Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Personalausschuss)
6. Februar 2023
ERGEBNISNIEDERSCHRIFT NR. 2/2023 Öffentliche Sitzung des Haupt- und Personalausschusses der Stadt Lahr/Schwarzwald am Montag, 06.02.23 Rathaus 2, Großer Sitzungssaal Dauer der Sitzung: 18:10 Uhr bis 19:40 Uhr Teilnehmende: Sitzungsleitung Oberbürgermeister Ibert Freie Wähler: Stadtrat Stadtrat Stadtrat Roth Girstl Mauch Bündnis 90/Die Grünen: Stadtrat Stadtrat Stadträtin Täubert Himmelsbach Nguyen SPD: Stadträtin Dreyer vertritt Roland Hirsch Stadträtin Frei Stadtrat Kleinschmidt CDU: Stadträtin Stadtrat Rompel Dörfler AfD: Stadtrat Himmelsbach FDP: Stadtrat Uffelmann Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei: Stadtrat Oßwald entschuldigt fehlen: Stadtrat Stadträtin Hirsch vertreten durch Frau Uta Dreyer Protokollführung: Frau Maier Zuhörende: 1 Diese Sitzung ist nach § 34 GemO ordnungsgemäß einberufen und geleitet. Sie wird vom Vorsitzenden eröffnet mit der Feststellung, dass der Haupt- und Personalausschuss beschlussfähig und die Tagesordnung ortsüblich bekannt gemacht ist. -2- ÖFFENTLICHE SITZUNG I. BEKANNTGABE 1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 05.12.2022 gefassten Beschlüsse Der Vorsitzende verliest die Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 05.12.2022 gefassten Beschlusses: Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: 1) Der Haupt- und Personalausschuss in seiner Funktion als Betriebsausschuss ermächtigt die Betriebsleitung, Pflegesatzverhandlungen zu führen und neue Pflegesätze zu vereinbaren, wenn der Abschluss im Durchschnitt mindestens 5,90% über den bestehenden Pflegesätzen liegt. 2) Der Haupt- und Personalausschuss erteilt der Prosoz Herten GmbH, Ewaldstr. 261, 45699 Herten aufgrund der im Betreff genannten Ausschreibung den Zuschlag zur Beschaffung einer Anwendungssoftware zur effizienten und digitalen Bearbeitung baurechtlicher Verfahren. II. BERATUNGS- UND BESCHLUSSANGELEGENHEITEN 9/2023 201 1. -Fortführung der Haushaltskonsolidierung mit Untersuchungsbereichen und Maßnahmen -Fortsetzung der Finanzagenda mit Einsparungen bei baulichen Investitionen -Bildung einer Baukommission -Anpassung der Schuldenobergrenze und Aussetzung der Sondertilgungen Der Vorsitzende erläutert, dass der Haushalt 2023 am 21.11.2022 eingebracht worden sei und es zu Änderungen bei der Vorbereitung der Planentwürfe in der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Personalausschuss am 05.12.2022 gekommen sei. Es sei eine Beschlussempfehlung für den Haushalt 2023 erteilt worden, aber nicht für die Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026. Da der Beschluss des Haushalts nur „im Paket“ erfolgen könne, sei der angesetzte Termin für die Haushaltsverabschiedung vom 19.12.2022 ins Jahr 2023 verschoben worden. In der Zwischenzeit habe es mehrere intensive Diskussionsrunden zwischen den Gemeinderatsfraktionen und der Verwaltung gegeben. Die Änderungen, die sich aus den Gesprächen ergeben hatten, seien in die Vorlage und Pläne eingeflossen. Hierbei gehe es um die Fortführung der Haushaltskonsolidierung mit Untersuchungsbereichen und Maßnahmen, die Fortsetzung der Finanzagenda mit Einsparungen bei baulichen Investitionen, die Bildung einer Baukommission sowie die Anpassung der Schuldenobergrenze und Aussetzung der Sondertilgungen. Der Vorsitzende erwähnte, dass er im ersten Quartal zur ersten Sitzung der Baukommission einladen wird. -3Ab 2024 bleibe der Konsolidierungsbeitrag pro Jahr unverändert bei 1,5 Mio. EUR. Damit ergebe sich bis 2026 eine Summe von 4,5 Mio. EUR. Das Einsparvolumen für bauliche Investitionsmaßnahmen liege bei 10 %, das einer Summe von 4,2 Mio. EUR entspräche. Im Zuge dieser Einsparungen senke sich die Schuldenobergrenze bis 2026 auf 39,9 Mio. EUR. Der Vorsitzende betont, dass es zu keinen direkten Kürzungen von Einzelmaßnahmen komme und der Haushaltsentwurf mit Finanzplanung 2024 bis 2026 „weiter solide und ambitioniert“ sei. Zudem hebt der Vorsitzende hervor, dass es sich um keinen „Spar-Haushalt“ handle, sondern um einen handlungsstarken, strategisch ausgerichteten Haushalt, der diesem Anspruch gerecht werde. Die wirtschaftliche Entwicklung stehe international unter Dauerstress. Die zunehmende Verletzung des Konnexitätsprinzips durch Bund und Land mache große Sorgen. Dies bedeute, so der Vorsitzende, dass man nicht nur Steuern und Gebührensätze anzupassen habe, man brauche auch eine wirtschaftlich gute Entwicklung. Aus einer Umfrage habe der Vorsitzende entnommen, dass 66 der 95 großen Kreisstädte in Baden-Württemberg von einem geplanten Fehlbetrag ausgehen. Dies entspreche 70% der großen Kreisstädte. Zudem werde 2023 die Verschuldung der Stadt- und Landkreise im Vorjahresvergleich steigen. Sodann eröffnet der Vorsitzende die Fraktionsrunde zur Vorberatung des Haushaltsentwurfs 2023 und übergibt das Wort an Stadtrat Girstl (Freie Wähler). Stadtrat Girstl merkt an, dass die Verwaltung und vornehmlich die Stadtkämmerei den Gemeinderat mehrfach und umfassend informierte, zuletzt mit einer Priorisierungsliste. Durch diese Mitwirkung vor der Einbringung des Haushaltes durch den Oberbürgermeister, sei das Königsrecht des Gemeinderates deutlich gestärkt worden, so Stadtrat Girstl, und eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit der Verwaltung zur Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen sei ausgebaut worden. Stadtrat Girstl erläutert, was sich ändern bzw. wo Einsparungen vorzunehmen wären. Der Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 1,5 Mio EUR ab 2024 sei bereits in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten gewesen und muss nun noch mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. An der Priorisierungslist sei festzuhalten. Es dürfen, laut Stradtrat Girstl, keine Abstriche bei Bildung, Betreuung und Ehrenamt erfolgen, da dies sonst weitreichende Folgen für die Jugendarbeit und das Ehrenamt haben könnte. In Bildung sei zu investieren, auch wenn dies einen Ausbau der Verschuldung bedeute, da dies eine Investition in die Zukunft sei und einen Gegenwert habe. Es sei Handlungsbedarf vorhanden, da es an Kitaplätzen fehle und Investitionen in die Schulen zeitnah zu machen seien. Außerdem weist Stadtrat Girstl darauf hin, dass Lahr wachse und man dies an höheren Zuweisungen und der Einkommenssteuer spüren werde. Bisher seien die Einnahmen in den sogenannten „Speckgürtel“ geflossen. Für die geplanten Einsparungen bei den Investitionen in Höhe von 10% soll die vorgeschlagene Baukommission unterstützen. An den Ergebnissen dieser Kommission werde man gemessen. Stadtrat Girstl erklärt, dass man der Gründung dieser Baukommission zustimme, sehe es aber kritisch, wie lange diese Kommission Bestand habe und ob die geplanten Einsparungen erreicht werden. -4Für die Beurteilung der Ortsverwaltungen durch die Firma Rödl & Partner verlange man die Einbindung der Ortsvorsteher, falls es zu gravierenden Änderungen kommen werde. Stadtrat Girstl weist auch auf mögliche kritische Reaktionen beispielsweise von Elternvertretern bei den Gebührenerhöhungen für Kitas hin. Man werde den Beschlüssen zustimmen. Sodann übergibt der Vorsitzende das Wort an Stadtrat Himmelsbach (Grüne). Stadtrat Himmelsbach merkt an, dass der Zeitpunkt des Einspruchs gegen den Haushaltsbeschluss mehrfach kritisiert worden sei, jedoch habe man schon seit einem Jahr auf die alarmierenden Entwicklungen in verschiedenen nichtöffentlichen Sitzungen hingewiesen. Im Zuge der Haushaltseinbringung sei es möglich gewesen, auch öffentlich darauf hinzuweisen. Seine Partei wolle erreichen, dass es im Haupt- und Personalausschuss sowie in der Verwaltung zur Einsicht komme, dass sich die Stadt in einer „schwierigen Finanzlage“ befinde. Folglich solle damit die Absicht durch verantwortliches Verhalten verfolgt werden, zügig Gegenmaßnahmen einzuleiten, die sich nun in der Vorlage finden. Außerdem seien strukturelle Veränderungen notwendig, die einen unvoreingenommenen Blick auf alle Einnahmen, Ausgaben, Investitionen und Beschlüsse erlaubten. Stadtrat Himmelsbach weist darauf hin, dass man von der bisherigen Praxis wegwolle, Dinge zu beschließen und aufgrund von fehlenden Geldern diese Maßnahmen zu verschieben. Es gehe auch nicht darum, Sportkonzepte, Schulen, Kindergärten zu streichen oder Ortsverwaltungen abzuschaffen. Vielmehr möchte man durch strukturelle Änderungen, neuen Handlungsspielraum für diese und weitere Projekte schaffen. Man stimme der Haushaltssatzung, Finanzplanung und den Wirtschaftsplänen zu, aber die aufgeführten Maßnahmen seien nur der erste Schritt zur Besserung. Daher sei die Verwaltung nun aufgefordert, zeitnah diskussionsfähige Vorlagen zu den einzelnen Maßnahmen vorzulegen. Zusätzlich erwarte man für die nächste Sitzung der Lenkungsgruppe eine erste Übersicht zu den im Eigentum vorhandenen Räumlichkeiten und deren aktueller Nutzung sowie eine Übersicht der angemieteten Objekte. Im Bezug auf die geplanten Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dächern sollte eine Übersicht von Vor- und Nachteilen einer möglichen Fremdvergabe erarbeitet werden. Auch im Einnahmebereich sollte die Gebührenordnung für die öffentlichen Nutzung des Verkehrsraums zeitnah diskutiert werden, um diese zum 01.01.2024 umsetzen zu können. Ein Punkt, der in der Vorlage nicht aufgenommen worden sei, seien die Varianten der Breitmattenschule in Kuhbach, die nochmals detailliert betrachtet würden. Dennoch werde man so Stadtrat Himmelsbach den Beschlüssen zustimmen. Sodann übergibt der Vorsitzende das Wort an Stadträtin Frei (SPD). Stadträtin Frei merkt an, dass für den Konsolidierungsbetrag Maßnahmen formuliert werden müssen. Es sei für ihre Fraktion aber wichtiger, alle Ergebnisse des Büros Rödl & Partner vorgelegt zu bekommen. Dazu stellt Frau Frei einen Antrag. Als nächsten Punkt stehen offene Fragen zur Einsparung von Investitionen im Raum. Welche Summe sei die Grundlage für die Einsparung in Höhe von 10 %? Sei damit das jährlich aufgestellte oder das aktuell angenommene Investitionsvolumen gemeint? Man frage sich wie neue Investitionen berück- -5sichtigt werden und wie sich dies auf den gefassten Beschluss auswirke. Man erwarte, dass im Laufe des Jahres Klarheit geschaffen werde. Laut Stadträtin Frei sehe man die Baukommission kritisch und eher als „Kontrollkonstrukt“ des Baudezernates. Man habe sich folgende Fragen gestellt: 1. Wie setze sich die Kommission zusammen? 2. Werden externe Berater hingezogen? Kosten? 3. Welche Kompetenzen habe sie? 4. Wie bindend seien deren Erkenntnisse? 5. Welche Auswirkungen haben diese auf die Ausschreibungen? 6. Wo würden dann die Erkenntnisse beschließend beraten? HPA, TA oder Gemeinderat? 7. Mit welcher zeitlichen Verzögerung sei bei wichtigen Bauvorhaben z.B. Kindergärten oder Schulen zu rechnen? 8. Inwieweit würde die Haushaltsstrukturkommission mit eingebunden? 9. Bei welcher Größenordnung der jeweiligen Vorhaben werde die Baukommission hinzugezogen? 10. Inwieweit werde in Verwaltungshandeln eingegriffen? Diese offenen Fragen seien vor Einrichtung der Baukommission und noch vor der nächsten Gemeinderatssitzung zu klären, da die heutige Zustimmung zu den Beschlüssen vorbehaltlich sei. Stadträtin Frei habe zur Arbeit der Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur nichts anzumerken, aber die Anpassungen der Schuldenobergrenze seien zu hinterfragen. Man warte ab, wie sich diese im Jahr entwickle. Zum letzten Punkt der Aussetzung der Sondertilgungen habe Sie auch nichts mehr zu ergänzen. Man hoffe nun auf den Beschluss des Haushalts und der Umsetzung der geplanten Maßnahmen insbesondere im sozialen Bereich. Sodann übergibt der Vorsitzende das Wort an Stadtrat Dörfler (CDU). Stadtrat Dörfler stellt fest, dass der Gemeinderat im ersten Schritt ein Kontrollorgan sei, in dem man auch gegen Beschlüsse stimmen kann, wenn man diese als kritisch ansehe. Im Punkt der Baukommission sollen Baumaßnahmen vorangetrieben werden, indem man gemeinsam mit der Verwaltung über die Maßnahmen und das Vorgehen spricht. Stadtrat Dörfler erläutert anhand von drei Beispielen, aus welchen Gründen eine Baukommission ein guter Vorschlag sei. Es sei fraglich, wieso die benötigten Container in Mietersheim im Haushalt nicht aufgeführt habe. Als nächstes verweist Stadtrat Dörfler auf die angesetzten Investitionsbeträge für die Friedrichschule. Hier wisse man nicht, wofür die Mittel in den geplanten Jahren vorgesehen seien. Außerdem könne es doch nicht sein, dass der Bau einer Kita aus Sicht des Haushalts möglich wäre, aber der dazugehörige Hockeyplatz sich im gelben Bereich befinde und ohne diesen der Bau der Kita keinen Sinn mache. Daher möchte man gemeinsam mit der Verwaltung beurteilen, welche Maßnahmen möglich seien, ob diese Vorhaben so auch vom Haushalt tragbar wären, damit solche Maßnahmen vernünftig vorangetrieben werden können. Auch in der Lenkungsgruppe solle man deshalb konstruktiver und effektiver arbeiten. Außerdem betont Stadtrat Dörfler, dass Einsparungen ein grundsätzliches Mittel seien, wenn man merke, dass nicht genügend Mittel vorhanden seien. Beim Thema Ortsverwaltungen gehe es nicht darum, diese zu schließen, son- -6dern man sich schon seit über 10 Jahren die Frage stelle, ob diese mit dem aktuellen Personalumfang noch notwendig seien. Man sollte dies hinterfragen dürfen und miteinander darüber sprechen. Stadtrat Dörfler merkt zudem an, dass die Stadt keine weiteren Kitas bauen könne, ohne dass diese bezahlt werden, auch wenn dies bedeute, dass sich die Gebühren erhöhen. In diesem Fall seien Gespräche mit den entsprechenden Elternvertretern und Betroffenen notwendig. Am Ende sei das Ziel den Schuldenstand nicht weiter zu erhöhen. Stadtrat Dörfler sei der Meinung, dass sich die Menschen in Lahr nicht darüber im Klaren seien, wie sich die finanzielle Situation der Stadt insgesamt darstelle. Auf die Verschuldung von 100 Mio. € (mit allen Beteiligungen der Eigenbetriebe und Rahmenkonto) weise er schon seit 3 Jahren hin. Durch das neue Haushaltsrecht werde diese augenfällig, da die Neben- und Schattenhaushalte in die Konzernbilanz miteinfließen würden. Dies gerade im Hinblick auf Rückführung der inneren Darlehen, die als verdeckte Kreditaufnahmen zu sehen seien. Es sei wichtig gemeinsam über die Themen zu sprechen und zu entscheiden, wie es weitergehe. Kurzum werde man dem Beschluss zustimmen. Sodann übergibt der Vorsitzende das Wort an Stadtrat Uffelmann (FDP). Stadtrat Uffelmann erläutert, dass eine Mehrheit des Gemeinderates der Finanzplanung kritisch gegenübergestanden sei und man deshalb nicht zugestimmt habe. Es sei ein demokratischer Prozess, sich Gedanken über einen Beschluss zu machen und gegen diesen zu stimmen, wenn man nicht einig darüber sei. Neben den Folgen des Urkrainekriegs seien vor allem kostenintensive Projekte, die man sich auferlege, der Grund zur Ablehnung des Haushalts und insbesondere der Finanzplanung 2024 bis 2026 gewesen. Es sei nicht wegzuleugnen, dass die Stadt „enorm verschuldet“ sei, aber Stadtrat Uffelmann verweise auch auf die Worte des Vorsitzenden zu Beginn der Sitzung, dass nun viele Kommunen von negative Jahresergebnissen betroffen seien. Stadtrat Uffelmann merkt zu dem an, dass man mit der geplanten Baukommission keine Verwaltungsvorgänge einschränken wolle, sondern gemeinsam überlegen solle, welche Baumaßnahmen man sich leisten könne und wie diese zu gestalten seien. Es sei klar, dass die Details und die finanziellen Mittel für diese Kommission festgelegt werden müssen, jedoch solle man sich nicht mit Projekten für Kleinstbeträge von 5.000 € befassen. Es gehe um größere Maßnahmen, über die man spreche solle. Kurzum werde man dem Beschluss zustimmen und sehen, wie sich die einzelnen Maßnahmen in der Zukunft entwickeln. Ziel sei es, dass man sich nicht weiter stark verschulde und er sehe eine Verschuldung knapp unter 40 Mio. EUR bis 2026 als einen vertretbaren Kompromiss an. Hierzu sei der Vorschlag von der Verwaltung, Einsparungen bei den baulichen Investitionen vorzunehmen der richtige Weg, der so auch weitergeführt werden solle. Daher sei die Baukommission auch nicht als „Schreckgespenst“, sowohl für die Verwaltung als auch für den Gemeinderat, zu sehen. Es gehe darum, gemeinsam über Projekte vernünftig zu diskutieren, vielleicht andere Standards zu setzen oder geringere Ausgaben zu erreichen. Sodann übergibt der Vorsitzende das Wort an Stadtrat Oßwald (Linke Liste). -7Stadtrat Oßwald betont gleich zu Beginn, dass sich Demokratie dahin auszeichne, dass man unterschiedliche Meinungen habe und wenn der Gemeinderat von seinem „Königsrecht“ Gebrauch mache, dürfe dies nicht boykottiert werden. Stadtrat Oßwald möchte nicht mehr auf die einzelnen Punkte eingehen, warum man dem Haushalt nicht zustimme. Es sei klar, dass wenn man Millionen für eine Seesanierung statt für Kitaplätze ausgebe, dem nicht zustimmen könne. Zur Baukommission stelle sich die Frage, was diese im Vergleich zu den anderen Ausschüssen mehr leisten solle und könne. Die strukturellen Defizite lägen woanders, als an der mangelnden Anzahl an Gremien. Es müssten Instrumente und Strukturen entwickelt werden, die das Verwaltungshandeln besser auswerten können. Jeder Arbeitnehmer werde an Ergebnissen gemessen und dies sollte auch für die Verwaltung möglich gemacht werden. Sodann übergibt der Vorsitzende das Wort an Stadtrat Himmelsbach (AfD). Stadtrat Himmelsbach merkt an, dass im Haushaltsplan nicht alle ergebniswirksamen Ausgaben als Aufwand, sondern als Investitionen berücksichtigt würden. Betrachte man die Sanierung des Stegmattensee als zu erstattende Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber, seien diese nicht den Herstellungskosten zu zurechnen, sondern entsprechend Aufwand. Zudem seien ergebniswirksame Rückstellungen unterlassen worden z.B. für zahlreiche Rechtsstreitigkeiten oder was den Kaufvertrag vom 30.12.1996 (Flughafenareal) angehe. Stadtrat Himmelsbach frage sich, wie die in den kommenden Jahren zu erwarteten Verluste der Wohnbau Lahr GmbH ausgeglichen würden, auch wenn die Gesellschaft dieses Jahr eine Kapitalzuführung erhalte. Zudem könne die Verwaltung nicht erklären, wie die zukünftigen Schulden des Haushalts vor der nächsten Generation gerechtfertigt werden können. Die Annahme der Verwaltung den geplanten Jahresfehlbetrag aus 2023 mit dem Ergebnis aus 2021 auszugleichen, wobei der Jahresabschluss 2020 noch immer nicht vorliege, könne Stadtrat Himmelsbach nicht nachvollziehen. Zudem sei der Haushaltsplan 2023 erneut intransparent. Es sei beispielsweise klar dazustellen, wohin Mittel für die Zuwanderung fließen, da dieses Thema nicht nur die Stadt Lahr, sondern viele Kommunen betreffe. Stadtrat Himmelsbach merkt an, dass am 22.04.2009 der Landtag BadenWürttemberg das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrecht beschlossen habe und damit die Anwendung dieses Rechts ab 2020 zu erfolgen habe. Folglich habe die Verwaltung bis heute 14 Jahre Zeit gehabt, sich damit zu beschäftigen. Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass die Jahresabschlüsse 2020, 2021 noch nicht dem Gemeinderat vorgelegt worden sei und die Erstellung der Eröffnungsbilanz einer „Mammutaufgabe“ entspreche. Zudem sei auch der Jahresabschluss 2021 der Landesgartenschau bis Ende März des letzten Jahres vorzulegen, dies sei auch nicht passiert. Kurzum könne Stadtrat Himmelsbach dem Beschluss so nicht zustimmen. Der Vorsitzende möchte nochmals darauf hinweisen, dass alle Haushalte bisher rechtmäßig gewesen seien, die Eröffnungsbilanz werde kommen. Es sei -8aber eine „Mammutaufgabe“. Zudem dürfe man nicht vergessen, dass die Arbeit in 2020 und 2021 durch Corona beeinträchtigt worden sei. Zum Thema Schulden sei noch zu erwähnen, dass den Schulden immer Vermögen gegenüberstehe und die Verwaltung nichts „vertusche“, wohin z.B. Mittel für die Zuwanderung hinflössen. Im Hinblick auf den Konsolidierungsbeitrag mit 1,5 Mio. EUR werde die Verwaltung Maßnahmen festlegen. Auch die Fragen von Stadträtin Frei zur Baukommission würden von der Verwaltung in ein „Gerüst“ gepackt, damit man bis zur Verabschiedung des Haushalts (wahrscheinlich Ende Februar) diesen Entwurf vorlegen könne. Darin solle ein Vorschlag festgehalten werden, wie die Aufstellung der Baukommission von der Besetzung und Zuständigkeiten aussehen solle. Der Vorsitzende geht nochmals auf den Antrag von Stadträtin Frei ein, mit dem alle Erkenntnisse der Firma Rödl & Partner dem Gemeinderat vorgelegt werden sollen. Stadträtin Frei merkt dazu an, dass man in der letzten Sitzung der Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur es so verstanden habe, dass sich die Verwaltung zuerst den Bericht anschauen werde und dann entscheide, welche Ergebnisse der Lenkungsgruppe vorgelegt werde. Hierzu stellt der Vorsitzende klar, dass die Verwaltung den Bericht vorlegen werde, sobald dieser fertiggestellt sei. Nach diesen Ergänzungen zieht Stadträtin Frei den Antrag der SPD zurück. Der Vorsitzende bedanke sich hiermit nochmals für die Erarbeitung dieses Beschlusses, in dem viel Arbeit stecke. Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt: Der Gemeinderat der Stadt Lahr fasst zur Sicherung der dauernden finanziellen Handlungs-/ Leistungsfähigkeit der Stadt Lahr folgende Beschlüsse: 1) Der im Haushaltsentwurf ab den Jahren 2024 ausgewiesene Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 1,5 Mio. EUR pro Jahr ist im Rahmen der laufenden Haushaltskonsolidierung noch mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen. Das Einsparziel soll primär durch Einsparungen auf der Aufwandsseite erreicht werden. Daneben sollen auch Verbesserungen auf der Ertragsseite dazu beitragen. Der Haushaltskonsolidierungsprozess wird nachdrücklich und zielorientiert fortgeführt. Im weiteren Verfahren fließen alle Konsolidierungsvorschläge der Verwaltung und der Gemeinderatsfraktionen mit Unterstützung der externen Beratung ein. Hierbei sind insbesondere die in der Vorlage dargestellten Untersuchungsbereiche und Maßnahmen näher zu untersuchen und zu prüfen. 2) Die langjährige Investitionspriorisierung (Finanzagenda FiA 2030) aus dem Jahr 2022 wird fortgesetzt. Dazu wird im Haushalt- und Finanzplanungszeitraum 2023 – 2026 bei den eingebrachten baulichen Investitionsmaßnahmen ein Einsparvolumen von 10 % beschlossen. 3) Um diese Zielsetzung zu erreichen, wird eine mit Mitgliedern aus Gemeinderat und Verwaltung zu besetzende Baukommission (beratende -9Funktion) gebildet. Die weitere formale Ausgestaltung und die Arbeitsabläufe gilt es noch festzulegen. 4) Die bereits etablierte Arbeit der Lenkungsgruppe Haushaltsstruktur bleibt unberührt und wird zur Erreichung struktureller Verbesserungen konsequent und fokussiert fortgesetzt. 5) Die im Zuge der Haushaltseinbringung 2023 mit Finanzplanung bis 2026 am 21.11.2022 vorgelegte Anpassung der Schuldenobergrenze von 44,9 Mio. EUR wird durch die angestrebten Einsparungen zum Ende des jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungszeitraumes (aktuell in der Betrachtung bis 2026) auf 39,9 Mio. EUR reduziert. Die Haushalts- und Finanzplanungsunterlagen 2023 bis 2026 wurden entsprechend angepasst. 6) Aufgrund der schwierigen Finanzlage und unter Berücksichtigung der oh- nehin hohen planmäßigen Tilgungen erfolgt eine weitere Aussetzung von Sondertilgungen. Sofern aufgrund einer deutlich verbesserten Haushalts-/Finanzlage Sondertilgungen in den kommenden Jahren doch möglich sein sollten, ist hierüber vorab eine gesonderte Gremiumsentscheidung einzuholen. Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) 253/2022 201 2. Vorberatung und Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat: a) Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan der Stadt Lahr b) Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2022 bis 2026 c) Wirtschaftspläne 2023 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2022 bis 2026 der städtischen Eigenbetriebe Sodann übergibt der Vorsitzende das Wort an Stadtkämmerer Herr Wurth. Herr Wurth merkt an, dass man nun normalerweise zur zweiten Vorberatung für die Planungsentwürfen des Kernhaushalts kommen würde, aber wie der Vorsitzende schon erläuterte, sei es in der Sitzung vom 05.12.2022 des Hauptund Personalausschusses schon zur Beschlussempfehlung gekommen. Nach dem 05.12.2022 hätten sich noch Änderungen ergeben, die dem Gremium in der Änderungsliste vorlägen. Herr Ziser könne diese Änderungen erläutern, falls dies gewünscht sei. Das Gremium bestätigte, dass dies nicht der Fall sei. Es kommt nur eine Rückfrage von Stadtrat Dörfler, der eine Erläuterung zu den Personalaufwendungen zwischen dem vorläufigen Ergebnis 2021 und dem Ansatz 2023 stelle. Hier ergebe sich eine Erhöhung von rund 10 Mio. EUR. Dazu erläutert Herr Ziser, dass die Versorgungsaufwendungen im vorläufigen Ergebnis 2021 separat mit knapp drei Mio. EUR ausgewiesen seien - 10 und die anteilige Summe im Ansatz 2022 und 2023 der Personalaufwendungen enthalten sei. Stadtrat Dörfler merkt an, dass somit eine Erhöhung von sieben Mio. EUR noch im Raum stehen. Herr Wurth erläutert, dass dies einer Erhöhung in zwei Jahren entspreche und es zu Erhöhungen im Sozialbereich sowie die geplanten Tarifgelderhöhungen komme. Es seien 12 % aktuell gefordert und man rechne mit 7% im Ansatz. Der Vorsitzende erkundige sich beim Gremium, ob weitere Erläuterungen gewünscht seien. Dies sei nicht der Fall. Stadtrat Dörfler stellt nach der Beschlussfassung noch die Frage, warum die in Ziffer 2 dieser Vorlage veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung in den Stadtteilen einer separaten Zustimmung bedarf. Der Vorsitzende erteilt Herrn Wurth das Wort. Herr Wurth erläutert, dass dies auf eine Besprechung mit den Ortsvorstehern und Ortsvorsteherinnen in 2019 zurückgehe. Hier sei es um die Bewirtschaftungsverantwortung für die Gebäudeunterhaltung gegangen. Diese Verantwortung sei früher bei den Stadtteilen gelegen und sei im Zuge des neuen Rechts in einer zentralen Hand, nun beim TGM, gewünscht. Es sei daraufhin von den Seiten der Stadtteile nur der Wunsch geäußert worden, dass dieser Beschluss jährlich neu gefasst werden solle. Der Vorsitzende stellt die Frage, ob der Haushalt künftig in Papier- oder Digitalform zugesendet werden solle. Das Gremium stimmt für die digitale Form. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: 1. Der Haupt- und Personalausschuss stimmt dem Entwurf der vorgelegten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen zu und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung. Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, zur Ermittlung der Eckwerte des Gesamthaushaltes 2023 ggf. entsprechende geringfügige Korrekturen (Rundungen) vorzunehmen. 2. Im Weiteren empfiehlt der Haupt- und Personalausschuss dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: „Die im Haushaltsplan 2023 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeunterhaltung und Gebäudebewirtschaftung, die in der Bewirtschaftungszuständigkeit der Abt. Gebäudemanagement stehen, dürfen im unterjährigen Haushaltsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden. Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. - 11 Für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der städt. Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebildet.“ 3. Der Haupt- und Personalausschuss stimmt dem Entwurf der Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 unter Einbeziehung der beschlossenen Änderungen zu und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung. 4. Der Haupt- und Personalausschuss stimmt den Entwürfen der vorgelegten Wirtschaftspläne 2023 für die Eigenbetriebe „Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (ggf. unter Einbeziehung der beschlossenen Änderung/en) zu und empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung. Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1 und 2: 13 Ja-Stimme(n) 2 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Abstimmungsergebnis zu Ziffer 3: 13 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) Abstimmungsergebnis zu Ziffer 4: 13 Ja-Stimme(n) 1 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 2/2023 622 3. Vereinbarung mit der Gemeinde Kippenheim über eine mögliche Teilabordnung von Beamten im forsttechnischen Dienst Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Der Haupt- und Personalausschuss stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Kippenheim bzgl. einer möglichen Teilabordnung von Beamten im forsttechnischen Dienst zu. Der als Anlage im Entwurf gefertigte Text kann bei Bedarf redaktionell und in Abstimmung mit der Gemeinde Kippenheim ohne erneute Vorlage in einem gemeinderätlichen Gremium von der Verwaltung noch angepasst werden sofern sich die Grundzüge der Vereinbarung hierdurch nicht ändern. Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n) 0 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) - 12 III. OFFENLEGUNGSVERFAHREN 13/2023 201 1. Annahme / Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen - Stadt Lahr als Spendenempfänger - Der Haupt- und Personalausschuss beschließt: Der Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 2. Niederschrift des Haupt- und Personalausschusses am 05.12.2022 Der Vorsitzende weist auf die Niederschrift des Haupt- und Personalausschusses vom 05.12.2022 hin. Es wird festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Personalausschusses während der gesamten Dauer der heutigen Sitzung gewährleistet war. Lahr/Schwarzwald, 06.02.2023 Vorsitzender Protokollführung Stadtrat/-rätin Stadtrat/-rätin