Beschlussvorlage (- Satzungen)
Vorlage: Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss
15. Dezember 2014
Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan, Nutzungsplan, Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Satzungen)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung)
Beschlussvorlage (- Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
15. Dezember 2014
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
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STADT LAHR Satzung Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung in Lahr Planungsrechtliche Festsetzungen Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2014 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der planungsrechtlichen Festsetzungen ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus folgenden Teilen: - Planungsrechtliche Festsetzungen vom 24. November 2014 - Nutzungsplan M. 1 : 1000 vom 24. November 2014 Beigefügt sind: - Gestaltungsplan M. 1 : 500 vom 9. September 2014 - Begründung vom 24. November 2014 §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 Landesbauordnung Baden - Württemberg handelt, wer den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 15. Dezember 2014 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den planungsrechtlichen Festsetzungen dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, 6. Dezember 2014 Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister STADT LAHR Satzung Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung Örtliche Bauvorschriften Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 15. Dezember 2014 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung und der hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 24. November 2014. §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 74 LBO handelt, wer den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 15. Dezember 2014 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den örtlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, 6. Dezember 2014 Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister