Beschlussvorlage (Baugenossenschaft Lahr eG; Satzungsänderung)
10. November 2014
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 31.10.2014 Az.: 922.5131 Drucksache Nr.: 269/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 10.11.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Baugenossenschaft Lahr eG; Satzungsänderung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung der Baugenossenschaft Lahr eG gem. beigefügter Synopse. Anlage(n): Satzungsänderung - Synopse BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 269/2014 Seite - 2 - Begründung: Die Baugenossenschaft Lahr eG hat der Stadt Lahr am 30.10.2014 die Unterlagen für die am 14.11.2014 stattfindende Mitgliederversammlung übersandt. Neben der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2013, der Entlastung der Vorstandschaft und des Aufsichtsrats soll auch die Änderung der Satzung beschlossen werden. Als Grund für die Satzungsänderung wird angegeben, dass in den letzten Jahren im Genossenschaftsgesetz einige Änderungen eingetreten seien, die sich auf den Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ausgewirkt haben. Dies erfordere eine umfassende Anpassung der bestehenden Satzung. Man habe sich in der Praxis bereits an den gesetzlichen Änderungen orientiert und möchte diese nunmehr noch in der Satzung verankern. Die Satzungsänderung umfasse im Wesentlichen redaktionelle Änderungen, welche in der als Anlage beigefügten Synopse in Fettdruck dargestellt sind. Neben der Anpassung aufgrund der gesetzlichen Änderungen schlage man vor, die Geschäftsanteile von aktuell 160 € auf künftig 200 € zu erhöhen. Zudem solle neu eine Regelung für Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aufgenommen werden. Die neue Satzung basiere einerseits auf der alten Satzung und andererseits auf der Mustersatzung des GdW - Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. Die Prüfung der Satzung habe durch den vbw Verband baden-Württembergischer Wohnung- und Immobilienunternehmen e.V. stattgefunden. Da sich die Satzungsänderung im Wesentlichen auf den Vollzug gesetzlicher Änderungen bezieht schlägt die Verwaltung vor, der Satzung im Wege der Offenlage zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer