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Beschlussvorlage (- Umweltbericht Bürgerpark)

                                    
                                        Stadt Lahr

Bebauungsplan Bürgerpark

Umweltbericht
Freiburg, den 14.11.2014
Offenlage

Freie Landschaftsarchitekten bdla

FreiburgMerzhauser Straße 110

Rottweil
Eisenbahnstraße 26

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L:\gop\454-Lahr, Bürgerpark\Text\3-Entwurf\Umweltbericht_BPlan_LGS_Bürgerpark_141126.doc

Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark
Umweltbericht – Offenlage

INHALTSVERZEICHNIS
1

Anlass und Ausgangslage ................................................................................... 5

2

Rechtliche Vorgaben, Prüfmethoden und Datenbasis ...................................... 6
2.1
2.2
2.3

3

Beschreibung der Planung .................................................................................. 8
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5

4

Übergeordnete Planungen und Planerische Vorgaben ......................................................... 8
Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft ............................................................ 11
Beschreibung des Vorhabens / der Planung ....................................................................... 11
Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung ....................................................................... 12
Relevanzmatrix .................................................................................................................... 13

Umweltziele / Grünordnungskonzept................................................................ 14
4.1
4.2

5

Rechtliche Vorgaben .............................................................................................................. 6
Prüfmethoden......................................................................................................................... 7
Datenbasis ............................................................................................................................. 8

Allgemeine Umweltziele ....................................................................................................... 14
Grünordnungskonzept ......................................................................................................... 14

Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung . 15
5.1

Mensch ................................................................................................................................. 15
5.1.1 Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 15
5.1.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 15
5.1.3 Fazit ............................................................................................................................................... 16

5.2

Biotopstrukturen (Pflanzen, Biotope) ................................................................................... 16
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4

5.3

Tiere (Artenschutz)............................................................................................................... 18
5.3.1
5.3.2
5.3.3
5.3.4

5.4

Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 19
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 20
Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................................. 22
Fazit ............................................................................................................................................... 22

Boden ................................................................................................................................... 22
5.4.1
5.4.2
5.4.3
5.4.4

5.5

Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 16
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 17
Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................................. 18
Fazit ............................................................................................................................................... 18

Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 22
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 23
Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................................. 24
Fazit ............................................................................................................................................... 24

Wasser ................................................................................................................................. 25
5.5.1 Bestandsdarstellung und –bewertung............................................................................................ 25
5.5.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 25
5.5.3 Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................................. 25

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 2

5.5.4 Fazit ............................................................................................................................................... 26

5.6

Klima / Luft ........................................................................................................................... 26
5.6.1 Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 26
5.6.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 26
5.6.3 Fazit ............................................................................................................................................... 26

5.7

Landschaftsbild .................................................................................................................... 27
5.7.1 Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 27
5.7.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 27
5.7.3 Fazit ............................................................................................................................................... 27

5.8

Kultur- und Sachgüter .......................................................................................................... 27
5.8.1 Bestandsdarstellung und -bewertung ............................................................................................ 27
5.8.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen .............................................................................. 27
5.8.3 Fazit ............................................................................................................................................... 28

5.9

6

Planungsalternativen ......................................................................................... 28
6.1
6.2

7

Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich ....................................................................... 29
Kompensation verbleibender erheblicher Beeinträchtigungen (Ausgleichsmaßnahmen
außerhalb des Geltungsbereiches) ...................................................................................... 29

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz ............................................................................... 30
8.1
8.2
8.3

9

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 28
Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten .............................................. 28

Maßnahmen zur Kompensation......................................................................... 29
7.1
7.2

8

Wechselwirkungen ............................................................................................................... 28

Biotope ................................................................................................................................. 34
Boden ................................................................................................................................... 36
Sonstige Schutzgüter ........................................................................................................... 37

Zusammenfassung der umweltrelevanten Festsetzungen ............................. 37
9.1
9.2
9.3

Flächen für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen gemäß § 9 (1) Nr. 25 BauGB ...................................................................... 37
Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches ................................................ 38
Naturschutzfachliche Hinweise für die Bauvorschriften ....................................................... 38

10 Zusammenfassung ............................................................................................. 40

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 3

Anhang


Anlage 1: Biotoptypen - Bestand



Anlage 2: Biotoptypen - Planung

Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Lage des Plangebietes ......................................................................................................... 5
Abbildung 2 - Flächennutzungsplan 1998 .................................................................................................. 9
Abbildung 3 - Landschaftsplan 1997 .......................................................................................................... 9
Abbildung 4 - Bebauungsplan „Mauerfeld West“ von 1979 ...................................................................... 10
Abbildung 5 - Flächen der Eingriffs-Ausgleichsbilanz .............................................................................. 33

Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Bewertungsstufen der Schutzgüter ........................................................................................... 8
Tabelle 2: Relevanzmatrix ........................................................................................................................ 13
Tabelle 3 - Gesamtbewertung der Böden im Plangebiet ......................................................................... 23
Tabelle 4- Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Biotope nach dem Bewertungsmodell
Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg (ÖKVO) ............................................................................... 34
Tabelle 5 - Anlage zum Umweltbericht: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden nach
Bewertungsmodell Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg (ÖKVO).. .............................................. 36

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 4

1

Anlass und Ausgangslage

Anlass

Die Stadt Lahr ist Ausrichtungsort der Landesgartenschau (LGS) 2018. Auf
den Gewannen „Mauerfeld“, „Unteres Brüchle“ und „Stegmatten“ werden zu
diesem Zweck Parkanlagen geschaffen, welche dauerhaft für die Bevölkerung
erhalten bleiben. 2011 fand dafür ein landschaftsplanerischer Wettbewerb
statt. Der Entwurf des Büros club L 94 Landschaftsarchitekten aus Köln wurde
mit dem 1. Preis ausgezeichnet.
Der Bebauungsplan „Bürgerpark“ im Bereich Mauerfeld, ist einer von drei
Bebauungsplänen, die den aus dem Siegerentwurf entwickelten Rahmenplan
planungsrechtlich sichern sollen. Ebenfalls zur LGS gehören die Bereiche
„Stegmatten“ (Bebauungsplan Seepark) und „Unteres Brüchle“ (Bebauungsplan Kleingartenpark).

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet im Westen der Stadt Lahr hat eine Größe von knapp 19 ha.
Es liegt zwischen den beiden Bundesstraßen B 3 (Westen) und B 415 (Süden), sowie der Otto-Hahn-Straße im Osten. Im Norden bildet der Mauerweg,
bzw. die Schwarzwaldstraße die Grenze. Die Abgrenzung des Bebauungsplans entspricht der des bestehenden Bebauungsplanes „Mauerfeld West“
von 1979.

Abbildung 1: Lage des Plangebietes

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 5

2

Rechtliche Vorgaben, Prüfmethoden und Datenbasis

2.1

Rechtliche Vorgaben

Umweltschützende
Belange im
2004
BauGB :
Umweltprüfung

Seit dem 20.07.2004 gilt für die Bauleitplanung gemäß den §§ 1(6) Nr.7, 1a,
2(4), 2a, 4c, §5 (5) sowie der Anlage zu § 2(4) und § 2a Baugesetzbuch eine
obligatorische Umweltprüfung für die Aufstellung von Bebauungsplänen. In
der Umweltprüfung werden alle umweltrelevanten Belange behandelt.

Eingriffsregelung
nach Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) und
BauGB

Gemäß § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der Abwägung zu berücksichtigen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz).
Die Ermittlung des Eingriffsumfangs erfolgt getrennt nach den einzelnen
Schutzgütern. Für die Schutzgüter Arten und Biotope wird hier das Biotoptypen-Bewertungsmodell der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO 2010) des Landes
Baden-Württemberg verwendet. Demnach wird jedem vorkommenden Biotoptyp ein Wert zugewiesen. Hohe Punktwerte stehen dabei für eine hohe
ökologische Wertigkeit, niedrige Zahlen für eine geringe ökologische Wertigkeit. Der Punktwert wird anschließend mit der Fläche, die das Biotop einnimmt, multipliziert. Die so für jedes vorkommende Biotop ermittelten Punktwerte werden summiert, so dass sich ein Gesamtwert der Bestandssituation
ergibt. Ebenso wird ein Gesamtwert der Planungssituation ermittelt, indem
abgeschätzt wird, welche Biotoptypen sich aufgrund der Planung vermutlich
einstellen werden.
Für das Schutzgut Boden wird ebenfalls nach dem Grundmuster Wertstufe x
Fläche vorgegangen. Auch hier kommen die Empfehlungen der ÖkokontoVerordnung, sowie der Leitfaden „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ zur Anwendung.
Die Gegenüberstellung von Bestands- und Planungswert ergibt ein Defizit
oder ein Überschuss an Wertpunkten. Ein Defizit gibt den Umfang der nötigen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen vor (Ausgleichsbedarf). Bei einem
Überschuss können die überschüssigen Punkte für ein anderes Bauvorhaben verwendet werden oder in das kommunale Ökokonto eingestellt werden.
Die Bilanzen für die Schutzgüter Arten und Biotope einerseits, und Böden
andererseits, werden voneinander getrennt aufgestellt. Benötigter Ausgleich
ist vorrangig innerhalb des jeweiligen Schutzguts zu leisten.
Die Eingriffe in die anderen Schutzgüter werden verbal-argumentativ beurteilt. Die Festsetzung des Ausgleichsbedarfs orientiert sich ebenfalls an den
2010
Vorgaben der ÖKVO .
Im Falle der Änderung eines bestehenden Bebauungsplans, oder wenn ein
solcher durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird, dienen die bestehenden Festsetzungen als Grundlage für die Eingriffsregelung. Im vorliegenden Fall wird der bestehende Bebauungsplan „Mauerfeld West“ von 1979
durch den neuen Bebauungsplan „Bürgerpark“ ersetzt. Für die Eingriffsregelung gelten daher die Festsetzungen dieses Bebauungsplans.
Die Eingriffs-Ausgleichsermittlung ist Bestandteil dieses Umweltberichts (vgl.
Kapitel 8).

Artenschutzrecht

Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, 2007) hat
sich die Behandlung des Artenschutzes gemäß der Vorgabe der EURichtlinien geändert. Ziel des besonderen Artenschutzes sind die nach § 7

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 6

Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG besonders und streng geschützten Arten
(wobei die streng geschützten Arten eine Teilmenge der besonders geschützten Arten darstellen). Nach § 44 (1) BNatSchG gelten für die besonders und streng geschützten Arten bestimmte Zugriffs- und Störungsverbote.
So ist es verboten (Zitat § 44 (1) BNatSchG):
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen,
sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der
lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu
beschädigen oder zu zerstören
Neben diesen Zugriffsverboten gelten Besitz- und Vermarktungsverbote.
Bei nach den Vorschriften des BauGB zulässigen Eingriffen gelten diese
Verbote jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte Arten (alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie alle europäischen Vogelarten).
Es liegt außerdem dann kein Verbotstatbestand im Sinne des § 44 Abs. 5
Satz 3 BNatSchG vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang
weiterhin erfüllt ist oder wenn dies durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erreicht werden kann.
Wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes dazu führen, dass Verbotstatbestände eintreten, ist die Planung grundsätzlich unzulässig. Nach § 45
BNatSchG ist eine Ausnahme von den Verboten möglich, wenn


zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen



und es keine zumutbaren Alternativen gibt



und der günstige Erhaltungszustand für die Arten trotz des Eingriffs gewährleistet bleibt.

Die artenschutzrechtliche Prüfung ist Bestandteil dieses Umweltberichts (vgl.
Kapitel 5.3).

2.2

Prüfmethoden

Allgemein

Inhalt der Umweltprüfung ist die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen
Umweltauswirkungen gemäß der Anlage zum Baugesetzbuch. Dabei werden
diejenigen Umweltauswirkungen ermittelt, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Für die Ermittlung der Bestandssituation
und der zu erwartenden Umweltauswirkungen werden eigene Erhebungen
der Biotoptypen sowie weitere bestehende Unterlagen herangezogen.

Bewertungsstufen

Die Bewertung der natürlichen Schutzgüter wird mittels einer fünfstufigen
Skala durchgeführt. Bei der Eingriffsbewertung ist insbesondere die Beurteilung der Erheblichkeit von Bedeutung. Es gilt folgende Zuordnung:

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 7

Tabelle 1: Bewertungsstufen der Schutzgüter
Bewertung /
Bedeutung

sehr gering
nachrangig

Eingriff

gering

mittel

hoch

allgemein

unerheblich

sehr hoch

besonders
erheblich

Bei der Beurteilung der vorhabenbedingten Auswirkungen wird unterschieden in:
 erhebliche Beeinträchtigung
 unerhebliche oder keine Beeinträchtigung
 positive Auswirkung.

2.3

Datenbasis

Verwendete Daten



Biotoptypenkartierung auf Grundlage des Kartierschlüssels der
LUBW (faktorgruen 06/2014, 07/2014);



Bodenschätzung für Baden-Württemberg auf Basis von ALK und
ALB;



Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanverfahren „Bürgerpark“ der Stadt Lahr (Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik, 11/2014)

3

Beschreibung der Planung

3.1

Übergeordnete Planungen und Planerische Vorgaben

Regionalplanung

In der Raumnutzungskarte des Regionalplans von 1995 ist kein Eintrag zum
Plangebiet vorhanden.

Flächennutzungsplan

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 1998 ist das Plangebiet von
West nach Ost als gemischte Baufläche, Wohnbaufläche, Grünfläche (Park /
Grünanlage) und Sonderbaufläche (Sport- und Freizeitanlagen), und nördlich
des Mauerwegs als Fläche für den Gemeinbedarf (Schule) dargestellt. Im östlichen Bereich sind des Weiteren ein Fernheizwerk und eine Trafostation dargestellt.
Im Zuge eines Parallelverfahrens wird der FNP an die jetzt vorgesehene Entwicklung angepasst.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 8

Abbildung 2 - Flächennutzungsplan 1998

Landschaftsplan

Im Landschaftsplan von 1997 sind die Eingrünung der im FNP dargestellten
Wohn- und Mischbaufläche und die Aufstellung eines Grünordnungsplans für
diese Fläche vorgesehen. Weiterhin die Schaffung einer in Nord-Süd-Richtung
verlaufenden, innerörtlichen Grünverbindung / Grünzug. Östlich an diese
Wohnbaufläche angrenzend wird die im FNP dargestellte Grünanlage als
Grünfläche mit besonderer siedlungsökologischer und ortsgestalterischer
Funktion, bzw. Freifläche mit besonderer Bedeutung als erweitertes Wohnumfeld beschrieben.

Abbildung 3 - Landschaftsplan 1997

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 9

Bebauungspläne

Die Abgrenzung des Bebauungsplans „Bürgerpark“ entspricht den Abgrenzungen des bestehenden Bebauungsplans „Mauerfeld West“ vom 26.02.1979. Die
Flächen südlich des Mauerwegs sind zum größten Teil als Grünfläche – Sportanlage, teilweise als Verkehrsgrün oder Kinderspielplatz festgesetzt. Nördlich
des Mauerwegs ist ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Hauswirtschaftsschule, Sonderschule) festgesetzt. Im Gebiet sind ferner Verkehrsflächen (u.a.
B3, Römerstraße, Otto-Hahn-Straße) festgesetzt und Parkplätze (südöstlicher
Bereich) dargestellt. Der Bereich zwischen Römerstraße und südlicher Bebauungsplangrenze ist als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt.
Dieser rechtsgültige Bebauungsplan dient als Grundlage für die Eingriffsregelung.

Abbildung 4 - Bebauungsplan „Mauerfeld West“ von 1979

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 10

Bestehende Ausgleichsfläche „Entsiegelung Alte B3“

3.2

Am westlichen Plangebietsrand befindet sich eine bestehende Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Heilig
Geist“. Die Maßnahme bestand aus
der Entsiegelung von 1.570 m² Asphaltfläche. Diese ist derzeit mit Rasen
bewachsen (vgl. 5.4).

Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft

Natura2000

Es sind keine FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete betroffen.

Naturschutzgebiete

Es sind keine Naturschutzgebiete betroffen.

Landschaftsschutzgebiete

Es sind keine Landschaftsschutzgebiete betroffen.

Geschützte Biotope

Es sind keine geschützten Biotope betroffen.

3.3

Beschreibung des Vorhabens / der Planung

Ziele der Planung

Das Ziel der Planung ist die Herstellung und dauerhafte Sicherung einer
Parkanlage. Diese soll im Zuge der Landesgartenschau 2018 (LGS), zusammen mit zwei weiteren Parkanlagen (Seepark, Kleingartenpark), geschaffen
werden. Damit verbunden ist die Förderung durch das Programm „Natur in
Stadt und Land“ des Landes Baden-Württemberg. Innerhalb der LGS übernimmt der Bürgerpark die Funktion eines Freizeitparks mit der Schwerpunktsetzung auf Sport und Kultur.

Inhalte der Planung

Die Planung sieht die Schaffung von unterschiedlichen Teilräumen vor:
Im Westen soll ein Stadtgarten entstehen, der die einst in diesem Bereich
gelegene römische Siedlung (vicus) landschaftsarchitektonisch interpretiert
und mit vegetativen Elementen gestaltet. Ein zentraler Weg (via ceramica)
wird als Teil einer überregionalen Fuß- und Radwegeverbindung in Nord-SüdRichtung geschaffen. Zwei Entree-Plätze bilden den Auftakt des Parks. Am
südwestlichen Plangebietsrand mündet der Weg in eine Fußgänger- und
Fahrradbrücke über die B 36, die den Bürgerpark mit dem auch zur LGS gehörenden Seepark verbindet.
Der östliche Bereich des Plangebiets erweitert den bestehenden Sportpark

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 11

um neue Sport- und Spieleinrichtungen. U.a. sollen hier eine neue Sporthalle
und zwei große Fußballfelder geschaffen werden. Hier soll auch eine Kindertagesstätte entstehen.
Den Rahmen dieser beiden Teilräume bildet eine bandartige, baumbestandene Fläche, der sogenannte „Baumsaum“. Dieser beinhaltet auch einen Rundweg.
Die Schulgelände im Norden mit der bestehenden Georg-Wimmer-Schule,
den Hauswirtschaftlichen Schulen, sowie der neu entstehenden BrüderGrimm-Schule sind ebenfalls Bestandteile des Bebauungsplans.
Festsetzungen

Der Stadtgarten und die baumbestandenen Flächen am Plangebietsrand
werden als „Grünfläche/ Parkanlage“, die Bereiche der Sportanlagen als „Flächen für Sport- und Spielanlagen“ festgesetzt. Als „Gemeinbedarfsfläche für
soziale Zwecke“ wird die Fläche der Kindertagesstätte festgesetzt, die Schulgelände im Norden als „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit Zweckbestimmung Schule. Das bestehende Blockheizkraftwerk wird als Versorgungsanlage festgesetzt. Schlussendlich werden die Straßen, die Hauptwege der Parkanlage sowie die Parkplätze als Verkehrsflächen festgesetzt.
Weitere, umweltrelevante Festsetzungen sind vor allem die zum Erhalt festgesetzten Bäume. Dies betrifft zum einen den bestehenden Baumbestand im
Bereich des Schul- und des Sportgeländes, zum anderen mindestens 700
neu zu pflanzende Bäume im restlichen Plangebiet. Des Weiteren werden die
bestehenden Hecken entlang der Straßen (7.000 m²) zum Erhalt festgesetzt.
Diese werden durch gleichartige Heckenstrukturen ergänzt (2.100 m²).

3.4

Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung

Baubedingt

Bei der Herstellung der Parkanlage kommt es zu Bodenabgrabungen und
Aufschüttungen, zur Flächen-Inanspruchnahme für Lagerflächen und Baustelleneinrichtungen, sowie zur Beseitigung von Vegetation, vor allem Bäumen
und sonstigen Gehölzstrukturen. Des Weiteren entstehen Schall- und Schadstoffemissionen durch Bau- und Transportfahrzeuge.

Anlagebedingt

Die anlagebedingten Auswirkungen auf das Plangebiet betreffen vor allem die
Änderung der derzeitigen Biotoptypen. Vor allem die derzeitigen Ackerflächen
werden vorrangig in offene und Baum-bestandene Wiesen- und Rasenflächen, sowie Sport- und Spielplätze umgewandelt.
Der Anteil an überbauten und versiegelten Flächen erhöht sich sowohl gegenüber dem faktischen Ist-Zustand als auch dem bestehenden Bebauungsplan „Mauerfeld West“. Insgesamt kommt es zu einer Neuversiegelung von
2,3 ha Fläche (8,4 ha zu ursprünglich 6,1 ha versiegelte Fläche). Dies ist bedingt durch die neu überbauten Flächen der Kindertagesstätte und Sporthalle
(1 ha), die neuen Plätze und Erschließungswege der Parkanlage, sowie die
Parkplätze.

Betriebsbedingt

Die Parkanlage und die Einrichtungen für Spiel, Sport, Kultur und Soziales
werden voraussichtlich eine beträchtliche Zahl an Besucher-/innen anlocken.
Vor allem durch die Nutzung der Sportanlagen wird es dabei zur Verursachung von Schallemissionen und damit potentiell zu Störungen der angrenzenden Wohngebiete kommen. Die Nutzung der Sportanlagen kann weiterhin
die Störung von Tieren hervorrufen, vor allem durch Lichtemissionen der Flutlichtanlage.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 12

3.5

Relevanzmatrix

Die Relevanzmatrix dient dazu, die potentiell erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen darzustellen. Diese werden im Rahmen der Umweltprüfung detailliert untersucht und die Ergebnisse im vorliegenden Umweltbericht ausgeführt.

Wechselwirkungen

Kultur, Sachgüter

Klima, Luft

Wasser

Boden

Mensch Wohnen

Mensch Erholung

Tiere, Pflanzen, biol. Vielfalt

Relevanzmatrix

Landschaft/ -sbild

Tabelle 2: Relevanzmatrix

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Beseitigung von Vegetation

-

□

■

□

□

□

□

-

-

Abgrabungen
und Aufschüttungen
Wirkungsfaktoren

-

□

□

■

■

-

□

■

-

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Lagerflächen -

□

■

■

■

-

□

-

-

Luftschadstoffemissionen (inkl. Stäube)

□

□

□

-

-

■

-

-

-

Schallemissionen (Lärm)

■

□

□

-

-

-

-

-

-

Erschütterungen

□

□

□

-

-

-

-

Nutzungsänderung

-

-

■

-

-

-

-

-

-

Bodenversiegelung / Überbauung

-

-

■

■

■

■

■

-

-

Schallemissionen

■

■

□

-

-

-

-

-

-

Lichtemissionen (Flutlicht)

-

-

■

-

-

-

-

-

-

Baubedingt

Anlagenbedingt

Betriebsbedingt

Legende:
■

relevante, voraussichtlich abwägungserhebliche, nachteilige Auswirkung

□

Nachteilige Auswirkungen evtl. gegeben, jedoch vrstl. nicht abwägungserheblich, aufgrund von:
a) frühzeitiger Konfliktminimierung /-vermeidung
b) vorhandener Vorbelastung bzw. unterhalb der Erheblichkeitsschwelle

-

Keine erhebliche Auswirkung

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 13

4

Umweltziele / Grünordnungskonzept

4.1

Allgemeine Umweltziele

Definition

Umweltqualitätsziele definieren die anzustrebenden Umweltqualitäten eines
Raums. Sie stellen den Maßstab für die Beurteilung von Vorhabenswirkungen dar.

Vorgaben

Umweltziele als Bemessungsmaßstab für die zu ermittelnden Auswirkungen
werden abgeleitet aus den nachfolgend aufgeführten Fachgesetzen:

Pflanzen und Tiere



Sichern und Aufwerten der Lebensraumfunktion für Artengemeinschaften und für seltene / gefährdete Arten (§§ 1, 2, 8, 13, 21, 37
BNatSchG), soweit vorhanden.

Boden und Wasser



Grundsatz zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden (§ 4 BodSchG, § 1a (2) BauGB).



Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des
Bodens gemäß § 1 BodSchG.



Erhalt der Grundwasserneubildung (§3a WG Grundsätze).



Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
von Niederschlagswasser von Grundstücken, sofern dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist (§45b WG).



Schutz von Flächen mit bioklimatischen Funktionen (§ 1 (6) 7, § 1a
BauGB, § 1 u. 2 BNatSchG)



Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen (§ 1a Abs. 5
BauGB)

Landschaftsbild



Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit
auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum der
Menschen; geschützte Kulturdenkmale sind zu erhalten (§ 1 Abs. 4
und 5 BNatSchG).

Lärm



Berücksichtigung der Orientierungswerte der DIN 18005 und der
Richtwerte der TA-Lärm und der BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).

Luft/Klima

4.2

Grünordnungskonzept

Grünordnungskonzept

Die Grundlage für das Grünordnungskonzept bildet das vom Planungsbüro
club L94 erstellte Gestaltungskonzept. Dieses wird durch umweltrelevante,
grünordnerische Maßnahmen ergänzt.
Die bedeutendsten grünordnerischen Strukturen sind die geplanten und erhaltenen Bäume. Im Bereich der bestehenden Schulen und Sportanlagen wird
der Baumbestand zum Erhalt festgesetzt. Die neu hergestellten Grün- und
Sportanlagen werden durch einen Baumhain an drei Seiten umrandet. Innerhalb der Anlagen entstehen vereinzelte Gehölzinseln und Baumreihen. Insgesamt werden so mindestens 700 Bäume neu gepflanzt. An der westlichen und
östlichen Plangebietsgrenze werden die bestehenden Heckenstrukturen als
Abschirmung der Parkanlage zu den angrenzenden Straßen erweitert.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 14

5

Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung

5.1

Mensch

5.1.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Wohnen / Gesundheit

Im Norden grenzt ein Wohngebiet an das Plangebiet an. Die restlichen Plangebietsgrenzen werden durch viel befahrene Straßen mit anschließenden
Gewerbe- und Sportflächen flankiert. Auf das Wohngebiet wirken derzeit vor
allem die durch den Schulbetrieb sowie die Bewirtschaftung der Ackerflächen
bedingten Schallemissionen.

Erholung

Für die Erholung sind im Plangebiet derzeit vor allem die Sporteinrichtungen
relevant. Die landwirtschaftlichen Flächen sind für die Erholungsnutzung nur
von geringer Bedeutung, trotz dem Charakter einer landwirtschaftlich genutzten Offenlandfläche in innerstädtischer Lage. Die geringe Relevanz für die
wohnungsnahe Erholung ist bedingt durch die geringe Größe und dadurch,
dass sich in der unmittelbaren Umgebung eine Parkanlage (Kleinfeld Süd)
und größere Offenlandflächen (Stegmatten) befinden.

5.1.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Wohnen / Gesundheit

 Baubedingte Lärmemissionen
Die baubedingten Lärmemissionen innerhalb des Plangebiets beschränken
sich auf die Bauzeit und werden daher nicht als erhebliche Beeinträchtigung
eingestuft.
 Betriebsbedingte Lärmemissionen
Durch die geplante Nutzung des Gebiets für Erholungszwecke, sind
Lärmemissionen, vor allem in den Bereichen der Sport- und Spielplätze, zu
erwarten. Das Ausmaß der Auswirkungen auf die umliegenden Wohngebiete
wurde in einer schalltechnischen Untersuchung ermittelt. Zur Beurteilung der
Schallimmissionen wurden dabei die Immissionsrichtwerte der 18.BImSchV
(Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) herangezogen.
Gemäß schalltechnischer Untersuchung werden die Immissionsrichtwerte an
allen maßgeblichen Immissionsorten (z.B. den Wohngebieten) eingehalten.

Erholung

 Auf den Bürgerpark einwirkende Lärmimmissionen
Durch die an den Bürgerpark angrenzenden Bundesstraßen und Gewerbegebiete kommt es zu Lärmbelastungen für die Erholungssuchenden innerhalb
der Parkfläche. Zur Beurteilung dieser Lärmbelastungen werden die Orientierungswerte der DIN 18005, der TA Lärm, sowie der 18. BImSchV herangezogen. Für Parkanlagen gibt es keine verbindlichen Immissionsrichtwerte. Einzig
die DIN 18005 gibt Orientierungswerte für Parkanlagen an. Diese sind nicht
verbindlich, unterliegen aber der Abwägung.
Das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung zeigt, dass vor allem aufgrund des Straßenlärms, an Wochentagen die Orientierungswerte im Plangebiet überschritten werden. An Sonn- und Feiertagen werden die Werte, bis auf
den straßennahen Bereich, eingehalten.
Die von der Straße ausgehenden Schallemissionen beeinträchtigen die Erho-

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 15

lungsqualität der Parkanlage. Diese Beeinträchtigung wird aber als unerheblich eingestuft, da es sich beim Bürgerpark um eine innerstädtische Parkanlage handelt. Bei solchen Parkanlagen ist Verkehrslärm meistens nicht zu vermeiden und wird von den Erholungssuchenden als nicht so schwerwiegend
wahrgenommen wie in ländlichen Erholungsgebieten.
 Hochwertige Erholungsflächen
Durch die Planung werden vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für die wohnungsnahe Erholung und darüber hinaus geschaffen, was eine Verbesserung
der derzeitigen Situation bedeutet.

5.1.3 Fazit
Fazit

5.2

Die Grenzwerte für Schallemissionen werden an allen angrenzenden Nutzungen, vor allem dem Wohngebiet, eingehalten. Für die Erholungsnutzung stellt
die Planung insgesamt eine große Aufwertung dar.

Biotopstrukturen (Pflanzen, Biotope)

5.2.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Das Plangebiet lässt sich in folgende Bereiche unterteilen:


Ackerflächen im westlichen und südlichen Bereich;



Parkplatzflächen im Südwesten und Südosten;



Gebäude mit Sporteinrichtungen und Schulen, sowie einem Blockheizkraftwerk, samt ihrer gestalteten Außenanlagen, im Osten und
Norden;



Straßen mit Begleitgrün an den Plangebietsrändern.

Bis auf die Ackerflächen herrschen Biotopstrukturen der Siedlungen vor:
Intensiv gepflegte Rasenflächen, der Abschirmung und Begrenzung dienende Heckenstrukturen und versiegelte Flächen der Verkehrsinfrastruktur.
Zudem befinden sich über 320 Bäume im Plangebiet.
Ackerflächen

Die Ackerflächen machen mit knapp 6,5 ha ca. ein Drittel des Plangebiets
aus. Sie werden intensiv genutzt, z.B. für den Anbau von Mais. Eine Parzelle ist dicht mit standortfremden und nicht heimischen Nadelgehölzen bewachsen, auf einer andren steht eine verwilderte Obstbaumreihe. Die
Ackerflächen sind insgesamt von sehr geringer naturschutzfachlicher Bedeutung.

Hecken und Gebüsche

Vor allem entlang der Verkehrswege befinden sich mehrere hundert Meter
Heckenstrukturen. Diese setzen sich vorrangig aus heimischen Sträuchern
und Bäumen zusammen (Walnuss, Spitz-, Berg- und Feldahorn, Winterlinde, Roter Hartriegel, Schlehe, Liguster, u.a.). Teilweise sind nicht heimische
Ziergehölze beigemischt. Innerhalb des Plangebiets stellen die Hecken
bevorzugte Lebensräume für Tiere und Pflanzen dar. Jedoch sind sie durch
ihre Lage entlang zum Teil viel befahrener Straßen gestört, wodurch sich
insgesamt nur eine mittlere naturschutzfachliche Bedeutung ergibt.

Zierrasen

Die Grünflächen der Außenanlagen der Gebäude sind vor allem häufig
gemähte Rasenflächen von sehr geringer Bedeutung für den Naturschutz.

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Seite 16

Bäume

Die Bäume prägen die Außenanlagen der Gebäude und die Flächen der
Verkehrsinfrastruktur. Auf den restlichen Flächen im Plangebiet sind Bäume
vor allem Bestandteile der Hecken. Vorrangig handelt es sich um heimische
Laubgehölze, vor allem Berg-, und Spitzahorn, aber auch Linden, Buchen,
Rosskastanien, Walnuss und Eschen. Im Bereich der Schulgelände finden
sich ein paar Schwarzkiefern. Die nicht heimischen Bäume sind vor allem
Platanen (z.B. am Verkehrsübungsplatz). Aber auch andere nicht heimische, meist große Laubbäume, sind zu finden. Die Bäume sind meist zwischen 15 und 50 Jahren alt, bei einem durchschnittlichen Stammdurchmesser von 20 – 50 cm.
Der Baumbestand ist insgesamt von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung.

Bewertung

Aus naturschutzfachlicher Sicht kommt dem Plangebiet insgesamt eine
geringe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz zu. Lediglich der
Baumbestand ist hoch zu bewerten.

5.2.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Biotoptypen

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Biotope betreffen die bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen und deren Ränder, sowie den südwestlichen
Parkplatz. Diese werden durch die Flächen der geplanten Parkanlage ersetzt. Deren wesentlichen Bestandteile sind:


Extensive Wiesenflächen mit dichtem Baumbestand (2,5 ha, mittlere
Wertigkeit);



Rasenflächen mit und ohne Baumbestand (1,9 ha, geringe Wertigkeit)



Spiel- und Sportplätze (2,4 ha, sehr geringe bzw. keine Wertigkeit);



Bauflächen für soziale und kulturelle Einrichtungen und eine Sporthalle
(1,5 ha);



Verkehrsflächen (Erschließungswege und Parkplätze, keine Wertigkeit).

Insgesamt werden mindestens 700 Bäume neu gepflanzt. Dabei handelt es
sich vor allem um kleine bis mittelgroße, mehrstämmige, nicht heimische
Gehölze (z.B. Magnolien). Auf der Rasenfläche des geplanten Stadtgartens
sind stark in Form geschnittene Linden vorgesehen. Zudem werden neue
Heckenstrukturen entlang der B3 und Otto-Hahn-Straße geschaffen.
Die Bereiche der bestehenden Schulen und Sportanlagen im nördlichen und
östlichen Plangebiet bleiben in ihrer derzeitigen Form bestehen. Der wertgebende Baumbestand wird zu 70% zum Erhalt festgesetzt.
 Verlust von Biotoptypen sehr geringer Wertigkeit
Die wesentlichen durch den Bebauungsplan hervorgerufenen Eingriffe betreffen die Ackerflächen. Insgesamt gehen durch die Planung ca. 6,5 ha
Ackerfläche von sehr geringer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
verloren.
 Verlust von Biotoptypen mittlerer Wertigkeit
Durch die Planung gehen Hecken und Gebüsche von mittlerer und geringer
Wertigkeit verloren:


Artenreiche Hecke aus Bäumen und Sträuchern (Berg-, Feld-, Spitzahorn, Walnuss, Winterlinde, Roter Hartriegel, Schlehe, Liguster,
Weißdorn, u.a.) entlang nordwestlichem Ackerrand im Umfang von

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Seite 17

2.500 m²;


Hecke am südlichen Rand des Verkehrsübungsplatzes (700 m²), heimische und nicht heimische Gehölze;



Gebüsch mittlerer Standorte (vorrangig Roter Hartriegel und Feldahorn)
westlich vom Verkehrsübungsplatz im Umfang von ca. 1.000 m²;



Hecke aus nicht heimischen Gehölzarten am südlichen Rand des südwestlichen Parkplatzes (900 m²).
 Verlust einzelner Bäume
Die Planung sieht die Rodung von ca. 80 Bäumen vor. Bei diesen handelt es
sich vorrangig um nur bedingt erhaltenswerte Bäume. Vor allem die 47
Eschen am südwestlichen Parkplatz sind in schlechtem Vitalzustand.
Die durch die Planung wegfallenden Biotope werden durch die oben beschriebenen Biotope von mittlerer bis sehr geringer Wertigkeit ersetzt. Des
Weiteren entstehen neue Verkehrsflächen die keine naturschutzfachliche
Wertigkeit haben. Dem Verlust der Gehölze steht die Anpflanzung von 700
Bäumen und 2.100 m² Heckenstrukturen gegenüber. Bei Gegenüberstellung
der Bestands- und der Planungssituation ergibt sich dadurch insgesamt eine
positive Bilanz (vgl. Kapitel 8: Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz). Es verbleiben
keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Biotope.

5.2.3 Vermeidungsmaßnahmen
Folgende besonders schützenswerte Biotope im Plangebiet werden zum Erhalt festgesetzt:


Der Baumbestand im Bereich der Schulen und Sportanlagen;
Die Zahl der zu erhaltenden Bäume wird mit 70 % des derzeitigen Baumbestands festgesetzt (137 Bäume von bestehenden 195). Bäume, die gefällt werden müssen, müssen auf dem gleichen Gelände, nicht aber an
gleicher Stelle nachgepflanzt werden. Auf diese Weise kann der Baumbestand langfristig gesichert werden, und gleichzeitig wird die gestalterische Flexibilität auf dem Gelände gewahrt.



700 neu zu pflanzende Bäume;



Straßenbegleitende Hecken aus heimischen Gehölzen im Umfang von
7.000 m²;



Neu gepflanzte, straßenbegleitende Hecke im Umfang von 2.100 m².

5.2.4 Fazit
Fazit

5.3

Für das Schutzgut Pflanzen und Biotope verbleibt gemäß EingriffsAusgleichs-Bilanz ein Überschuss an 135.800 Ökopunkten.

Tiere (Artenschutz)

Methode

Faunistische Bestandsaufnahmen liegen nicht vor. Es wurde eine Übersichtsbegehung mit Sichtung der Habitatstrukturen und Ermittlung von potentiellen
Lebensstätten durchgeführt

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Seite 18

5.3.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Artenschutzrelevante
Strukturen

Das Plangebiet ist zum einen durch Ackerflächen (1/3), zum anderen durch
Biotoptypen der Siedlungen und Infrastruktur (2/3) geprägt.
Die offene, landwirtschaftliche Fläche ist als innerstädtische Insellage von
zwei viel befahrenen Bundesstraßen im Westen und Süden begrenzt. Die
Fläche ist im Westen von Heckenstrukturen zur Straße abgegrenzt, die Ackerflächen selbst sind intensiv genutzt. An den Rändern finden sich vereinzelte
Gehölze, u.a. eine verwilderte Obstbaumreihe. Eine Parzelle ist dicht mit
standortfremden und nicht heimischen Nadelgehölzen bewachsen.
Die an die Ackerflächen angrenzenden Flächen sind durch Bodenversiegelung und Gebäude mit ihren gärtnerisch gestalteten Außenanlagen mit zum
Teil älterem Baumbestand geprägt.
Artenschutzrelevante Strukturen im Plangebiet sind vor allem die Hecken und
Gebüsche im Umfang von 1,2 ha. Diese sind zum größten Teil strukturreich
mit heimischen Bäumen und Sträuchern. Durch ihre Lage an zum Teil viel
befahrenen Verkehrsflächen unterliegen sie einer hohen Störungsintensität.
Weitere bedeutende Strukturen sind die 320 zum Teil älteren Bäume. Der
Großteil steht in den Außenanlagen der Gebäude (195) und sind Bestandteile
der Heckenstrukturen und des Verkehrsbegleitgrüns.

Brutvögel

Die Eignung des Plangebiets als Vogellebensraum wird durch seine innerstädtische Lage und die hohe Störungsintensität bestimmt. Die Ackerflächen
werden intensiv genutzt und bieten nur sehr wenige naturnahe Strukturen. Die
restlichen Bereiche sind vor allem naturferne Flächen mit einem hohen Versiegelungs- und Störungsgrad durch Besucheraufkommen (Schulen,
Sporteinrichtungen).
Dennoch bieten sich im Gebiet mit den Gehölzbeständen einige Habitatstrukturen für Vögel. Auch Gebäudenischen können als Brutplätze dienen. Bei den
zu erwartenden Arten im Plangebiet handelt es sich um allgemein verbreitete,
ungefährdete Arten mit breitem Lebensraumspektrum, die häufig geeignete
Habitatstrukturen im städtischen Umfeld besiedeln. Das Vorkommen von anspruchsvolleren Arten ist unwahrscheinlich.

Fledermäuse

Wie bei den Brutvögeln sind auch bei den Fledermäusen lediglich solche Arten zu erwarten, die an menschliche Siedlungen angepasst sind bzw. ein
breites Spektrum möglicher Lebensräume nutzen. Aufgrund der innerstädtischen Lage ist vor allem die Nutzung durch Zwergfledermäuse (Pipistrellus
pipistrellus) denkbar.
Wochenstuben bzw. Massenquartiere sind im Plangebiet und seinem Umfeld
nicht bekannt. Große Baumhöhlen, die Raum für Wochenstuben oder Gruppenquartiere bieten, konnten bei einer Übersichtsbegehung im Plangebiet
nicht festgestellt werden. Es erfolgte allerdings lediglich eine Inaugenscheinnahme vom Boden aus. Kleinere Astlöcher, Risse und Rindenspalten könnten
jedoch als Einzelquartiere (Männchenquartiere im Sommer oder Herbstquartiere) genutzt werden.
Daneben können an den Gebäuden Zwischenräume und Nischen an den
Fassaden vorhanden sein. Dass hierunter auch größere Hohlräume sind, die
als Wochenstuben genutzt werden, ist nicht zu erkennen, konnte aber durch
äußere Inaugenscheinnahme nicht sicher ausgeschlossen werden. Es ist
aber davon auszugehen, dass zumindest größere Wochenstuben bekannt
wären.

Reptilien

Bei einer Übersichtsbegehung im Oktober 2014 wurden am südöstlichen

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Seite 19

Plangebietsrand wenige Exemplare der Mauereidechse, einer Anhang IV-Art,
gesichtet. Die Tiere befanden sich in einer Mauerfuge der Treppe, die vom
Verkehrsübungsplatz zur Otto-Hahn-Straße führt. Die in der Treppe vorhandenen Fugen und Hohlräume werden vermutlich zur Überwinterung genutzt.
Fortpflanzungs- und Überwinterungsplätze sind allerdings nur sehr wenig
vorhanden. Die unmittelbare Umgebung der Treppe ist stark durch Gehölze
beschattet. Oberhalb verläuft eine Straße. Am Fuß der Treppe befindet sich
ein Verkehrsübungsplatz auf welcher sich Asphalt- und Rasenflächen abwechseln. Gebüsche sind nur in sehr geringem Umfang vorhanden. Aus diesen Gründen ist insgesamt von einer begrenzten Individuenzahl zu rechnen.
200 m vom Fundort der Eidechsen entfernt, nordöstlich vom Blockheizkraftwerk, befindet sich ein Lagerplatz für eine laufende Baustelle auf dem Schulgelände im nördlichen Plangebiet. Hier finden sich mehrere Stein- und Geröllhaufen, die zum Teil mit Brombeeren überwuchert werden. Durch den kleinräumigen Wechsel von Steinhaufen, offenen Bereichen und geschützten Gestrüpp- und Gebüschstrukturen sind diese Flächen prinzipiell gut als Lebensstätte von Mauer- und Zauneidechsen geeignet. Bei einer Übersichtsbegehung im Oktober 2014 (gleicher Tag wie bei der Sichtung der Eidechsen auf
der Treppe) konnten keine Exemplare der Mauereidechse gesichtet werden.
Aufgrund der Tatsache, dass am gleichen Tag auf der Treppe, die ein nur
suboptimales Habitat darstellt, Tiere gesehen wurden, an dieser weit geeigneteren Stelle (Lagerfläche) aber nicht, wird die Wahrscheinlichkeit einer aktuell
bestehenden Besiedlung (der Lagerfläche) durch die Mauereidechse als sehr
gering eingestuft.
Zauneidechsen können zu dieser Jahreszeit (im Gegensatz zu Mauereidechsen) nicht mehr nachgewiesen werden, da sie sich bereits in der Winterruhe
(eingegraben in Erdhöhlen) befinden. Eine Besiedlung dieser Lagerfläche, wie
des gesamten Plangebiets, durch Zauneidechsen wird allerdings als unwahrscheinlich eingestuft. Erstens ist das Gebiet durch stark befahrene Straßen
begrenzt, was für Zauneidechsen meist eine zu große Barriere darstellt. Zweitens ist in der näheren Umgebung auch kein Vorkommen bekannt von dem
eine Besiedlung hätte ausgehen können.

Sonstige

Ein Vorkommen von Mauer- und Zauneidechse auf der Lagerfläche wird daher als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt, zumal dieses potentielle Habitat
erst seit kurzer Zeit besteht und durch den Baustellenbetrieb starken Störungen unterliegt.
Im übrigen Gelände des Bürgerparks sind keine geeigneten Strukturen vorhanden, wodurch eine Besiedlung über den Bereich der Treppe hinaus als
sehr unwahrscheinlich angesehen wird.
Ein Vorkommen von weiteren, besonders geschützten Arten (Amphibien,
Falter, Libellen, etc.) im Plangebiet kann, aufgrund derer speziellen Lebensraumansprüche, ausgeschlossen werden.

5.3.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Wirkfaktoren

Die durch die Planung verursachten Eingriffe betreffen vor allem die Ackerflächen und zum Teil die Parkplatzbereiche und Lagerflächen. Von den Biotopstrukturen gehen Hecken und Gebüsche im Umfang von 5.100 m² sowie 80
Bäume verloren. Bei den Bäumen handelt es sich dabei vor allem um jüngere
Exemplare mit geringer artenschutzrechtlicher Relevanz, es sind aber auch
wertvollere Gehölze betroffen, vor allem die Obstbaumreihe. Bei den Heckenstrukturen ist vor allem der Verlust der zurzeit westlich an die Ackerflächen

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 20

angrenzenden Hecke aus älteren Bäumen und Sträuchern im Umfang von
2.500 m², sowie eines Gebüsches am Rand des Verkehrsübungsplatzes im
Umfang von 1.000 m² relevant. Die restlichen Hecken sind von geringer Größe und Breite und liegen samt entlang von zum Teil stark frequentierten Verkehrsflächen. Insgesamt werden 7.000 m² Heckenstrukturen entlang der
Straßen im östlichen und westlichen Plangebietsrand erhalten.
Für die Treppe im südöstlichen Plangebiet ist keine Veränderung geplant.
Allerdings soll die geplante, mit Bäumen bestandene Wiesenfläche der Parkanlage (Hain der Philosophen), auch den südlichen Bereich des Verkehrsübungsplatzes einnehmen.
Gebäude, sowie der Baumbestand der Schul- und Sportanlagen sind von der
Planung nicht betroffen.
Dem Verlust der beschriebenen Biotopstrukturen stehen die geplanten Wiesen- und Rasenflächen im Umfang von 4,4 ha, sowie die Anpflanzung von
700 kleinen und mittelgroßen, zum Teil mehrstämmigen Bäumen (z.B. Magnolien) entgegen.
Potenzielle Verbotstatbestände

 Baubedingte Tötung von Brutvögeln und Fledermäusen
Im Zuge der Bauarbeiten kann es aufgrund Gehölzrodungen zur Tötung von
Brutvögeln und Fledermäusen kommen. Mit den unten beschriebenen Maßnahmen wird dies vermieden (vgl. 5.3.3).
 Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Brutvögeln
Baubedingt gehen Hecken und Gebüsche im Umfang von 5.100 m², sowie
maximal 80 Bäume als mögliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brutvögel verloren.
Demgegenüber stehen die Anpflanzung von 700 kleinen und mittelgroßen,
zum Teil mehrstämmigen Bäumen, sowie der Erhalt von 7.000 m² bestehenden Hecken und der Erhalt von mindestens 182 zum Teil älteren Bäumen.
Für Gehölzbrütende Vogelarten stehen damit nach der Planung eine größere
Zahl an Gehölzen zur Verfügung als zurzeit. Der geringeren Fläche an Hecken- und Gebüschstrukturen steht eine höhere Zahl an Bäumen gegenüber.
Der Verlust der Hecken, der Gebüsche und der Obstbäume stellt allerdings
eine Verschlechterung der Qualität der Lebensräume der allgemein verbreiteten, ungefährdete Arten dar. Die ökologische Funktion der von dem Eingriff
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang
weiterhin aber weiterhin erfüllt. Die Verschlechterung ist daher nicht als erhebliche Beeinträchtigung zu bewerten. Die Verbotstatbestände werden nicht
erfüllt.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Zur Aufwertung der Lebensräume der Vögel wird aber empfohlen, Hecken im Umfang von 2.500 m² an den Straßenböschungen im westlichen und östlichen
Plangebietsrand zu entwickeln. Dabei handelt es sich nicht um vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen sondern um Maßnahmen zur Entwicklung von Natur
und Landschaft.
 Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen
Durch die Festsetzung des bestehenden Baumbestands im nördlichen und
östlichen Plangebiet, sowie den Erhalt der bestehenden Gebäude, kann eine
Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen
ausgeschlossen werden.
 Störung von Fledermäusen durch Lichtimmissionen
Hinsichtlich der Lichtimmissionen (vorrangig der Flutlichtanlage, aber auch

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 21

hinsichtlich der übrigen Beleuchtung) sind einige Fledermausarten sensibel
und zeigen Meidungsverhalten (z.B. Myotis-Arten). Andere Arten wie z.B. die
Zwergfledermaus nutzen hingegen die durch das Licht auf Insekten ausgeübte Lockwirkung und jagen oftmals im Umfeld von Beleuchtungskörpern. Es
wird nicht angenommen, dass das Plangebiet ein essentielles Nahrungshabitat von Licht-sensiblen Fledermausarten darstellt. Dadurch, und unter Berücksichtigung der in 5.3.3 beschriebenen umweltschützenden Maßnahmen, sind
hinsichtlich der geplanten Lichtimmissionen keine erheblichen Störungen zu
erwarten.
 Baubedingte Tötung von Eidechsen
Baubedingt kann es zur Tötung von Mauereidechsen kommen. Da die Treppe
nicht von Baumaßnahmen betroffen sein wird, kann eine Tötung von Individuen ausgeschlossen werden.
 Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Eidechsen
Das Anpflanzen von Bäumen im Bereich der Treppe kann zur Beschattung
und damit zu einem Verlust der Lebensraumeignung in diesem Bereich führen. Da in diesem Bereich aufgrund der Hochspannungsleitung nur kleinwüchsige Bäume gepflanzt werden dürfen, ist eine Beeinträchtigung allerdings auszuschließen.

5.3.3 Vermeidungsmaßnahmen
Brutvögel und Fledermäuse

Die baubedingte Tötung von Brutvögeln und Fledermäusen wird vermieden,
indem Gehölzrodungen auf die Zeit vom 1. Oktober bis 01. März beschränkt
werden.
Zur Vermeidung des Verlustes an Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Brutvögeln werden 182 Bäume und 7.000 m² Hecken zum Erhalt festgesetzt, sowie 700 Bäume und 2.100 m² Hecken neu gepflanzt.
Hinsichtlich der Flutlichtanlage sind die Vorgaben der DIN EN 12 193 anzuwenden sowie die Hinweise der LAI zur Messung, Beurteilung und Minderung
von Lichtimmissionen zu beachten.

5.3.4 Fazit
Fazit

5.4

Für das Schutzgut Arten verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.

Boden

5.4.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Die natürlichen Bodenfunktionen wurden gemäß dem Leitfaden „Bewertung
von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW 2010) bewertet. Der Ausgleichsbedarf wurde gemäß der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (UM BW 2006) ermittelt.
Bestandsdarstellung
und Bewertung

Das Plangebiet liegt innerhalb der Schutteraue, am Austritt des SchutteSchwemmfächers, in der Rheinebene. Die Grundwasser führenden Kieskörper werden hier von einer mächtigen Auenlehmlage überdeckt. Unter dem
Einfluss der ehemaligen Auendynamik der Schutter hat sich eine Bodengesellschaft aus den Bodentypen Auengley, Auengley- Brauner Auenboden und

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 22

Auengley-Auenpseudogley herausgebildet. Durch die Abflussbegrenzung in
der Schutter bestehen heute keine Überschwemmungen bzw. keine Auenverhältnisse mehr. Auch der prägende Grundwassereinfluss auf die oberen Bodenschichten ist nicht mehr gegeben.
In der Bodenübersichtskarte von Baden-Württemberg ist das Plangebiet als
Ortslage mit überbauten und stark veränderten Böden angegeben. Diese
Angabe kann allerdings nicht pauschal für das ganze Plangebiet angenommen werden, da die Böden der Ackerflächen sicher eine höhere Wertigkeit
haben als die Böden die an die überbauten Flächen angrenzen. Als Datengrundlage wird daher die Bodenschätzung für Baden-Württemberg verwendet.
Die Auswertung der Bodenschätzung auf Grundlage des Leitfadens „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (LUBW, 2012) ergibt folgende
Beurteilung:

Tabelle 3 - Gesamtbewertung der Böden im Plangebiet

Die Bodenfunktion „Sonderstandort für naturnahe Vegetation“ ist nur in den
Bewertungsklassen 3 und 4 relevant. Dies ist bei den Böden im Plangebiet
nicht der Fall.
Die Bedeutung der Böden für den Bodenschutz ergibt sich daher aus der Bewertung der Bodenfunktionen „Natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“, und „Filter und Puffer für Schadstoffe“. Die Böden
im Plangebiet weisen demnach eine hohe Wertigkeit auf. Dies bezieht sich
auf die bislang unbebauten Böden der Ackerflächen. Die Böden in den restlichen Bereichen können als stark veränderte Böden der Ortslagen, und damit
gering bewertet werden.
Gemäß Aussage des Amtes für Wasserwirtschaft und Bodenschutz liegen im
Bereich des Plangebietes keine Altlasten / Altlastverdachtsflächen vor.
Bestehende Ausgleichsfläche „Entsiegelung Alte B3“

Am westlichen Plangebietsrand befindet sich eine bestehende Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Heilig Geist“. Die Maßnahme bestand aus der
Entsiegelung von 1.570 m² Asphaltfläche. Diese ist derzeit mit Rasen bewachsen (vgl. Kapitel 3.1).

5.4.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
 Bodenversiegelung
Durch die Planung kommt es insgesamt zu einer Neuversiegelung von 2,3 ha
Fläche (8,4 ha zu ursprünglich 6,1 ha versiegelte Fläche). Dies ist bedingt
durch die neu überbauten Flächen der Kindertagesstätte und Sporthalle
(1 ha), die neuen Plätze und Erschließungswege der Parkanlage, sowie die
Parkplätze. Auf dieser Fläche gehen die Bodenfunktionen vollständig verloren. Die geplanten Wege und Plätze sind zum Großteil in wasserdurchlässiger Bauweise geplant (wassergebundene Decke, Kies, o.ä.), mit Ausnahme
der Hauptwege, v.a. dem Rundweg. Auf diese Weise verbleibt auf diesen
Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 23

Flächen zumindest eine geringfügige Funktionserfüllung der Böden.
Gemäß dem bestehenden Bebauungsplan „Mauerfeld West“ ist die durch die
Sportflächen und die Erschließungswege, einschließlich der Parkplätze verursachte Versiegelung bereits zulässig. Lediglich die durch die neu überbauten
Flächen der Kindertagesstätte und Sporthalle sind als bislang nicht zulässige
Neuversiegelung im Umfang von 10.350 m² zu bewerten. Diese ist auszugleichen.
 Eingriff in eine bestehende Ausgleichsfläche
Durch den geplanten Rundweg wird die bestehende Ausgleichsfläche teilweise wieder versiegelt. Im Gegenzug wird der versiegelte Weg, der derzeit an
die Ausgleichsmaßnahme angrenzt, entsiegelt und begrünt. Der Eingriff gilt
daher als unerheblich.
 Bauzeitlich befahrene und umgelagerte Oberböden
Bei fachgerechtem Umgang mit dem Bodenmaterial (vgl. 5.4.3) kann auf diesen Flächen die Leistungsfähigkeit des Bodens weitgehend wieder hergestellt
werden. Die Leistungsfähigkeit der Bodenfunktionen wird nur soweit vermindert, dass der Eingriff unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegt, und somit
kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf besteht.

5.4.3 Vermeidungsmaßnahmen
Im Bereich der Parkplätze sind alle Stellplätze versickerungsfähig zu befestigen (Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster oder Schotterrasen).
Die Erschließungswege und Plätze der Parkanlage sind wenn möglich ebenfalls versickerungsfähig zu gestalten (Kies, wassergebundene Decke, etc.).
Ausgenommen sind die Hauptwege wie z.B. der Rundweg, die aus gestalterischen und verkehrstechnischen Gründen versiegelt werden sollen.
Grundsätzlich sind DIN 18300, DIN 18915 und RAS-LP 2 zu berücksichtigen.
Baubedingte Bodenbelastungen sind auf ein unumgängliches Maß zu reduzieren. Nachbarbereiche und besonders empfindliche Bereiche sind insbesondere vor Bodenverdichtung durch Befahren zu schützen.
Vor Beginn der Baumaßnahmen ist der Mutterboden von allen Baubewegungs-, Baustelleneinrichtungs-, und Lagerflächen getrennt von anderen Bodenbewegungen abzuschieben. Oberirdisches Pflanzenmaterial ist zu entfernen. Der Mutterboden ist bis zur Wiederverwertung in Trapezmieten mit einer
Höhe von maximal 2,00 m, abseits des Baubetriebs zu lagern. Diese dürfen
nicht befahren oder anderweitig verdichtet werden, und sind vor Vernässung,
Verunkrautung oder anderweitiger Verunreinigung zu schützen. Bei einer
Lagerung von mehr als 6 Monaten ist eine Zwischenbegrünung erforderlich.
Bei einer Feststellung altlastenrelevanter Schadstoffbelastungen ist die untere
Bodenschutzbehörde zu informieren.
Die bauzeitlich beanspruchten Flächen sind zu rekultivieren, indem der Boden
gelockert und der zwischengelagerte Mutterboden wieder aufgebracht wird.

5.4.4 Fazit
Fazit

Die Planung führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bodenfunktionen
im Plangebiet. Die Neuversiegelung von 10.350 m² Boden ist durch externe
Kompensationsmaßnahmen auszugleichen (vgl. 7.2).

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 24

5.5

Wasser

5.5.1 Bestandsdarstellung und –bewertung
Oberflächengewässer

Oberflächengewässer sind nicht betroffen.

Grundwasser

Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Oberrheinebene und weist
mächtige Grundwasserleiter aus quartären Kiesen und Sanden überwiegend
alpiner Herkunft auf. Die Grundwasserleiter werden von den tonig-lehmigen
Schutterablagerungen der Nacheiszeit überdeckt. Für das Schuttertal wurden
-3
Durchlässigkeitsbeiwerte von rund 0,3 x 10 m ermittelt. Gemäß den Daten
der amtlichen Grundwassermessstelle im Plangebiet (111/116-0) beträgt der
mittlere Grundwasserstand 159,28 m+NN, woraus sich ein GrundwasserFlurabstand von ca. 3 m ergibt. Grundwasservorrat und Grundwasserdargebot sind (hinsichtlich Mächtigkeit der grundwasserführenden Kieslager) von
sehr hoher Wertigkeit.

5.5.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
Grundwasser

 Bauzeitlich verringerte Grundwasserneubildung
Während der Bauzeit kommt es zu Auswirkungen auf den Bodenwasserhaushalt durch verminderte Versickerungsfähigkeit. Diese wird durch die
Beseitigung der Vegetation, Flächenbefestigung und Bodenverdichtung hervorgerufen. Bei Einhalten der in 5.5.3 beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für das Grundwasser zu
rechnen.
 Verschmutzung des Grundwassers während der Bauarbeiten
Bei der Einhaltung der unter 5.5.3 beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen
ist nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Grundwassers zu rechnen.
 Eingriffe in die grundwasserführenden Bodenschichten
Von Eingriffen in die grundwasserführenden Bodenschichten wird nicht ausgegangen. Die Grundwasserstände werden im Bebauungsplan aufgeführt
und sind im Zuge der Bauarbeiten zu berücksichtigen
 Verminderung der Grundwasserneubildung durch Bodenversiegelung
Es erfolgt eine Verminderung der Grundwasseranreicherung proportional
zum Umfang versiegelter Fläche. Durch Bodenversiegelung gehen gegenüber dem Ist-Zustand 2,3 ha Fläche für die Grundwasserneubildung aus Versickerung verloren, und 1 ha gegenüber der aktuell zulässigen Versiegelung
(gemäß bestehendem Bebauungsplan).

5.5.3 Vermeidungsmaßnahmen
Um baubedingte Beeinträchtigungen des Grundwassers zu vermeiden sind
alle potenziell wassergefährdenden Stoffe (z.B. Öle, Fette, Treibstoffe) sachgemäß zu lagern und einzusetzen. Zudem sind alle Fahrzeuge, Maschinen
und Geräte auf der Baustelleneinrichtungsfläche über einer als Sammelfläche

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 25

ausgebildeten Schutzfolie zu betanken. Havariemittel sind in ausreichender
Menge vorzuhalten. Des Weiteren sind alle Abfallstoffe und Abwässer ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die unter 5.4.3 beschriebenen Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz des
Bodens gelten auch hier.
Die Wege und Plätzen der Parkanlage, sowie die Parkplätze sind in wasserdurchlässiger Bauweise (wassergebundene Decke, Kies, Schotter) zu gestalten. Diese Flächen sind allerdings nur bedingt wasserdurchlässig.
Das überschüssige Oberflächenwasser ist im Plangebiet zu versickern.
Dadurch wird die Verminderung der Grundwasserneubildung vermieden.

5.5.4 Fazit
Fazit

5.6

Durch die Planung wird das Grundwasser bei Beachtung der genannten Vermeidungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt.

Klima / Luft

5.6.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Das Plangebiet stellt mit seinen offenen, unversiegelten Flächen ein KaltluftEntstehungsgebiet im Westen von Lahr dar. Die regionale Klimaanalyse am
südlichen Oberrhein gibt für das Gebiet dennoch teilweise ein erhöhtes Wärmebelastungsrisiko an, was durch die Innerstädtische Lage bedingt ist. Der
bestehende Baumbestand hat daher eine wichtige, bioklimatischen Ausgleichsfunktion.
Durch die angrenzenden Bundesstraßen besteht eine lufthygienische Vorbelastung, vor allem im südlichen und westlichen Plangebiet.

5.6.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
 Abgas- und Staubemissionen während der Bauzeit
Im Zuge der Bautätigkeiten kommt es zu Beeinträchtigungen durch Abgasund Staubemissionen der Transportfahrzeuge und Baumaschinen. Diese
beschränken sich auf die Bauzeit. Bei Ausführung der Arbeiten nach dem
Stand der Technik wird nicht von erheblichen Beeinträchtigungen ausgegangen.
 Erhöhung des Wärmebelastungsrisiko durch Versiegelung
Die geplante Neuversiegelung und Überbauung führt potenziell zu einem
erhöhten Wärmebelastungsrisiko. Die Neupflanzung von 700 Bäumen wirkt
diesem Risiko allerdings entgegen. Für die angrenzenden Wohngebiete ist
daher nicht mit einem erhöhten Risiko zu rechnen. Die Anordnung der Bäume
vorrangig an den Plangebietsrändern wirkt sich zudem positiv auf die benachbarten Flächen und die Lufthygiene im Plangebiet aus. Stadtbäume sind
zudem eine bedeutende Maßnahme für die Klimaanpassung.

5.6.3 Fazit
Fazit

Die Planung führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigungen des Schutz-

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 26

guts Klima / Luft.

5.7

Landschaftsbild

5.7.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Das Landschaftsbild ist zurzeit von den landwirtschaftlichen Flächen geprägt.
Durch die angrenzenden Straßen besteht eine landschaftliche Vorbelastung,
vor allem durch die südlich angrenzende B 415. Die östlich und westlich angrenzenden Straßen sind durch Böschungen erhöht und durch Gehölzstreifen
vom Plangebiet abgeschirmt.

5.7.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
 Änderung des Landschaftscharakters
Die Veränderung des Landschaftscharakters von einem intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebiet hin zu einer Parkanlage mit Wiesen-, Sport- und
Spielflächen, sowie Gehölzbeständen wird positiv bewertet. Durch den geplanten Gehölzsaum kommt es zu einer stärkeren Abschirmung der Parkanlage zu den angrenzenden Straßen. Die Beeinträchtigungen, die sich durch
die Beseitigung der vorhandenen Vegetation, sowie die Erdarbeiten ergeben,
werden durch die geplanten Landschaftselemente mehr als kompensiert.

5.7.3 Fazit
Fazit

5.8

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden positiv bewertet.

Kultur- und Sachgüter

5.8.1 Bestandsdarstellung und -bewertung
Im westlichen Bereich des Plangebiets befindet sich ein Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG). Es handelt sich um
die römische Siedlung Lahr-Dinglingen. In diesem Gebiet sind Eingriffe in den
Untergrund nicht, oder nur mit einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde möglich.
Als wichtige Kultur- und Sachgüter sind weiterhin die landwirtschaftlichen
Flächen zu nennen. Es handelt sich dabei um Flächen von guter Bodenqualität. Ein weiteres, infrastrukturelles Sachgut ist die Hochspannungsleitung im
südlichen Plangebiet.

5.8.2 Darstellung und Bewertung der Auswirkungen
 Eingriffe in das Grabungsschutzgebiet
Die Planung greift das Thema der historischen, römischen Siedlung auf und
setzt diesen gestalterisch um. Die Schaffung von erhöhten Baumstandorten
verhindert Eingriffe in den Untergrund. Das Grabungsgebiet wird nicht beeinträchtigt.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 27

 Verlust landwirtschaftlich nutzbarer Flächen
Durch die Planung gehen die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen im Bereich
der versiegelten Flächen dauerhaft verloren. Die Bodenfunktion “Natürliche
Bodenfruchtbarkeit“ gibt die Wertigkeit der landwirtschaftlich nutzbaren Böden
an. Dieser Aspekt wird bei der Bewertung des Schutzguts Boden behandelt
(vgl. 5.4).
 Nutzungsänderung
Die verbleibenden Wiesenflächen sind aufgrund der geplanten Erholungsnutzung vorerst nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar. Die landwirtschaftliche
Funktion wird hier der Erholungsfunktion untergeordnet. Potenziell sind diese
Böden allerdings weiterhin landwirtschaftlich nutzbar, wodurch sich die Unerheblichkeit dieser Beeinträchtigung ergibt.
Für die Hochspannungsleitung ist im Bebauungsplan ein Schutzstreifen vorgesehen. Für diese besteht daher keine Beeinträchtigung.

5.8.3 Fazit
Fazit

5.9

Bis auf den Verlust der landwirtschaftlichen Flächen, der in Kapitel 5.4 behandelt wird, verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen für das
Schutzgut Kultur- und Sachgüter.

Wechselwirkungen
Sofern Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern zu erwarten
sind, werden diese bei den jeweiligen Schutzgütern dargestellt.

6

Planungsalternativen

6.1

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der
Planung

6.2

Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Plangebiet entsprechend seiner
derzeitigen Nutzung bestehen. Die intensive Landwirtschaft wird zu einer
weiteren Degradation der Böden sowie einem potenziellen Eintrag von Düngemitteln und Pestiziden ins Grundwasser führen. Weitere Veränderungen
der Bestandssituation sind nicht zu erwarten.

Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Als Voraussetzung für eine Bewerbung um die Ausrichtung einer Landesgartenschau wurde nach geeigneten Flächen gesucht. Das Ergebnis dieses Suchlaufs waren die Flächen der Gewanne Stegmatten, Mauerfeld und Unteres
Brüchle. Sie waren die einzige Alternative, die eine sinnvolle Lage im Stadtgefüge und die geforderte Mindestgröße für eine Landesgartenschau miteinander vereint haben.
Im Zuge des landschaftsplanerischen Wettbewerbs fand die Prüfung von Planungsalternativen statt. Für weitere Ausführungen wird auf den städtebauli-

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 28

chen Teil der Begründung zum Bebauungsplan hingewiesen.

7

Maßnahmen zur Kompensation

7.1

Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich
Im Plangebiet werden keine Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

Verbleibende erhebliche Beeinträchtigungen

7.2
Boden

Es verbleiben folgende erhebliche Beeinträchtigungen:


Ein Defizit von 126.000 Ökopunkten für das Schutzgut Boden.

Kompensation verbleibender erheblicher Beeinträchtigungen (Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches)
Kalkung von 42 ha versauerter Waldböden im Stadtwald Lahr.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 29

8

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz
Die Eingriffsregelung gemäß BauGB sieht vor, dass die Bestandssituation
durch die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans definiert ist. Das
bedeutet, dass die gemäß bestehendem Bebauungsplan bereits zulässigen
Eingriffe in Natur und Landschaft keine zusätzlichen Eingriffe darstellen, und
daher nicht als Eingriffe in die Bilanz eingehen. Dementsprechend ist für solche, bereits zulässigen Eingriffe auch kein Ausgleich zu erbringen.
Diese Regelung ist vor allem für das Maß der zulässigen Versiegelung bzw.
baulichen Nutzung anwendbar, da eine zulässige Bebauung bereits bei der
Aufstellung des alten Bebauungsplanes zulässig war. Schwieriger ist es bei
der Beurteilung der Biotoptypen. Hier geht eine reine Betrachtung der Festsetzungen oft an der Realität vorbei. Besonders ältere Bebauungspläne machen (wie in diesem Fall) oft keine Angaben zur Bepflanzung. In so einem Fall
ist es meist sinnvoller, die bestehenden Biotoptypen als Grundlage für die
Eingriffsregelung zu betrachten.
Im vorliegenden Fall wird, aufgrund der komplizierten Situation die sich aus
der Gegenüberstellung von bestehendem Bebauungsplan, tatsächlichem
Bestand und Planung ergibt (vgl. 3.1, 5.2, 5.4), für die EingriffsAusgleichsbilanz (E-A-Bilanz) folgender Zustand zugrunde gelegt:

A1

Bei der Fläche A1 handelt es sich um Verkehrsflächen mit Begleitgrün, die im
bestehenden und im neuen Bebauungsplan als solche festgesetzt sind. Diese
Situation entspricht auch dem tatsächlichen Bestand (Einzige Ausnahme ist
die im bestehenden Bebauungsplan festgesetzte „Fläche für Bahnanlagen“
am südlichen Plangebietsrand).
Die zu den Verkehrsflächen gehörenden, straßenbegleitenden Hecken, werden zum Erhalt festgesetzt. Zudem werden diese durch neu gepflanzte Hecken im Umfang von 2.100 m² ergänzt. Diese neu geschaffenen Hecken stellen eine Änderung gegenüber dem derzeitigen Zustand dar und werden in der
Eingriffs-Ausgleichsbilanz berücksichtigt. Aus Ausgangszustand für diese
Flächen wird der tatsächliche Bestand angenommen.
Bis auf die neu geschaffenen Hecken finden auf der Fläche durch die Planung
keine zusätzlichen Eingriffe statt.
Von der Fläche A1 gehen daher nur die 2.100 m² der neu geschaffenen Hecken in die E-A-Bilanz ein.

A2

Im bestehenden und im neuen Bebauungsplan ist die Fläche A2 als Fläche
für Gemeinbedarf festgesetzt. Die GRZ ist in beiden Fällen 0,4. Die Festsetzungen entsprechen dem tatsächlichen Bestand. 70 % des Baumbestands
wird zum Erhalt festgesetzt. Da im bestehenden Bebauungsplan keine Bäume
festgesetzt sind, entsteht dadurch rechtlich kein zusätzlicher Eingriff.
A2 ist daher kein Bestandteil der E-A-Bilanz.

A3

Die Fläche des Blockheizkraftwerkes wird im neuen Bebauungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen (Fernwärme) festgesetzt. Dies entspricht dem
derzeitigen Bestand.
A3 ist daher kein Bestandteil der E-A-Bilanz.

A4

Im Bereich der vorhandenen Sportanlagen definiert die Bestandssituation die
Grundlage für die Eingriffsregelung. Dies entspricht den Festsetzungen im
neuen Bebauungsplan. 70 % des Baumbestands wird zum Erhalt festgesetzt.
Da im bestehenden Bebauungsplan keine Bäume festgesetzt sind, entsteht

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 30

dadurch rechtlich kein zusätzlicher Eingriff. A4 ist daher kein Bestandteil der
E-A-Bilanz.
A5

Die Fläche A5 ist im bestehenden Bebauungsplan als Grünfläche, mit größtenteils Zweckbestimmung Sportanlagen und zum Teil Spielplatz oder Verkehrsbegleitgrün festgesetzt. In der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans sind des Weiteren Parkplätze, sowie kleine und große Sportfelder
dargestellt. Zu Pflanzgeboten macht der Bebauungsplan keine Angaben.
Im neuen Bebauungsplan ist die Fläche zum Teil ebenfalls als Grünfläche
festgesetzt. Die Zweckbestimmung ist in diesem Fall Parkanlage bzw. Spielplatz. Neben den Grünflächen werden auf der Fläche A5 Sportplätze, und
Freizeiteinrichtungen (z.B. Kletterturm, Jugendverkehrsschule mit Spielangebot), sowie Parkplätze festgesetzt.
Im tatsächlichen Zustand ist die Fläche vor allem durch Ackerflächen gekennzeichnet. Zudem bestehen zwei zum Teil versiegelte Parkplatzflächen und
eine Lagerfläche bzw. Baustelle.
Die Festsetzungen aus dem bestehenden und dem neuen Bebauungsplan
widersprechen sich nicht. Die geplanten Sport- und Grünflächen wären im
bestehenden Bebauungsplan bereits in dieser Form zulässig.
Dies betrifft zum einen das Schutzgut Boden. Für die Bodenversiegelung gilt
der potenziell zulässige Zustand. In diesem Fall ist dieser dem Planungszustand gleichzusetzen. Eine zusätzliche Versiegelung besteht aus diesem
Grund auf der Fläche A5 nicht.
Für das Schutzgut Biotope ist eine differenziertere Betrachtung anzustellen.
Die geplanten Rasen- und Wiesenflächen, sowie Sportplätze und versiegelte
Flächen sind typische Biotoptypen der Grün- und Sportflächen. Sie entsprechen daher den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans. Mit der
tatsächlichen Bestandssituation stimmen sie allerdings nicht überein. Die
Wertigkeit dieser Biotoptypen entspricht im Mittel aber der Wertigkeit der tatsächlich bestehenden Ackerflächen. Aus diesen Gründen kann die geplante
Situation für die E-A-Bilanz als bereits bestehend angenommen werden. Die
Biotoptypen (Rasen- und Wiesenflächen, Sportfelder, versiegelte Flächen)
sind daher kein Bestandteil der E-A-Bilanz.
Diese Betrachtungsweise wird allerdings den bestehenden und neuen Gehölzstrukturen nicht gerecht. Hierzu werden im bestehenden Bebauungsplan
keine Angaben gemacht. Im Bestand sind aber Gehölze von mittlerer Wertigkeit vorhanden, die durch die Planung verloren gehen. Gleichzeitig werden
neue Gehölze gepflanzt und zum Erhalt festgesetzt. Um dieser Situation gerecht zu werden, gehen die Gehölzstrukturen in Form der tatsächlich vorhandenen sowie der geplanten Situation in die E-A-Bilanz ein. Lediglich die 20
zum Erhalt festgesetzten Bäume am südöstlichen Parkplatz / Verkehrsübungsplatz tauchen nicht in der Bilanz auf.
Auf der Fläche A5 gehen die bestehenden und die neu gepflanzten Gehölzstrukturen in die E-A-Bilanz ein.

A6

Die Fläche A6 wird im neuen Bebauungsplan als Baufeld für eine Sporthalle
mit mehr als einem Geschoss und einer Grundfläche von 5.200 m² festgesetzt. Als versiegelbare Fläche wird die Grundfläche mit einer maximalen
Überschreitung von 50% gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) angenommen.
Gemäß bestehendem Bebauungsplan ist diese Überbauung / Versiegelung
(7.800 m²) derzeit nicht zulässig, und ist daher als zusätzlicher Eingriff zu
bewerten. Als Bestandssituation wird eine unversiegelte, mit einem Zierrasen

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 31

bewachsene Fläche angenommen. Zierrasen ist der typische Bewuchs einer
Parkanlage oder Sportfläche, und hat die gleiche (sehr geringe) naturschutzfachliche Wertigkeit wie die Ackerfläche der Bestandssituation.
Die Fläche A6 geht mit 7.800 m² in die E-A-Bilanz ein.
A7

Für die Fläche A7 gelten die gleichen Bedingungen wie für A6. Als Grundfläche werden hier 1.700 m² angenommen. Mit einer Überschreitung von max.
50 % ergibt dies eine versiegelbare Fläche von 2.550 m². Dies ist als zusätzlicher Eingriff zu werten. Als Bestandssituation wird wie bei A6 Zierrasen angenommen.
Die Fläche A7 geht mit 2.550 m² in die E-A-Bilanz ein.

Fazit

A1: In der E-A-Bilanz werden die Flächen der neu geschaffen Hecken
(2.100 m²) berücksichtigt.
A2: Die Planung verursacht auf dieser Fläche keine zusätzlichen Eingriffe. A2 findet daher keinen Einzug in die E-A-Bilanz.
A3: Die Planung verursacht auf dieser Fläche keine zusätzlichen Eingriffe. A3 findet daher keinen Einzug in die E-A-Bilanz.
A4: Die Planung verursacht auf dieser Fläche keine zusätzlichen Eingriffe. A3 findet daher keinen Einzug in die E-A-Bilanz.
A5: Auf der Fläche A5 gehen die Biotope Hecken und Bäume in die EA-Bilanz ein.
A6

Die Fläche A6 geht mit 7.800 m² in die E-A-Bilanz ein.

A7

Die Fläche A7 geht mit 2.550 m² in die E-A-Bilanz ein.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 32

Abbildung 5 - Flächen der Eingriffs-Ausgleichsbilanz

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 33

8.1

Biotope

Tabelle 4- Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Biotope nach dem Bewertungsmodell Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg (ÖKVO)

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 34

Fazit

Der zu beurteilende Eingriff besteht in diesem Fall aus der Rodung von
5.100 m² Hecken und Gebüschen, sowie 80 Bäumen. Zudem werden
10.350 m² Fläche neu versiegelt, die bislang als Grünfläche festgesetzt waren
(Hierbei handelt es sich tatsächlich um Ackerfläche, deren Wertigkeit mit der
von Zierrasen gleichzusetzen ist).
Diesem Eingriff steht die Anpflanzung von 700 Bäumen und 2.100 m² Hecken
gegenüber. Die Anzahl der Bäume sorgt dafür, dass sich insgesamt eine
Aufwertung von 135.800 Ökopunkten für Natur und Landschaft ergibt. Diese
überschüssigen Punkte können für ein anderes Bauvorhaben verwendet oder
in das kommunale Ökokonto eingestellt werden.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 35

8.2

Boden

Tabelle 5 - Anlage zum Umweltbericht: Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz für das Schutzgut Boden nach Bewertungsmodell Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg
(ÖKVO). Die Bewertung der Bodenfunktionen erfolgt über die Bestandssituation bezogen auf die Flächeneinheiten der Bodenschätzung.

Fazit

Insgesamt werden 10.350 m² Boden versiegelt die über das Maß der bislang
zulässigen Versiegelung gemäß Eingriffsregelung hinausgehen. Diese werden
durch die Kalkung von 42 ha versauertem Waldböden ausgeglichen. Tatsächlich
wird allerding eine größere Fläche versiegelt. Gesetzlich stellt dies keinen zusätzlichen Eingriff dar. Faktisch besteht dadurch aber eine Verschlechterung der Situation für das Schutzgut Boden.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 36

8.3

Sonstige Schutzgüter

Mensch / Gesundheit

Die bau- und betriebsbedingten Schallemissionen stellen keine erhebliche
Beeinträchtigung für die angrenzende Wohnbebauung dar.

Mensch / Erholung

Für die Erholungsnutzung stellt die Planung eine Aufwertung dar.

Tiere (Artenschutz)

Bei der Einhaltung der genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.

Wasser

Durch die genannten Vermeidungsmaßnahmen werden erhebliche Eingriffe in
das Grundwasser vermieden.

Klima / Luft

Durch die Planung ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen für das
Schutzgut Klima / Luft.

Landschaftsbild

Die Planung stellt insgesamt eine Aufwertung der aktuellen Situation dar.

Kultur- und Sachgüter

In das Grabungsschutzgebiet wird nicht eingegriffen. Der Verlust der landwirtschaftlich nutzbaren Böden (natürliche Bodenfruchtbarkeit) wird durch die
Ausgleichsmaßnahme für das Schutzgut Boden kompensiert.

Fazit

Die Gegenüberstellung von Eingriffen einerseits und den Maßnahmen zum
Ausgleich bzw. zur Kompensation andererseits ergibt:


eine Aufwertung für die Schutzgüter Arten und Biotope, Mensch/ Erholung und Landschaftsbild.



eine ausgeglichene Situation für die Schutzgüter Mensch / Gesundheit, Boden, Wasser, sowie Kultur- und Sachgüter.

Bei der Umsetzung aller Maßnahmen bleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen im Naturhaushalt und Landschaftsbild zurück.

9

Zusammenfassung der umweltrelevanten Festsetzungen

9.1

Flächen für das Anpflanzen und die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 (1) Nr. 25 BauGB

F1

Der Baumbestand auf der Gemeinbedarfsfläche für die Schulen des Ortenaukreises, den öffentlichen Parkplätzen sowie den Flächen für Sport- und
Spielanlagen mit Zweckbestimmung Sportpark bzw. Sporthalle ist jeweils
grundstücksbezogen zu 70 % zu erhalten und dauerhaft zu pflegen. Sind von
diesen 70 % einzelne Bäume abgängig, müssen diese nicht an der gleichen
Stelle, aber innerhalb der jeweiligen Teilfläche ersetzt werden.

F2

Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind mindestens 700
Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Bei der Anpflanzung von Bäumen innerhalb befestigter Flächen sind offene, gegen Überfahren zu schützende, begrünte Pflanzflächen (Baumscheiben) mit einer Fläche von mindestens 8 m² oder entsprechende unterirdische Baumquartiere mit mindestens 12
m³ verdichtbarem Baumsubstrat (z.B. nach FLL-Richtlinien) herzustellen.

F3

Die im Plan enthaltenen Hecken im Umfang von 7.000 m² sind zu erhalten,
dauerhaft zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen.

F4

Anpflanzung von 2.100 m² Heckenstrukturen im Plangebiet

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 37

Die bestehenden Hecken entlang der B3 werden durch das Anpflanzen von
Sträuchern um 900 m² vergrößert.
Am östlichen Plangebietsrand wird die Straßenböschung entlang der OttoHahn-Straße, die im Moment aus einer mit Bäumen bestandenen Wiese besteht, auf einer Länge von 120 m mit Sträuchern bepflanzt, sodass sich hier
eine Hecke von ca. 1.200 m² ausbildet.
Zur Anpflanzung der Sträucher sind gebietsheimische Gehölze gemäß folgender Artenliste zu wählen:


Weißdorn (Crataegus monogyna, bzw. laevigata)



Hasel (Coryllus avelana)



Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)



Hartriegel (Cornus sanguinea)



Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)



Hundsrose (Rosa canina)



Liguster (Ligustrum vulgare)

In den ersten zwei bis drei Jahren sind die Gehölzstreifen zwei- bis dreimal
pro Jahr auszumähen, um ein Überwuchern der Gehölze mit Gras- und
Krautvegetation zu verhindern. Danach sind die Gehölzstreifen im Abstand
von ca. fünf Jahren auszulichten bzw. einzelne ausschlagfähige Gehölze auf
den Stock zu setzen. Langsam wachsende Arten sind lediglich zurückzuschneiden bzw. durch das Entfernen überalterter Äste zu verjüngen.

9.2
A1

9.3

Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches
Kalkung von 42 ha versauerter Waldböden im Stadtwald Lahr.

Naturschutzfachliche Hinweise für die Bauvorschriften
Rodungen von Bäumen und Gehölzen sind mit Bezug zu § 39 Abs. 5 Nr. 3
BNatSchG lediglich außerhalb der Brutperiode von 30. September bis 01.
März eines jeden Jahres zulässig.
Zur Beleuchtung der Sportanlagen sind ausschließlich Flutlichtanlage zulässig, welche die Vorgaben der DIN EN 12193 „Licht und Beleuchtung –
Sportstättenbeleuchtung“ bezogen auf die Grenzwerte der maximal erlaubten Störwirkung sowie die Immissionsrichtwerte hinsichtlich der mittleren
Beleuchtungsstärke und der maximal zulässigen Blendung der „Hinweise zur
Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) vom
08.10.2012 einhalten sowie die in Kapitel 6 der LAI genannten „Maßnahmen
zur Vermeidung und Minderung der Störwirkung“ berücksichtigen.
Für die sonstige Außenbeleuchtung der Verkehrsflächen, Stellplatzanlage,
Freisitzflächen, Gebäude, etc. sind die Hinweise der LAI zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen zu beachten und insbesondere
insektenfreundliche Lampen (z.B. Natriumdampf-Niederdruck oder in ihrer
Wirkung vergleichbare Lampen) mit staubdichten Scheinwerfern und einem
Abstrahlwinkel von < 70º zur Vertikalen zu verwenden.
Bei Bodenarbeiten sind grundsätzlich DIN 18300, DIN 18915 und RAS-LP 2
zu berücksichtigen. Baubedingte Bodenbelastungen sind auf ein unumgängliches Maß zu reduzieren. Nachbarbereiche und besonders empfindliche Bereiche sind insbesondere vor Bodenverdichtung durch Befahren zu schützen.
Vor Beginn der Baumaßnahmen ist der Mutterboden von allen Baubewe-

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 38

gungs-, Baustelleneinrichtungs-, und Lagerflächen getrennt von anderen Bodenbewegungen abzuschieben. Oberirdisches Pflanzenmaterial ist zu entfernen. Der Mutterboden ist bis zur Wiederverwertung in Trapezmieten mit einer
Höhe von maximal 2,00 m, abseits des Baubetriebs zu lagern. Diese dürfen
nicht befahren oder anderweitig verdichtet werden, und sind vor Vernässung,
Verunkrautung oder anderweitiger Verunreinigung zu schützen. Bei einer
Lagerung von mehr als 6 Monaten ist eine Zwischenbegrünung erforderlich.
Belastetes Bodenmaterial ist einer Sanierung, bodenfremde Stoffe einer Beseitigung oder zweckentsprechenden Verwertung zuzuführen. Bei Feststellung altlastenrelevanter Schadstoffbelastungen ist die untere Bodenschutzbehörde zu informieren.
Die bauzeitlich beanspruchten Flächen sind zu rekultivieren, indem der Boden
gelockert und der zwischengelagerte Mutterboden wieder aufgebracht wird.
Alle potenziell wassergefährdenden Stoffe (z.B. Öle, Fette, Treibstoffe) sind
sachgemäß zu lagern und einzusetzen. Zudem sind alle Fahrzeuge, Maschinen und Geräte auf der Baustelleneinrichtungsfläche über einer als Sammelfläche ausgebildeten Schutzfolie zu betanken. Havariemittel sind in ausreichender Menge vorzuhalten. Des Weiteren sind alle Abfallstoffe und Abwässer ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Wege und Plätzen (Haupterschließungswege ausgenommen), sowie die
Parkplätze sind in wasserdurchlässiger Bauweise (wassergebundene Decke,
Kies, Schotter) zu gestalten. Das überschüssige Oberflächenwasser ist im
Plangebiet zu versickern.

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 39

10 Zusammenfassung
Der Bürgerpark ist eine von drei Parkanlagen, die im Zuge der Landesgartenschau 2018 in Lahr geschaffen werden. Um den im Gemeinderat im Mai 2014
beschlossenen Rahmenplan planungsrechtlich zu sichern, wird der Bebauungsplan Bürgerpark aufgestellt. Dieser ersetzt somit den bislang bestehenden Bebauungsplan „Mauerfeld West“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 19 ha. Das Plangebiet
besteht derzeit aus intensiv genutzten Ackerflächen, zwei Parkplätzen sowie
einem Schul- und einem Sportgelände. Die Planung sieht vor, im Bereich der
Ackerflächen und zum Teil der Parkplätze, eine Parkanlage, bestehend aus
Grün- und Sportflächen, zu schaffen. Zudem sollen Bauflächen für eine Kindertagesstätte und eine Sporthalle geschaffen werden. Die Grün- und Sportflächen werden als solche festgesetzt. Das Schulgelände wird wie bisher als
Fläche für Gemeinbedarf festgesetzt, genauso wie die Fläche der geplanten
Kindertagesstätte. Zudem werden Verkehrsflächen festgesetzt.
Umweltrelevante Festsetzungen sind die Pflanzung von mindestens 700
Bäumen und 2.100 m² Hecken. Zum Erhalt wird der bestehende Baumbestand der Schul- und Sportgelände zu 70% sowie 7.000 m² Heckenstrukturen
festgesetzt. Demgegenüber gehen 5.100 m² Hecken- und Gebüsche, sowie
80 Bäume verloren.
Durch die Planung entstehen keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, mit Ausnahme für das Schutzgut Boden. Der Boden erfährt durch die
Planung von zwei Baufeldern eine Neuversiegelung von 10.350 m². Diese
Beeinträchtigung wird durch die Kalkung von 42 ha versauerter Waldböden im
Stadtwald Lahr ausgeglichen.
Bei Einhaltung der im Umweltbericht beschriebenen Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt.

Freiburg, den 14.11.2014
Dipl. Ing. Tom Wallenborn
faktorgruen

Umweltbericht, Stadt Lahr, Bebauungsplan Bürgerpark

Seite 40

Stadt Lahr
Bebauungsplan Bürgerpark
Anlage 1: Biotoptypen - Bestand
23.52 - Treppe
37.10 - Acker mit fragmentarischer
Unkrautvegetation
37.29 - Sonstige Sonderkultur
!

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!

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!

!

!

!

41.22 / 44.21 - Feldhecke / Standortfremde
Hecke
42.20 - Gebüsch mittlerer Standorte

!
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!

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!
!

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!
!
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!
!
!
!

44.22 - Hecke / Gebüsch aus nicht
heimischen Straucharten
59.40 - Nadelbaumbestand aus

* * *
* * * standortfremden / nicht heimischen

Baumarten

60.10 - Von Bauwerken bestandene Fläche
60.10 / 60.23 - Baustelle
60.21 - Völlig versiegelte Straße / Platz
60.23 - Weg / Platz mit Kies oder Schotter
60.25 - Grasweg
60.41 -Lagerplatz
60.50 - Kleine Grünfläche
60.50 / 60.62 - Kleine Grünfläche / Ziergarten
Bestandsbäume
Geltungsbereich Bebauungsplan

0

100

200
Meter

Partnerschaftsgesellschaft
Freiburg, Rottweil, Heidelberg, Stuttgart
Landschaftsarchitekten bdla

±

Projekt

www.faktorgruen.de

GOP454 - Lahr, Bürgerpark

Planbez.

Anlage 1: Biotoptypen - Bestand

Maßstab

1:2.500

Bearbeiter

TW

Datum

14.11.2014

L:\gop\454-Lahr, Bürgerpark\GIS\Projekte\gop454_Biotoptypen_Bürgerpark_141031.mxd

Stadt Lahr
Bebauungsplan Bürgerpark
Anlage 2: Biotoptypen - Planung
23.52 - Treppe
33.41 - Fettwiese mit Bäumen
33.80 - Zierrasen (Sportfeld)
33.80 - Zierrasen
33.80 - Zierrasen mit Bäumen
!

!

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41.22 / 44.21 - Hecken
44.12 - Gebüsch / Hecke aus nicht
heimischen Gehölzen
60.10 / 60.23 - Baustelle
60.10 - Von Bauwerken bestandene Fläche
60.20, Sportplatz Kunstrasen
60.21 / 60.23 - Versiegelte / Teilversiegelte
Wege, Plätze oder Spielflächen
60.21 - Sportplatz (versiegelt)
60.21 - Versiegelte Straße / Weg / Platz
60.23 - Kies oder wassergebundene Decke
60.23 - Parkplatz (Kies oder
wassergebundene Decke)
60.50 / 60.62 - Kleine Grünfläche / Ziergarten
60.50 - Kleine Grünfläche
Fläche für Gemeinbedarf (Bebauung +
gärtnerisch gestaltete Fläche, Versiegelung:
max. 2.550 m²)
Fläche für Sporthalle (Bebauung +
gärtnerisch gestaltete Fläche, Versiegelung:
max. 7.800 m²)
Bestandsbäume (Baumerhalt)
Die geplanten Bäume sind nicht einzeln
dargestellt. Insgesamt werden mindestens
700 Bäume gepflanzt.

0

100

200
Meter

Partnerschaftsgesellschaft
Freiburg, Rottweil, Heidelberg, Stuttgart
Landschaftsarchitekten bdla

±

Projekt

www.faktorgruen.de

GOP454 - Lahr, Bürgerpark

Planbez.

Anlage 2: Biotoptypen - Planung

Maßstab

1:2.500

Bearbeiter

TW

Datum

14.11.2014

L:\gop\454-Lahr, Bürgerpark\GIS\Projekte\gop454_Planung_Bürgerpark_141111.mxd