Ingenieur/Technikerstelle benötigt Alternativ geprüfte Maßnahmen: Alternativen sind in der Vorlage dargestellt. Guido Schöneboom Senja Töpfer Harry Ott Erster Bürgermeister Amtsleiterin Abteilungsleiter Gesamtdarstellung ist für die Tabelle zu komplex. Alle wichtigen Informationen wurden in den Text eingearbeitet. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen: Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Übersichtstabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung oder als Anlage beigefügt Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als 20.000 Euro Einmalige (Investitions-)Kosten 2022 2023 2024 in EUR 2025 2026 ff. Drucksache 68/2022 1. Ergänzung Seite 16 Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / Investition / Auszahlung Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Jährliche Folgekosten Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkosten) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Stellenbezeichnung, Umfang Entgelt-/ Besoldungsgruppe Jährlicher Arbeitgeberaufwand (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. SUMME Finanzierung: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? Ja, mit den angegebenen Kosten Ja, mit abweichenden Kosten Nein Begründung: Anlage(n): Anlage 0 Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.