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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 15.09.2014 Az.: - 0685 Da

Drucksache Nr.: 215/2014

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Mietersheim

18.09.2014

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

24.09.2014

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

29.09.2014

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange (Offenlage)

Beschlussvorschlag:
1.
2.
3.
4.

5.

Für den im Nutzungsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß § 2 (1) BauGB
der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung aufgestellt.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der Entwurf zum Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 3. Änderung vom 15.
September 2014 wird gebilligt.
Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Die Zustimmung zur Verlagerung eines Discounters erfolgt unter dem Vorbehalt, dass
ein rechtlich gesicherter Ausschluss des Handels mit zentrenrelevanten Sortimenten am
Altstandort Tramplerstraße inklusive der Aufgabe des dortigen Baurechts erreicht wird.

Anlage(n):
- Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Begründung
- GMA-Gutachten vom Juni/August 2014

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 215/2014

Seite - 2 -

Begründung:
Neben der Innenstadt ist das Fachmarktzentrum Mietersheim der wichtigste Einkaufsschwerpunkt der Stadt und trägt zur Sicherung der mittelzentralen Versorgungsfunktion
bei. Mit dem Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. Änderung, rechtsverbindlich seit 29. Oktober 2011, wurde die Fachmarktzentrumsfläche in Bauflächen 1.1,
1.2, 2 und 3 aufgeteilt und die Obergrenzen sowie Nutzungsarten für zentrenrelevante
Sortimente festgesetzt.
Seit Dezember 2013 liegt ein städtebauliches Konzept für die Bauflächen 1.1 und 1.2
vor, das kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Realisiert werden soll nun auf der Baufläche 1.1 ein Bau- und Heimwerkermarkt und auf der Baufläche 1.2 ein LebensmittelVollsortimenter mit vier Shops sowie ein Drogeriemarkt.
Der Drogeriemarkt wird eine Verkaufsfläche von rund 755 qm erreichen. Dazu muss die
festgesetzte Obergrenze von ca. 500 qm auf 755 qm Verkaufsfläche vergrößert werden.
Das bestehende Schuhfachgeschäft soll in seiner Gebäudehülle erhalten bleiben und
genießt somit Bestandsschutz.
In rund 300 m Luftlinie Entfernung befindet sich in der Tramplerstraße ein Lebensmitteldiscounter, der seinen Standort in das Fachmarktzentrum verlagern und seine Verkaufsfläche von 927 qm auf 1.100 qm erweitern möchte.
Eine gutachterliche Stellungnahme, erarbeitet durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GMA, belegt, dass der Standort im Fachmarktzentrum eine höhere Nahversorgungsfunktion aufweist und dadurch „vorzugswürdig“ ist. Die geplante Erweiterung um 170 qm Verkaufsfläche wird laut GMA-Gutachten keine negative Wirkung in
Bezug auf die Lahrer Innenstadt haben. Voraussetzung hierfür ist, dass kein weiterer
Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten am „Alt-Standort“ zugelassen wird. Der
Betreiber und gleichzeitige Eigentümer des Altstandortes hat dies bereits zugesagt und
wird auf die zentrenrelevante Einzelhandelsnutzung am Alt-Standort verzichten.
Damit die Vergrößerung des Drogeriemarktes um ca. 255 qm und die Verlagerung und
Erweiterung des Lebensmitteldiscounters um rund 1.100 qm realisiert werden kann, bedarf es einer Bebauungsplanänderung. Die 3. Bebauungsplanänderung ist nur eine
textliche Änderung und zwar der Art der baulichen Nutzung.
Das Verfahren kann im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB durchgeführt
werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.
Die Verwaltung empfiehlt, auf der Grundlage des Entwurfs vom 15. September 2014 die
Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Sie könnte bei entsprechender Zustimmung durch den Gemeinderat vom 13. Oktober bis zum 14. November 2014 erfolgen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.