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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Lehmann

Datum: 16.09.2014 Az.: 700.311

Drucksache Nr.: 216/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

20.10.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

10.11.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013
2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2013

Beschlussvorschlag:

Siehe nächste Seite

Anlage(n):
Betriebsabrechnung 2013

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 216/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat:
1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013 zur Kenntnis
2. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2013 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 122.448,96 € zu
3. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2013 bei der
Schmutzwassergebühr in Höhe von 298.094,20 € zu
4. stimmt zu, einen Betrag von 36.868,67 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen
5. stimmt zu, einen Betrag von 897.625,45 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen
6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und –
unterdeckungen in den Jahren 2010 - 2015.

Begründung:

I.

Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013:
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom
11.3.2010 sind die Gemeinden in Baden-Württemberg – und damit auch die
Stadt Lahr – zur Einführung getrennter Abwassergebühren verpflichtet. Bis
dahin war es in einem weiten gefassten Rahmen zulässig die Kosten für die
Beseitigung des Schmutz- und Niederschlagswassers über einen einheitlichen
Abwassergebührensatz abzudecken.
Nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten zur Trennung der Abwassergebühren in einen Anteil für die Beseitigung des Schmutzwassers und in einen
Anteil für die Beseitigung des Niederschlagswassers hat der Gemeinderat am
19.12.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 die Neufassung der Abwassergebührensatzung für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers
wurden hierbei auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung
beschlossen.
Für das Jahr 2013 hat der Gemeinderat am 17.12.2012 die Neufassung der
Abwassergebührensatzung zum 01.01.2013 beschlossen (Beschlussvorlage
Nr. 136/2012). Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des
Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei erneut auf Basis
der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen.
…

Drucksache 216/2014

Seite - 3 -

Der Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers wurde für das
Jahr 2013 auf 1,69 €/m3 und der Gebührensatz für die Beseitigung des Niederschlagswassers auf 0,19 €/m2 festgesetzt. Die Kanalgebühr für Schmutzwasser wurde im gleichen Zeitraum auf 0,43 €/m3 festgesetzt.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes
Abwasserbeseitigung Lahr war nunmehr ebenfalls das gebührenrechtliche Ergebnis 2013 festzustellen. Das mit der Kalkulation der Abwassergebühren
2013 beauftragte Kommunalberatungsbüro hat hierfür die Betriebsabrechnung
für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2013 erstellt.
Auf die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutzund Niederschlagswasserbeseitigung für das Jahr 2013 wird verwiesen.

a) Kostenunterdeckung 2013 bei der Niederschlagswassergebühr
In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wurde zum Ausgleich von
Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 159.317,63 €
eingeplant. D.h. es wurde eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr
kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe des
Jahres durch die Inanspruchnahme der in Vorjahren aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen.
Die Betriebsabrechnung 2013 der Abwassergebühren ergab eine Kostenunterdeckung von -122.448,96 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung
weist somit eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von
36.868,67 € aus.
Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2013 bei 0,18 €/m² gelegen.

b) Kostenüberdeckung 2013 bei der Schmutzwasserwassergebühr
In die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wurde zum Ausgleich von
Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten Rückstellungen in Höhe von 559.531,25 € eingeplant. D.h. es wurde ebenfalls eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung wird dann im Laufe
des Jahres durch die Inanspruchnahme der in Vorjahren aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen.
Die Betriebsabrechnung 2013 der Abwassergebühren ergab jedoch tatsächlich eine Kostenüberdeckung von 298.094,20 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine Verbesserung gegenüber der Kalkulation
in Höhe von 897.625,45 € aus.
Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung 2013 bei 1,32 €/m³ gelegen.
…

Drucksache 216/2014

Seite - 4 -

c) Zuführungen zu den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse aus
der Niederschlags- und Schmutzwassergebühr
Unter a) und b) wurde dargelegt, dass die Betriebsabrechnung sowohl bei
der Niederschlags- als auch bei der Schmutzwassergebühr Verbesserungen gegenüber der Gebührenkalkulation ergeben hat. Diese Verbesserungen stehen für künftige Kalkulationen Kosten senkend zur Verfügung.
Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Niederschlagswassergebühr lag bei 36.868,67 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für
Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung.
Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Schmutzwassergebühr lag bei 897.625,45 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen
Kosten senkend zur Verfügung.

Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen auszugleichen, Kostenunterdeckungen können ausgeglichen
werden.
Für den Ausgleich steht der Zeitraum der folgenden fünf Wirtschaftsjahre
zur Verfügung. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat. Bei Kostenüberdeckungen steht ein Ermessen nur in den Fragen zu,
wann und in welchen Teilbeträgen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes der
Ausgleich erfolgen soll. Bei Kostenunterdeckungen erstreckt sich das Ermessen auch darauf, ob überhaupt und in welchem Umfang ein Ausgleich
erfolgen soll.
II. Beabsichtigter Ausgleich von Kostenunter- und –überdeckungen für den
Zeitraum 2010 – 2015
Im Wirtschaftsjahr 2010 ist eine Kostenunterdeckung von - 419.555,53 entstanden, die mit Gebührenüberschüssen der Jahre 2005, 2006, 2009 verrechnet wurden. Danach verblieb noch eine restliche, künftig auszugleichende
Kostenüberdeckung in Höhe von 12.563,59 €.
Im Wirtschaftsjahr 2011 sind noch nachträglich Gebührenergebnisse zugeflossen, die das Wirtschaftsjahr 2010 betrafen. Dies hing mit dem Wechsel in
der Gebührenerhebung von der badenova AG & Co. KG auf die Stadt Lahr
zusammen. Dieser Gebührenzufluss betrug 2.276.546,64 €. Davon entfallen
auf den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung 1.804.981,93 € und auf den
Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung 471.564,71 €. Bereinigt lag die
Kostenüberdeckung des Jahres 2010 somit bei insgesamt 1.856.991,11 €.
In die Gebührenkalkulation für die Jahre 2011/2012 wurde die o.g. restliche
Kostenüberdeckung des Jahres 2010 in Höhe von 12.563,59 € eingestellt und
damit ausgeglichen.
…

Drucksache 216/2014

Seite - 5 -

Die Kostenüberdeckung 2010 aus den nachträglichen Gebührenzuflüssen in
Höhe von 1.804.981,93 wird im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung wie
folgt ausgeglichen:
Gebührenkalkulation 2013
Gebührenkalkulation 2014
Gebührenkalkulation 2015

599.531,25 €
370.000,00 €
835.450,68 €
1.804981,93 €

Die Kostenüberdeckung 2010 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung
aus nachträglichen Gebührenzuflüssen in Höhe von 471.564,71 € wird wie
folgt ausgeglichen:
Gebührenkalkulation 2013
Gebührenkalkulation 2014

159.317,63 €
312.247,08 €
471.564,71 €

Damit sind die Kostenüberdeckungen des Jahres 2010 innerhalb des Fünfjahreszeitraumes vollständig ausgeglichen.

Die Verwaltung empfiehlt den vorgenannten Vorschlag zur Beschlussfassung.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer