Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung - Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
24. Februar 2014
24. Februar 2014
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr/Kopf Datum: 06.02.2014 Az.: -0683 Lö/Ko Drucksache Nr.: 24/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 24.02.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister ------------ Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ------------- Betreff: Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung - Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch Beschlussvorschlag: Die Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre vom 31. März 2012 wird zur Sicherung der Planung für den Bebauungsplanbereich GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) um ein Jahr verlängert. Anlage(n): - Begründung - Satzung - Übersichtsplan BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 24/2014 Seite - 2 - Begründung: Zur Sicherung der Planung des Bebauungsplanes GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung wurde am 26. März 2012 vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Die beiden Ziele der Planänderung (Aufstellungsbeschluss am 28.09.2009; Offenlagebeschluss am 15.10.2012) sind: Neben dem planungsrechtlich bereits ausgeschlossenen Kfz-Einzelhandel wird nun auch der Kfz-Großhandel ausgeschlossen. Der bislang zulässige (aber nicht realisierte) Lebensmittelmarkt wird ausgeschlossen. Die bestehende Veränderungssperre umfasst den gesamten Bereich des BebauungsplanVorentwurfs GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung. Die genaue Abgrenzung kann dem Lageplan in der Anlage entnommen werden. Die als Satzung beschlossene Veränderungssperre trat am 31. März 2012 mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und tritt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren, also am 31. März 2014 außer Kraft. Die Offenlage des Bebauungsplanes GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung fand vom 29. Oktober bis einschließlich 30. November 2012 statt. Derzeit laufen noch letzte Abstimmungsgespräche bevor ein Satzungsbeschuss gefasst werden kann. Da das Bebauungsplanverfahren also noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und in Anbetracht der Tatsache, dass Anfragen für Bauvorhaben mit städtebaulich beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Planung des Bebauungsplanes GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung zu erwarten sind, ist zur Sicherung der weiteren Planung die Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich. Nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern. Die Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung würde am 15. März 2014 (nach den Fastnachtsferien) öffentlich bekannt gemacht werden und wäre ab dann ein Jahr gültig. Oberbürgermeister Dr. Müller Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.