Beschlussvorlage (Änderung der Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
15. September 2014
15. September 2014
Beschlussvorlage Amt: 502 Gampper Datum: 03.03.2014 Az.: 426.00 Drucksache Nr.: 68/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Interkultureller Beirat 27.03.2014 vorberatend öffentlich Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 02.04.2014 vorberatend öffentlich Gemeinderat 28.04.2014 beschließend öffentlich Gemeinderat 15.09.2014 Abgesetzt öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Änderung der Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Entwurfs (Anlage 1). Anlage(n): Derzeitige Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats von 2011 (Anlage 2) Änderungsentwurf Geschäftsordnung Interkultureller Beirat (Anlage 1) BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 68/2014 Seite - 2 - Begründung: Aufgrund der bevorstehenden Neubesetzung des Interkulturellen Beirats nach den Kommunalwahlen am 25.05.2014 werden die nachstehenden inhaltlichen Änderungen der Geschäftsordnung in Absprache mit den Sprecherinnen des Interkulturellen Beirats vorgeschlagen. Zu Ziffer 1: Seit 2009 leistet der Interkulturelle Beirat eine engagierte und erfolgreiche Arbeit in unterschiedlichen Bereichen. Im Laufe der Arbeit haben sich der Aufgabenkatalog weiterentwickelt und Begrifflichkeiten verändert. Dies kam auch im Flyer des Interkulturellen Beirats zum Ausdruck, der von den Beiräten 2013 erarbeitet wurde. In der geänderten Geschäftsordnung wurde diese Weiterentwicklung im Bereich der Aufgaben des Interkulturellen Beirats berücksichtigt (siehe Anlage 1). Zu Ziffer 3: Es wird vorgeschlagen, die Zusammensetzung des Interkulturellen Beirats wie folgt zu definieren: Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.04.2014 besteht der Interkulturelle Beirat aus: Je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderats sowie sachkundigen Einwohner/-innen, die von Verbänden, Vereinen, Parteien, Kirchen, Schulen und sonstigen Institutionen vorgeschlagen werden und weiteren sachkundigen engagierten Einwohner/-innen. Die Liste der sachkundigen Einwohner/-innen soll um folgende Institutionen und Gruppen ergänzt werden: - Landratsamt Ortenaukreis / Sozialdienst der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber - Gesamtelternbeirat der Lahrer Kindertagesstätten Die Bezeichnung „Sonstige Sachkundige“ soll durch „Weitere sachkundige Einwohner/-innen“ ersetzt werden. Die Bezeichnung „Französische Mitbürger/-innen soll gestrichen werden. Zu Ziffer 4: In Bezug auf die Amtszeit und Wahl wird folgende Änderung vorgeschlagen: Der Interkulturelle Beirat wird unbeschadet des Rechts des Gemeinderats auf jederzeitige Neuwahl auf fünf Jahre durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder endet mit der Neubildung des Interkulturellen Beirats durch den Gemeinderat. Die Neuwahl erfolgt regelmäßig durch den Gemeinderat. Einzelne Mitglieder scheiden durch die Aufgabe des Hauptwohnsitzes Lahr aus oder können durch andere wichtige Gründe, insbesondere berufliche oder gesundheitliche Gründe, ausscheiden. Scheidet ein/-e Vertreter/-in im Laufe der Wahlperiode aus, wird eine weitere Person in den Beirat gewählt. Die geänderte Geschäftsordnung wird um Ziffer 13 ergänzt Die geänderte Geschäftsordnung tritt am 28.4.2013 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Geschäftsordnung. Guido Schöneboom Günter Evermann Cornelia Gampper