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Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2013 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Zanger

Datum: 16.09.2014 Az.: 095.51

Drucksache Nr.: 211/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

20.10.2014

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

10.11.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2013 der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2013 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 103.775.161,29 € und auf der Einnahmenund Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 23.376.525,17 € festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
255.218.994,71 € festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 Abs. 3 GemO ortsüblich bekannt zu
geben.

Anlage(n):
Schlussbericht 2013

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 211/2014

Seite - 2 -

Begründung:

Der Gemeinderat wurde am 28.07.2014 über die Jahresrechnung 2013 informiert. Auf die
damalige Vorlage und den angeschlossenen Rechenschaftsbericht wird verwiesen. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung erfolgt nach örtlicher Prüfung.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2013 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst und dem Haupt- und Personalausschuss zur Vorberatung zugeleitet. Die Feststellungsempfehlung ist auf der Seite 77 des Schlussberichts abgedruckt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende
des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt sie innerhalb eines Jahres nach
Ende des Haushaltsjahres fest.
Der diesjährige Schlussbericht trägt die Unterschrift der bis zum 14.09.2014 stellvertretenden
Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes, da dieser unter Ihrer Regie, vor der Neubesetzung
der Amtsleitung zum 15.09.2014, mit den Mitarbeitenden des Rechnungsprüfungsamtes erarbeitet wurde.

(Dr. Wolfgang G. Müller)

(Zanger)