Beschlussvorlage (Stadtpark Lahr - Tierhaltung Erneuerung eines Gehegebereiches und der Futterküche)
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
31. März 2014
31. März 2014
Beschlussvorlage Amt: 602 Sottru Datum: 05.02.2014 Az.: 602 so Drucksache Nr.: 22/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 31.03.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 603 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Stadtpark Lahr - Tierhaltung Erneuerung eines Gehegebereiches und der Futterküche Beschlussvorschlag: Der Planung für die Erneuerung der Tiergehege im Bereich der Futterküche im Stadtpark wird zugestimmt. Um eine Umsetzung im Jahr 2015 zu ermöglichen wird die Verwaltung beauftragt den sich aus der beiliegenden Kostenberechnung ergebenden Mittelbedarf für den Haushalt 2015 anzumelden. Die endgültige Entscheidung für eine entsprechende Mittelveranschlagung fällt erst im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2015. Hierfür wird die von der Berger-Pfänder-Stiftung und Freundeskreis Lahrer Stadtpark in Aussicht gestellte Co-Finanzierung von je 100.000 € vorausgesetzt. Anlage(n): Kostenberechnung Grundriss Schnitt Ansicht Ost Lageplan System Begründung: BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 22/2014 Seite - 2 - Allgemeines: Die Tierhaltung im Lahrer Stadtpark hat eine lange Tradition. Nach der in 2011 durchgeführten Umfrage stellen die Tiere immerhin für 51 Prozent der Befragten einen Besuchsgrund dar. Die Futterküche und die in diesem Bereich vorhandenen sieben Kleingehege sowie das Quartier in dem bisher noch die beiden verbliebenen Kapuzineraffen untergebracht sind, weist vielfältige bauliche Mängel auf: Im Folgenden sind einige der baulichen und technischen Mängel benannt: Die Heizanlage von 1986 läuft auch nach Nachbesserung nicht zuverlässig und entspricht nicht dem technischen Stand. Die beheizten Räume sind nicht gedämmt. Die Art der Heizung (Heizkörper) ist für die Tierhaltung gänzlich ungeeignet, da keine hygienische Reinigung möglich ist. Die Ziegelwände sind für die in den Gehegen notwendige Reinigung mit Wasserschlauch ungeeignet, es kommt zur Durchfeuchtung und innen wie außen zu Putzschäden. Da Futter nicht mehr lose angeliefert wird, ist die Siloanlage hinfällig. Die Ausstattung der Futterküche entspricht nicht den Anforderungen an ein hygienisches und effektives Arbeiten. Die Fenster zu den Gehegen sind nicht entspiegelt und ermöglichen somit keine Tierbeobachtung in den Innenräumen. Die Gitter an den Gehegen sind zu engmaschig und massiv, was die Tierbeobachtung behindert. Einzelgehege haben zu kleine und ungünstige Zuschnitte. Die Freigehege der Affen sind durchgehend betoniert. Heute erwartet man üblicherweise Naturböden und Bepflanzungen. Gerade bei den Affen entspricht die Haltung bei Raumgröße und Ausstattung nicht mehr den gesetzlichen Anforderung. Auch bei den anderen sechs Gehegen ist die Größe so begrenzt dass damit die Ziele einer wirtschaftlichen Tierhaltung nicht erreicht werden können. Die Situation wurde dem Gemeinderat mit Vorlage vom 08. Juli 2013 ausführlich erläutert. Der Gemeinderat ist mit seinem einstimmigen Beschluss der Verwaltung gefolgt, dass eine konzeptionelle Überplanung dieses Bereiches geboten ist. Die Verwaltung wurde beauftragt gemeinsam mit Freundeskreis Lahrer Stadtpark und der Berger-Pfänder-Stiftung, die Planungen voranzubringen und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln. Mit dem Ziel die Zahl der Gehege zu reduzieren und eine auch für eine künftige Affenart, zeitgemäße und den Vorschriften entsprechende Präsentation zu ermöglichen, wurde ein Entwurf gefertigt und die entsprechenden Kosten berechnet. Beschreibung Entwurf: Der Entwurf sieht nach Abbruch der bestehenden Gebäude auf weitgehend gleicher Grundfläche einen Neubau vor. Dem Prinzip der anderen an der nördlichen Parkmauer angeordneten Volieren folgend, gliedern sich links und rechts an einen zentralen Baukörper die Raumgitterkonstruktionen der Freigehege. Die Futterküche wird als freistehender Block von den Gehegen abgerückt, damit sich ein durchgehender Weg entlang der Gehege eröffnet. Der bisherige Heizraum entfällt, die neue Heizung wird in einem Nebenraum Drucksache 22/2014 Seite - 3 - des Futterküchenpavillons untergebracht. Im Ergebnis entstehen damit anstelle der bisherigen sieben Kleingehege, ein großzügiges Affengehege mit ca. 200 m³ Außen- und 130 m³ Innenraum, sowie ein Freigehege für Erdmännchen von 60 m². Die sich bisher auch in der nördlichen Stadtparkmauer abzeichnende Abfolge unterschiedlich hoher Giebel, entfällt. Die Parkmauer wird an dieser Stelle auf eine einheitliche Höhe angehoben. Die Anzahl der festen Baukörper reduziert sich auf das Innenraumgebäude für die Affen mit einer Höhe von ca. 5,50 m und den vorgelagerten Küchenpavillon mit einer Höhe von ca. 3,50 m. Die Baukosten liegen laut beiliegender Kostenberechnung, bei 540.000,00 € brutto. Förderer: Der Freundeskreis Lahrer Stadtpark sieht die Erneuerung der Gehege in diesem Bereich als vordringliche Maßnahme zur Sicherung der Qualität des Stadtparks, damit dieser auch zur Landesgartenschau in angemessener Weise die Stadt Lahr präsentiert. In seiner Hauptversammlung hat der Verein den Beschluss gefasst für diese Maßnahme Rücklagen zu bilden, so dass für 2015 ein Betrag von 100.000 Euro hierfür bereit gestellt werden kann. Die Berger-Pfänder-Stiftung, die sich in Ihrer Satzung für den Erhalt und die Entwicklung des Stadtparks einsetzt, hat ebenfalls Beschluss gefasst, aus den Stiftungserträgen Rücklagen zur Förderung dieser Baumaßnahmen in Höhe von 100.000 Euro zur bilden. Damit ergibt sich folgenden Bild: Gesamt Baukosten: abzüglich Zuschuss Freundeskreis Lahrer Stadtpark abzüglich Zuschuss Berger-Pfänder-Stiftung verbleibt städt. Anteil 540.000,00 € 100.000,00 € 100.000,00 € 340.000,00 € Auch ohne die grundlegende Erneuerung der Gebäude wären kurzfristig Mittel für die Erneuerung der Heizanlage und Behebung der Mängel an der Bausubstanz in Höhe von rund 70.000 € vorzusehen. Diese Aufwendungen würden sich aber nur auf den Erhalt der Bausubstanz und Technik beschränken ohne zu einer Verbesserung des Erscheinungsbildes und zu einer besseren Bewirtschaftung beizutragen. Vorgesehene Tiere für die neuen Gehege: Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 08. Juli 2013 berichtet, soll an der Tradition der Affenhaltung im Stadtpark festgehalten werden. Nach Beratung mit anderen zoologischen Einrichtungen und dem betreuenden Veterinäramt käme als Folgeart für die beiden Kapuzineraffen die Art Saimiri (Totenkopfäffchen) in Betracht. Diese Art ist deutlich kleiner als die der Kapuziner, so dass auch mit einer größeren Gruppe von Tieren die Haltungsanforderungen mit dem neuen Gehege voll erfüllt werden können. Des Weiteren eröffnet diese Art die Möglichkeit an einem der europaweiten Austauschprogramme zur Erhaltung des genetischen Potentials teilzunehmen. Als zweite Tierart sind Erdmännchen vorgesehen. Es sind tagaktive Tiere die auch in vielen anderen Einrichtungen ein großes Zuschauerinteresse genießen. Der Stadtpark würde mit dieser Art eine deutliche Bereicherung erfahren. Der Neubau der Gehege ermöglicht eine Effektivierung der Tierpflege indem die Artenzahl verringert wird. Gleichzeitig wird die Präsentation der Tiere spürbar und nachhaltig ver- Drucksache 22/2014 Seite - 4 - bessert. Den gehaltenen Tieren kann eine weitgehend artgerechte, den gesetzlichen Bestimmungen in jedem Fall entsprechende Unterbringung gewährleistet werden. Sofern der Gemeinderat bereit ist in den diesjährigen Haushaltsberatungen die Mittel für das Haushaltsjahr 2015 bereitzustellen, könnte die bauliche Umsetzung zum Ende der Saison 2015 beginnen. Bis zur Fertigstellung und Einzug der Tiere muss dennoch bis Anfang der Saison 2017 gerechnet werden. Dr. Wolfgang G. Müller Richard Sottru