Informationsvorlage (Jahresrechnung 2012 der Stadt Lahr )
24. Juli 2013
Informationsvorlage Amt: 20/201 Herr Wurth Datum: 26.06.2013 Az.: 913.60 - Wu Drucksache Nummer: 131/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.07.2013 zur Kenntnis nichtöffentlich Gemeinderat 24.07.2013 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Jahresrechnung 2012 der Stadt Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2012 der Stadt Lahr nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2012, Seite I, Ziffern 1 bis 5“ zur Kenntnis. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 131/2013 Seite - 2 - Begründung: 1). Vorbemerkung Entgegen der bisherigen Verfahrensweise wird das Ergebnis der Jahresrechnung 2012 den gemeinderätlichen Gremien zum gegenwärtigen Verfahrensstand nicht mehr zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage zur Kenntnisnahme vorgelegt. Dies geht auf eine Abstimmung zwischen dem Städt. Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zurück. Nach § 95 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen. Bislang wurde das jeweilige Rechnungsergebnis mit den entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen Sitzungspause per Beschluss des Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresverlauf (i.d.R. im 3. Quartal) nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Städt. Rechnungsprüfungsamt per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt. Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung erst nach der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat (förmlich) festzustellen ist, wird erstmals für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue Ablaufverfahren angewendet. Um den Gemeinderat aber auch weiterhin möglichst frühzeitig über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung zu informieren, wird das bisherige Verfahren dem Grunde nach beibehalten und nur insoweit abgewandelt, als dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung, sondern („nur“) eine Kenntnisnahme erfolgt. 2). Jahresrechnung 2012 Die Jahresrechnung 2012 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 107.325.127,57 € aus. Davon entfallen 94.012.627,39 € auf den Verwaltungshaushalt und 13.312.500,18 € auf den Vermögenshaushalt. Die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 8.680.656,55 €. Im Haushaltsplan 2012 war eine Zuführung in Höhe von 3.845.000,00 € veranschlagt, so dass sich die Mehrzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt auf 4.835.656,55 € beläuft. Diese resultiert im Wesentlichen auf Mehreinnahmen in Höhe von rd. 5,0 Mio. €, unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Mehrausgaben von rd. 0,2 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten Mehreinnahmenbeträge auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ rd. 1,02 Mio. €) sowie auf Finanzausgleichsleistungen (Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschale: + rd. 0,85 Mio. €). Drucksache 131/2013 Seite - 3 - Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 1.944.497,99 € zugeführt worden (= Ergebniszuführung 2012). Unter Berücksichtigung der vorgenannten Zuführung sowie im Weiteren einer zweckgebundenen Zuführung in Höhe von 83.430,00 € (Grundstückserlöse Flughafenareal Ost) weist die allgemeine Rücklage zum 31.12.2012 einen Gesamtbestand von 19.255.134,15 € aus. Im Haushaltsplan 2012 war eine Rücklagenentnahme von 2.466.000,00 € vorgesehen, so dass eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 4.410.497,99 € zu verzeichnen ist. Nach Abzug der für das Jahr 2012 berechneten Mindestrücklage in Höhe von rd. 1,7 Mio. € sowie zweckgebundenen Rücklagenmittel von zusammen rd. 5,5 Mio. € (davon rd. 5,1 Mio. € aus Grundstückserlösen für das FlughafenOstareal) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von rd. 12,1 Mio. €. Der Haushaltsplan 2013 sieht zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von 6,92 Mio. € sowie die Finanzplanung für die Jahre 2014 und 2015 weitere Entnahmen von zusammen 3,16 Mio. € und damit aus damaliger Sicht den vollen Verzehr des einsetzbaren Rücklagenbestandes vor. Unter Berücksichtigung dieser planmäßig vorgesehenen Entnahmen verbliebe zum 31.12.2012 ein einsetzbarer Rücklagenbestand von rd. 2,0 Mio. €. Bereits im Bericht über die Haushaltsentwicklung 2012 vom 02.08.2013, der dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.09.2012 zur Kenntnis gegeben wurde sowie im Zuge der Einbringung (19.11.2012), Vorberatung (03.12.2012) und Verabschiedung (17.12.2012) des Haushaltsplanes für das Jahr 2013 hat die Verwaltung dargelegt, dass sich eine deutliche Verbesserung des Jahresergebnisses 2012 in einer Größenordnung abzeichnet, wonach nicht nur die im Planwerk 2012 veranschlagte Rücklagenentnahme in Höhe von 2.466.000,00 € entbehrlich werden, sondern sich darüber hinaus eine Rücklagenzuführung ergeben dürfte. Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2012 verwiesen. Dr. Wolfgang G. Müller Jürgen Trampert