Beschlussvorlage (Wahlen zum Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG)
31. März 2014
Beschlussvorlage Amt: 202 Lehmann Datum: 17.02.2014 Az.: 922.5233 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 31.03.2014 Drucksache Nr.: 40/2014 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Wahlen zum Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG entsandt werden soll. 2. Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, welche weiteren Mitglieder in der Hauptversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG AG zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden sollen. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 40/2014 Seite - 2 - Begründung: Der Gesellschaftsvertrag der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG sieht folgende Regelung über die Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates vor: § 9 Aufsichtsrat (1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, auf den vorbehaltlich abweichender Regelungen in diesem Gesellschaftsvertrag die Vorschriften des Aktiengesetzes Anwendung finden. (2) Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern und zwar aus zehn Mitgliedern, die von der Gesellschafterversammlung gewählt werden, vier weiteren Mitgliedern, von denen je eines von den Städten Lahr und Offenburg, dem EWO sowie der EnBW Regional AG in den Aufsichtsrat entsandt werden, und sieben Mitgliedern, deren Wahl entsprechend den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes stattfindet. Das Vorschlagsrecht bezüglich der von der Gesellschafterversammlung zu wählenden Mitgliedern steht für drei Aufsichtsratssitze der Stadt Lahr, für zwei Aufsichtsratssitze der Stadt Offenburg, für einen Aufsichtsratssitz dem EWO, für drei Aufsichtsratssitze der EnBW sowie für einen Aufsichtsratssitz den sonstigen Gesellschafter zu. (3) Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt auf vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit dem Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung, in der die Wahl erfolgte und endet am Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung im vierten Jahr nach der Wahl. (4) Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds. (5) Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und drei erste sowie einen zweiten Stellvertreter. (6) Mitglieder des Aufsichtsrates können ihr Amt durch eine an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder an den Vorstand der Komplementärin zu richtende schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen niederlegen. (7) Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft aus, so endet damit auch das Amt im Aufsichtsrat der Gesellschaft. (8) Die Gesellschafterversammlung kann gewählte Aufsichtsratsmitglieder jederzeit - auch ohne Grund – durch mit einfacher Mehrheit zu fassenden Beschluss abberufen und für den Rest der Amtszeit des abberufenen Aufsichtsratsmitglieds ein neues Aufsichtsratsmitglied wählen. Dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG gehören als Vertreter der Stadt Lahr zurzeit an: 1) Oberbürgermeister 2) Stadträtin 3) Stadtrat 4) Stadtrat Dr. Müller Rompel Hirsch Roth (entsandt) (auf Vorschlag) (auf Vorschlag) (auf Vorschlag) Drucksache 40/2014 Seite - 3 - Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates läuft mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 25.Juni 2014 aus. Eine Wiederwahl ist möglich. Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags: Nach § 9 Abs. 2 der Satzung wird je ein Mitglied von den vier Hauptgesellschaftern (EnBW, EWO, Stadt Lahr, Stadt Offenburg) entsandt. Dieses Entsendungsrecht gewährleistet, dass die vier Hauptgesellschafter jeweils ein Aufsichtsratsmitglied ohne Wahl durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat entsenden können. Bisher wurde Herr Oberbürgermeister Dr. Müller in den Aufsichtsrat entsandt. Der Oberbürgermeister ist nicht Kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrats. Um das Entsendungsrecht auszuüben, wird der Gemeinderat gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG entsandt werden soll. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: Nach § 9 Abs. 2 der Satzung stehen der Stadt Lahr neben dem entsendeten Aufsichtsratsmitglied noch drei weiter Aufsichtsratsmandate zu. Derzeit sind folgende Vertreter der Stadt Lahr Mitglied im Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (Vgl. Sitzung des Gemeinderates am 1. März 2010, Vorlage Nr.: 019/2010): 1) Oberbürgermeister 2) Stadträtin 3) Stadtrat 4) Stadtrat Dr. Müller Rompel Hirsch Roth (Entsendung) (CDU) (SPD) (FWV) Damit die Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG am 25. Juni 2014 die restlichen zehn Mitglieder des Aufsichtsrates wählen kann, ist vom Gemeinderat zunächst ein entsprechender Vorschlag für drei weitere Mitglieder zu unterbreiten. Die Wahlvorschläge sind der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG bis Anfang April mitzuteilen. Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer