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Beschlussvorlage (Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Abwassergebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung - AbwGebS))

                                    
                                        SATZUNG
zur Änderung der
Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald
über die Erhebung von Gebühren für die
öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassergebührensatzung - AbwGebS)
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§
2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für BadenWürttemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Lahr am XX.XX.2012 folgende
Satzung beschlossen:

§1
Änderung
1. § 7 – Höhe der Abwassergebühren – wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 2 Abs. 1 und 2 beträgt je m 3
Schmutzwasser
€ 1,69.
(2) Wird Schmutzwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk
angeschlossen sind, beträgt die Schmutzwassergebühr je m3 Schmutzwasser
€ 0,43.
(3) Die Niederschlagswassergebühr (§ 2 Abs. 4) beträgt je m 2 der nach § 6 Abs. 2
bis 5 gewichteten versiegelte Fläche
€ 0,19.
§2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

Lahr/Schwarzwald, den XX.XX.2012

Der Oberbürgermeister

(Dr. Wolfgang G. Müller)