Informationsvorlage (Bericht über die Haushaltsentwicklung 2014)
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
29. September 2014
29. September 2014
Stadtkämmerei Allgemeine Finanzverwaltung und Haushalt Markus Wurth, Tel.: 0210 markus.wurth@lahr.de 9. September 2014 Bericht über die Haushaltsentwicklung 2014 1. Eckdaten zum Haushaltsplan 2014 Der vom Gemeinderat am 16. Dezember 2013 verabschiedete Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 umfasst ein Gesamtvolumen von € 116.430.000,--. Hiervon entfallen € 102.815.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 13.615.000,-- auf den Vermögenshaushalt. Im Planwerk 2014 ist eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 8.140.000,-- ausgewiesen. Zur Erreichung des Haushaltsausgleichs ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 490.000,-- veranschlagt. Mit Erlass vom 16. Januar 2014 hat das Regierungspräsidium Freiburg sowohl die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes 2014 der Stadt Lahr bestätigt als auch den vorgesehenen Kreditrahmen von 2,0 Mio. € und den vom Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5,957 Mio. € erlaubnispflichtigen Teilbetrag in Höhe der darauf entfallenden Kreditaufnahmen von 2,2 Mio. € (ohne jede Einschränkung) genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014 ist am 29. Januar.2014 erfolgt. Der Haushaltsplan 2014 ist in der Zeit vom 30. Januar 2014 bis 7. Februar 2014 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt worden. 2 2. Zusammenfassung: Haushaltsentwicklung / Hochrechnung 2014 Für den Gesamthaushalt 2014 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) zeichnet sich nach dem Stand des Haushaltsvollzugs zum 01.09.2014 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in einer Größenordnung von ca. 0,5 Mio. € ab. Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2014 (z.B. weitere Verbesserungen aufgrund der guten konjunkturellen Lage bei der Gewerbesteuer und den Finanzzuweisungen) sowie den in den vergangenen Jahren gewonnenen Erfahrungswerten beim Haushaltsvollzug könnte sich die Größenordnung der Ergebnisverbesserung auf 1,0 Mio. € (plus X) erhöhen. Bezüglich der Angabe „plus X“ lässt sich derzeit keine belastbare Prognose treffen. Diese Erwartung steht unter dem Vorbehalt, dass bis zum Jahresende 2014 keine unerwartete haushaltswirksame Vorgänge wie etwa größere Einnahmeverluste (z.B. Abgänge bei der Gewerbesteuer, Einbußen bei den staatlichen Finanzzuweisungen) oder wesentliche Ausgabenerhöhungen (z.B. unabweisbar notwendige Unterhaltungsmaßnahmen, wesentliche Kostensteigerungen bei Investitionsmaßnahmen) eintreten. Nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2014 wird es zu haushaltswirksamen Veränderungen in Form von saldierten Mehreinnahmen in Höhe von ca. € 560.000,-- kommen. Diese Mehreinnahmen sind in der obigen Verbesserungserwartung berücksichtigt. Auf die einzelnen Veränderungen wird in den weiteren Berichtsausführungen näher eingegangen. Die Investitionstätigkeiten laufen weitgehend planmäßig, wobei sich einzelne Verzögerungen bezogen auf den Baubeginn bzw. die Bauausführung abzeichnen. Der Bericht über die Haushaltsentwicklung 2014 sollte im Zusammenhang mit dem Rechenschaftsbericht für 2013 gewertet werden. 3 3. Detaillierte Darstellung: Haushaltsentwicklung 2014 (Basis: Stand der Haushaltsrechnung 2014 vom 01.09.2014) Dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2014 ist als Anlage eine Zusammenstellung über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit Stand zum 01.09.2014 beigefügt. Die Entwicklung des bisherigen Haushaltsablaufs 2014 soll mit den nachstehenden Daten und Übersichten näher erläutert werden: A) Verwaltungshaushalt 2014 Der Verwaltungshaushalt 2014 weist ein Volumen von € 102.815.000,-- aus. Zum 01.09.2014 sind nachstehende Sollzahlen gebucht (im Vergleich dazu jeweils die Sollzahlen für das Haushaltsjahr 2013, Stand 01.07.2013): Einnahmen € 69.669.710,15 (01.07.2013: € 57.691.258,27) Ausgaben € 53.805.009,71 (01.07.2013: € 36.980.604,12) Da in den Soll-Einnahmen z.T. auch Buchungen enthalten sind, die den verbleibenden Zeitraum bis zum Jahresende 2014 betreffen, können aus diesen Zahlen keine Hochrechnungen abgeleitet werden. Kassenmäßig sind bis zum 01.09.2014 nachstehende Zahlungen (Ist) im Verwaltungshaushalt erfolgt: Einnahmen: € 56.283.703,45 (01.07.2013: € 44.104.600,32) Ausgaben : € 57.450.266,89 (01.07.2013: € 39.384.150,78) Anmerkung zu den „Einnahmen“, Stand 01.09.2014: von den Einnahmen ist ein Betrag in Höhe von rd. 2,0 Mio. € abzuziehen, weil das Gewerbesteueraufkommen und die Einnahmen aus Nachzahlungszinsen (Gewerbesteuer) jeweils um einen systemtechnisch noch vorzunehmenden SollAbgang in Höhe von rd. 1,3 Mio. € (Gewerbesteuer) und 0,7 Mio. € (Nachzahlungszinsen) zu bereinigen sind. 4 Die Sollzahlen für 2014 setzen sich wie folgt zusammen: 1. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes Art der Einnahmen Ansatz 2014 Sollzahlen tatsächlich gebucht bis 01.09.2014 € € Grundsteuer A und B 6.635.000,00 6.665.637,14 Gewerbesteuer (*) 19.000.000,00 21.378.843,64 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 15.400.000,00 7.988.003,25 2.507.000,00 1.227.849,47 26.735.000,00 13.840.036,30 Sonstige Zuweisungen v. Land 1.685.000,00 827.895,50 Gebühren u. ähnl. Entgelte 5.774.010,00 4.044.959,75 Einnahmen aus Verkauf, Mieten u. Pachten 2.807.525,00 2.170.829,64 Gewinnanteile v. wirtschaftl. Unternehmen 2.370.500,00 1.330.815,48 Zuweisungen u. Zuschüsse f. laufende Zwecke 9.183.350,00 4.765.578,23 Kalkulatorische Einnahmen 2.057.500,00 0,00 Innere Verrechnungen 2.417.550,00 1.286.050,00 Sonstige Einnahmen (**) 6.242.565,00 4.143.211,75 102.815.000,00 69.669.710,15 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Schlüsselzuweisungen, Investitions.pausch. Summe Einnahmen Anmerkungen zur Tabelle: (*) das Gewerbesteueraufkommen ist um einen noch systemtechnisch vorzunehmenden Soll-Abgang in Höhe von rd. 1,3 Mio. € zu bereinigen (**) die sonstigen Einnahmen sind um einen noch systemtechnisch vorzunehmenden Soll-Abgang in Höhe von rd. 0,7 Mio. € zu bereinigen E r l ä u t e r u n g e n: a) Grundsteuer A und B (Ansatz 2014: 6,635 Mio. €) Nach der Haushaltsrechnung ist zum 01.09.2014 ein Jahressteuersoll von rd. 6,665 Mio. € verbucht, womit die veranschlagten Einnahmeansätze saldiert um rd. € 30.000,-- überschritten sind. Auf die Grundsteuer A entfallen (Soll-) Einnahmen von rd. 0,08 Mio. € und auf die Grundsteuer B rd. 6,58 Mio. €. 5 (Ansatz 2014: 19,0 Mio. €) b) Gewerbesteuer Zum 01.09.2014 weist die Haushaltsrechnung verbuchte Gewerbesteuereinnahmen von rd. 21,378 Mio. € aus. Hierin enthalten ist aber noch ein bereits feststehender Soll-Abgang in Höhe von rd. 1,3 Mio. €, welcher noch rein systemtechnisch abzuwickeln ist. Das entsprechend bereinigte Gewerbesteueraufkommen beläuft sich somit zum 01.09.2014 auf rd. 20,1 Mio. €. Damit können derzeit Mehreinnahmen von rd. 1,1 Mio. € verzeichnet werden. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Prognosen und der örtlichen Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung 2013 wurde für das Planjahr 2014 ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 19,0 Mio. € als realisierbar angesehen. Unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2014 (Ist) auf rd. 20,1 Mio. € belaufen würde, ergäben sich bei der Gewerbesteuerumlage im Vergleich zur Veranschlagung im Planwerk 2014 in Höhe von € 3.362.000,-- Mehrausgaben von rd. € 195.000,-- (auf die weiteren Ausführungen unter Ziffer 2 d) wird verwiesen). Somit verbliebe von den bereinigten Gewerbesteuermehreinnahmen unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage noch eine saldierte Haushaltsverbesserung von rd. € 905.000,--. Die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sind im Wesentlichen auf die nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlungsfestsetzungen für das Jahr 2013 und insbesondere für das Jahr 2014 in einem Einzelfall zurückzuführen. Das tatsächlich zu erwartende (Jahres-)Ergebnis der Gewerbesteuer lässt sich nur äußerst schwer eingrenzen, da es im weiteren Jahresverlauf noch regelmäßig zu weiteren Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw. Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Folgewirkungen (Euro-/ Schuldenkrise, aktuelle Situation in de Ukraine) sowie Einbußen aus den Folgewirkungen steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind. 6 Die nachstehenden Schaubilder zeigen die Entwicklung des Soll- Aufkommens der Gewerbesteuer zum 01.09.2014 auf (auszugsweise Wiedergabe der Soll-Einnahmen im Zeitraum 07.01.2014 bis 01.09.2014): (1) zahlenmäßige Darstellung (die beiden farblich markierten Positionen zeigen den jeweiligen Minimalbzw. Maximalwert an) Stand Gewerbesteuer Veränderung +/- zum Soll-Einnahmen in Euro 01.01.2014 - 01.09.2014 in Euro 07.01.14 16.688.534,37 10.01.14 16.779.088,15 90.553,78 20.01.14 16.564.125,44 -214.962,71 10.02.14 16.106.825,53 -457.299,91 24.02.14 16.321.563,92 214.738,39 24.03.14 16.185.718,19 -135.845,73 07.04.14 16.359.234,84 173.516,65 14.04.14 17.172.947,43 813.712,59 28.04.14 17.654.253,07 481.305,64 05.05.14 17.281.808,41 -372.444,66 12.05.14 17.645.510,05 363.701,64 15.05.14 17.506.476,05 -139.034,00 16.05.14 17.691.676,05 185.200,00 02.06.14 17.465.851,08 -225.824,97 10.06.14 17.643.466,39 177.615,31 24.06.14 19.527.960,76 1.884.494,37 30.06.14 19.938.409,74 410.448,98 14.07.14 20.000.706,22 62.296,48 05.08.14 19.902.801,01 -97.905,21 01.09.14 (*) 20.078.843,64 176.042,63 (*) Betrag Gewerbesteuer 01.09.2014: hier handelt es sich um den bereinigten Stand, d.h., unter Einrechnung des feststehenden und nur noch rein systemtechnisch abzuwickelnden Soll-Abgangs von rd. 1,3 Mio. € 7 (2) grafische Darstellung Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens für die Jahre 2000 bis 2013 auf (Rechnungsergebnisse): Jahr Gewerbesteuer Veränderung +/- Soll-Einnahmen in Euro in Euro 2000 17.121.539 2001 17.887.084 765.545 2002 21.484.828 3.597.744 2003 14.710.954 -6.773.874 2004 18.996.958 4.286.004 2005 19.861.117 864.159 2006 21.980.544 2.119.427 2007 19.287.073 -2.693.471 2008 15.499.192 -3.787.881 2009 13.932.095 -1.567.097 2010 12.902.864 -1.029.231 2011 15.552.462 2.649.598 2012 17.449.586 1.897.124 2013 21.514.259 4.064.673 8 c) Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer (Gesamtansatz 2014: 17,907 Mio. €) Nach der November-Steuerschätzung 2013 hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg seine Prognose über das Aufkommen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2014 von zuvor 5,0 Mrd. € auf 5,2 Mrd. € angehoben. Auf dieser Basis erfolgte unter Ansetzung der maßgeblichen Schlüsselzahl der Stadt Lahr die Veranschlagung des Planansatzes 2014 in Höhe von 15,4 Mio. € (die gemeindespezifische Schlüsselzahl als Grundlage für die Aufteilung des Gemeindenanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt). Nach der Mai-Steuerschätzung 2014 wurde das für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer prognostizierte Jahresaufkommen 2014 um weitere 100 Mio. € auf 5,3 Mrd. € angehoben. Hieraus ergeben sich für die Stadt Lahr rechnerische Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 300.000,--. Den beiden bisherigen (Abschlags-)Zahlungen im Rahmen der vorläufigen Abrechnung für 2014 ist ein Aufkommen von zusammen rd. 2,64 Mrd. € zugrunde gelegt worden, was damit mit Abstand den höchsten Betragswert für die erste Jahreshälfte seit dem Jahr 2001 darstellt. Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2013 hat sich im Januar 2014 bei einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 5,02 Mrd. € eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von rd. € 177.000,-- ergeben, die im Jahr 2014 verbucht wurde (= Mehreinnahmen). Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind für das Berichtsjahr auf der Basis eines Aufkommens von 566 Mio. € mit 2,507 Mio. € veranschlagt worden. Nach der Mai-Steuerschätzung 2014 hat das Land das erwartete Jahresaufkommen um 4 Mio. € auf 562 Mio. € abgesenkt. Daraus ergeben sich für die Stadt Lahr Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 17.000,--. 9 Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2013 hat sich im März 2014 bei einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 544,11 Mio. € eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von rd. € 45.000,-- ergeben, die im Jahr 2014 verbucht wurde (= Mehreinnahmen). d) Vergnügungssteuer (Ansatz 2014: 1,18 Mio.€) Die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer wurden im Haushaltsplan 2014 in Höhe von € 1.180.000,-- veranschlagt. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung 2014 vom 01.09.2014 sind Einnahmen in Höhe von rd. € 928.000,-- verbucht. Bis zum Jahresende 2014 werden Gesamteinnahmen von rd. € 1.230.000,-und damit Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 50.000,-- erwartet. e) Finanzzuweisungen (Finanzausgleichsgesetz) (Ansatz 2014: 28,42 Mio. €) Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft wurden für die ersten beiden Quartale 2014 mit einer Ausschüttungsquote von 35,9 % (im Vorjahr 34,8 %) und die Mehrzuweisungen mit einer Quote von 14,1 % (im Vorjahr 15,2 %) gutgeschrieben. Im Haushaltserlass für das Jahr 2014 vom 17.06.2013 hat das Land den Gemeinden empfohlen, bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von einem Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.120,-- auszugehen. Hieraus ergibt sich für die Stadt Lahr unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahl ein Kopfbetrag von € 1.382,60. Auf dieser Grundlage wurden die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz für 2014 mit 24,0 Mio. € (im Vorjahr 22,12 Mio. €) veranschlagt. Nach der Mai-Steuerschätzung 2014 ist der Grundkopfbetrag zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2014 auf € 1.125,-- angehoben worden. Hieraus resultiert ein stadtspezifischer Kopfbetrag von € 1.388,80, was im Jahr 2014 zu Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 242.000,-- führt. 10 Bei der kommunalen Investitionspauschale, die im Planwerk 2014 bei einem Kopfbetrag von € 59,-- je gewichtetem Einwohner mit einem Einnahmeansatz in Höhe von 2,735 Mio. € veranschlagt werden konnte, hat sich der Kopfbetrag nach der Mai-Steuerschätzung auf € 60,-- je gewichtetem Einwohner erhöht, was im Berichtsjahr zu Mehreinnahmen von rd. € 46.000,-- führen wird. Im Gegensatz hierzu werden sich beim Familienleistungsausgleich, bei einem Einnahmeansatz 2014 in Höhe von 1,285 Mio. €, nach der MaiSteuerschätzung 2014 Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 11.000,-- ergeben. Dies resultiert aus der Senkung des voraussichtlichen Ausschüttungsvolumens von zuvor 434 Mio. € auf 430 Mio. €. Insgesamt gesehen werden die vorstehend erläuterten Auswirkungen der MaiSteuerschätzung 2014 zu einer saldierten Verbesserung bei den Finanzzuweisungen im Rahmen des FAG von rd. € 277.000,--, führen. Im Zuge der im Juni 2014 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der FAG-Leistungen für das Jahr 2013 ergab sich eine Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in saldierter Höhe von rd. € 31.000,--. f) Gebühren und ähnliche Entgelte Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten (Ansatz 2014: 5,77 Mio. €) (Ansatz 2014: 2,81 Mio. €) Zum 01.09.2014 belaufen sich die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen Entgelten auf rd. 4,04 Mio. € (01.07.2013: rd. 3,45 Mio. €) und die Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten auf rd. 2,17 Mio. € (01.07.2013: rd. 2,07 Mio. €). g) Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Konzessionsabgaben (Ansatz 2014: 2,37 Mio. €) Die verbuchten Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen sowie aus Konzessionsabgaben belaufen sich zum 01.09.2014 auf rd. 1,33 Mio. € (01.07.2013: rd. 0,56 Mio. €). 11 Bei der Gewinnabführung vom Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zeichnen sich nach derzeitiger Einschätzung Mindereinnahmen von ca. € 30.000,-- und bei den Konzessionsabgaben Gas-, Wärme- und Elektrizitätsversorgung Mindereinnahmen von rd. € 22.000,-- ab. h) Weitere Finanzeinnahmen (Ansatz 2014: 1,67 Mio. €) Im Haushaltsplan 2014 sind weitere Finanzeinnahmen in Höhe von insgesamt 1,67 Mio. € veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2014 weist hier zum 01.09.2014 kumulierte Einnahmen von rd. 2,53 Mio. € aus. Hierin enthalten ist aber noch die bereits eingangs erwähnte und noch systemtechnisch zu vollziehende Bereinigung bei den Nachzahlungszinsen für die Gewerbesteuer in Höhe von rd. 0,71 Mio. €. Nach Abzug dieser Betragshöhe verbleiben bereinigte Einnahmen von rd. 1,82 Mio. € und damit Mehreinnahmen von rd. 0,15 Mio. €. Nach Abwicklung des vorgenannten Soll-Abgangs bei der Finanzposition „Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer“ belaufen sich die verbleibenden Einnahmen bei einem Planansatz von € 200.000,-- auf rd. € 420.000,--, so dass Mehreinnahmen vor rd. € 220.000,-- zu verzeichnen sind. Bei den Nebenforderungen aus PK-Verfahren sind nach der Haushaltsrechnung 2014 bei einem Planansatz von € 70.000,-- zum 01.09.2014 Mehreinnahmen von rd. € 80.000,-- verbucht. Im Unterabschnitt „Wirtschaftsförderung“ weist die Haushaltsrechnung 2014 unter der Finanzposition „Sonstige Finanzeinnahmen“ bei einem Haushaltsansatz von € 300.000,-- und einem Buchungstand zum 01.09.2014 von € 573.732,79 Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 274.000,-- aus. Diese Finanzposition steht im Zusammenhang mit der Abführung des bereinigten (Ist-) Aufkommens aus Grund- und Gewerbesteuer, welches gemarkungsbezogen für das Westareal des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV IGP) der Stadt Lahr zufließt, an den Zweckverband. 12 Die Einnahmeposition wird zum buchungstechnischen Ausgleich der damit zusammenhängenden Belastung aus dem Finanzausgleich für die Stadt Lahr benötigt. Im Gegenzug sind bei der korrespondierenden Ausgabefinanzposition „Ablieferung von Steuern an Zweckverbände“ im gleichen Unterabschnitt Mehrausgaben in Höhe von rd. € 452.000,-- ausgewiesen, die durch die bestehende „UD-Beziehung“ mit der vorgenannten Einnahmefinanzposition in Höhe der dortigen Mehreinnahmen von rd. € 274.000,-- bereits haushaltstechnisch als gedeckt anzusehen sind ( hierzu wird auch auf die Ausführungen unter der Ziffer 2. b) verwiesen). i) Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke (Ansatz 2014: 9,18 Mio. €) Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke sind im Haushaltsplan 2014 in Höhe von insgesamt rd. 9,18 Mio. € veranschlagt. Zum Berichtszeitpunkt 01.09.2014 weist die Haushaltsrechnung 2014 verbuchte Einnahmen in Höhe von rd. 4,76 Mio. € aus. Im Bereich des Kindergartenlastenausgleiches 2014 (Kindergartenkinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) werden sich gemäß einem Rundschreiben des Städtetags Baden-Württemberg vom 25.02.2014 für die Kommunen des Landes in aller Regel leichte Einnahmeverbesserungen ergeben. Dies ist auf eine Anhebung des pauschalen Zuweisungsbetrages auf voraussichtlich € 2.520,-je Kind (Gewichtung 1,0) gegenüber € 2.430,-- je Kind (Gewichtung 1,0) im Vorjahr zurückzuführen. Für die Stadt Lahr resultieren hieraus voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 15.000,--. Im Gegensatz hierzu wird es nach den weiteren Ausführungen im obigen Rundschreiben des Städtetags im Rahmen des Kleinkindlastenausgleiches 2014 (Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren) zu einem deutlichen Rückgang der Zuweisungsbeträge an die Kommunen kommen. Danach wird sich der Zuweisungsbetrag für 2014 auf voraussichtlich € 9.380,-- je Kind (Gewichtung 1,0) gegenüber € 12.852,-- je Kind (Gewichtung 1,0) im Jahr 2013 belaufen und somit stark zurückgehen. Für die Stadt Lahr ergeben sich hieraus voraussichtliche Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 490.000,--. 13 Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich 2014 sind von der Umstellung der bisherigen Festbetragsförderung (in den Jahren 2012 und 2013) auf eine prozentuale Förderbeteiligung geprägt (ab 2014 ff.). Gemäß dem zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden am 01.12.2011 unterzeichneten „Pakt für Familien mit Kindern“ übernimmt das Land unter Berücksichtigung der Bundesmittel für die Betriebskostenförderung ab dem laufenden Jahr 68 Prozent der kommunalen Brutto-Betriebsausgaben aus der Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse der Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2014 bezogen auf das Jahr 2012) und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der Kinder- und Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2014 bezogen auf den 01.03.2013). Die verbleibenden Betriebsausgaben sind durch die Kommunen bzw. ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu finanzieren. Übergangsweise hatte das Land in den Jahren 2012 und 2013 eine Festbetragsförderung mit deutlich erhöhten Sätzen zur Anwendung gebracht. Im Ergebnis führte dies ab 2012 gegenüber 2011 zu annähernd verdreifachten Förderbeträgen für die Kleinkindbetreuung. Das Land stellte hierfür im Jahr 2012 zusätzliche Fördermittel von 315 Mio. € und im Jahr 2013 von 325 Mio. € zur Verfügung und orientierte sich dabei an den Ausbauzielen zur Erreichung einer Betreuungsquote von 34 Prozent für unter 3-jährige Kinder. Diesen erhöhten Landesmitteln standen zum damaligen Zeitpunkt eine noch deutlich geringere Betreuungsquote und somit auch ein deutlich geringeres Platzangebot gegenüber. Mit der ab 2014 erfolgten Umstellung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung auf eine prozentuale Beteiligung des Landes an den tatsächlichen Betriebskosten und der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder anstelle von Ausbauzielen, tritt nunmehr eine Konsolidierung der bisherigen Förderbeträge ein. 14 Für die Sanierung des Storchenturms sind im Haushaltsplan 2014 erwartete Zuweisungen des Bundes in Höhe von € 70.000,-- veranschlagt. Aufgrund der Verzögerung beim Sanierungsbeginn werden im lfd. Jahr aller Voraussicht nach keine Fördermittel mehr abrufbar sein. Da die Bildung eines Haushaltseinnahmerestes durch eine Soll-Stellung nach den gemeindewirtschaftlichen Vorgaben im Verwaltungshaushalt nicht möglich ist, ist diesbezüglich von einer Ergebnisverschlechterung auszugehen. j) Sonstige Einnahmen (Ansatz 2014: 6,24 Mio. €) Die sonstigen Einnahmen sind zum 01.09.2014 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von rd. 4,14 Mio. € verbucht. In diversen Unterabschnitten weist die Haushaltsrechnung 2014 zum 01.09.2014 verschiedenartige Mehreinnahmen (z.B. vermischte Einnahmen, Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze) in kumulierter Höhe von rd. € 140.000,-- aus. 2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes (Soll) liegen zum 01.09.2014 bei rd. 53,8 Mio. € (01.07.2013: rd. 36,98 Mio.), was einem Anteil von 52,33 % (01.07.2013: 38,2 %) des Haushaltsvolumens entspricht. Da die kalkulatorischen Kosten noch nicht und die inneren Verrechnungen nur teilweise verbucht sind und auch die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt buchmäßig nicht erfasst ist, ist eine Hochrechnung mit den Sollzahlen nicht aussagekräftig. 15 Im Einzelnen sind folgende Halbjahreswerte darzustellen: Art der Ausgaben Personalausgaben Ansatz Sollzahlen 2014 tatsächlich gebucht bis 01.09.2014 (ohne Haushaltsreste) € € 27.076.950,00 Unterhaltungskosten 4.853.900,00 Bewirtschaftungskosten 3.326.350,00 Sonstige Sachausgaben 17.302.600,00 16.914.755,84 11.513.401,53 Zuweisungen und Zuschüsse 7.706.750,00 Zinsausgaben 1.123.400,00 756.787,55 Gewerbesteuerumlage 3.362.000,00 2.046.257,08 Finanzausgleichsumlage 10.816.000,00 5.407.617,00 Kreisumlage 14.682.000,00 7.340.656,50 100.000,00 0,00 Kalkulatorische Kosten 2.057.500,00 0,00 Innere Verrechnungen 2.417.550,00 1.286.050,00 100.000,00 0,00 8.140.000,00 0,00 -250.000,00 0,00 102.815.000,00 45.265.525,50 Weitere Finanzausgaben Deckungsreserve Zuführung zum Vermögenshaushalt Globale Minderausgabe Summe Ausgaben Neben den Ausgabeansätzen stehen im Verwaltungshaushalt noch Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 3.511.000,-- zur Verfügung. Erläuterungen a) Personalausgaben (Ansatz 2014: 27,076 Mio. €) Die Personalausgaben sind im Verwaltungshaushalt 2014 mit € 27.076.950,-veranschlagt (im Vorjahr: € 25.029.200,--). Zum 01.09.2014 sind rd. 16,91 Mio. € (01.07.2013: rd. 11,53. €) an Personalkosten abgeflossen. Dies entspricht 62,46 % des Haushaltsansatzes. 16 Die Jahresrechnung für 2013 hat die Personalausgaben 2013 in einer Gesamthöhe von rd. 24,41 Mio. € ausgewiesen. Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2012 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2012 bis 28.02.2014 hat für die Beschäftigten eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte in drei Stufen vorgesehen: ab 01.03.2012: + 3,5 % ab 01.01.2013: + 1,4 % ab 01.08.2013: + 1,4 % Unter Berücksichtigung dieser, bis einschließlich Februar 2014 tarifgebundenen Grundlage sowie der Annahme einer Erhöhung der Tarifentgelte ab März 2014 um 3,1 % erfolgte die Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den Haushaltsplan 2014. Die diesjährigen Tarifverhandlungen haben zu folgender Tarifeinigung ab März 2014 für die Beschäftigten des TVöD geführt: die Tabellenentgelte werden ab 01.03.2014 um 3,0 % (jedoch mind. € 90,-- bei Vollbeschäftigung) ab 01.03.2015 um 2,4 % erhöht. Somit liegt das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den Beschäftigtenbereich ab März 2014 (+ 3,0 %) minimal unter der Veranschlagungsgrundlage (+ 3,1 %) für den Haushaltsplan 2014. Mit dem Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Baden-Württemberg 2013/2014 (BVAnpG BW 2013/2014) ist eine nach Besoldungsgruppen differenzierende zeitliche Anpassung erfolgt. 17 Danach wurden bzw. werden die Besoldungsbezüge linear um 2,45 % erhöht für die - Besoldungsgruppen A5 – A9 zum 01.07.2013 - Besoldungsgruppen A10 – A11 zum 01.10.2013 - übrigen Besoldungsgruppen zum 01.01.2014 und im Weiteren linear um 2,75 % erhöht für die - Besoldungsgruppen A5 – A9 zum 01.07.2014 - Besoldungsgruppen A10 – A11 zum 01.10.2014 - übrigen Besoldungsgruppen zum 01.01.2015. Die vorgenannten, für das Haushaltsjahr 2014 maßgeblichen Besoldungserhöhungen gemäß BVAnpG BW 2013/2014 sind bei der Veranschlagung der Dienstbezüge entsprechend berücksichtigt worden. Im Haushaltsplan 2014 ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 250.000,aufgenommnen worden. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von € 130.000,-- auf den Personalsektor (auf die ergänzenden Ausführungen unter Ziffer 2 i) wird verwiesen). Nach derzeitigem Stand sind keine Entwicklungen erkennbar, welche diese Zielsetzung gefährden könnten. b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Ansatz 2014: 29,95 Mio.€) Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678 (ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem Gesamtbetrag von rd. 25,48 Mio. € und damit gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,79 Mio. €. höher veranschlagt. Zum 01.09.2014 sind für diesen Bereich rd. 16,13 Mio. (01.07.2013: rd. 8,96 Mio. €) verausgabt worden. 18 Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Gebäuden (Gruppierung 54 –Energiekosten, Hausdienst, u.a.) liegen mit kumuliert rd. 3,32 Mio. € um rd. 0,5 Mio. € über dem Ansatz des Jahres 2013 (rd. 2,82 Mio. €). Bis zum 01.09.2014 sind Ausgaben in Höhe von rd. 2,1 Mio. € geleistet worden (01.07.2013: 0,99 Mio. €). Die Unterhaltungsaufwendungen für Grundstücke und bauliche Anlagen wurden mit insgesamt rd. 4,85 Mio. € (2013: rd. 5,34 Mio. €) und damit im Vorjahresvergleich um rd. 0,49 Mio. € geringer veranschlagt. Im Gesamtansatz 2014 enthalten sind Ausgabemittel in Höhe von rd. 0,93 Mio. € gemäß dem vom Gemeinderat am 18.11.2013 beschlossenen „Schulsanierungsprogramm 2014 bis 2023“ (Anm.: daneben noch weitere Veranschlagungen im Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 0,33 Mio. €, so dass für das Schulsanierungsprogramm insgesamt Ausgabemittel von rd. 1,26 Mio. € zur Verfügung stehen). Die bis zum Berichtszeitpunkt (01.09.2014) getätigten Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen belaufen sich auf rd. 2,17 Mio. € (01.07.2013: 1,05 Mio. €). Davon entfallen verbuchte Ausgaben von rd. € 185.000,-- auf Maßnahmen nach dem Schulsanierungsprogramm. Beim Kostenanteil für die Straßenentwässerung (Unterabschnitt „Gemeindestraßen“) weist die Haushaltsrechnung 2014 bei einem Ausgabeansatz von € 1.147.000,-- und verbuchten Ausgaben von € 1.111.971,87 Minderausgaben von € 35.028,13 aus. Im Unterabschnitt „Wirtschaftsförderung“ sind unter der Finanzposition „Ablieferung von Steuern an Zweckverbände“ bei einem Haushaltsansatz von € 480.0000,-- und einem Buchungstand zum 01.09.2014 von € 932.303,08 Mehrausgaben in Höhe von rd. € 452.000,-- ausgewiesen. Diese Finanzposition betrifft die Abführung des bereinigten (Ist-)Aufkommens aus Grund- und Gewerbesteuer, welches gemarkungsbezogen für das Westareal des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV IGP) der Stadt Lahr zufließt, an den Zweckverband. 19 Im Gegenzug sind bei der korrespondierenden Einnahmefinanzposition „Sonstige Finanzeinnahmen“ im gleichen Unterabschnitt Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 274.000,-- verbucht. Die Einnahmeposition wird zum buchungstechnischen Ausgleich der damit zusammenhängenden Belastung aus dem Finanzausgleich für die Stadt Lahr benötigt (hierzu wird auch die Ausführungen unter der Ziffer 1. h) verwiesen). Durch die bestehende „UDBeziehung“ mit der vorgenenannten Ausgabefinanzposition sind die dortigen Mehrausgaben bis zur Höhe der hier verbuchten Mehreinnahmen haushaltstechnisch als gedeckt anzusehen. Beim Projekt „CODE24“ zeichnet sich bezogen auf die Kosten für Sachverständige ein Ausgabenmehrbedarf von rd. € 56.000,-- ab. c) Zuweisungen und Zuschüsse (Ansatz 2014: 7,70 Mio. €) Die Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) sind im Haushaltsplan 2014 mit insgesamt € 7.706.750,-- und damit im Vorjahresvergleich um € 539.350,-- höher veranschlagt. Davon entfallen auf die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen als freiwillige Leistungen der Stadt rd. 7,28 Mio. € (im Vorjahr rd. 6,68 Mio. €). Herauszuheben ist hier insbesondere die Zuschussentwicklung für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern. Im Planwerk 2014 sind hierfür im Unterabschnitt 4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“ Zuschüsse in Höhe von 1,65 Mio. € veranschlagt. Mit Stand zum 01.09.2014 sind Zuschüsse für die Betreuung von unter Dreijährigen in Höhe von rd. 1,17 Mio. € verausgabt worden. Hinsichtlich der Kleinkindbetreuung ist aber auch auf die deutlich höheren Landeszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches seit dem Jahr 2012 („Pakt für Familien mit Kindern“) hinzuweisen (vgl. auch Ausführungen unter Ziffer 1 i)). 20 (Ansatz 2014: 3,362 Mio. €) d) Gewerbesteuerumlage Der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage beläuft sich im Jahr 2014 gemäß den Orientierungsdaten des Landes auf (voraussichtlich) 69 v.H. (wie im Vorjahr). Somit macht die Gewerbesteuerumlage bezogen auf das veranschlagte Gewerbesteueraufkommen einen Anteil von 17,69 % aus. Die Umlagenberechnung erfolgt aus dem tatsächlichen Eingang (Ist-Zahlen) der Gewerbesteuer. Unter Ansetzung des o.g. Vervielfältigers errechnet sich für das Haushaltsjahr 2014 je 1,0 Mio. € Gewerbesteuereinnahme eine Gewerbesteuerumlage von rd. € 177.000,--. Wie bereits unter Ziffer 1b) ausgeführt, würden sich bei der Gewerbesteuerumlage unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2014 (Ist) auf rd. 20,1 Mio. € belaufen würde (= bereinigter Stand der Soll-Einnahmen zum 01.09.2014, d.h., unter Einrechnung des noch ausstehenden Soll-Abgangs in Höhe von rd. 1,3 Mio. €; auf die Ausführungen unter Ziffer 1 b wird verwiesen) im Vergleich zum veranschlagten Mittelansatz im Planwerk 2014 in Höhe von € 3.362.000,-- Mehrausgaben von rd. € 195.000,-- ergeben. Im Zuge der im Januar 2014 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2013 ergab sich bei einem schlussgerechneten Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen 2013 von rd. 21,72 Mio. € eine Nachzahlung zu Lasten der Stadt Lahr in Höhe von rd. € 432.000,--, die im Jahr 2014 verbucht wurde. Aufgrund der bestehenden haushaltstechnischen „UD-Beziehung“ mit der Einnahmefinanzposition „Gewerbesteuer“ gelten Mehrausgaben bei der Finanzposition „Gewerbesteuerumlage“ bis zur Höhe der tatsächlich verbuchten Gewerbesteuermehreinnahmen als gedeckt. Bis zum 01.09.2014 sind für die Gewerbesteuerumlage Ausgaben in Höhe von € 2.046.257,08 geleistet worden. 21 (Ansatz 2014: 10,816 Mio. €) e) Finanzausgleichsumlage (FAG-Umlage) Der Umlagesatz für die Berechnung der FAG-Umlage 2014 für die Stadt Lahr wird sich (wie bei der Planung des Ausgabeansatzes angenommen) voraussichtlich auf 22,10 v.H. der Steuerkraftsumme belaufen. Somit errechnet sich bei einer für das Jahr 2014 anzusetzenden Steuerkraftsumme in Höhe von € 48.937.710,-- (im Vorjahr: € 44.290.710,--) eine FAG-Umlage von ger. € 10.816.000,--. Zum Berichtszeitpunkt 01.09.2014 sind für die FAG-Umlage Ausgaben in Höhe von € 5.407.617,-- verbucht worden. f) Kreisumlage Die (Ansatz 2014: 14,682 Mio. €) Veranschlagung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 basiert auf einem Hebesatz von 30,0 v.H. der Steuerkraftsumme. Hieraus errechnet sich eine Kreisumlage für 2014 in Höhe von € 14.682.000,-- (im Vorjahr: € 13.290.000,--). Nach der Haushaltsrechnung vom 01.09.2014 weist die Finanzposition „Kreisumlage“ Ausgaben in Höhe von € 7.340.656,50 aus. g) Die Zinsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2014 mit insgesamt € 1.123.400,-- und damit im Vorjahresvergleich um rd. € 163.000,-- niedriger veranschlagt. Im Gesamtansatz ist ein Betrag von € 150.000,-- (im Vorjahr: € 189.000,--) für das Rahmenkonto Ost (Flughafenareal) enthalten. Die zum 01.09.2014 gebuchten Zinsausgaben belaufen sich auf insgesamt rd. € 757.000,-- (01.07.12013: rd. € 624.000,--). Vom vorbezifferten Gesamtansatz 2014 (rd. 1,12 Mio. €) entfallen € 850.900,-auf Zinsen für die bestehenden Darlehen (Kredite des Bundes und von übrigen Bereichen). Zum 01.09.2014 sind hier Ausgaben in Höhe von rd. € 587.000,-verbucht worden. Nach einer Hochrechnung zum 31.12.2014 können derzeit Minderausgaben in Höhe von rd. € 65.000,-- erwartet werden. Dies ist allgemein auf die günstige Entwicklung des Zinsniveaus und im Weiteren insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum noch keine Darlehensneuaufnahme erfolgt ist. 22 h) Deckungsreserve Im Haushaltsplan 2014, Unterabschnitt „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist betragsgleich wie im Vorjahr eine Deckungsreserve in Höhe von € 100.000,-eingestellt worden. Damit sollen in erster Linie Mehrausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung und im Bewirtschaftungsbereich abgedeckt werden. Bis zum 01.09.2014 mussten Mittel der Deckungsreserve in Höhe von € 77.500,-in Anspruch genommen worden. i) Globale Minderausgabe Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 250.000,-- (im Vorjahr € 475.000,--) in den Haushaltsplan 2014 aufgenommen worden. Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden Ausgaben-Gruppen bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe). Im Haushaltsplanentwurf 2014 war die globale Minderausgabe (noch) in Höhe von € 500.000,-- (rd. 1 % der maßgeblichen Ausgaben-Gruppen) ausgewiesen. Im Zuge der ganztägigen Vorberatung der Entwurfsfassung durch den Hauptund Personalausschuss am 02.12.2013 wurde die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, den Ansatz auf € 250.000,-- (rd. 0,5 % der maßgeblichen Ausgaben-Gruppen) zu reduzieren. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsverabschiedung am 16.12.2013 auch gefolgt. Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 130.000,-auf die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd. € 120.000,-- auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungsund Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6). 23 Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsrechnung 2014 wird davon ausgegangen, dass die mit der veranschlagten globalen Minderausgabe einhergehenden Einsparungen auch erreicht werden können. j) Die sonstigen Ausgaben liegen im Rahmen des Haushaltsplans. Trotz einer restriktiven Veranschlagung sind derzeit keine stark ergebnisgefährdenden Entwicklungen erkennbar. Zusätzliche Mittelbedarfe haben sich aber bereits und werden sich auch im weiteren Jahresverlauf insbesondere bei den Unterhaltungsaufwendungen und auch im Bereich der Bewirtschaftungskosten ergeben. Hervorzuheben ist, dass es bereits zu Mehrausgabenbewilligungen durch die zuständigen Gremien gekommen ist (Bewilligungssumme: € 129.000,--) bzw. eine solche noch in der Sitzung des Gemeinderats am 29.09.2014 eingeholt werden soll (hier: Bewilligung von Mehrausgaben in Höhe von € 260.000,-- für die Brandschutzsanierung am Scheffel-Gymnasium), für die allesamt bislang nur eine vorläufige Deckung in Form einer erhöhten Rücklagenentnahme erfolgen konnte bzw. kann. Insgesamt beläuft Deckungssumme sich die vorläufige auf € 389.000,--. Die sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bis zum Jahresende wird daher mit hohem Nachdruck weiterzuführen sein. Fazit für den Verwaltungshaushalt: Für den Verwaltungshaushalt zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 01.09.2014 unter Berücksichtigung der noch systemtechnisch ausstehenden Soll-Abgängen beim Gewerbesteueraufkommen und bei den Nachzahlungszinsen (Gewerbesteuer) von zusammen rd. 2,0 Mio. € saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung in Höhe von ca. 0,6 Mio. € ab. 24 Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich den Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2014 oder der Ausgabenentwicklung im Sachkostenbereich), so dass sich diese Größenordnung im weiteren Jahresverlauf auch noch (deutlich) verändern kann. B) Vermögenshaushalt 2014 Der Vermögenshaushalt 2014 weist ein Volumen in Höhe von € 13.615.000,-- aus. Dabei ist für das Berichtsjahr 2014 zu berücksichtigen, dass noch vermögenswirksame Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2013 in Höhe von € 9.455.000,-- zur Verfügung stehen, so dass für 2014 ein Gesamtvolumen von € 23.070.000,-- bereitgestellt ist. Vom Gesamtansatz 2014 (€ 13.615.000,--) sind u.a. folgende Mittelverwendungen vorgesehen: - € 8.906.400,-- für Baumaßnahmen - € 1.578.600,--,-- für den Vermögenserwerb - € für Investitionszuschüsse an Dritte. 630.000,-- 1. (Soll-)Einnahmen des Vermögenshaushaltes (Stand: 01.09.2014) Art der Einnahmen Ansatz tatsächlich 2014 eingegangen (ohne Haushaltsreste) bis 01.09.2014 € € Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahme aus Rücklagen Darlehensrückflüsse Veräußerung von Anlagevermögen Beiträge u. ähnl. Entgelte Zuweisungen / Zuschüsse Darlehensaufnahmen (ohne Umschuldungen) Darlehensaufnahmen aus Umschuldungen Summe Einnahmen 8.140.000,00 490.000,00 4.000,00 1.274.000,00 3.000,00 1.704.000,00 2.000.000,00 0,00 0,00 0,00 1.248,82 794.012,43 35.351,68 810.688,70 0,00 0,00 13.615.000,00 1.641.301,63 25 Im Vermögenshaushalt sind neben den im Planwerk 2014 veranschlagten Einnahmepositionen auch Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 3.929.000,-- zu berücksichtigen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um gebildete Einnahmereste im Rahmen der Förderung von Stadtsanierungs-, Straßenbau- und Schulbaumaßnahmen von zusammen rd. 1,63 Mio. €, um Reste für Erschließungsbeiträge und Ausgleichsbeträge von rd. 0,3 Mio. € sowie um die in voller Höhe übertragene Kreditermächtigung des Jahres 2013 von 2,0 Mio. € (Gemeinderatsbeschluss vom 31.03.2014). Zuzüglich der Kreditermächtigung gem. Haushaltsplan 2014 in Höhe von ebenfalls 2,0 Mio. € beläuft sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2014 auf 4,0 Mio. € (betragsgleich wie im Vorjahr). Eine Kreditneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt. Einnahmeseitig zeichnen sich derzeit folgende Verbesserungen im Vergleich zur Planung ab: Mehreinnahmen bei den Landeszuweisungen für den Umgestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes in Höhe von € 25.000,-- sowie bei den sonstigen Beiträgen und Abgaben (Stellplatzablösung) in Höhe von € 40.000,--. 2. (Soll-)Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Stand: 01.09.2014) Art der Ausgaben Ansatz 2014 € Zuführung zur allgem. Rücklage Erwerb von Beteiligungen Erwerb von Grundstücken Erwerb von bewegl. Sachen Baumaßnahmen Tilgung von Krediten (ohne Umschuldungen) Tilgung von Krediten (Umschuldungen) Zuschüsse für Investitionen an Dritte Summe Ausgaben tatsächlich gebucht (ohne Haushaltsreste) bis 01.09.2014 € 500.000,00 25.200,00 695.000,00 858.400,00 8.906.400,00 2.000.000,00 0,00 630.000,00 0,00 20.000,00 0,00 278.036,73 1.478.427,04 1.467.307,07 0,00 99.836,14 13.615.000,00 3.343.606,98 26 Neben den Ausgabeansätzen stehen im Vermögenshaushalt 2014 noch Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 9.455.000,-- zur Verfügung. Hiervon entfallen die drei betragsmäßig größten Ausgabereste auf den Abschluss der Neubaumaßnahme „Kindertagesstätte Alleestraße“ (Rappenareal) mit € 1.253.950,--, auf die fortzuführenden Planungsleistungen für die Landesgartenschau 2018 mit € 727.000,-- sowie auf die Sanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ (Zuschüsse an übrige Bereiche) mit € 652.300,--. Wesentliche Besonderheiten im Haushaltsvollzug 2014 bezogen auf vermögenswirksame Maßnahmen haben sich im Berichtszeitraum mit Ausnahme von bereits bewilligten Mehrausgaben (Erneuerungen nach für das Brandschaden) Familienin und Höhe Freizeitbad von € Reichenbach 82.000,--, für die Straßenbaumaßnahme „Umgestaltung Friedrich-Ebert-Platz“ in Höhe von € 51.000,-und für bauliche Verbesserungsmaßnahmen beim Scheffel-Gymnasium (Elektroinstallation) in Höhe von € 88.000,-- nicht ergeben. Gemein haben alle drei vorgenannten Mehrausgabenbewilligungen, dass diese lediglich unter Ansetzung einer vorläufigen Deckung in Form einer erhöhten Rücklagenentnahme beschlossen werden konnten. Insgesamt beläuft sich die vorläufige Deckungssumme auf € 221.000,--. Ansonsten zeichnen sich derzeit bei verschiedenen im Planwerk 2014 veranschlagten baulichen Maßnahmen Einsparungen in kumulierter Höhe von ca. € 50.000,-- ab. Bei den Tilgungsaufwendungen werden bis zum Jahresende Minderausgaben in Höhe von ca. € 15.000,-- erwartet. Fazit für den Vermögenshaushalt: Für den Vermögenshaushalt zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit Stand zum 01.09.2014 saldiert eine Verschlechterung gegenüber der Planung in Höhe von ca. € 100.000,-- ab. 27 C) Übersicht über den Stand der Schulden (Kernhaushalt) Der Schuldenstand entwickelte sich wie folgt: Schuldenstand zum 01.01.2014: € 25.191.584,18 Neuaufnahme bis zum 01.09.2014: € 0,00 Geleistete Tilgungen bis zum 01.09.2014: € 1.467.307,07 Schuldenstand zum 01.09.2014: € 23.724.277,11 Im Haushaltsplan 2014 sind die Einnahmen aus Kreditaufnahmen in Höhe von € 2.000.000,-- veranschlagt. Zuzüglich dem betragsgleichen Haushalts- einnahmerest aus dem Vorjahr beläuft sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2014 auf € 4.000.000,--. Eine Darlehensneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt. D) Zusammenfassung Gesamthaushalt Die folgenden Übersichten mit Stand vom 01.09.2014 zeigen die wesentlichen Abweichungen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes gegenüber der Planung zusammenfassend auf: 28 UA Bezeichnung Abweichung + /€ Einnahmen Verwaltungshaushalt 2014 Bemerkung (Stand: 01.09.2014) Diverse Unterabschnitte + 140.000 0300 0310 Stadtkämmerei, Stadtkasse + 300.000 Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer und Nebenforderungen aus PK-Verfahren 3660 Denkmalpflege - 4640 bis Kindertagesstätten, Kinderhorte einschl. Förderung von Kindergärten - 4650 70.000 Vermischte Einnahmen, Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze u.a. Sanierung Storchenturm (aufgrund der Verzögerung beim Sanierungsbeginn ist voraussichtlich kein Abruf der veranschlagten Fördermittel des Bundes in 2014 möglich) 490.000 a). Zuweisungen des Landes für Kleinkindbetreuung (deutlich geringerer Zuweisungsbetrag je betreutem Kind -u 3-) + 15.000 b). Zuweisungen des Landes für Kinder ab 3 Jahren (Kindergartenlastenausgleich -ü 3-) 7910 Wirtschaftsförderung + 274.000 Sonstige Finanzeinnahmen 8100 8170 Elektrizitäts-, Gas-,Wärme- und Wasserversorgung - 22.000 Konzessionsabgaben 8300 Versorgung und Verkehr - 30.000 Gewinnablieferung Eigenbetrieb VVL 9000 Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen + 30.000 Grundsteuer B + 1.100.000 Gewerbesteuer: Stand am 01.09.2014: 21.378.843,64 € abzügl. noch ausstehender Soll-Abgang von ca. 1,3 Mio. € = bereinigtes Soll von ca. 20,1 Mio. € bei einem Haushaltsansatz von 19,0 Mio. € + + 177.000 300.000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: a). Abschlusszahlung 2013 b). Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2014 + - 45.000 17.000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: a). Abschlusszahlung 2013 b). Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2014 + 50.000 + + 31.000 277.000 + 2.110.000 Saldo Einnahmen: Ausgaben Verwaltungshaushalt 2014 Vergnügungssteuer (Ansatz 2014: 1.180 T€, Hochrechn. 2014: 1.230 T€) Finanzzuweisungen (FAG): a). Schlussabrechnung 2013 b). Auswirkung Mai-Steuerschätzung 2014 (Stand: 01.09.2014) 6300 Gemeindestraßen - 35.000,00 Kostenanteil Straßenentwässerung 7910 Wirtschaftsförderung + 452.000 Ablieferung von Steuern an Zweckverbände 7912 EU-Interreg IVb-Programm "CODE24" + 56.000 Mehrbedarf Kosten für Sachverständige + + 432.000 195.000 Gewerbesteuerumlage: a). Abschlusszahlung 2013 b). höheres Gew.St.-Aufkommen 2014 Sonstige allg. Finanzwirtschaft - 65.000 Zinsen f. Kredite v. übrigen Bereichen Diverse Unterabschnitte + 475.000 Diverse Mehrausgaben (Deckung z.T. durch o.g. Mehreinnahmen/Minderausgaben bzw. vorläufige Deckung durch erhöhte Rücklagenentnahme) Saldo Ausgaben: + 1.510.000 Saldo Verwaltungshaushalt ( + = Verbesserung / - = Verschlechterung) + 600.000 9000 9100 Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen 29 UA Bezeichnung Abweichung + /€ Einnahmen Vermögenshaushalt 2014 Bemerkung (Stand: 01.09.2014) 6300 Gemeindestraßen + 25.000 Zuweisung des Landes für die Straßenbaumaßnahme "Umgestaltung Friedrich-Ebert-Platz" 6800 Parkhäuser, Parkplätze + 40.000 Sonstige Beiträge u. Abgaben (Stellplatzablösung) Saldo Einnahmen: + 65.000 Ausgaben Vermögenshaushalt 2014 7679 u.a. (Stand: 01.09.2014) - 50.000 Einsparungen bei verschiedenen baulichen Maßnahmen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft - 15.000 Tilgungsaufwendungen Diverse Unterabschnitte + 230.000 Diverse Mehrausgaben (Deckung z.T. durch o.g. Mehreinnahmen/Minderausgaben bzw. vorläufige Deckung durch erhöhte Rücklagenentnahme) Saldo Ausgaben: + 165.000 Saldo Vermögenshaushlt ( + = Verbesserung / - = Verschlechterung) - 100.000 Saldo Gesamthaushalt + 500.000 9100 ( + = Verbesserung / - = Verschlechterung) Lahr, 9. September 2014 Jürgen Trampert Stadtkämmerer