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Beschlussvorlage (B) Haushaltssatzung 2024)

                                    
                                        Haushaltssatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000
(GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 27.06.2023 hat der Gemeinderat der Stadt
Lahr/Schwarzwald am 18.12.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

166.854.250 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

163.485.410 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis

3.368.840 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0€

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0€

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis

0€

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis

3.368.840 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

165.008.250 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

153.533.710 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

11.474.540 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

9.742.095 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

14.240.040 €

2.6 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit

-4.497.945 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

6.976.595 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.500.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.220.000 €

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands

280.000 €
7.256.595 €

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt
auf

3.500.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und

Investitionsförderungsmaßnahmen

belasten

(Verpflichtungsermächti-

gungen), wird festgesetzt auf

7.724.000 €.

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

20.000.000 €.

§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

390 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v.H.

der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf

390 v.H.

der Steuermessbeträge
§ 6 Sperrvermerke
Der folgende Haushaltsansatz 2024 unterliegt einer haushaltswirtschaftlichen
Sperre gemäß § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg. Bis
zur Mittelfreigabe durch den Gemeinderat bleiben diese Haushaltsmittel gesperrt.
Produktbereich 11.24 - Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement:
Dritter Ort - Planungsrate Folgemaßnahmen (I11240010012)

Lahr/Schwarzwald, den 19.12.2023

Markus Ibert
Oberbürgermeister

50.000 €