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Beschlussvorlage (Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: GGA
Sachbearbeitung: Köchel

Drucksache Nr.: 261/2023
Az.: 625.21-5

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 16.01.2024
renz

vorberatend

nichtöffentlich

Freigabe

Gemeinderat

beschließend

öffentlich

29.01.2024

Betreff:
Bestellung von ehrenamtlichen Gutachtern für den Gemeinsamen Gutachterausschuss
Lahr

Beschlussvorschlag:
Für den Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zur Ermittlung von Grundstückswerten
und für sonstige Wertermittlungen im Sinne des § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
werden ab dem 01.03.2024 auf 4 Jahre, somit bis zum 29.02.2028, nachstehende Personen bestellt:
Vorsitzender, stellvertretende Vorsitzende und ehrenamtliche Gutachter:
Bernd Haller

Vorsitzender, Dipl.-Sachverständiger (DIA)

Helmut Scherr

Stellvertreter Vorsitzender, Dipl.-Ing (FH), von der IHK Südlicher
Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Karl Stiegeler

Stellvertretender Vorsitzender, Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Sachverständiger (DIA), Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
(DIAZert)

Weitere ehrenamtliche Gutachterinnen und Gutachter:
Für die Stadt Lahr
Stefan Frick

Dipl.-Ing. (FH), Architekt und Dipl.-Sachverständiger (DIA)

Georg Heer

Dipl.-Ing. (FH), freier Architekt u. Stadtplaner, Dipl.-Sachverständiger (DIA)

Miriam Köchel

Dipl.-Sachverständige (DIA), Leiterin der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Lahr

Peter Lehre

Dipl.-Ing. (FH), freier Architekt

Christoph
Schmieder

Dipl.-Agrar Ing. (FH), Landwirt

Susanne Steiert

Dipl.-Sachverständige (DIA), Betriebswirtin VWA

Drucksache 261/2023

Seite 2

Michael Vergin

Dipl.-Sachverständiger (DIA), zertifizierter Immobilienmakler

Peter Winkels

Dipl.-Ing. Vermessungswesen, Bauamtsleiter, Gemeinde Neuried

Markus Wöhrle

Dipl.- Ing. (FH) Weinbau und Oenologie

Für die Stadt Ettenheim
Bernd Billharz

Dipl. Ing., Freier Architekt

Rainer Gruninger

Dipl. Verwaltungswirt (FH) und Finanzwirt

Michaela
Schöffel

Dipl. Ing. (FH), Architektur

Für die Gemeinde Friesenheim
Julius Haas

Forstwirtschaftsmeister, ÖbvS vom Regierungspräsidium Freiburg
für das Sachgebiet Baumpflege und Landwirtschaft

Roland Herzog

Selbstständiger Zimmerermeister

Eckhard
Schreiber

Dipl. Ing (FH), Architekt

Michael Vergin

Dipl. Sachverständiger (DIA), zertifizierter Immobilienmakler

Für die Gemeinde Kappel-Grafenhausen
Martin Häfele

Dipl. Bankbetriebswirt, Immobilienwertermittler

Heidi Uhl

Bauzeichnerin

Mathias Walther

Dipl. Betriebswirt, Dipl.-Sachverständiger (DIA), Makler

Für die Gemeinde Kippenheim
Frank Degenhart

Dipl. Ing (FH), Vermessung, Leiter Geschäftsstelle Gemeinsamer
Gutachterausschuss Offenburg und Kinzigtal

Rainer Kary

Dipl. Ing. (FH), Architekt, Stadtbaumeister a.D.

Friedbert Kern

Gewerbetreibender, Landwirt

Für die Stadt Mahlberg
Wolfgang
Ehret-Weber

Dipl. Betriebswirt (FH), Freier Sachverständiger und immobilienbewerter, Dip.-Sachverständiger (DIA)

Manfred Steiner

Dipl. Ing. (FH)

Marion Zehnle

Dipl. Ing. Bauingenieurin, Geschäftsführerin

Für die Gemeinde Meißenheim
Christian Maurer

Verwaltungsfachangestellter, Nebenerwerbslandwirt

Max Schnebel

Staatl. anerkannter Betriebswirt des Handwerks, Bauleiter, Fliesen-,
Platten-, Mosaiklegermeister

Für die Gemeinde Neuried
Franca Biegert

Verwaltungsfachangestellte

Ulrike JägerSchnebel

Sparkassenbetriebswirtin, Sparkassenfachwirtin für Immobilienberatung

Anne Walter

Diplom-Immobilienwirtin (DIA) und Gebäudebewerterin (DIA)

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Thomas Eble

Seite 3

Landwirt

Für die Gemeinde Ringsheim
Manfred Weber

Zentralheizungsbauer

Wolfgang Weber

Dipl. Bauing. (FH), selbständiger Bauunternehmer

Für die Gemeinde Rust
Dr. Karl-Heinz
Debacher

Rektor GMS i. R.

Günter Erny

Dipl. Ing. (FH), Freier Architekt

Ewald Scherer

Dipl.-Ing. (FH), Maschinenbau

Für die Gemeinde Schuttertal
Eugen Göppert

Land- und Forstwirt, selbständiger Unternehmer

Peter Klimsch

Staatl. gepr. Bautechniker, Sachverständiger Energieeffizienz

Für die Gemeinde Schwanau
Karl-Rainer Kopf

Schornsteinfegermeister, ÖbuV Sachverständiger für das Schornsteinfegerhandwerk

Michael Lutz

Bautechniker, selbständig

Michael Oberle

Fachbauleiter, Sachverständiger für Bau- und Versicherungsschäden

Für die Gemeinde Seelbach
Michael Baumann

Selbstständiger Maurermeister und Bautechniker

Roni Bucher

Selbstständiger Metallbaumeister

Gesetzliche Vertreter des Finanzamtes Lahr
Hans Joachim
Höpfner

Steueramtsrat

Franziska Kuhner (Stellvertreterin)

Steueramtsfrau

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Seite 4

Sachdarstellung
Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Verordnung über die Gutachterausschüsse,
Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GuAVO) maßgebend.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören insbesondere:
● Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung.
● Ermittlung von Bodenrichtwerten.
● Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Kapitalisierungszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten).
● Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, sowie
Rechten an Grundstücken.
● Gutachten über die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe
der Entschädigung für andere Vermögensnachteile.
● Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.
● Gutachten über Miet- und Pachtwerte.
● Erstellung von Berichten über die Situation des Grundstücksmarktes im Zuständigkeitsgebiet.
Nach § 2 der Gutachterausschussverordnung sind der Vorsitzende und die weiteren ehrenamtlichen
Gutachter auf 4 Jahre zu bestellen. Für den Vorsitzenden sind ein oder mehrere Stellvertreter zu bestellen.
Die zu bestellenden Gutachter müssen entsprechend den Vorgaben des § 192 Abs. 3 BauGB in der
Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und
dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein.
Darüber hinaus ist für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter hinzuzuziehen.
Nach § 5 Gutachterausschussverordnung wird der Gutachterausschuss bei der Erstattung von Gutachten und zur sonstigen Wertermittlung in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und mindestens zwei
weiteren Gutachtern tätig.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht vor, die Anzahl der zu bestellenden Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr an die jeweilige Einwohnerzahl der beteiligten Gemeinden zu koppeln. Demnach können zwei Mitglieder für die ersten 5.000 Einwohner und darüber hinaus für jede
weiteren angefangenen 5.000 Einwohner ein weiteres Mitglied durch die jeweiligen Gemeinden in den
Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorschlagen und vom Gemeinderat Lahr bestellt werden.
Die zur Bestellung vorgeschlagenen Mitglieder des Gutachterausschusses haben sich umfangreiche
Erfahrungen in vielschichtigen Bewertungsaufgaben angeeignet. Für die Stadt Lahr haben sich die
langjährigen ehrenamtlichen Gutachter im Gutachterausschuss, Stefan Frick, Georg Heer, Miriam Köchel, Peter Lehre, Christoph Schmieder, Susanne Steiert, Michael Vergin und Peter Winkels bereit erklärt, für die kommenden vier Jahre weiterhin im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr mitzuwirken.
Darüber hinaus würden auch der bisherige Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr,
Bernd Haller und der bisherige stellvertretende Vorsitzende, Helmut Scherr weiterhin im Gemeinsamen
Gutachterausschuss Lahr mitwirken. Der langjährige ehrenamtliche Gutachter im landwirtschaftlichen
Bereich, Hermann Zucker steht für die anstehende Bestellung nicht mehr zur Verfügung. Für diesen
Bereich wird empfohlen, Herrn Markus Wöhrle aus Lahr zu bestellen.
Vom Gemeinderat Ettenheim wurden am 24.10.2023 (Beschlussvorlage BV-283/2023) Bernd Billharz,
Rainer Gruninger, Michaela Schöffel und Karl Stiegler als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen. Darüber hinaus wurde Herr Karl Stiegeler als stellvertretender Vorsitzender im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.

Drucksache 261/2023

Seite 5

Vom Gemeinderat Seelbach wurden am 16.10.2023 (Beschlussvorlage 85/2023) Michael Baumann
und Roni Bucher als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Friesenheim wurden am 13.11.2023 (Beschlussvorlage 119/2023) Roland Herzog,
Eckhard Schreiber, Michael Vergin und Julius Haas als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Schuttertal wurden am 17.10.2023 (Beschlussvorlage DS 23/82) Eugen Göppert
und Peter Klimsch als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Kappel-Grafenhausen wurden am 23.10.2023 (Beschlussvorlage 118/2023) Heidi
Uhl, Martin Häfele und Mathias Walther als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Kippenheim wurden am 25.10.2023 (Beschlussvorlage 19/2020 3. Ergänzung) Rainer Kary, Frank Degenhart und Friedbert Kern als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss
Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Mahlberg wurden am 06.11.2023 (Beschlussvorlage 187/2023) Marion Zehnle,
Wolfgang Ehret-Weber und Manfred Steiner als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr
vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Meißenheim wurden am 23.10.2023 (Beschlussvorlage 176/23) Christian Maurer
und Max Schnebel als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Neuried wurden am 15.11.2023 (Beschlussvorlage 167/2023) Anne Walter, Ulrike
Jäger-Schnebel, Franca Biegert und Thomas Eble als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Ringsheim wurden am 10.10.2023 (Beschlussvorlage 2023/145) Manfred Weber
und Wolfgang Weber als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Rust wurden am 09.10.2023 (Beschlussvorlage Nr. 151/2023) Günter Erny, Dr. KarlHeinz Debacher und Ewald Scherer als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Vom Gemeinderat Schwanau wurden am 16.10.2023 (Beschlussvorlage 126/2023) Michael Oberle,
Michael Lutz und Karl-Rainer Kopf als Mitglieder im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr vorgeschlagen.
Der bisherige Gutachterausschuss setzt sich aus sehr erfahrenen und langjährig tätigen Mitgliedern
zusammen. Die zur Bestellung vorgeschlagenen Mitglieder des Gutachterausschusses haben sich umfangreiche Erfahrungen in vielschichtigen Bewertungsaufgaben angeeignet. Die Verwaltung empfiehlt
daher, die oben aufgeführten Personen als Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zu
bestellen.
___________________
Markus Ibert

_____________________
Friederike Ohnemus

_____________________
Tilmann Petters

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen oder personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

Anlage(n):
Anlage 0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.