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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L -i

Beschlussvorlage

Drucksache Nr.: 261/2023
Az.: 625.21-5

Federführende Stelle: GGA
Sachbearbeitung: Köchel
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

29.01.2024

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss
Lahr

Beschlussvorschlag:
Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten
und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
werden ab dem 01.03.2024 auf 4 Jahre, somit bis zum 29.02.2028, nachstehende Perso­
nen bestellt:
Vorsitzender, stellvertretende Vorsitzende und ehrenamtliche Gutachter:
Bernd Haller

Vorsitzender, Dipl.-Sachverständiger (DIA)

Helmut Scherr

Stellvertreter Vorsitzender, Dipl.-Ing (FH), von der IHK Südlicher
Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Karl Stiegeler

Stellvertretender Vorsitzender, Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Sachverständi­
ger (DIA), Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
(DIAZert)

Weitere ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter:
Für die Stadt Lahr
Stefan Frick

Dipl.-Ing. (FH), Architekt und Dipl.-Sachverständiger (DIA)

Georg Heer

Dipl.-Ing. (FH), freier Architekt u. Stadtplaner, Dipl.-Sachverständiger (DIA)

Miriam Köchel

Dipl.-Sachverständige (DIA), Leiterin der Geschäftsstelle des Ge­
meinsamen Gutachterausschusses Lahr

Peter Lehre

Dipl.-Ing. (FH), freier Architekt

Christoph
Schmieder

Dipl.-Agrar Ing. (FH), Landwirt

Susanne Steiert

Dipl.-Sachverständige (DIA), Betriebswirtin VWA

Michael Vergin

Dipl.-Sachverständiger (DIA), zertifizierter Immobilienmakler

Drucksache 261/2023

Seite 2

Peter Winkels

Dipl.-Ing. Vermessungswesen, Bauamtsleiter, Gemeinde Neuried

Markus Wörle

Dipl.- Ing. (FH) Weinbau und Oenologie

Für die Stadt Ettenheim
Bernd Billharz

Dipl. Ing., Freier Architekt

Rainer Gruninger

Dipl. Verwaltungswirt (FH) und Finanzwirt

Michaela Schöf­
fel

Dipl. Ing. (FH), Architektur

Für die Gemeinde Friesenheim
Julius Haas

Forstwirtschaftsmeister, ÖbvS vom Regierungspräsidium Freiburg
für das Sachgebiet Baumpflege und Landwirtschaft

Roland Herzog

Selbstständiger Zimmerermeister

Eckhard Schrei­
ber

Dipl. Ing (FH), Architekt

Michael Vergin

Dipl. Sachverständiger (DIA), zertifizierter Immobilienmakler

Für die Gemeinde Kappel-Grafenhausen
Martin Häfele

Dipl. Bankbetriebswirt, Immobilienwertermittler

Heidi Uhl

Bauzeichnerin

Mathias Walther

Dipl. Betriebswirt, Dipl.-Sachverständiger (DIA), Makler

Für die Gemeinde Kippenheim
Frank Degenhart

Dipl. Ing (FH), Vermessung, Leiter Geschäftsstelle Gemeinsamer
Gutachterausschuss Offenburg und Kinzigtal

Rainer Kary

Dipl. Ing. (FH), Architekt, Stadtbaumeister a.D.

Friedbert Kern

Gewerbetreibender, Landwirt

Für die Stadt Mah berg
Wolfgang EhretWeber

Dipl. Betriebswirt (FH), Freier Sachverständiger und immobilienbewerter, Dip.-Sachverständiger (DIA)

Manfred Steiner

Dipl. Ing. (FH)

Marion Zehnle

Dipl. Ing. Bauingenieurin, Geschäftsführerin

Für die Gemeinde Meißenheim
Christian Maurer

Verwaltungsfachangestellter, Nebenerwerbslandwirt

Max Schnebel

Staatl. anerkannter Betriebswirt des Handwerks, Bauleiter, Fliesen-,
Platten-, Mosaiklegermeister

Für die Gemeinde Neuried
Franca Biegert

Verwaltungsfachangestellte

Ulrike JägerSchnebel

Sparkassenbetriebswirtin, Sparkassenfachwirtin für Immobilienberatung

Anne Walter

Diplom-Immobilienwirtin (DIA) und Gebäudebewerterin (DIA)

Thomas Eble

Landwirt

Drucksache 261/2023

Seite 3

Für die Gemeinde Ringsheim
Manfred Weber

Zentralheizungsbauer

Wolfgang Weber

Dipl. Bauing. (FH), selbständiger Bauunternehmer

Für die Gemeinde Rust
Dr. Karl-Fleinz
Debacher

Rektor GMS i. R.

Günter Erny

Dipl. Ing. (FH), Freier Architekt

Für die Gemeinde Schuttertal
Flerr Eugen Göppert

Land- und Forstwirt, selbständiger Unternehmer

Herr Peter
Klimsch

Staatl. gepr. Bautechniker, Sachverständiger Energieeffizienz

Für die Gemeinde Schwanau
Karl-Rainer Kopf

Schornsteinfegermeister, ÖbuV Sachverständiger für das Schorn­
steinfegerhandwerk

Michael Lutz

Bautechniker, selbständig

Michael Oberle

Fachbauleiter, Sachverständiger für Bau- und Versicherungsschä­
den

Für die Gemeinde Seelbach
Michael Bau­
mann

Selbstständiger Maurermeister und Bautechniker

Roni Bücher

Selbstständiger Metallbaumeister

Gesetzliche Vertreter des Finanzamtes Lahr
Hans Joachim
Hopfner

Steueramtsrat

Franziska Küh­
ner (Stellvertre­
terin)

Steueramtsfrau

Drucksache 261/2023

Seite 4

Sachdarstellung
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobiiienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Verordnung über die Gutachterausschüsse,
Kaufpreissammiungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverord­
nung - GuAVO) maßgebend.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören insbesondere:
• Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung.
® Ermittlung von Bodenrichtwerten.
• Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Kapitalisierungszinssätze, Sachwert­
faktoren, Umrechnungskoeffizienten).
• Erstellung von Gutachten überden Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, sowie
Rechten an Grundstücken.
• Gutachten über die Flöhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe
der Entschädigung für andere Vermögensnachteile.
• Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.
• Gutachten über Miet- und Pachtwerte.
• Erstellung von Berichten über die Situation des Grundstücksmarktes im Zuständigkeitsgebiet.
Nach § 2 der Gutachterausschussverordnung sind der Vorsitzende und die weiteren ehrenamtlichen
Gutachter auf 4 Jahre zu bestellen. Für den Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu be­
stellen.
Die zu bestellenden Gutachter müssen entsprechend den Vorgaben des § 192 Abs. 3 BauGB in der
Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und
dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Be­
reich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein.
Darüber hinaus ist für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ein Bediensteter der zuständigen Finanzbe­
hörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter hinzuzuziehen.
Nach § 5 Gutachterausschussverordnung wird der Gutachterausschuss bei der Erstattung von Gutach­
ten und zur sonstigen Wertermittlung in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei
weiteren Gutachtern tätig.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht vor, die Anzahl der zu bestellenden Mitglieder im Gemein­
samen Gutachterausschuss Lahr an die jeweilige Einwohnerzahl der beteiligten Gemeinden zu kop­
peln. Demnach können zwei Mitglieder für die ersten 5.000 Einwohner und darüber hinaus für jede
weiteren angefangenen 5.000 Einwohner ein weiteres Mitglied durch die jeweiligen Gemeinden in den
Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorschlagen und vom Gemeinderat Lahr bestellt werden.
Die zur Bestellung vorgeschlagenen Mitglieder des Gutachterausschusses haben sich umfangreiche
Erfahrungen in vielschichtigen Bewertungsaufgaben angeeignet. Für die Stadt Lahr haben sich die
langjährigen ehrenamtlichen Gutachter im Gutachterausschuss, Stefan Frick, Georg Heer, Miriam Ko­
chel, Peter Lehre, Christoph Schmieder, Susanne Steiert, Michael Vergin und Peter Winkels bereit er­
klärt, für die kommenden vier Jahre weiterhin im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr mitzuwirken.
Darüber hinaus würden auch der bisherige Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr,
Bernd Haller und der bisherige stellvertretende Vorsitzende, Helmut Scherr weiterhin im Gemeinsamen
Gutachterausschuss Lahr mitwirken. Der langjährige ehrenamtliche Gutachter im landwirtschaftlichen
Bereich, Hermann Zucker steht für die anstehende Bestellung nicht mehr zur Verfügung. Für diesen
Bereich wird empfohlen, Herrn Markus Wöhrle aus Lahr zu bestellen.
Vom Gemeinderat Ettenheim wurden am 24.10.2023 (Beschlussvorlage BV-283/2023) Bernd Billharz,
Rainer Gruninger, Michaela Schöffel und Karl Stiegier als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachteraus­
schuss Lahr vorgeschlagen. Darüber hinaus wurde Herr Karl Stiegeler als stellvertretender Vorsitzen­
der im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.

Drucksache 261/2023

Seite 5

Vom Gemeinderat Seelbach wurden am 16.10.2023 (Beschlussvorlage 85/2023) Michael Baumann
und Roni Bücher als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Friesenheim wurden am 13.11.2023 (Beschlussvorlage 119/2023) Roland Herzog,
Eckhard Schreiber, Michael Vergin und Julius Haas als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachteraus­
schuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Schuttertal wurden am 17.10.2023 (Beschlussvorlage DS 23/82) Eugen Göppert
und Peter Klimsch als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Kappel-Grafenhausen wurden am 23.10.2023 (Beschlussvorlage 118/2023) Heidi
Uhl, Martin Häfele und Mathias Walther als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vor­
geschlagen.
Vom Gemeinderat Kippenheim wurden am 25.10.2023 (Beschlussvorlage 19/2020 3. Ergänzung) Rai­
ner Kary, Frank Degenhart und Friedbert Kern als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss
Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Mahlberg wurden am 06.11.2023 (Beschlussvorlage 187/2023) Marion Zehnle,
Wolfgang Ehret-Weber und Manfred Steiner als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr
vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Meißenheim wurden am 23.10.2023 (Beschlussvorlage 176/23) Christian Maurer
und Max Schnebel als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Neuried wurden am 15.11.2023 (Beschlussvorlage 167/2023) Anne Walter, Ulrike
Jäger-Schnebel, Franca Biegert und Thomas Eble als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachteraus­
schuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Ringsheim wurden am 10.10.2023 (Beschlussvorlage 2023/145) Manfred Weber
und Wolfgang Weber als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Rust wurden am 09.10.2023 (Beschlussvorlage Nr. 151/2023) Günter Erny, Dr. KarlHeinz Debacher und Ewald Scherer als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorge­
schlagen.
Vom Gemeinderat Schwanau wurden am 16.10.2023 (Beschlussvorlage 126/2023) Michael Oberle,
Michael Lutz und Karl-Rainer Kopf als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorge­
schlagen.
Der bisherige Gutachterausschuss setzt sich aus sehr erfahrenen und langjährig tätigen Mitgliedern
zusammen. Die zur Bestellung vorgeschlagenen Mitglieder des Gutachterausschusses haben sich um­
fangreiche Erfahrungen in vielschichtigen Bewertungsaufgaben angeeignet. Die Verwaltung empfiehlt
daher, die oben aufgeführten Personen als Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zu
bestellen.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
El

Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befange­
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.