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Beschlussvorlage (Änderung der Hauptsatzung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: ZS02
Sachbearbeitung: Strick

Drucksache Nr.: 237/2023 1. Ergänzung
Az.: 020.051

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20 / 603 / 605

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.01.2024

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Ortschaftsrat Langenwinkel

16.01.2024

vorberatend

öffentlich

Einstimmig
abgelehnt

Ortschaftsrat Mietersheim

18.01.2024

vorberatend

öffentlich

0 Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

23.01.2024

vorberatend

öffentlich

Einstimmig
abgelehnt

Ortschaftsrat Reichenbach

23.01.2024

vorberatend

öffentlich

Einstimmig
abgelehnt

Ortschaftsrat Hugsweier

23.01.2024

vorberatend

öffentlich

Punkt 1:
0 Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Punkt 2:
Einstimmig

Gemeinderat

29.01.2024

beschließend

Ortschaftsrat Kuhbach

öffentlich
öffentlich

7 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
2 Enthaltungen

Ortschaftsrat Sulz

Umlaufverfahren

10 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen

Betreff:
Änderung der Hauptsatzung

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die „Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“ gemäß dem
als Anlage 1 beigefügten Entwurf.

Drucksache 237/2023 1. Ergänzung

Seite 2

2. Der Gemeinderatsbeschluss vom 25.09.2006 gemäß Drucksache Nr. 114/2006 wird
aufgehoben.

Drucksache 237/2023 1. Ergänzung

Seite 3

Sachdarstellung
Zielsetzung:
Die Änderungen dienen dazu, dass vom Gemeinderat beschlossene Projekte schneller umgesetzt
werden können und die Verwaltung, insbesondere bei Auftragsvergaben und beim
Nachtragsmanagement, handlungsfähiger wird.

Begründung:
1.

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Stadt Lahr stammt aus dem Jahr 2006. Die in der Anlage 1 vorgenommenen
Anpassungen wurden im Rahmen der Kommunalverfassungsreform zuletzt vor 6 Jahren - genauer mit
Beschluss des Gemeinderats vom 23.10.2017 - geändert. Angesichts der seither erfolgten Steigerung
des Haushaltsvolumens, erheblichen Preissteigerungen anlässlich der Corona-Pandemie und dem
Ukrainekrieg sowie einer anhaltend hohen Inflation besteht ein erneuter Änderungs- und Modernisierungsbedarf einiger Satzungsregelungen, unter anderem durch eine Anhebung der Zuständigkeitsgrenzen. Ausweislich der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg veröffentlichten Daten entwickelte sich allein der Baupreisindex seit 2017 um insgesamt 46,4 %. Die folgenden Diagramme sollen
diese Entwicklung für den Tiefbau, Hochbau und Gesamt verdeutlichen.

Drucksache 237/2023 1. Ergänzung

Die Daten für die Grafiken basieren auf folgender Quelle:
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2023),
URL: https://www.statistik-bw.de/GesamtwBranchen/KonjunktPreise/BPI-LR.jsp (Stand: 14.11.2023).

Seite 4

Drucksache 237/2023 1. Ergänzung

Seite 5

Bauprojekte werden grundsätzlich per Grundsatz- beziehungsweise Projektbeschluss oder durch Berücksichtigung im Haushaltsplan genehmigt. Mit dem nun in die Satzung aufgenommenen Baubeschluss wird die Bauausführung freigegeben, soweit die entsprechende Entwurfsplanung mit der dazugehörigen Kostenberechnung vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt kann der Gemeinderat entsprechend die
Weichen für Projekte stellen, bevor weitere Verpflichtungen eingegangen werden. Über Projektmanagementberichte sowie Informationen über Auftragsvergaben wird sichergestellt, dass der Gemeinderat
umgehend und umfassend über den jeweiligen Projekt- und Kostenstand informiert ist.

2.

Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses Drucksache Nr. 114/2006:

Parallel zur Beschlussfassung über die Hauptsatzung entschied der Gemeinderat am 25.09.2006 mit
Beschlussvorlage Drucksache Nr. 114/2006 (siehe Anlage 3) über die Zuständigkeit bei Über- oder
Unterschreitung von Vergabesummen im Zeitpunkt der Schlussabrechnung. Eine Anpassung dieser
Zuständigkeiten in der Zuständigkeitsregelung beziehungsweise der Hauptsatzung erfolgte nicht. Bei
späteren Anpassungen der Wertgrenzen fanden diese Regelungen ebenso keine Berücksichtigung.
Die betreffenden Regelungen kamen nicht zur Anwendung. Mit der vorgeschlagenen Änderung der
Hauptsatzung wird dieser Beschluss der Form halber außer Kraft gesetzt.

Markus Ibert

Annett Strick

Oberbürgermeister
Anlage(n):
Anlage 0
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 1. Ergänzung
Anlage 2 Erläuterungen zur Änderungssatzung 1. Ergänzung
Anlage 3 BV 114/2006 Begründung von Mehr- und Minderkosten
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.