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Beschlussvorlage (- Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange)

                                    
                                        Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014)
OZ
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Beteiligter
Kabel BW
13.03.2014

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben. Neu- Die Kabelschutzanweisung wird bei der Umsetzung der
oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Im Planbereich
Planung beachtet.
befinden sich jedoch Versorgungsanlagen der Kabel BW.
Die Kabelschutzanweisung ist zu beachten.
Sollten Änderungen am Bestandsnetz notwendig sein, bittet die Kabel BW um schnellstmögliche Kontaktaufnahme.

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Badenova Wärmeplus
10.03.2014

Im Plangebiet sind Fernwärmetrassen der badenova vorhanden. Die geforderte Freihaltung der Fernwärmetrassen
von Anpflanzungen wurde nur teilweise erfüllt.
Die Fernwärmetrasse ist mittels Dienstbarkeitseintragung
im Grundbuch gesichert. Es wird dringend darum gebeten,
die Grünplanung so zu überarbeiten, dass der gesicherte
Schutzstreifen (eingetragen ist ein Schutzstreifen von 3,0
m) für die Fernwärme frei bleibt. Speziell im Bereich Römerstraße und Böschung B3 (Fernwärmeanschluss Firma
Berger) befinden sich Schachtbauwerke, deren Zugänglichkeit jederzeit zu gewährleisten ist.
Mit der geplanten Multifunktionshalle wird die Fernwärmeleitung auf einer Länge von ca. 50 m überbaut. Diese Leitung versorgt mehrere Hochhäuser (500 Wohneinheiten)
und die Fa. Schneider. Der Anschlusswert liegt bei ca. 5
Megawatt thermisch (MWth). Eine Umlegung dieser Leitung
ist sehr kostenaufwändig und kann nur in den Sommermonaten erfolgen. Als sinnvolle Lösung wird der Bau eines
Versorgungsschachtes unter der Bodenplatte der Multifunktionshalle gesehen. Würde man diesen Versorgungsschacht in einem Teilbereich vergrößern, bestünde die
Möglichkeit, den Fernwärmeanschluss und die Fernwärmeübergabestation für die Multifunktionshalle unterzubringen. Je nach Heizungskonzept wäre selbst die Heizungsverteilung hier unterzubringen.

Die Fernwärmetrassen und die erforderlichen Schutzstreifen werden in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Im rechtsverbindlich werdenden Nutzungsplan werden keine Pflanzungen auf diesen Trassen festgesetzt.
Anpflanzungen werden in Abstimmung mit dem Versorgungsträger geplant und vorgenommen. Die Schachtbauwerke werden zugänglich bleiben.

Dass die Fernwärmeleitung im Bereich des geplanten
Sporthallenkomplexes voraussichtlich überbaut wird, ist
bekannt. In der Auslobung des Wettbewerbs „Sporthalle+“
wurde dies berücksichtigt und auch der Lösungsvorschlag
eines Versorgungsschachtes unter der Bodenplatte hat
darin Eingang gefunden.
Die Möglichkeit der Fernwärmeversorgung der neuen Halle
wird sicherlich im Rahmen der Projektplanung geprüft, ist
aber nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

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Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Wie aus dem Bebauungsplan ersichtlich ist, ändert sich die
östliche Grenzlage des badenova-Grundstücks Flst.Nr.
25359. Somit wären eine neue Umzäunung und eine neue
Toranlage auf der Süd- und Ostseite notwendig.

Die Erforderlichkeit einer Anpassung der östlichen Grundstücksgrenze und damit auch des Verlaufs der Zaunanlage
an die Planung des Bürgerparks ist bekannt. Im südlichen
Bereich wird eine kleine Fläche für den Rundweg beansprucht, dafür kann im nördlichen Bereich eine etwas größere Fläche dem badenova-Grundstück zugeschlagen
werden.

Als problematisch wird hier insbesondere die Ausbildung
des Rundweges im Bürgerpark angesehen. Die badenova
hat von der Römerstraße zum Blockheizkraftwerk eine
schwerlasttaugliche Zufahrt errichtet und finanziert. Forderung: Diese ist auch weiterhin zu gewährleisten. Der dargestellte Aufbau mit Randsteinplatten innen und außen sowie
eine wassergebundene Decke werden den Ansprüchen nur
schwerlich gerecht. Die badenova wird für zu erwartende
Schäden durch Schwerlastüberfahrungen nicht haften.

Das Grundstück der badenova wird weiterhin über eine
schwerlasttaugliche Zufahrt verfügen. Der Rundweg wird
an dieser Stelle eine entsprechend modifizierte Ausführung
erhalten.

Auch die Zufahrt über den geplanten Parkplatz ist nicht
befriedigend, da bei einem Störfall in der Anlage und bei
gleichzeitig stattfindenden Veranstaltungen diese höchstwahrscheinlich zugeparkt ist. Es wird dringend darauf hingewiesen, dass diese bestehende Zufahrt auch die Feuerwehrzufahrt ist.

Die südliche Grundstückszufahrt wird künftig sowohl von
Süden (Römerstraße, Parkplatz) als auch von Norden
(Mauerweg, Planstraße, Parkplatz) erreichbar sein. Die
Feuerwehrzufahrt wird auch für die neue Sporthalle erforderlich sein. Die Überfahrt des Parkplatzes wird und muss
deshalb auch im Falle einer Veranstaltung durch klare verkehrsrechtliche Regelungen gewährleistet bleiben.

Auch die zweite vorhandene Zufahrt an der Ortenauhalle ist Eine Grundstückszufahrt nördlich der Ortenauhalle bleibt
weiterhin zu gewährleisten und in der Planung zu berückerhalten.
sichtigen.
Die heutige Zufahrt führt über das Grundstück der Ortenauhalle. Künftig wird unmittelbar nördlich der nördlichen
Grundstücksgrenze der Ortenauhalle eine Zufahrt für einen
öffentlichen Parkplatz vorgesehen, die zugleich auch als
Zufahrt zum badenova-Grundstück genutzt werden kann.
Eine Erweiterung des Fernwärmenetzes im Bereich des

Vage Planungen zur Erweiterung des Fernwärmenetzes
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Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014)
OZ

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Beteiligter

Landratsamt
Ortenaukreis
Abfallwirtschaft
18.03.2014

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Mauerweges hängt davon ab, ob sich die Gebäude der
hauswirtschaftlichen Schulen und die Georg-WimmerSchule an die Fernwärmeversorgung anschließen werden.

werden im Gegensatz zum Bestandsnetz (und den Schutzstreifen) nicht nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Der künftige Bebauungsplan wird dem aber auch
nicht entgegenstehen.

Zur Erreichung von sinnvollen Lösungen wird eine Einbindung in die weitere Planung erwartet. Generell gilt für die
zu treffenden Maßnahmen das Verursacherprinzip, was
bedeutet, dass die anfallenden Kosten durch die LGSGmbH zu tragen sind.

Gespräche mit badenova haben bereits stattgefunden und
werden auch künftig zur Abstimmung der Planung sowie
deren Umsetzung seitens der Stadt bzw. der LGS-GmbH
gesucht.

Entlang des Mauerwegs sowie der Planstraße (mit Parkplatzzufahrt) werden die Voraussetzungen für die BefahrAuf folgende Punkte wird hingewiesen:
barkeit mit einem 3-achsigen Müllfahrzeug gegeben sein.
Bereitstellung der Abfallbehälter / Gelbe Säcke:
Damit können alle bestehenden und neu geplanten GeDie Bereitstellung der Abfälle, soweit diese im Rahmen der bäude durch die Abfallentsorgung angefahren werden.
kommunalen Abfallabfuhr entsorgt werden, muss an einer
für 3-achsige Abfallsammelfahrzeige (bis 10,30 m Länge)
erreichbaren Stelle am Rand öffentlicher Erschließungsstraßen erfolgen.
Es ergeben sich keine Einwendungen.

Abfallwirtschaftssatzung:
Die speziellen Regelungen der Abfallentsorgung im Ortenaukreis gem. Abfallwirtschaftssatzung sind zu beachten.
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IHK
14.03.2014

Zur Herstellung der Parkanlage sollen die, auf dem Gelände derzeit noch befindlichen Parkplätze der Fa. Schneider
Electric auf die andere Seite des Firmengeländes verlegt
werden. Hierzu wurde das Bebauungsplanverfahren Kleinfeld Süd begonnen, jedoch noch nicht abgeschlossen. Es
wird davon ausgegangen, dass die Realisierung der Verlegung rechtzeitig erfolgt.

Beim Bebauungsplanverfahren KLEINFELD-SÜD, 6. Änderung ist die Offenlage vom 11.08. - 12.09.2014 durchgeführt worden. Da keine gravierenden Einwände in dieser
Zeit vorgebracht wurden, hat der Bebauungsplan die sogenannte Planreife gemäß § 33 BauGB erreicht. Den bereits
vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung für den Parkplatz kann auf dieser Grundlage positiv beschieden werden. Der rechtzeitigen Realisierung steht damit nichts mehr
entgegen.
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Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Die Fa. Schneider Electric wird durch die neue Planung
künftig von drei Seiten von empfindlicherer Nutzung wie
z.B. Wohnbebauung und den neuen Freizeitanlagen umgeben. Die IHK bittet um Stellungnahme, ob es zwischen
gewerblicher und sonstiger Nutzung ggf. zu Nutzungskonflikten kommen könnte und wie dem Abhilfe geschaffen
werden soll.

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E-Werk Mittelba- Folgende Punkte sind zu beachten und in den Bebauungsden
plan aufzunehmen:
26.03.2014

- der Leitungsbestand des EWM entlang der Römerstraße
ist von Anpflanzungen freizuhalten (Schutzstreifen = 2,0 m)

Stellungnahme
Seit vielen Jahren befindet sich das Unternehmen in einem
Umfeld, das nur eine geringe Störwirkung zulässt. Seit
ebenso vielen Jahren gelingt dies weitgehend reibungslos.
Im schalltechnischen Gutachten wird dargelegt, dass durch
Schallemissionen, die vom Betrieb ausgehen, im Plangebiet der Richtwert von 40dB(A) für ein Allgemeines Wohngebiet eingehalten wird. Einen Richtwert für Parkanlagen
kennt die TA-Lärm nicht, der Orientierungswert der DIN
18005 liegt bei 55 dB(A). Nutzungskonflikte aufgrund des
vorliegenden Bebauungsplans für den Bürgerpark sind daher nicht zu erwarten.
Die Verortung der Baumpflanzungen wird im Zuge der Ausführungsplanung mit den Versorgungsträgern abgestimmt.
Im Bebauungsplan werden keine einzelnen Baumstandorte
festgesetzt.

Die Trassen für Neuverlegungen von Niederspannungska- Zur Versorgung der neuen Gebäude und Anlagen wird ein
beln werden nicht im Bebauungsplan festgesetzt. Die Abneues Niederspannungskabelnetz verlegt. Die Leitungsstimmung mit der Abt. Tiefbau wird begrüßt.
trassen wurden mit der Abt. Tiefbau abgestimmt
Die Aufstellung einer Transformatorenstation im südöstli- Im südöstlichen Bereich des Plangebietes wird die Auschen Bereich wird möglich sein. Als Alternative zu einer
weisung eines Grundstückes (Größe ca. 25 m²) mit direkeigenständigen Station auf separatem Grundstück wird die
tem Zugang zur öffentlichen Straße für die Aufstellung eiUnterbringung im neu geplanten Sporthallenkomplex angener Transformatorenstation gefordert.
dacht. Auch bei dieser Variante wäre ein direkter Zugang
möglich.
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Regierungspräsidium Freiburg
Abt. Denkmalpflege
17.03.2014

Im westlichen Teil des Bebauungsplanes liegt ein nach §
22 DSchG geschütztes Kulturdenkmal. Es handelt sich um
das Areal des römischen vicus, das im Rahmen der LGS
bereits überplant ist. Der sich östlich anschließende Teil
des Bebauungsplanes liegt außerhalb dieser archäologisch
relevanten Flächen. Aus diesem Bereich sind bisher keine
archäologischen Fundstellen bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Baumaßnahmen unbekannte Fundstel-

Das Grabungsschutzgebiet wird nachrichtlich sowohl im
Plan- als auch im Textteil übernommen. Der formulierte
Hinweis zu archäologischen Bodenfunden wird ebenfalls
aufgenommen.

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Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

len zutage treten können und archäologische Funde nicht
generell auszuschließen sind. Daher soll folgender Hinweis
in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden:
Da im Plangebiet bisher unbekannte archäologische Bodenfunde zutage treten können, sind Maßnahmen, die in
den Bodenuntergrund eingreifen, frühzeitig dem Regierungspräsidium Freiburg, Referat 26 – Denkmalpflege,
Fachgebiet Archäologische Denkmalpflege schriftlich mitzuteilen.
Gemäß § 20 DSchG sind auch im weiteren Baufortschritt
im Zuge von Erdarbeiten auftretende Funde (Scherben,
Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen u.Ä.) umgehend zu melden und bis
zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit Unterbrechungen der Bauarbeiten ist
ggf. zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen.
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Regierungspräsidium Freiburg,
Landesamt für
Geologie, Rohstoffe und Bergbau
26.03.2014

Aus ingenieurgeologischer Sicht folgender Hinweis: Mit
Der Hinweis wird aufgenommen.
einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes ist zu rechnen. Ggf. vorhandene
organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen
Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann
bauwerksrelevant sein.
Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren
Planungen oder vor Bauarbeiten werden objektbezogene
Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN
4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen.

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Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014)
OZ
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Beteiligter
Landratsamt
Ortenaukreis
Amt für Umweltschutz
26.03.2014

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Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Gegen die Aufstellung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Schutzgebiete und Biotope sind nicht betroffen.
Die unbegrenzte Überschaubarkeit der Fläche, die Insellage, die vollständige Nutzung der gesamten Fläche und der
permanente Verkehrsfluss schaffen Rahmenbedingungen,
die empfindlichen Arten wahrscheinlich keine Möglichkeit
bieten, sich zu etablieren. Da dies allerdings nicht ausgeschlossen werden kann, sind im weiteren Verfahren ein
Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und
eine artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen.

Ein Umweltbericht wurde erstellt und ist Teil der Unterlagen
für die Offenlage. Im Zuge der Erarbeitung des Umweltberichts wurde festgestellt, dass eine artenschutzrechtliche
Prüfung nicht erforderlich ist.

Landratsamt
Ortenaukreis

Eine fachtechnische Beurteilung hinsichtlich entwässerungstechnischer Belange kann erst erfolgen, wenn eine
entsprechende Entwässerungskonzeption vorliegt.

Amt für Wasserwirtschaft und
Bodenschutz

Äußerung zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung:

01.04.2014

Grundwasser
Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:
- Verringerung der Grundwasserneubildungsrate durch
Flächeninanspruchnahme und Veränderung der Bodenstruktur
- Evtl. Absinken des Grundwasserstandes aufgrund der
geringeren Grundwasserneubildungsrate
- Veränderung des Bodenwasserhaushaltes, der Bodenqualität, der Deckschichtenmächtigkeit, des Reliefs
- Schadstoffeintrag aufgrund verringerter Deckschichten
- Veränderung von Grundwasserfließsystemen
- Veränderung von Grundwasserleitern und Deckschichten
- Verschlechterung von Qualität und Quantität des Grundwassers

Die Schutzgüter Boden und Wasser wurden im Umweltbericht unter Kapitel 5.4 bzw. 5.5 eingehend behandelt. Er ist
ebenfalls Teil der Unterlagen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden offen gelegt werden.
Im jeweiligen Fazit zu den beiden Schutzgütern führt der
Umweltbericht Folgendes aus:
Wasser
Durch die Planung wird das Grundwasser bei Beachtung
der genannten Vermeidungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt.

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Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

Boden

Boden

Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:

Die Planung führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung
der Bodenfunktionen im Plangebiet. Die Neuversiegelung
von 10.350 m² Boden ist durch externe Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.

- Flächeninanspruchnahme
- Veränderung der Bodenfunktion und der Struktur
- Schadstoffeintrag
- Verlust hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen
- Quantifizierung des Kompensationsbedarfs in Ökopunkte

Als externe Kompensationsmaßnahme für das Schutzgut
Boden ist die Kalkung von 42 ha Stadtwald festgesetzt.

Altlasten
Nach Kenntnis des LRA liegen im Planbereich keine Altlas- Hinweis wird aufgenommen.
tenverdachtsflächen vor. Folgender Hinweis ist in den Bebauungsplan aufzunehmen:
Werden bei Erdarbeiten ungewöhnliche Färbungen
und/oder Geruchsemissionen (z.B. Mineralöle, Teer,...)
wahrgenommen, so ist umgehend das Landratsamt Ortenaukreis – Amt für Umweltschutz; Amt für Wasserwirtschaft
und Bodenschutz – zu unterrichten. Aushubarbeiten sind
an dieser Stelle sofort einzustellen.
Oberflächengewässer

-

Der beabsichtigte Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung ist ausreichend.
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Polizeipräsidium
Offenburg

Es bestehen keine Bedenken gegen die Bebauungsplanaufstellung.

03.04.2014

Sofern verkehrliche Belange betroffen sind, wird darum
gebeten, das Polizeipräsidium Offenburg hinsichtlich weiterer Detailplanungen zu informieren. Gleiches gilt für die
Planungen zum neuen Verkehrsübungsplatz.

Das Polizeipräsidium wird bei Betroffenheit von verkehrlichen Belangen auch weiterhin einbezogen. Ebenso bei der
Planung der Jugendverkehrsschule.

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Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
Aus kriminalpräventiver Sicht sollte die Entstehung von
Angsträumen und Tatorten frühzeitig vermieden werden.
Kriminalpräventive Belange sollten daher frühzeitig in den
planerischen Zielsetzungen für Umfeldgestaltung, Art und
Maß der baulichen Gestaltung, überschaubaren Grundstücksflächen und örtlichen Verkehrsflächen Berücksichtigung finden.
Sicherheit durch Nutzungsvielfalt und Qualität des Wohnquartiers!
Aus den Unterlagen ist nicht eindeutig zu erkennen, inwieweit die wesentlichen Gedanken städtebaulicher Kriminalprävention berücksichtigt wurden. Wichtig wird sein, dass
Begegnungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen
Raum geschaffen bzw. bestehende ausgebaut werden,
sodass eine soziale Kontrolle ermöglicht wird.

Stellungnahme
Die geplante Gestaltung des Bürgerparks halten wir auch
im Hinblick auf den Aspekt der Kriminalprävention für gelungen.
Erschließungsstraßen, Rhein-Schuttertal-Radweg, Hauptwege des Parks sowie Parkplätze werden ausgeleuchtet
sein. Die Anordnung der Sport- und Grünanlagen ist übersichtlich. Mit Sporthallen und Kita samt Begegnungsräumen für den Lahrer Westen und Funktionsräume für die
museale Betreuung (Römer) sind in der Parkanlage Einrichtungen verortet, die zu einer sozialen Kontrolle beitragen.

Sicherheit durch Größe der Grundstücksflächen, Gebäudestellung und –gestaltung!
Die soziale Kontrolle wird gewährleistet, indem durch Stellung, Ausrichtung, Gestaltung und Größe der Gebäude
belebende Nutzungen gefördert werden und der öffentliche
Raum einsehbar ist.
Einsehbare Gestaltung und gute Ausleuchtung der Zugänge zu den Veranstaltungsörtlichkeiten begünstigen dies.
Lange hohe Mauern bzw. Hecken als Einfriedungen sollten
daher vermieden werden.
Zum Einbruchschutz wird dringend eine frühzeitige Absprache empfohlen. Durch textlichen Hinweis im Bebauungsplan sollte deshalb auf die kostenfreie Beratung durch die
kriminalpolizeilichen Beratungsstellen hingewiesen werden.
Fenster und Türen sollten mindestens entsprechend DIN
EN 1627 – 1630, RC 2 oder RC 3 gestaltet sein. In Gewer8

Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten

Stellungnahme

begebieten, Parkanlagen u.ä. sind in zurückliegender Zeit
vermehrt Einbrüche bzw. Vandalismus festzustellen.
Sicherheit durch Planung des öffentlichen Verkehrsraumes!
Städtebauliche Kriminalprävention erfordert, dass Straßenräume, Rad- und Gehwegeverbindungen, Wege zu Haltestellen und Stellplätze für den öffentlichen Verkehr so zu
gestalten sind, dass ein hohes Maß an objektiver und subjektiver Sicherheit gewährleistet wird. Dies wird im Wesentlichen durch soziale Kontrolle, Beleuchtung und eine übersichtliche Gestaltung erreicht. Für Parkanlagen wird eine
übersichtliche Gestaltung unbedingt erforderlich gehalten.
Hecken und Sträucher sollten höchstens kniehoch angeordnet werden. Beleuchtung sollte in ausreichender Form
vorhanden sein damit keine dunklen Ecken entstehen.
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Dt. Telekom
08.04.2014

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Regierungspräsidium Freiburg
Abt. Straßenwesen und Verkehr
04.04.2014

Im betroffenen Plangebiet sind Telekommunikationslinien
Die Versorgungsträger werden wie üblich in den weiteren
der Telekom vorhanden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Planungsprozess und bei der Planumsetzung eingebundiese in ihrem Bestand und in ihrem weiteren Betrieb geden.
fährdet sind. Aus den übermittelten Unterlagen ist nicht
erkennbar, wie sich die beabsichtigte Maßnahme auf die
bestehenden Telekommunikationslinien auswirkt. Es ist
daher unerlässlich, dass der Telekom die konkretisierte
Planung vorgelegt wird.
Das Plangebiet grenzt im Westen an die B 3 und im Süden Im Plangebiet werden keine Hochbauten geplant, die einen
an die B 415. In den betroffenen Bereichen bestehen derAbstand von weniger als 20 m zum Fahrbahnrand einer der
zeit weder Planungs- noch Ausbauabsichten.
Bundesstraßen aufweisen.
Es wird jedoch auf die Abstandsbestimmungen nach § 9
FStrG hingewiesen. Hiernach dürfen Hochbauten jeder Art
in einer Entfernung von bis zu 20 Metern, gemessen vom
Fahrbahnrand, nicht errichtet werden.
Weiter beinhaltet das Plangebiet den angrenzenden Teil
der B 3 einschließlich der westlichen Dammböschung. Es

Ein Großteil der Böschungsbepflanzung wird erhalten. Abweichende bzw. zusätzliche Pflanzungen werden mit der
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Bebauungsplan BÜRGERPARK
– Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (frühz. Beteiligung. vom 10.03.2014 – 11. 04.2014)
OZ

Beteiligter

Anregungen d. Beteiligten
wird angenommen, dass im Böschungsbereich eine vom
Bestand abweichende Bepflanzung geplant ist. Die Planung im Randbereich der Bundesstraße und auf bundeseigenen Flurstücken ist mit dem RP, Referat 44, abzustimmen.

Stellungnahme
zuständigen Behörde abgestimmt.

Die Verwaltung bittet, der vorgeschlagenen Bewertung zuzustimmen.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

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