Beschlussvorlage (Wahlen zum Aufsichtsrat der Arbeitsfördergesellschaft Ortenau gGmbH (afög) )
2. Juni 2014
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 23.04.2014 Az.: 922.5511 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 02.06.2014 Drucksache Nr.: 108/2014 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Wahlen zum Aufsichtsrat der Arbeitsfördergesellschaft Ortenau gGmbH (afög) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in der Gesellschafterversammlung der Arbeitsfördergesellschaft Ortenau gGmbH (afög) in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden soll. Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da der/die Vertreter/Vertreterin durch Wahl zu ermitteln ist. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 108/2014 Seite - 2 - Begründung: Die Arbeitsfördergesellschaft Ortenau gGmbH (afög) hat insgesamt 37 Gesellschafter. Davon sind 36 Kommunen aus dem Ortenaukreis und die Arbeit und Zukunft Ortenau gAG (AZO). Die Stadt Lahr ist an der afög mit 4,22 % (6.840 € Stammkapital) beteiligt. Durch diese Beteiligung hat die Stadt Lahr ein Vorschlagsrecht für die Bestellung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat der Arbeitsfördergesellschaft Ortenau gGmbH (afög) besteht aus bis zu 12 Mitgliedern. Die Stadt Lahr stellte hiervon bisher ein Aufsichtsratsmandat. Dieses Aufsichtsratsmandat hatte bislang Herr Erster Bürgermeister Schöneboom inne. Er wurde am 25.06.2010 für die Dauer von vier Jahren in den Aufsichtsrat gewählt. Die Amtszeit läuft demnach zum 26.06.2014 aus. Durch Wahl im Gemeinderat soll nun ein Beschluss dahingehend gefasst werden, wer als Vertreter/in der Stadt Lahr zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen wird. Aus der afög wurde im Jahr 2002 die Arbeit und Zukunft Ortenau gAG (AZO) ausgegründet, um einerseits das operative Geschäft und den Immobilienbesitz zu trennen und andererseits auch weiterhin behilferechtlich unschädlich ausschreibungsfreie Vergaben tätigen zu können. Die Unternehmen und Verbände wechselten dann als Stammaktionäre zur AZO über. Die Kommunen blieben ausschließlich Gesellschafter bei der äfog. Die Stadt Lahr ist also nicht an der AZO beteiligt. Im Jahr 2007 wurde aus der afög die Zeitarbeitsparte in die 100 %-ige, gewerbliche Tochter Afög Personal Service GmbH (APS) ausgegründet. An dieser besteht ebenfalls keine Beteiligung der Stadt Lahr. Die Aufsichtsräte der drei Gesellschaften sollen aber personenidentisch sein. D.h., der Vertreter der Stadt Lahr im Aufsichtsrat der afög wird im weiteren Zusammenhang zusätzliche Aufsichtsratsmandate bei der AZO APS übernehmen. Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung (voraussichtlich am 4. Juli 2014) die Wahl erfolgen kann, ist vom Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für das ausscheidende Mitglied zu unterbreiten. Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer