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Beschlussvorlage (- Abwägung)

                                    
                                        Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 13.10. – 14.11.2014)
OZ
1

2

Beteiligter
Landratsamt
Ortenaukreis,
Abfallwirtschaft
13.10.2014
Polizeidirektion Offenburg
21.10.2014

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Beschluss

Die Bereitstellung der Abfälle muss an einer für 3achsige Abfallsammelfahrzeuge (bis 10,30 m Länge) erreichbaren Stelle am Rand öffentlicher Erschließungsstraßen erfolgen.

Das Baugebiet wird über den Königsberger Ring
erschlossen, dieser ist für 3-achsige Abfallsammelfahrzeuge befahrbar.

Die Anregungen
werden zur Kenntnis
genommen.

Es wird auf den hohen Parkdruck innerhalb des
Viertels hingewiesen. Neben Bahnhofspendlern und
Besuchern der dortigen Kirchengemeinde haben
zuletzt die eingerichteten Halteverbotszonen in der
Stettiner Straße sowie den einzelnen Stichstraßen
im Königsberger Ring den Parkdruck erhöht.

Die Parksituation ist bekannt und wird bei der
Die Hinweise wurden
Planung beachtet. Durch einen Parkplatz und
und werden berückeine Tiefgarage werden die erforderlichen Park- sichtigt.
plätze für das Pflegeheim und die neue Wohnbebauung gewährleistet. Des Weiteren sind öffentliche Stellplätze am Königsberger Ring angedacht, sodass sich der Parkdruck durch die neue
Bebauung nicht erhöhen sollte, sondern eine
gewisse Entspannung zu erwarten ist. Durch den
neuen Firmenparkplatz der Fa. Schneider
Electric Automation GmbH ist sogar eine weitere
Entlastung im Wohngebiet zu erwarten, da viele
Mitarbeiter bisher im Wohngebiet ihre Fahrzeuge
abstellen.

Bei der Detailplanung sollte dieser Umstand unbedingt berücksichtigt und ein Maximum an Parkraum
geschaffen werden.
Es wird für erforderlich gehalten, dass eine eindeutige Trennung zw. privatem und öffentlichem Parkraum erfolgt.
3

E-Werk
23.10.2014

24.11.2014

Aufgrund der Lage und Größe des Plangebietes
Im Bebauungsplan wird eine Fläche für Versorwird der Bau einer Transformatorenstation erforder- gungsanlagen unter Punkt 7.1 festgesetzt.
lich.

Die Anregung wird
berücksichtigt.

Es wird der Antrag gestellt, eine Versorgungsfläche
von ca. 25 m² im direkten Anschluss an die Straße
Königsberger Ring auszuweisen.
Es ist geplant, eine Standard-Kompaktstation im
Rahmen der Erschließung aufzustellen. Das erforderliche Grundstück möchte das E-Werk erwerben.
4

Badenova
Netze
22.10.2014

Die Versorgung des Plangebietes mit Erdgas und
Wasser kann aus den bestehenden Netzen im Königsberger Ring sichergestellt werden. Hausanschlüsse werden nach den technischen Anschluss-

Eine Abstimmung mit den Versorgungsträgern Die Anregungen
wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens werden zur Kenntnis
rechtzeitig erfolgen.
genommen.

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 13.10. – 14.11.2014)
OZ

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Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

bedingungen der bnNetze und den Maßgaben der
einschlägigen Regelwerke ausgeführt. Anschlussleitungen sind geradlinig und auf kürzestem Weg
vom Abzweig der Versorgungsleitung bis in den
Hausanschlussraum zu führen.
Aus dem Plangebiet sind bisher keine archäologi- Der Hinweis wird unter Punkt 10.1 in den plaRP Freiburg
schen Fundstellen bekannt. Da jedoch bei Bau- nungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen.
Abteilung
maßnahmen, besonders in bisher nicht überbauten
Wirtschaft,
Bereichen, unbekannte Fundstellen zutage treten
Raumordkönnen, sind archäologische Funde nicht generell
nung, Bau-,
Denkmal- und auszuschließen. Daher soll folgender Hinweis in die
Gesundheits- textlichen Festsetzungen aufgenommen werden:
wesen
Da im Plangebiet bisher unbekannte archäologische
23.10.2014
Bodenfunde zutage treten können, ist der Beginn
von Erschließungsarbeiten sowie allen weiteren
Erd- und Aushubarbeiten frühzeitig mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 26 – Denkmalpflege,
Fachgebiet Archäologische Denkmalpflege (per
Post, per Fax 0761/208-3599 oder per E-Mail referat26@rpf.bwl.de) abzustimmen. Gemäß § 20
Denkmalschutzgesetz sind auch im weiteren Baufortschritt auftretende Funde (Scherben, Knochen,
Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige
Bodenverfärbungen u.Ä.) umgehend zu melden und
bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen
der Bauarbeiten ist ggf. zu rechnen und Zeit zur
Fundbergung einzuräumen.

24.11.2014

Beschluss

Hinweise werden in
den Bebauungsplan
aufgenommen.

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 13.10. – 14.11.2014)
OZ
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Beteiligter
Deutsche
Telekom
27.10.2014

Anregungen der Beteiligten
Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom. Zur Versorgung der
neu geplanten Gebäude mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und
außerhalb des Plangebiets erforderlich.
Der Ausbau der Deutschen Telekom erfolgt nur
dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll
erscheint. Dies bedeutet aber auch, dass die Deutsche Telekom da, wo bereits eine Infrastruktur eines
alternativen Anbieters besteht oder geplant ist, nicht
automatisch eine zusätzliche, eigene Infrastruktur
errichtet.
Eine unterirdische Versorgung des Plangebietes ist
aus wirtschaftlichen Gründen nur bei Ausnutzung
aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich. Sollten sich keine Koordinationsmöglichkeiten
ergeben, so wird eine oberirdische Verkabelung
angestrebt.
Die Herstellung der Zuführung für das Neubaugebiet lässt sich die Deutsche Telekom offen und ist
kein Bestandteil dieser Stellungnahme.
In allen Verkehrswegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer
Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der TKLinien vorzusehen.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträgern ist es notwendig, dass Beginn und
Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebau-

Stellungnahme
Eine Abstimmung mit den Versorgungsträgern
wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens
und der Erschließungsplanung rechtzeitig erfolgen.

24.11.2014

Beschluss
Die Anregungen
werden zur Kenntnis
genommen.

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 13.10. – 14.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

24.11.2014

Beschluss

ungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik
GmbH, Okenstraße 25-27 in 77652 Offenburg so
früh wie möglich, mindestens 4 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Es wird für eine
bedarfsgerechte Dimensionierung der Telekommunikationslinien, eine genaue Angabe der Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten benötigt.
7

RP Freiburg
Landesamt für
Geologie,
Rohstoffe und
Bergbau
28.10.2014

Geotechnik
Auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodaten wurden aus ingenieurgeologischer Sicht folgende Hinweise vorgetragen:
Mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen
Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu
zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der
weiteren Planungen oder von Bauarbeiten (z. B.
zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründunghorizontes, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020
durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Ferner
wird darauf hingewiesen, dass im Anhörungsverfahren des LGRB als Träger öffentlicher Belange keine
fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder
von Auszügen daraus erfolgt.

Der Hinweis wird unter Punkt 10.3 in den planungsrechtlichen Festsetzungen aufgenommen.

Hinweise werden in
den Bebauungsplan
aufgenommen.

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 13.10. – 14.11.2014)
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Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

24.11.2014

Beschluss

Allgemeine Hinweise:
Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse
können dem bestehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB
(http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden.
8

Deutsche
Bahn AG

Gegen die Änderung des o. g. Bebauungsplan bestehen von Seiten der Deutschen Bahn AG hinsichtlich der TÖB-Belange keine Einwendungen, wenn
folgende Hinweise und Anregungen beachtet und
berücksichtigt werden:

Das Plangebiet liegt ca. 500 m von den Gleisen
der Rheintalbahn entfernt. Die Gesamtverkehrsbelastung (Straße und Schiene) bei freier Schallausbreitung (ohne Bebauung) im Plangebiet liegt
am Tag bei 55 – 60 dB(A) und somit im Bereich
eines Mischgebiets (MI). Nur im südwestlichen
Bereich wird dieser Wert geringfügig überschritten. Bei Nacht werden dagegen die Orientierungswerte für Gewerbegebiete (GE) überschritten. Das Plangebiet grenzt an drei Seiten an
Wohngebiete an und soll ebenfalls als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Aufgrund der hohen Überschreitung der Orientierungswerte in der Nacht sind für eine Ausweisung des Plangebiets als Allgemeines Wohngebiet zwingend Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, um ein gesundes Wohnen zu ermöglichen.

Durch die Änderung des Bebauungsplans "Kleinfeld
Süd (7. Änderung) werden gegenüber der DB Netz
AG keine Schutzentschädigungs- oder sonstigen
Ansprüche aus Immissionen oder sonstigen Auswirkungen des Vorhabens und des Betriebes der Eisenbahnstrecke begründet, die über das Schutzniveau hinausgehen, das zum Zeitpunkt der Offenlage der Unterlagen im Planfeststellungsverfahren
(vgl. BVwerG NVwz-RP 2002, 178) bei einem gestuften Planungsvorgang zum Zeitpunkt der raumordnerischen Bestätigung der Trassenführung (vgl.
BVerwG NVwZ 2003 207 208) entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren ist.
Der zurzeit laufende Variantenvergleich zum 3.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bauherr etwa- und 4. Gleis der Bahnlinie Karlsruhe – Basel beige Einwirkungen aller Art und gleich welchen Um- inhaltet zwei Varianten, die zur Verbesserung der
fangs, insbesondere durch Elektrosmog, elektri- derzeitigen Lärmbelastung beitragen. Da sich die
scher Strahlung, Funkenflug, Erschütterungen, Lärmbelastung gegenüber dem Status Quo in
elektromagnetische Impulse etc. die von den Bahn- beiden Varianten verbessern wird, stellt die deranlagen und von dem Bahnbetrieb einwirken kön- zeitige Lärmbelastung durch die Bahnlinie den
nen, auf dem Grundstück entschädigungslos duldet. schlechtesten Fall dar. Bei beiden Varianten ist
Zu dem Bahnbetrieb zählen auch Erhaltungs- und zu erwarten, dass die Orientierungswerte für ein

Hinweise und Anregungen werden beachtet und berücksichtigt

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 13.10. – 14.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

24.11.2014

Beschluss

Ergänzungsmaßnahmen an den Bahnanlagen, Er- Allgemeines Wohngebiet zum größten Teil einweiterungen an diesen, die Erhaltung und Ergän- gehalten werden.
zung der Streckenausrüstung (insbesondere Fahr-,
Speiseleitungs-und Signalanlagen). Evtl. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen sind vom Bauherrn
selbst durchzuführen.
9

Landratsamt
Ortenaukreis,
Amt für Wasserwirtschaft
und Bodenschutz
07.11.2014

Grundwasserschutz

Die Hinweise zum Grundwasserschutz wurden
unter Punkt 10.2 in den planungsrechtlichen
Aus Gründen des allgemeinen Grundwasserschut- Festsetzungen übernommen.
zes ist das Bauen im Grundwasser (d. h. Fundament tiefer als der höchste gemessene Grundwasserstand) grundsätzlich unzulässig, um negative
Einflüsse auf das Grundwasser zu vermeiden,
Folgende Maßnahmen sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr.
20 BauGB als bauplanungsrechtliche Festsetzung
in den Bebauungsplan aufzunehmen:
Die höchsten bekannten und die mittleren Grundwasserstände sind in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Grundwassermessstelle 111/116-0
NW 157,18m + NN
MW 159,28m + NN
HW 161,24m + NN
Für unvermeidbare bauliche Anlagen unterhalb
des mittleren Grundwasserstandes sowie für
Grundwasserabsenkungen im Rahmen von Bauvorhaben ist zusätzlich eine separate wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde (Landratsamt Ortenaukreis) zu beantragen.
Bauliche Anlagen unterhalb des höchsten Grund-

Hinweise werden in
den Bebauungsplan
aufgenommen.

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 13.10. – 14.11.2014)
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Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

24.11.2014

Beschluss

wasserstandes sind wasserdicht und auftriebssicher
auszuführen. Zur Herstellung der Abdichtung von
Baukörpern / Bauteilen und sonstiger Anlagen dürfen keine Stoffe verwendet werden, bei denen eine
Schadstoffbelastung des Grundwassers zu besorgen ist.
Die Herstellung einer Dränage zum Absenken und
Fortleiten von Grundwasser ist unzulässig.
Abwasserentsorgung
Den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass die
Entwässerung der Bauflächen über die bestehende
Kanalisation (Trennsystem) erfolgen soll. Es wird
empfohlen, das anfallende, zum Abfluss kommende
Oberflächenwasser über Speicherräume auf dem
Grundstück gedrosselt abzuleiten.

Die notwendige Drosselwassermenge wird im
Rahmen der Entwässerungsplanung ermittelt.

Die Anregungen
werden zur Kenntnis
genommen.

Die Altlastenfläche ist bereits im Bebauungsplan
gekennzeichnet. Der Sachstand und das weitere
Vorgehen zu der Altlastenfläche im Plangebiet
wurden unter Punkt 9.1 der planungsrechtlichen
Festsetzungen ergänzt.

Hinweise werden in
den Bebauungsplan
aufgenommen.

Sofern eine gedrosselte Ableitung des anfallenden
Niederschlagwassers tatsächlich aus hydraulischer
Sicht erforderlich ist, empfehlen wir die notwendige
Drosselwassermenge im Bebauungsplan noch zu
ergänzen.
Altlasten
Im Änderungsbereich des Bebauungsplanes
"KLEINFELO-SÜD" befindet sich die Altablagerung
"Im Kleinfeld -Lettlöcher"; Objekt-Nr. 02143.
Es handelt sich hierbei um eine ehemalige Grube,
die von 1945 bis 1972 mit Hausmüll, Sperrmüll,
Bauschutt und Erdaushub verfüllt wurde. Das Aus-

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 13.10. – 14.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen der Beteiligten
hubvolumen wird bei einer Fläche von ca. 15.000
m² auf 15.000 m³ bis 30.000 m³ geschätzt.
Im Ergebnis der im Auftrag der Stadt Lahr durchgeführten technischen Untersuchungen wurde die Fläche am 2. November 2004 im Rahmen einer Sitzung der Altlastenbewertungskommission beim
Landratsamt Ortenaukreis Amt für Wasserwirtschaft
und Bodenschutz auf Beweisniveau "BN 3" in "Belassen zur Wiedervorlage Kategorie: Gefahrenlage
hinnehmbar" eingestuft.
Dies erfolgte insbesondere aufgrund der für den
Schadstoff-Parameter PAK festgestellten Verunreinigungen des Untergrundes. Diese sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedoch tolerierbar. Es
besteht daher aus Sicht der Altlastenbearbeitung
kein weiterer Untersuchungs-/Sanierungsbedarf.
Hinsichtlich der Altlastenbearbeitung sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens keine weiteren
Maßnahmen erforderlich. Die Kenntnisse über die
Altablagerung sind ausreichend, um eine umfassende Abwägung durchzuführen.
Die Fläche ist entsprechend der Ausdehnung auf
beiliegendem Plan gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
als Fläche, deren Boden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, zu kennzeichnen.
Im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes ist der
unter Ziffer 1.1 aufgeführte Sachstand zu ergänzen.
Erdarbeiten im Bereich der Altablagerung sind unter
gutachterlicher Begleitung durchzuführen Entspre-

Stellungnahme

24.11.2014

Beschluss

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 13.10. – 14.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

24.11.2014

Beschluss

chende Auflagen werden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren formuliert.

10

Landratsamt
Ortenaukreis,
Gesundheitsamt
13.11.2014

Es wird auf die Lärmeinwirkung und daraus resultierende Überschreitungen der Orientierungswerte der
DIN 18005 und der BlmSchV durch die Bundesstraßen B 3, B 36, der Vogesenstr. sowie der Bahnlinie
Karlsruhe-Basel hingewiesen. Zur Herstellung gesunder Wohnverhältnisse sind dadurch Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
Um eine Verminderung der Lärmeinwirkung auf
schutzbedürftige Räume in den Gebäude zu erreichen, sind passive Schallschutzmaßnahmen
(Schallschutzfenster usw.) notwendig. Damit Schallschutzfenster ihre volle Wirkung entfalten können,
müssen sie geschlossen sein. Deshalb muss der
Lüftung von Aufenthaltsräumen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da ständiger Austausch von verbrauchter Luft, Feuchtigkeit und Luftschadstoffen aus umweltmedizinischer Sicht erforderlich ist.
Die Grundrissgestaltung sollte so gewählt werden,
dass schutzbedürftige Räume (Schlaf- und Aufenthaltsräume) zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden. Weniger schutzbedürftige Räume (Küche, Bäder) sollten sich an der lärmbelastete Seite
befinden.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass trotz
bautechnischer Lärmschutzmaßnahmen die Erholungsfunktion in Gärten und auf Balkonen eingeschränkt bleibt. Alte Menschen leiden unter einer

In den planungsrechtlichen Festsetzungen wurden Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt, um ein
gesundes Wohnen zu ermöglichen. So müssen
die Außenbauteile der neu zu errichtenden Gebäude die Anforderungen an die Luftschalldämmung nach DIN 4109 erfüllen. Im Rahmen der
Baugenehmigung ist außerdem für schutzbedürftige Räume nachzuweisen, dass die erforderlichen Außenschalldämmmaße (DIN 4109) mit der
vorgesehen Baukonstruktion erreicht werden.
Des Weiteren sind Wohnungsgrundrisse, deren
Aufenthaltsräume ausschließlich zu der Lärmquelle orientiert sind unzulässig. In Wohnungen
mit Aufenthaltsräumen, die Fenster zur Lärmquelle besitzen, sind Lüftungseinrichtungen nach
DIN 1946-6 zur Gewährleistung eines notwendigen Mindestluftwechsels zu installieren. Außerdem ist ein schalltechnischer Nachweis über die
Einhaltung des Innenschallpegels zu erbringen.
Um die Reflexionen, die durch die geplante Bebauung an der bestehenden Bebauung im Westen entstehen, zu minimieren, sind des Weiteren
folgende Maßnahmen durchzuführen: a) eine
starke Gliederung der Westfassade des westlichen Gebäudes, mit unterschiedlich schrägen
Kanten und Versätzen. b) der Einsatz von schallabsorbierenden Oberflächen auf der West- und
Nordfassade des westlichen Riegels sowie an
der Nordfassade des nördlichen Riegels.

Hinweise und Anregungen wurden bereits im Bebauungsplan berücksichtigt.

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 13.10. – 14.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

z.T. stark eingeschränkten Mobilität. Sie sollten –
unabhängig von evtl. erforderlichen schalldämmenden fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen –
die Möglichkeit erhalten, Frischluft in ihren Wohnräumen durch das Öffnen von Türen und Fenstern
zu erhalten.

Zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist zu
sagen, dass zurzeit ein Variantenvergleich zum
3. und 4. Gleis der Bahnlinie Karlsruhe-Basel
läuft. Hierbei sind zwei Varianten denkbar, die
jeweils zur Verbesserung der Lärmsituation im
Plangebiet beitragen. Die Variante 1, der Neubau
der 3. und 4. Gleistrasse parallel zur Autobahn,
verringert die Lärmbelastung durch die Verlagerung des Güterverkehrs. Die zweite Variante beinhaltet den Neubau der 3. und 4. Gleistrasse bei
bestehender Bahntrasse einschließlich dafür
erforderlicher aktiver Lärmschutzmaßnahmen
durch die Deutsche Bahn AG. Da sich die Lärmbelastung gegenüber dem Status Quo in beiden
o.g. Varianten verbessern wird, stellt die derzeitige Lärmbelastung durch die Bahnlinie den
schlechtesten Fall dar. Somit besteht die Aussicht, dass sich die Lärmsituation deutlich verbessert, wenn die politische Entscheidung über
die Trassenwahl getroffen ist.

Die zukünftigen Bewohner des Plangebiets wären
trotz passiver Schallschutzmaßnahmen einer erhöhten Schallimmission ausgesetzt. Aktive Schallschutzmaßnahmen werden von Beginn an als notwendig angesehen. Falls eine Installation derartiger
Schutzmaßnahmen nicht möglich ist, wird der geplante Standort des Seniorenzentrums kritisch gesehen.
Gegen die Änderung des Bebauungsplanes bestehen, vorbehaltlich der Einhaltung der Empfehlungen, keine Bedenken.

24.11.2014

Beschluss

Die passiven Maßnahmen sind sehr umfassend
gewählt worden, um ein gesundes Wohnen gewährleisten zu können.
Es kann nicht Aufgabe der Stadt sein, für ein neu
hinzukommendes Wohnquartier eine Lärmschutzwand für die Bundesbahnstrecke mitten in
ein Wohngebiet festzusetzten. Je näher eine
Lärmschutzwand an der Lärmquelle errichtet
wird, umso effektiver ist sie.
11

NABU-Gruppe Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwal- Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Vertung und der Gemeinderat auch eine ökologische fahren aufgestellt, da die Planung die Kriterien
Lahr
Verantwortung haben, unabhängig davon, ob dort für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung
14.11.2014

Hinweise und Anregungen wurden bereits im Bebauungs-

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 13.10. – 14.11.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

wie bisher Bildungs- und Sporteinrichtungen vorge- nach § 13 a BauGB erfüllt.
sehen waren oder wie jetzt geplant ein Altenpflegeheim und Wohnungen entstehen. Aus rechtlichen
Gründen sind zwar das beschleunigte Verfahren
und der Verzicht auf die Umweltprüfung möglich,
aber es wird erwartet, dass gerade in diesem Fall
eine sorgfältige Überprüfung der Umweltbelange
und die Ausweisung qualifizierter Maßnahmen zur
ökologischen Aufwertung des Gebietes stattfindet.
Durch die Änderung des Bebauungsplans und die
vorgesehenen Bauprojekte wird die Fläche für den
See und den Park kleiner. Dafür ist ein Ausgleich
durch folgende Maßnahmen zu schaffen:
1. Der See ist möglichst naturnah zu sanieren und
zu gestalten. Die regelmäßige und langfristige Pflege muss durch Festschreibungen im Bebauungsplan sichergestellt werden.
2. Die Grünflächen sind naturnah zu überplanen
und neu zu gestalten.
- Anlagen von Blumenwiesen anstelle von Rasenflächen
-Ausweisung von Bäumen in ausreichender Anzahl
-Erhaltung des Baumbestandes (wo immer möglich!)
Bei der Neupflanzung von Bäumen sind ausschließlich standortgerechte, möglichst einheimische Arten
zu berücksichtigen. Eine naturnahe Gestaltung der
Flächen schmälert die Erholungsfunktion nicht, sondern gibt ihr eine neue, zusätzliche Qualität.

Die Bebauungsplanänderung weist im Gegensatz zum gültigen Bebauungsplan von 1972 eine
um 1,4 ha größere Grünfläche aus, sodass nun
im Zuge der neuen Bebauung eine 3,5 ha große
neugestaltete und aufgewertete Parkanlage entstehen kann. Die neue Bebauung ist in einem
Bereich im Kleinfeldpark angedacht, in dem im
Moment nur vereinzelt Bäume stehen, deren
Entfall durch die im Wohngebiet festgesetzten
Anpflanzungen ausgeglichen wird. Zusätzlich
sind umfangreiche Baumpflanzungen für die neu
zu gestaltende Grünfläche vorgesehen, sodass
insgesamt eine positive Ökobilanz zu verzeichnen ist. Die Grünanlage soll extensiv begrünt und
der Teich entschlammt werden, sodass eine naturnahe für alle Anwohner nutzbare Grünfläche
entsteht. Für die Pflege der Teichanlage ist angedacht mit dem zukünftigen Betreiber der Pflegeeinrichtung einem Vertrag über die tägliche
Pflege (z.B. Müll- und Laubentsorgung) abzuschließen. In dem Pappelwäldchen im Plangebiet
an der Breslauer Straße waren Saatkrähen angesiedelt. Dieses musste allerdings aus Ver-

24.11.2014

Beschluss
plan berücksichtigt.

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Offenlage vom 13.10. – 14.11.2014)
OZ

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Beteiligter

Anregungen der Beteiligten

Stellungnahme

Es wird darauf hingewiesen, dass es notwendig ist
im Frühjahr 2015 durch einen Fachmann feststellen
zu lassen, ob Bäume im Bereich des Bebauungsplanes von Saatkrähen als Brutplatz genutzt werden. Saatkrähen sind eine streng geschützte Vogelart und bezüglich des Erhalts solcher Bäume sind
strenge Kriterien anzulegen. Für wegfallende Bäume sind unverzüglich Ersatzpflanzungen vorzunehmen.

kehrssicherheitsgründen gerodet werden. An der
B 3 südlich des zukünftigen Seeparks hat die
Stadt zahlreiche Neupflanzungen als Alternative
für die Saatkrähen – außerhalb von Wohngebieten – vorgenommen.

Die vorgesehene Dachbegrünung wird sehr begrüßt. Diese muss als Auflage für die Bauherren im
Bebauungsplan eindeutig festgelegt werden und die
Kontrolle der Umsetzung dieser Auflage ist besonders wichtig.
RP Freiburg, Das Baugebiet befindet sich etwa 3.700 m südöstlich des Bezugspunktes des Sonderflughafens Lahr
Abteilung
Straßenwesen innerhalb dessen Bauschutzbereich. Die Bezugshöund Verkehr, he des Flugplatzes beträgt 511 ft (155,75 m) über
Ref. 46 - Ver- NN.
kehr- zivile
Die weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforLuftfahrtbederlich, wenn die Bauhöhe der Gebäude oder Anlahörde
gen 30,0 m nicht überschreiten. Für das Aufstellen
19.11.2014
von Baukränen, die die Masthöhe von 30,0 m überschreiten, ist eine Krangenehmigung durch die zivile
Luftfahrtbehörde erforderlich.

Die extensive Begrünung von Flachdächern,
flachgeneigten Dächer (bis 10°) und Dachflächen
von Garagen und Carports ist in den örtlichen
Bauvorschriften festgesetzt.

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

Der Hinweis zu den Baukränen wird unter Punkt
10.4 in den planungsrechtlichen Festsetzungen
aufgenommen. Die geplanten Gebäude können
mit max. 3 Vollgeschossen keine 30 m überschreiten.

24.11.2014

Beschluss

Hinweis wird in den
Bebauungsplan aufgenommen.

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung

24.11.2014

Bürger, die Anregungen während der Offenlage nach § 13a BauGB vom 13.10. bis einschließlich 14.11.2014 vorbringen
OZ.
1

BeteiligStellungnahme der Bürger
ter
Königsberger
Ring 18

1. Einwendungen wegen möglicher Beschädigung
unseres Hauses während und nach der Bebauung.

Datum
06.11.2014

Das gesamte Baugebiet ist hydrogeologisch ein
schwieriges Baugebiet. Aus diesem Grunde durften unsere Reihenhäuser auch nur eineinhalbgeschossig gebaut werden. Das gesamte Baugebiet
ist geologisch gekennzeichnet durch eine starke
Ton/Sandschicht. Mit diesem Material wurden früher in Lahr Lehmziegel hergestellt. In LahrDinglingen wurde von den Lettlöchern gesprochen. Heute ist bei starken Regenfällen das gesamte Baugebiet ein einziger See. Das Wasser
kann nicht abfließen und müsste abgepumpt oder
abgeleitet werden (wohin?). Unsere Häuser
"schwimmen" auf der Lettschicht, auch in trockenen Zeiten, deshalb könnte eine Absenkung und
Anhebung des Grundwasserspiegels während der
gesamten Bauphase die statische Stabilität unserer Häuser beeinträchtigen. Es könnten an den
Hauswänden größere Risse entstehen. Wer würde
für die Beseitigung solcher Schäden finanziell aufkommen? Ist es der Bauherr, die Baufirma, die
Baugenehmigungsbehörde oder die Bauaufsichtsbehörde? Ein Beweissicherungsverfahren über
den jetzigen Zustand unseres Reihenhauses vor
Baubeginn wird für alle Beteiligten bei möglichen
Schadensfällen Sicherheit bringen.

Stellungnahme
Zu Punkt 1

Zurückweisung im
Bezug auf den
Es ist bekannt, dass mit einem kleinräumig deutBebauungsplan.
lich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes zu rechnen ist. Ggf. vorhandene orgaBauherr sagt aber
nische Anteile können zu zusätzlichen bautechniBeweissicheschen Erschwernissen führen. Der Grundwasserrungsverfahren zu.
flurabstand kann bauwerksrelevant sein.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahmen wurde bereits frühzeitig ein Baugrundgutachten beauftragt.
Für eine Grundwasserabsenkung, falls erforderlich, ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Mit einer zu errechnenden
Brunnenanzahl kann der Grundwasserabsenkungstrichter zur angrenzenden Bebauung hin
gesteuert werden. Gegebenenfalls sind Grundwasserbeobachtungspegel mit Aufzeichnungen zu
installieren.
Dem Beweissicherungsverfahren wird Rechnung
getragen. Der Bauträger wird aufgefordert ein derartiges Verfahren durchzuführen.
Im Baugenehmigungsverfahren kann ein Beweissicherungsverfahren empfohlen werden. Es ist im
Interesse des Bauherren, dieses durchzuführen,
um nicht für Mängel zur Verantwortung gezogen
zu werden, die gar nicht durch seine Bautätigkeit
entstanden.

Wir beantragen rechtzeitig vor Baubeginn eine
Beweissicherung unseres Gebäudes!

Es handelt sich aber um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Bauherren und Angrenzern.
1

Beschluss

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung

24.11.2014

Bürger, die Anregungen während der Offenlage nach § 13a BauGB vom 13.10. bis einschließlich 14.11.2014 vorbringen
Der Bebauungsplan kann diesen Sachverhalt nicht
regeln.
Zu Punkt 2

2. Einwendungen wegen der Verkehrssituation am
Königsberger Ring und die Parkierung

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde
an dem Knotenpunkt Königsberger Ring/ Breslauer Straße eine Verkehrszählung durchgeführt, auf
deren Grundlage dann eine Verkehrsprognose
erstellt wurde. Diese trifft die Aussage, dass auf
beiden Straßen die prognostizierte Verkehrsbelastung deutlich unter der umfeldverträglichen Grundbelastbarkeit der Straßen liegt. So ist für den als
Wohnstraße klassifizierten Königsberger Ring in
der Spitzenstunde eine Verkehrsbelastung von 60
Kfz/h prognostiziert. Die umfeldverträgliche Grundbelastbarkeit liegt bei 250 Kfz /h. Somit bestehen
keine Zweifel, dass der zusätzliche Verkehr problemlos bewältigt werden kann. Die Parksituation ist
bekannt und wird bei der Planung beachtet. Durch
einen Parkplatz und eine Tiefgarage werden die
erforderlichen Parkplätze für das Pflegeheim und
die neue Wohnbebauung gewährleistet. Darüber
hinaus werden auch öffentliche Parkplätze für das
Gebiet zur Verfügung stehen. Durch den neuen
Firmenparkplatz der Fa. Schneider Electric Automation GmbH ist sogar eine weitere Entlastung im
Wohngebiet zu erwarten.

Der gesamte Königsberger Ring ist aktuell eine 30
km/h Zone. Die Straßen sind nicht sehr breit, meist
zugeparkt, vor allem durch Pendler des nahen
Bahnhofs. Ein höheres Verkehrsaufkommen am
Königsberger Ring wäre eine starke Belastung
und erfordert neue Verkehrsbedingungen. Wie
können Sie sicherstellen, dass Rettungsfahrzeuge
(Notarzt, Krankenwagen, Feuerwehr, technisches
Hilfswerk) bei noch stärkerem Verkehr schnell ihren Einsatzort erreichen? Auf den Bauplänen sind
für ein künftig größeres Verkehrsaufkommen unseres Erachtens viel zu wenig neue Parkplätze
geplant!

Zu Punkt 3:

3. Einwendungen wegen Öffentliches Grün und
Umwelt.

Die Bebauungsplanänderung weist im Gegensatz
zum gültigen Bebauungsplan von 1972 eine um
1,4 ha größere Grünfläche aus, sodass nun im
Zuge der neuen Bebauung eine 3,5 ha große neugestaltete und aufgewertete Parkanlage entstehen

Auf dem geplanten Bebauungsgebiet stehen
Baumgruppen und einzelne Bäume, die bis zu 40
Jahre alt sind. Bisher sorgten sie für eine " Grüne
Lunge" für die über 1.500 Bewohner des Kleinfel2

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24.11.2014

Bürger, die Anregungen während der Offenlage nach § 13a BauGB vom 13.10. bis einschließlich 14.11.2014 vorbringen
des. Nach den aktuellen Plänen müssen diese
großen Bäume der Bebauung weichen. Von Seiten der Stadtverwaltung wurde uns immer wieder
versichert, dass uns diese "Grüne Lunge" erhalten
bleiben wird. Wir beantragen daher ein Umweltverträglichkeitsgutachten!

kann. Die neue Bebauung ist in einem Bereich im
Kleinfeldpark angedacht, in dem im Moment nur
vereinzelt Bäume stehen, die durch die im Wohngebiet festgesetzten Anpflanzungen ausgeglichen
werden. Zusätzlich sind umfangreiche Baumpflanzungen für die neu zu gestaltende Grünfläche vorgesehen, sodass insgesamt eine positive Ökobilanz zu verzeichnen ist. Die Grünanlage soll extensiv begrünt und der Teich entschlammt werden,
sodass eine naturnahe für alle Anwohner nutzbare
Grünfläche entsteht. Die „grüne Lunge“ bleibt nicht
nur erhalten, sondern wird größer, aufgewertet
und vielfältig nutzbar sein.

4. Einwendung wegen des beschleunigten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans.

Zu Punkt 4:

Wodurch wird dieses beschleunigte Verfahren
nötig? Wir bitten um eine Erläuterung der Situation.

Aufgrund der bereits erfolgten bzw. in absehbarer
Zeit anstehenden Schließung zweier Pflegeeinrichtungen in der Stadt hat sich deren Träger mit
der Idee, im Bereich Kleinfeld-Süd ein neues Seniorenzentrum zu entwickeln, an die Stadtverwaltung gewandt. Ziel der Vorhabenträgers ist es, das
Pflegeheim aufgrund der oben bereits erwähnten
Schließungen bis Ende 2015 fertigzustellen.
Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder
andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige
Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m²
festgesetzt wird.
Die Planung erfüllt die Kriterien für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a
BauGB. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt, um eine zügige Realisierung zu gewähr3

Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung

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Bürger, die Anregungen während der Offenlage nach § 13a BauGB vom 13.10. bis einschließlich 14.11.2014 vorbringen
leisten und bringt keinerlei Nachteile für die Planung und das Planvorhaben mit sich. Vor der Offenlage wurden bereits zwei Bürgerinformationen
veranstaltet, in denen sich interessierte Bürger/innen zu dem Planvorhaben äußern konnten.
Die Ergebnisse wurden in die Planungen mit aufgenommen.
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Königsberger
Ring 26,
28, 30,
32, und
34

1. Einwendungen wegen möglicher Verschattung
der 1 1/2 geschossigen Reihenhäuser im Königsberger Ring (26, 28, 30, 32 und 34).

Zu Punkt 1:

Zurückweisung im
Bezug auf den
Bebauungsplan.

Mit einem vorgesehenen Abstand von 25 m zu
den genannten Reihenhäusern ist der Abstand um
ein Vielfaches größer als rechtlich gefordert. Im
Bauherr sagt aber
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde
Beweissicheaußerdem eine Schattenstudie für die verschiede- rungsverfahren zu.
nen Sonnenstände erstellt. Diese zeigt, dass nur
im Winter eine zeitweise Verschattung der Reihenhausgärten erfolgt. Allerdings werden diese
bereits jetzt im Winter durch die südlichen Hochhäuser in der Römerstraße verschattet. Die jetzige
Situation ändert sich also durch die neue Bebauung nicht.

Die Häuser befinden sich nach dem Bebauungsplan direkt gegenüber einem geplanten "dreigeschossigen" Wohnhaus. Es besteht ein erwiesener
Zusammenhang zwischen dem Wohlbefinden des
Menschen und der Einwirkungszeit einer direkten
Sonnenbestrahlung. Für eine gesunde Wohnbedingung ist eine Mindestdauer von möglicher direkter Sonneneinstrahlung notwendig. Bei einem
geplanten Neubau ist es für uns betroffene Bewohner wünschenswert, eine detaillierte Untersuchung der Verschattungssituation (Lehrgerüst
bzw. Schattenmodell) durchzuführen. Eine zweigeschossige Bauweise oder ein größerer Abstand
(ca. 30 Meter) könnten ein mögliches Verschattungsproblem unserer Reihenhäuser erheblich
mindern. Wir beantragen deshalb den Nachweis
der "Nicht-Verschattung unserer Häuser" über ein
solches Lehrgerüst bzw. Schattenmodell!
2. Einwendungen wegen möglicher Beschädigung
unserer Häuser während und nach der Bebauung.

Zu Punkt 2:
Siehe Stellungnahme Nr.1 zu Punkt 1.

Das gesamte Baugebiet ist hydrogeologisch ein
schwieriges Baugebiet. Aus diesem Grunde durften unsere Reihenhäuser auch nur eineinhalbgeschossig gebaut werden. Das gesamte Baugebiet
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24.11.2014

Bürger, die Anregungen während der Offenlage nach § 13a BauGB vom 13.10. bis einschließlich 14.11.2014 vorbringen
ist geologisch gekennzeichnet durch eine starke
Ton/Sandschicht. Mit diesem Material wurden früher in Lahr Lehmziegel hergestellt. In LahrDinglingen wurde von den Lettlöchern gesprochen. Heute ist bei starken Regenfällen das gesamte Baugebiet ein einziger See. Das Wasser
kann nicht abfließen und müsste abgepumpt oder
abgeleitet werden (wohin?). Unsere Häuser
"schwimmen" auf der Lettschicht, auch in trockenen Zeiten, deshalb könnte eine Absenkung und
Anhebung des Grundwasserspiegels während der
gesamten Bauphase die statische Stabilität unserer Häuser beeinträchtigen. Es könnten an den
Hauswänden größere Risse entstehen. Wer würde
für die Beseitigung solcher Schäden finanziell aufkommen. Ist es der Bauherr, die Baufirma, die
Baugenehmigungsbehörde oder die Bauaufsichtsbehörde? Ein Beweissicherungsverfahren über
den jetzigen Zustand unsere Reihenhäuser vor
Baubeginn wird für alle Beteiligten bei möglichen
Schadensfällen Sicherheit bringen. Wir beantragen rechtzeitig vor Baubeginn eine Beweissicherung unserer Gebäude!
3. Einwendungen wegen der Verkehrssituation am
Königsberger Ring und die Parkierung

Zu Punkt 3:

Der gesamte Königsberger Ring ist aktuell eine 30
km/h Zone. Die Straßen sind nicht sehr breit, meist
zugeparkt, vor allem durch Pendler des nahen
Bahnhofs. Ein höheres Verkehrsaufkommen am
Königsberger Ring wäre eine starke Belastung
und erfordert neue Verkehrsbedingungen. Wie
können Sie sicherstellen, dass Rettungsfahrzeuge
(Notarzt, Krankenwagen, Feuerwehr, technisches
Hilfswerk) bei noch stärkerem Verkehr schnell ihren Einsatzort erreichen? Auf den Bauplänen sind

Siehe Stellungnahme Nr. 1 zu Punkt 2.

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24.11.2014

Bürger, die Anregungen während der Offenlage nach § 13a BauGB vom 13.10. bis einschließlich 14.11.2014 vorbringen
für ein künftig größeres Verkehrsaufkommen unseres Erachtens viel zu wenig neue Parkplätze
geplant!
4. Einwendung wegen dem Zugang zu unseren
Streifengärten

Zu Punkt 4:

Hinter unsern Häusern haben wir einen kleinen
Streifengarten. Bislang war es uns immer möglich,
diesen vom Park aus anzugehen (in der Umgangssprache ein sogenannter "Mistweg"). Damit
wir unseren Gärten künftig nicht nur über unsere
Wohnungen andienen können, bitten wir um Einräumung eines Wegerechtes zu unseren Gärten,
damit der bisherige Zustand beibehalten werden
kann!

Für die derzeitige Situation gibt es keine rechtliche
Grundlage. Die Nutzung der Grünfläche als Zugang zu den Gärten wird zurzeit geduldet. Nach
Rücksprache mit dem Projektträger wäre es
grundsätzlich vorstellbar, die Nutzung weiterhin zu
deuten.
Um dies beurteilen zu können, sollte eine detaillierte Prüfung erfolgen, insbesondere da eine Auffüllung vorgesehen ist. Alternativ könnte auch die
Wegeparzelle herausgetrennt und an die Anlieger
veräußert werden, so dass ein privater Weg entstehen würde. Dies erfordert aber keine Festsetzung im Bebauungsplan. Daher wird darauf vertraut, dass – nach Prüfung der Details – eine Lösung zwischen den Nachbarn gefunden wird.

5. Einwendungen wegen Öffentliches Grün und
Umwelt.
Auf dem geplanten Bebauungsgebiet stehen
Baumgruppen und einzelne Bäume, die bis zu 40
Jahre alt sind. Bisher sorgten sie für eine "Grüne
Lunge" für die über 1.500 Bewohner des Kleinfeldes. Nach den aktuellen Plänen müssen diese
großen Bäume der Bebauung weichen. Von Seiten der Stadtverwaltung wurde uns immer wieder
versichert, dass uns diese " Grüne Lunge" erhalten
bleiben wird. Wir beantragen daher ein Umweltverträglichkeitsgutachten!

Zu Punkt 5:
Siehe Stellungnahme Nr. 1 zu Punkt 3
Zu Punkt 6:

6. Einwendung wegen des beschleunigten Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans.

Aufgrund der bereits erfolgten bzw. in absehbarer
Zeit anstehenden Schließung zweier Pflegeeinrichtungen in der Stadt hat sich deren Träger mit
der Idee, im Bereich Kleinfeld-Süd ein neues Seniorenzentrum zu entwickeln, an die Stadtverwaltung gewandt. Ziel der Vorhabenträgers ist es, das
Pflegeheim aufgrund der oben bereits erwähnten

Wodurch wird dieses beschleunigte Verfahren
nötig? Wir bitten um eine Erläuterung der Situation.

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Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, 7. Änderung

24.11.2014

Bürger, die Anregungen während der Offenlage nach § 13a BauGB vom 13.10. bis einschließlich 14.11.2014 vorbringen
Schließungen bis Ende 2015 fertigzustellen.
Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder
andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige
Grundfläche von insgesamt weniger als 20.000 m²
festgesetzt wird.
Die Planung erfüllt die Kriterien für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a
BauGB Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt um eine zügige Realisierung zu gewährleisten und bringt keinerlei Nachteile für die Planung und das Planvorhaben mit sich. Vor der Offenlage wurden bereits zwei Bürgerinformationen
veranstaltet, in denen sich interessierte Bürger/innen zu dem Planvorhaben äußern konnten.
Die Ergebnisse wurden in die Planungen mit aufgenommen.

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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