Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen…
10. November 2014
Beschlussvorlage Amt: 202 Lehmann Datum: 16.09.2014 Az.: 700.311 Drucksache Nr.: 216/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 20.10.2014 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 10.11.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2013 Beschlussvorschlag: Siehe nächste Seite Anlage(n): Betriebsabrechnung 2013 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 216/2014 Seite - 2 - Begründung: Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat: 1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013 zur Kenntnis 2. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2013 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 122.448,96 € zu 3. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2013 bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 298.094,20 € zu 4. stimmt zu, einen Betrag von 36.868,67 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen 5. stimmt zu, einen Betrag von 897.625,45 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen 6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und – unterdeckungen in den Jahren 2010 - 2015. Begründung: I. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013: Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.3.2010 sind die Gemeinden in Baden-Württemberg – und damit auch die Stadt Lahr – zur Einführung getrennter Abwassergebühren verpflichtet. Bis dahin war es in einem weiten gefassten Rahmen zulässig die Kosten für die Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers über einen einheitlichen Abwassergebührensatz abzudecken. Nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten zur Trennung der Abwassergebühren in einen Anteil für die Beseitigung des Schmutzwassers und in einen Anteil für die Beseitigung des Niederschlagswassers hat der Gemeinderat am 19.12.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 die Neufassung der Abwassergebührensatzung für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen. Für das Jahr 2013 hat der Gemeinderat am 17.12.2012 die Neufassung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2013 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 136/2012). Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei erneut auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen. … Drucksache 216/2014 Seite - 3 - Der Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers wurde für das Jahr 2013 auf 1,69 €/m3 und der Gebührensatz für die Beseitigung des Niederschlagswassers auf 0,19 €/m2 festgesetzt. Die Kanalgebühr für Schmutzwasser wurde im gleichen Zeitraum auf 0,43 €/m3 festgesetzt. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr war nunmehr ebenfalls das gebührenrechtliche Ergebnis 2013 festzustellen. Das mit der Kalkulation der Abwassergebühren 2013 beauftragte Kommunalberatungsbüro hat hierfür die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013 erstellt. Auf die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung für das Jahr 2013 wird verwiesen. a) Kostenunterdeckung 2013 bei der Niederschlagswassergebühr In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wurde zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 159.317,63 € eingeplant. D.h. es wurde eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der in Vorjahren aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen. Die Betriebsabrechnung 2013 der Abwassergebühren ergab eine Kostenunterdeckung von -122.448,96 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 36.868,67 € aus. Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2013 bei 0,18 €/m² gelegen. b) Kostenüberdeckung 2013 bei der Schmutzwasserwassergebühr In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wurde zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 559.531,25 € eingeplant. D.h. es wurde ebenfalls eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der in Vorjahren aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen. Die Betriebsabrechnung 2013 der Abwassergebühren ergab jedoch tatsächlich eine Kostenüberdeckung von 298.094,20 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 897.625,45 € aus. Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2013 bei 1,32 €/m³ gelegen. … Drucksache 216/2014 Seite - 4 - c) Zuführungen zu den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse aus der Niederschlags- und Schmutzwassergebühr Unter a) und b) wurde dargelegt, dass die Betriebsabrechnung sowohl bei der Niederschlags- als auch bei der Schmutzwassergebühr Verbesserungen gegenüber der Gebührenkalkulation ergeben hat. Diese Verbesserungen stehen für künftige Kalkulationen Kosten senkend zur Verfügung. Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Niederschlagswassergebühr lag bei 36.868,67 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung. Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Schmutzwassergebühr lag bei 897.625,45 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen auszugleichen, Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden. Für den Ausgleich steht der Zeitraum der folgenden fünf Wirtschaftsjahre zur Verfügung. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat. Bei Kostenüberdeckungen steht ein Ermessen nur in den Fragen zu, wann und in welchen Teilbeträgen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes der Ausgleich erfolgen soll. Bei Kostenunterdeckungen erstreckt sich das Ermessen auch darauf, ob überhaupt und in welchem Umfang ein Ausgleich erfolgen soll. II. Beabsichtigter Ausgleich von Kostenunter- und –überdeckungen für den Zeitraum 2010 – 2015 Im Wirtschaftsjahr 2010 ist eine Kostenunterdeckung von - 419.555,53 entstanden, die mit Gebührenüberschüssen der Jahre 2005, 2006, 2009 verrechnet wurden. Danach verblieb noch eine restliche, künftig auszugleichende Kostenüberdeckung in Höhe von 12.563,59 €. Im Wirtschaftsjahr 2011 sind noch nachträglich Gebührenergebnisse zugeflossen, die das Wirtschaftsjahr 2010 betrafen. Dies hing mit dem Wechsel in der Gebührenerhebung von der badenova AG & Co. KG auf die Stadt Lahr zusammen. Dieser Gebührenzufluss betrug 2.276.546,64 €. Davon entfallen auf den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung 1.804.981,93 € und auf den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung 471.564,71 €. Bereinigt lag die Kostenüberdeckung des Jahres 2010 somit bei insgesamt 1.856.991,11 €. In die Gebührenkalkulation für die Jahre 2011/2012 wurde die o.g. restliche Kostenüberdeckung des Jahres 2010 in Höhe von 12.563,59 € eingestellt und damit ausgeglichen. … Drucksache 216/2014 Seite - 5 - Die Kostenüberdeckung 2010 aus den nachträglichen Gebührenzuflüssen in Höhe von 1.804.981,93 wird im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung wie folgt ausgeglichen: Gebührenkalkulation 2013 Gebührenkalkulation 2014 Gebührenkalkulation 2015 599.531,25 € 370.000,00 € 835.450,68 € 1.804981,93 € Die Kostenüberdeckung 2010 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung aus nachträglichen Gebührenzuflüssen in Höhe von 471.564,71 € wird wie folgt ausgeglichen: Gebührenkalkulation 2013 Gebührenkalkulation 2014 159.317,63 € 312.247,08 € 471.564,71 € Damit sind die Kostenüberdeckungen des Jahres 2010 innerhalb des Fünfjahreszeitraumes vollständig ausgeglichen. Die Verwaltung empfiehlt den vorgenannten Vorschlag zur Beschlussfassung. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer