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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BÜRGERPARK - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Etter

Datum: 24.11.2014 Az.: -0684 Et

Drucksache Nr.: 298/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

03.12.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

15.12.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan BÜRGERPARK
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Dem Entwurf für den Bebauungsplan BÜRGERPARK wird zugestimmt.
2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).

Anlage(n):
- Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
- Nutzungsplan
- Gestaltungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht Bürgerpark
- Schalltechnische Untersuchung Bürgerpark

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 298/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Am 24. Februar 2014 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan BÜRGERPARK gefasst. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden erfolgte in der Zeit vom 10. März bis 11. April 2014. Zwölf Behörden bzw.
Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht. In Anlage 1 werden sie sowie
die Stellungnahmen dazu im Einzelnen wiedergegeben.
Ein Bürger hat sich wie folgt zur Planung geäußert:
„Heute (24.03.2014) habe ich mir in Ihrem Amt den Bebauungsplan BÜRGERPARK erläutern
lassen. Dabei konnte ich feststellen, dass auf meinem Grundstück Flst. Nr. … weitgehend
Sportanlagen geplant sind. Da dies meiner Meinung eine Fehlplanung ist, werde ich hierfür
mein Grundstück nicht verkaufen. Ich bitte Sie, dies bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.“
Ohne das betreffende Grundstück lässt sich das städtebauliche / landschaftsplanerische
Konzept der Landesgartenschau in wesentlichen Zügen nicht verwirklichen. Neben dem geplanten Kunstrasen-Sportplatz ließe sich auch der Rundweg sowie der Baumsaum (Hain der
Philosophen) – beides wesentliche Elemente des mit dem 1. Preis prämierten landschaftsplanerischen Entwurfs – nicht verwirklichen. Da der Erwerb trotz intensiver Bemühungen der
Stadt in den vergangenen Monaten / Jahren nicht auf dem Wege der Verhandlung gelungen
ist, muss von der Erforderlichkeit einer Enteignung ausgegangen werden.

Zur Offenlage wurden auch ein Umweltbericht sowie eine schalltechnische Untersuchung von
den Büros faktorgrün bzw. Heine + Jud, Freiburg erarbeitet.
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz des Umweltberichts zeigt auf, dass das Plangebiet nach der
Umsetzung der Planung für den Bürgerpark eine deutlich höhere ökologische Wertigkeit aufweisen wird als bisher. Gleichwohl sind mit der Planung des Bürgerparks Eingriffe insbesondere bei den Schutzgütern Biotopstrukturen und Boden verbunden. Sie können jedoch durch
Festsetzungen von Ausgleichsmaßnahmen im und außerhalb des Plangebiets ausgeglichen
werden.
Die schalltechnische Untersuchung enthält im Fazit folgende Bemerkung: „Unter Berücksichtigung der im Gutachten getroffenen Ansätze hinsichtlich der Sport- und Freizeitnutzung des
Parks können die Planungsziele problemlos umgesetzt werden und vertragen sich mit den
benachbarten Nutzungen. Es sind keine Restriktionen für die geplanten Nutzungen im Bürgerpark zu erwarten. Auch für die Umgebung ergeben sich keine Einschränkungen durch die
Nutzungen im neuen Bürgerpark.“
Darüber hinaus benennt das Gutachten die Höhe der Lärmbelastung des Plangebiets durch
die beiden Bundesstraßen. Wie erwartet, wird die neue Parkanlage in Teilbereichen – parallel
zu den Bundesstraßen – stärker mit Lärm belastet sein. Im relevanten Tagzeitraum wird der
Orientierungswert für Parkanlagen (der gleiche wie für Allgemeine Wohngebiete) von 55
dB(A) überschritten. In Anbetracht der vorgesehenen Parknutzung zur aktiven Naherholung
wird jedoch die schalltechnische Situation im Plangebiet als akzeptabel eingeschätzt. An
Sonn- und Feiertagen – Hauptnutzungszeiten für einen Park – ist die Verkehrsbelastung erheblich geringer (annähernd eine Halbierung) und damit fallen auch die Lärmimmissionen
niedriger aus.

Die Verwaltung empfiehlt, den oben formulierten Beschlussvorschlag zu fassen.

Drucksache 298/2014

Seite - 3 -

Die Offenlage kann bei entsprechender Zustimmung durch den Gemeinderat vom 5. Januar
bis zum 6. Februar 2015 erfolgen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.