Beschlussvorlage (Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Rhein-Alpen Korridor“)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
28. April 2014
28. April 2014
Beschlussvorlage Amt: OB Büro Kurz Datum: 25.03.2014 Az.: 84 Drucksache Nr.: 87/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 07.04.2014 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 28.04.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 20 Abt. 101 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Rhein-Alpen Korridor“ Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Stadt Lahr zum Europäischen Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Rhein-Alpen-Korridor“. Anlage(n): 1. Übereinkunft EVTZ "Rhein-Alpen-Korridor 2. Satzung EVTZ "Rhein-Alpen-Korridor" BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 87/2014 Seite - 2 - Begründung: Am 31. März 2014 wurde der Gemeinderat mit Vorlage 73/2014 über die Entwicklung des EUProjekts „Code 24“ und die beabsichtigte Gründung eines Europäischen Verbunds für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Rhein-Alpen-Korridor“ informiert. Ergänzend dazu haben Herr Dr.-Ing. Ralf Chaumet sowie Herr Dr. Benjamin Buser von dem Unternehmen Ernst Basler + Partner in einem mündlichen Bericht die bisherigen Ergebnisse zu der Machbarkeitsstudie für ein Logistik-Leistungszentrum-Lahr vorgestellt. Diese detaillierte Studie im Rahmen des Projekts Code 24 wurde zu 50% mit EU-Fördermitteln bezuschusst. Herr Jörg Saalbach, Ansprechpartner beim Verband Region Rhein-Neckar für das Gesamtprojekt „Code 24“ und damit auch für den EVTZ „Rhein-Alpen-Korridor“, hat in einem mündlichen Bericht ergänzende Informationen zur beabsichtigten Gründung des Europäischen Verbunds für Territoriale Zusammenarbeit „Rhein-Alpen-Korridor“ gegeben. Das von der EU geförderte Interreg-Projekt Code 24 startete im Jahr 2010 und läuft bis Ende 2014. Lahr wurde im Zuge der Projekterweiterung im Jahr 2012 als Partner aufgenommen. „Code 24“ steht hierbei für „C o r r i d o r 2 4 D e v e l o p m e n t“. Es geht bei dem Programm darum, die Entwicklung europäischer Magistralen, hier die Magistrale Nr. 24 von Rotterdam nach Genua, voranzubringen und die vorhandenen Engpässe zu beseitigen. Es ist offenkundig, dass die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen im jetzt von der EU offiziell als „Rhein-Alpen-Korridor“ genannten Großraum nicht innerhalb der Projektlaufzeit des EU-Interreg-Projekts umgesetzt werden können. Um die Zusammenarbeit der Projektpartner und die Umsetzung der Ziele des Projekts Code 24 dauerhaft, also auch nach Ablauf der Projektlaufzeit, weiter zu verfolgen und zu verstetigen, haben die Projektpartner bereits bei der Projektantragstellung die Einrichtung eines Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) geplant. Bislang haben 12 Projektpartner eine Absichtserklärung (Letter of Intent) zur Mitgliedschaft unterzeichnet, 4 weitere potentielle Mitglieder befinden sich derzeit in interner Beratung darüber (siehe Anlage 2/Satzung). Da die erfolgreiche Arbeit nahtlos fortgesetzt werden soll, ist der Gründungsakt im Rahmen der Abschlusskonferenz für das EU-Interreg-Projekt Code 24 am 24. November 2014 in Mannheim vorgesehen. Um diesen Zeitrahmen und die vorgeschaltete 6-monatige Prüfungs- und Genehmigungsfrist einhalten zu können, sind die Projektpartner angehalten, die endgültige Entscheidung zu ihrem Beitritt bis Anfang Mai zu treffen und den Antrag einzureichen. Die Beschlussfassung durch den Gemeinderat zum Beitritt der Stadt Lahr zum EVTZ „RheinAlpen-Korridor“ ist für den 28.04. vorgesehen. Ein EVTZ ist eine EU-weit gültige Organisationsform, die basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 in der Fassung der Verordnung (EU) 1302/2013 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) gegründet werden muss. Die für die Gründung des EVTZ „Rhein-Alpen-Korridor“ notwendigen Unterlagen, Übereinkunft und Satzung, sind vom Verband Region Rhein-Neckar, der bereits als sog. Lead-Partner für das Projekt Code 24 fungiert, erstellt und den Projektpartnern zur Verfügung gestellt worden. Die unterzeichneten Unterlagen zur Mitgliedschaft sind bei der jeweils zuständigen Behörde einzureichen. Für Lahr ist die zuständige Behörde das Regierungspräsidium Freiburg. Drucksache 87/2014 Seite - 3 - Parallel dazu stellt der Verband Region Rhein-Neckar, wo sich der Sitz der Geschäftsstelle befinden wird, den Antrag auf Gründung des EVTZ. Dieser wird ebenfalls beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt, da für alle EVTZ, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, das Regierungspräsidium Freiburg die zuständige Prüfungs- und Genehmigungsbehörde ist. In der Übereinkunft und der Satzung (siehe Anlagen) zur Gründung des Europäischen Verbunds für territoriale Zusammenarbeit „Rhein-Alpen-Korridor“ sind u.a. Ziele und Aufgaben, Organe, Sitzungseinberufung, Abstimmung, finanzielle Ausstattung des EVTZ sowie Beitritts- und Austrittsmöglichkeiten zum Verband geregelt. Die Finanzierung der Geschäftsstelle erfolgt zunächst aus den Beiträgen der Mitglieder. Dabei werden für alle Mitglieder die gleichen Mitgliedsbeiträge gelten. Die Versammlung wird über die Höhe der Beiträge entscheiden. Derzeit wird von einer Beitragshöhe von ca. 5.000 Euro pro Mitglied/Jahr ausgegangen. Weiterhin ist geplant, dass der neue EVTZ auch EU-Projektmittel beantragt, um die Aufgaben für den Rhein-Alpen-Korridor fortsetzen zu können. Neue Mitglieder können dem Verband jederzeit auf Antrag und mit Zustimmung der Versammlung beitreten. Ein Austritt aus dem Verband ist mit Wirkung zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Ein Beitritt der Stadt Lahr zum EVTZ „Rhein-Alpen-Korridor“ bietet der Stadt Lahr auch in Zukunft die Möglichkeit, auf internationaler Ebene auf den Standort und die hervorragende Infrastruktur aufmerksam zu machen und diese weiter auszubauen. Das Ziel, die Leistungsfähigkeit des Korridors und somit auch die wirtschaftliche Entwicklung entlang der Strecke zu verbessern, indem bestehende Lücken und Engpässe beseitigt werden, kann auf Basis des EVTZ weiter verfolgt werden. Lahr kann mit der Errichtung eines Logistik-Leistungszentrums einen wichtigen Beitrag hierzu leisten. Ein LLZ Lahr hilft dabei, den erwarteten Verkehrsinfarkt zu verhindern, indem Engpässe am Oberrhein abgebaut werden bringt Güter von der Straße auf die Schiene und reduziert damit LKW-Verkehr und CO2-Belastung drastisch ist auch ein sehr gewichtiges Argument für die autobahnparallele Trasse zum Ausbau der Rheintalbahn erhöht direkt und indirekt das Wertschöpfungspotential des Standorts Lahr und der gesamten Region und trägt damit zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftschancen am Oberrhein bei. ist die einzige Möglichkeit für die Region zwischen Weil am Rhein und Karlsruhe, mit einer solch zukunftsfähigen und effizienten Anlage Güter auf die Schiene zu bekommen. Dr. Wolfgang G. Müller