Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201 & 202
Sachbearbeitung: Ziser & Singler

Drucksache Nr.: 240/2023
Az.: 902.41/2024

An der Vorlagenersteilung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

18.12.2023

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff;
Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Lahr
sowie der Wirtschaftspläne 2024 der städtischen Eigenbetriebe
jeweils mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2023-2027

Beschlussvorschlag:
1. Haushaltssatzung 2024:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung mit Stellenplan der Stadt
Lahr für das Haushaltsjahr 2024 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen.
Die im Haushaltsplan 2024 für die Stadtteile veranschlagten Mittel für die Gebäudeun­
terhaltung, Gebäudebewirtschaftung, Wartungen und Mieten, die in der Bewirtschaftungszuständigkeät der Abt. Gebäudemanagement stehen, dürfen im unterjährigen
Haushaftsvollzug grundsätzlich nur für den jeweiligen Stadtteil verwendet werden.
Eine Mittelumschichtung für Gebäude der Kernstadt oder eines anderen Stadtteils darf
von der bewirtschaftenden Stelle nur unter vorheriger und ausdrücklicher Zustimmung
durch den jeweiligen Stadtteil und unter Einbindung der Stadtkämmerei erfolgen. Für die
städtischen Gebäude in den Ortsteilen wird jeweils ein separates Stadtteilbudget gebil­
det.
2. Finanzplanung mit Investitionsprogramm 2023 bis 2027:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Finanzplanung mit Investitionsprogramm für
die Jahre 2023 bis 2027 (Kernhaushalt).
3. Wirtschaftsplanentwürfe 2024 der Eigenbetriebe mit Finanzplanung und Investiti­
onsprogramm 2023 bis 2027:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegten Wirtschaftspläne 2024 der Eigenbetriebe
„Abwasserbeseitigung Lahr“, „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ sowie „Bäder, Versorgung
und Verkehr Lahr“ jeweils mit der vorgelegten Finanzplanung mit Investitionsprogramm
für die Jahre 2023 bis 2027.

Drucksache 240/2023

Seite 2

Zusammenfassende Begründung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2024 mit Finanzplanung bis
2027 sowie die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2024 der Eigenbetriebe
„Abwasserbeseitigung Lahr", „Bau- und Gartenbetrieb Lahr" und „Bäder, Versorgung und Verkehr
Lahr" wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 20.11.2023 eingebracht.
Zwischenzeitlich wurde am 30.11.2023 eine Änderungsliste veröffentlicht (nähere Informationen
dazu auf Seite 3).
Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2023 über diese Ent­
wurfsunterlagen vorberaten. Daraus ergab sich lediglich eine Änderung im Finanzhaushalt, während
der Ergebnishaushalt unverändert blieb.
Mit großer Stimmenmehrheit (jeweils 1-Neinstimme und 1 Enthaltung) wurde der Haushaltsplan 2024
mit Finanzplanung und Investitionsprogramm bis 2027 an den Gemeinderat zur Beschlussfassung
weiterempfohlen.
Die Wirtschaftsplanentwürfe 2024 jeweils mit Finanzplanung bis 2027 blieben unverändert und wur­
den einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung weiterempfohlen.

Sachdarstellung
Die Eckwerte zum Haushaltsplan 2024 und deren Entwicklung seit der Einbringung sind in folgender
Tabelle dargestellt:
Stand nach der
Beratung im
HPA am
04.12.2023
EUR
166.854.250

Stand gedruckter
Entwurf/Stand
der Einbringung
am 20.11.2023
EUR
166.916.100

163.485.410

163.384.660

3.368.840

3.531.440

11.474.540

11.637.140

9.742.095

9.742.095

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

14.240.040

14.290.040

Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf
aus Investitionstätigkeit

-4.497.946

-4.547.945

Veranschlagtes Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

6.976.595

7.089.195

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Kreditbedarf) (*)

3.500.000

3.500.000

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgungen) (*)

3.220.000

3.220.000

280.000

280.000

Veranschlagte Änderung des
Finanzierungsmittelbestands

7.256.595

7.369.195

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (*)

7.724.000

7.724.000

Summe der ordentlichen Erträge
Summe der ordentlichen Aufwendungen
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis
ZahlungsmittelüberschussZ-bedarf des Ergebnishaushalts
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (*)

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit (*)

(*) Diese Positionen blieben unverändert im Vergleich zur Einbringung am 20.11.2023.

Drucksache 240/2023

Seite 3

Begründung:
I) Kernhaushait
A) Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024:
Seit der Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplanes 2024 mit Finanzplanung bis 2027 im Gemein­
derat am 20.11.2023 ergaben sich einige Änderungen. Diese sind in der Änderungsliste (Anlage A)
aufgeführt. Im Wesentlichen können diese wie folgt benannt werden:
•

Änderung der FAG-Zuweisungen im Kindergarten- und Krippenbereich

•

Mittelumverteilung von Haushaltsmitteln der Kita „Schutterflöhe“

•

Anpassung der Verwaltungskostenbeiträge der Stiftung Hospital- und Armenfonds

•

Mittelumschichtung für „Erschließung/Projektmanagement Klinikum"

•

Ergebnis der HPA-Beratung am 04.12.2023:
->Ergebnishaushalt: keine Änderungen
-^Finanzhaushalt: Ausleuchtung Radweg Kuhbach-Seelbach - Aufstockung der vorhandenen
Mittel zur Fortsetzung der Maßnahme

Nach der Vorberatung weist der Ergebnishaushalt 2024 als ordentliches Ergebnis einen Überschuss
von 3.368.840 Euro aus. Im Vergleich zur Einbringung liegt eine Reduzierung von 162.600 Euro vor.
Der ausgewiesene Überschuss kann zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich in voller Höhe der einsetzbaren Rücklage (Anlage E) zugeführt werden.
Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts beläuft sich nach der Fortschreibung gemäß
der Änderungsliste auf 11.474.540 Euro.
Das Gesamtergebnis für den Finanzhaushalt 2024 weist nach dem aktuellen Entwurfsstand eine ver­
anschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres 2024 in
Höhe von 7.256.595 Euro aus, was einer Erhöhung der liquiden Eigenmittel gleichkommt (Anlage D).
Über den als Anlage B beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung 2024 muss nun Beschluss gefasst
werden.
Der Stellenplan 2024 in seiner haushaltsmäßigen Darstellung konnte zum Versandtag der Tages­
ordnung nicht fertiggestellt werden und wird nachgereicht.
Im Weiteren ist dieser Vorlage auch eine fortgeschriebene Übersicht der Kennzahlen zur Beurteilung
der finanziellen Leistungsfähigkeit (Anlage F) beigefügt.
B) Finanzplanunq mit Investitionsprogramm 2023 bis 2027:
Gemäß § 85 Abs. 4 GemO muss die Finanzplanung mit Investitionsprogramm spätestens mit der
Haushaltssatzung beschlossen werden. Die aktuelle Fassung ist als Anlage C beigefügt.
Ausgehend vom voraussichtlichen Schuldenstand (Kernhaushalt) zum 31.12.2023 in Höhe von
rd. 30,45 Mio. EUR würde sich der planerische Schuldenstand bis zum 31.12.2027 auf etwa
39,84 Mio. EUR (Schuldenobergrenze = 39,9 Mio. Euro) erhöhen.
Der Stand der liquiden Eigenmittel zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (31.12.2027) beläuft
sich auf rd. 14,05 Mio. EUR (Anlage D).

Drucksache 240/2023

Seite 4

II) Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe:
Wie in der zusammenfassenden Begründung aufgeführt sind die Wirtschaftsplanentwürfe 2024 der
städtischen Eigenbethebe mit jeweiliger Finanzplanung bis 2027 einstimmig dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung empfohlen worden. Änderungen haben sich seit der Einbringung keine ergeben.
Von allen drei Eigenbetrieben sind die unveränderten Wirtschaftspläne der Vollständigkeit wegen
nochmals beigefügt (Anlage G).

Es wird gebeten den Beschlussfassungen zuzustimmen.

Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stadtkämmerer

Anlage(n):
A) Änderungsliste nach HPA
B) Haushaltssatzung 2024
C1) Finanzplanung 2024 - 2027
C2) Investitionsprogramm 2023 - 2027
D) Liquiditätsentwicklung 2024
E) Rücklagenübersicht 2024
F) Kennzahlenübersicht 2024
G1) Wirtschaftsplan 2024_EB Abwasserbeseitigung
G2) Wirtschaftsplan 2024_EB Bau- und Gartenbetrieb
G3) Wirtschafteplan 2024_EB Bäder, Versorgung und Verkehr
Hinweis;
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuleilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.