Beschlussvorlage (Schlussbericht 2012 (Anlage 1))
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
28. Juli 2014
28. Juli 2014
Schlussbericht 2012 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL- INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 1 II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 1 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 1 2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss ............................................................. 2 2.1 Überörtliche Prüfung ................................................................................. 2 2.2 Vorjahresabschluss .................................................................................. 2 3 III. Wirtschaftsführung, Rechnungswesen ................................................................... 3 Vollzug des Wirtschaftsplans ........................................................................ 3 1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 4 2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 4 3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 6 4 Kasse, Bewirtschaftung ........................................................................................... 6 5 Verwaltungskostenbeitrag ....................................................................................... 7 IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2012 .......................................................... 8 1 Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................ 8 2 Prüfung der Buchführung ........................................................................................ 9 2.1 A K T I V A .............................................................................................. 10 2.2 P A S S I V A .......................................................................................... 13 3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang ....................... 19 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 19 5 Bilanzanalyse .......................................................................................................... 23 5.1 Cash-Flow .............................................................................................. 24 5.2 Investitionen/Finanzierung des Anlagevermögens ................................. 24 Zusammenfassung .................................................................................................. 26 V. Bestätigungsvermerk ................................................................................... 26 VI. Beschlussvorschlag ..................................................................................... 27 Anlage: Anlage 9 zu § 12 EigBVO - Angaben in den Beschlüssen ABKÜRZUNGEN AfA Absetzung für Abnutzung / Abschreibung AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten AV Anlageverzeichnis BgA Betrieb gewerblicher Art BGL Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz DA Dienstanweisung EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GemKVO Gemeindekassenverordnung GemO Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPro Gemeindeprüfungsordnung GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GR Gemeinderat GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit KStG Körperschaftsteuergesetz Mio. Million p.a. per anno RPA Rechnungsprüfungsamt Vj. Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VwV Verwaltungsvorschrift * Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 1 von 27 I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) übertragen (§ 112 GemO). Prüferin des Jahresabschlusses 2012 war Helga Fritzsche-Müll. II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Betriebe Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof sowie das Sachgebiet Betriebsabrechnung zu einer organisatorischen Einheit in der Rechtsform des Eigenbetriebs zusammenzufassen. Der Eigenbetrieb wurde mit Erlass der Betriebssatzung zum 01.01.2000 mit dem Namen „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ -BGL- gegründet. (GR-Beschluss 24.01.2000) Am 22.07.2002 beschloss der Gemeinderat, das Sachgebiet Wald dem BGL zuzuordnen. Für die entsprechende Satzungsänderung zum 01.01.2003 erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.12.2002. Zweck des Eigenbetriebs ist die a) Erbringung von Leistungen für die Unterhaltung und Pflege des städtischen Vermögens sowie sonstige Serviceleistungen für städtische Einrichtungen und Eigenbetriebe b) die Durchführung des Bestattungswesens c) die Bewirtschaftung des Stadtwaldes (ab 01.01.2003) Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht. Aufgrund der Aufgabenstellung liegt beim BGL kein „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) und damit keine Steuerpflicht gemäß § 4 KStG vor. Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von DM 1.600.000,00 (818.067,01 €) ausgestattet. Da jedoch keine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals erfolgte, und dadurch die Entgelte nicht unerheblich subventioniert wurden, wurde auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches Darlehen i.H.v. 818.067,01 € umgewandelt, das jährlich verzinst wird (Satzungsänderung zum 01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004). Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 2 von 27 Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 €. Zur Leitung des Eigenbetriebs wurde gem. § 4 EigBG i.V.m. § 8 Betriebssatzung ein Betriebsleiter bestellt. Die Funktion des Betriebsausschusses gem. §§ 7 u. 8 EigBG nahm ursprünglich der Technische Ausschuss wahr. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13.06.2005 den § 5 der Betriebssatzung zum 01.07.2005 geändert. Demnach nimmt nun der Haupt- und Personalausschuss die Funktion des Betriebsausschusses wahr. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO). Daneben werden Leistungen von städtischen Dienststellen erbracht, für die ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben wird. 2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss 2.1 Überörtliche Prüfung In der Zeit von April bis Juni 2008 führte die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO unter anderem die überörtliche Prüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2001 bis 2006 durch. Die Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung des BGL sind im Prüfungsbericht der GPA vom 06.03.2009 unter Punkt 9 zusammengefasst. Die Stellungnahmen der Kämmerei vom 29.09.2009 wurden am 13.11.2009 vom Regierungspräsidium bestätigt. Seit März 2014 führt die GPA die überörtliche Prüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2007 bis 2012 durch. 2.2 Vorjahresabschluss Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebs BGL wurde dem Gemeinderat am 10.06.2013 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2011 mit einer Bilanzsumme von 3.807.040,32 € und einem Jahresverlust von 176,04 € gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Der Jahresverlust in Höhe von 176,04 € wurde aus dem Gewinnvortrag getilgt. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG in den beiden Lahrer Tageszeitungen am 28.09.2013 ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen vom 30.09. bis 09.10.2013 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen öffentlich aus. Der Jahresabschluss 2011 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 herangezogen werden. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 3 von 27 3 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Seit dem Rechnungsjahr 2004 erfolgt die Finanzbuchführung über DATEV, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und das Auftragswesen über das Bauhofinformationssystem BIS mit Schnittstelle zu DATEV. Die Freigabe der Programme durch die Betriebsleitung erfolgte am 20.01.2005 (§ 3 EigBG i.V. mit § 11 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 GemKVO). Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs wurden bis 31.12.2003 gemäß § 98 GemO als Sonderkasse im Rahmen der Einheitskasse durch die Stadtkasse abgewickelt. Seit 01.01.2004 erfolgt die Erledigung des Zahlungsverkehrs über ein extra eingerichtetes eigenes Girokonto, über das allerdings nur vier Beschäftigte der Stadtkasse verfügungsberechtigt sind. Die Abwicklung der Kassengeschäfte wird von der Stadtkasse erledigt. Die Sicherstellung der nötigen Liquidität liegt jedoch in der Verantwortung der Betriebsleitung. Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet. Darüber hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden. III. Vollzug des Wirtschaftsplans Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2012 erst am 30.01.2012. Abgesehen von der Nichteinhaltung der Vorlagefrist entsprach der Wirtschaftsplan 2012 den gesetzlichen Erfordernissen. Er wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO). Planvergleich des Wirtschaftsplans 2012 2012 Ansatz 1. Erfolgsplan a) Erträge Ergebnis Abw eichung davon "Bau- und Garten" davon "Wald" in Euro 6.199.990,00 5.580.190,00 619.800,00 in Euro 6.253.964,69 5.638.299,31 615.665,38 in Euro 53.974,69 58.109,31 -4.134,62 in % 0,87 1,04 -0,67 davon "Bau- und Garten" davon "Wald" 6.186.390,00 5.580.190,00 606.200,00 6.426.719,76 5.814.374,39 612.345,37 240.329,76 234.184,39 6.145,37 3,88 4,20 1,01 + 13.600,00 - 172.755,07 b) Aufwendungen Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-) davon "Bau- und Garten" davon "Wald" -186.355,07 -1.370,26 0,00 13.600,00 - 176.075,08 3.320,01 -176.075,08 -10.279,99 100,00 -75,59 334.000,00 536.275,39 202.275,39 60,56 334.000,00 0,00 0,00 500.000,00 540.772,05 0,00 206.772,05 0,00 61,91 0,00 2. Vermögensplan a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren) b) Ausgaben 3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme 4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 5. Höchstbetrag der Kassenkredite Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 4 von 27 Bei Eigenbetrieben tritt nach § 14 EigBG der Wirtschaftsplan an die Stelle des Haushaltsplans. Der Vermögensplan als Teil des Wirtschaftsplans enthält die Einnahmen und Ausgaben aus der Kreditwirtschaft und ersetzt insoweit den Vermögenshaushalt. Kreditaufnahmen bedürfen in entsprechender Anwendung des § 87 GemO der Genehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs (§ 12 EigBG). Beim Beschluss des Wirtschaftsplans 2012 wurde die nach § 14 Abs. 1 EigBG geltende Frist nicht eingehalten. Der Wirtschaftsplan wurde erst am 30.01.2012 beschlossen. Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2012 nicht vor. 1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Der Jahresverlust 2012 war deutlich höher als geplant, insbesondere der Verlust des Bereichs BGL war nicht vorgesehen, hinzu kommt ein kleinerer Überschuss des Bereichs Wald. Der Erfolgsplan wies bei Einnahmen von 6.199.990,00 € und Ausgaben von 6.186.390,00 € einen Jahresüberschuss von 13.600,00 € aus. Insgesamt lagen die Erträge nur um 0,87 % über der Planung, die Aufwendungen waren jedoch um 3,88 % höher als geplant, so dass am Jahresende für den gesamten Eigenbetrieb mit 172.755,07 € ein deutlicher Verlust ausgewiesen werden musste. Die Erträge aus dem Betriebszweig „Wald“ lagen um -4.134,62 € (-0,67 %) leicht unter der Planung - die Aufwendungen um 6.145,37 € (1,01 %) leicht über Plan. Der Jahresüberschuss liegt in diesem Bereich bei 3.320,01 € (Plan 13.600,00 €). Die Erträge aus dem Betriebszweig „Bau und Garten“ lagen um 58.109,31 € (1,04%) über der Planung; die Aufwendungen lagen um 234.184,39 € (4,20 %) über der Planung. Der Jahresfehlbetrag liegt in diesem Bereich bei 176.075,08 € (Plan 0,00 €). Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert. Die in den Abschlussunterlagen 2012 dargestellte Erfolgsübersicht stimmt mit der GuV 2012 überein. 2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 5 von 27 Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen. Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse und –fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren, die im Vermögensplan als „erübrigte Mittel aus Vorjahren“ oder „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“ zu veranschlagen sind (vgl. Anlage 6 zur EigBVO). Im Zuge der Vermögensplanabrechnung ist zu entscheiden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen weiterhin benötigt werden bzw. wie Finanzierungsfehlbeträge ausgeglichen werden können. Dies ist im Jahresbericht zu dokumentieren und entsprechend bei der nächsten Vermögensplanaufstellung zu berücksichtigen. Nach § 2 Abs. 3 EigBVO i.V.m. Anlage 6 ist der Finanzierungsbedarf nach Betriebszweigen und Vorhaben getrennt zu veranschlagen und so auch im Vermögensplan und Anlagennachweis darzustellen. Aktivierte Eigenleistungen sind ebenfalls als Sachanlagen im Vermögensplan zu veranschlagen. Um das Jahresergebnis dadurch nicht zu beeinflussen, sind darüber hinaus die Aufwendungen für die Erstellung, insbesondere die dabei anfallenden Personalkosten, durch die Ertragsposition „aktivierte Eigenleistungen“ im Erfolgsplan auszugleichen. Die im Einzelnen geplanten Beschaffungen wurden im Wirtschaftsplan aufgelistet, um später Planvergleich und Vollzugskontrolle zu ermöglichen. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG). Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von Haushaltsresten wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist handelsrechtlich allerdings nicht zulässig. Im Zuge der Vermögensplanabrechnung sollte dokumentiert werden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen weiterhin benötigt werden. Übertragene Mittel („Haushaltsreste“), neue Haushaltsansätze und tatsächlich verbrauchte Mittel sind zu dokumentieren. Noch nicht verbrauchte Restmittel bleiben bei Bedarf weiterhin verfügbar. Mittelübertragungen ins Folgejahr sind darzustellen und eventuell zu erläutern. Es versteht sich von selbst, dass nur dann eine „Restebildung“ möglich ist, wenn die im Wirtschaftsplan für die jeweilige Maßnahme veranschlagten Mittel noch nicht verbraucht sind. Im Sinne einer stetigen Finanzplanung sind die benötigten Mittel über den gesamten Finanzplanungszeitraum zu planen. Veranschlagte, aber noch nicht ausgeschöpfte Ausgabeansätze lässt man daher auch nicht verfallen, um sie für dieselbe Maßnahme im nächsten Wirtschaftsplan neu zu planen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 6 von 27 In der Vermögensplanabrechnung 2011 wurde von der Betriebsleitung dargestellt, welche Mittel des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragen wurden. Die Vermögensplanabrechnung 2012 enthält keine übertragenen Mittel. Die wesentlichen Einnahmen 2012 sind Art Erwirtschaftete Abschreibungen erübrigte Mittel aus Vorjahren Jahresgewinn Stadtwald Betrag (Euro) 381.620,17 151.335,21 3.320,01 Die wesentlichen Ausgaben 2012 stellen sich wie folgt dar: Art Investitionen Jahresverlust Bau und Garten Tilgung von Krediten Betrag (Euro) 242.121,17 176.075,08 122.575,80 Die erübrigten Mittel aus Vorjahren in Höhe von 151.335,21 € ergeben sich durch eine Änderung der Vermögensplanabrechnung 2011. Hierdurch wird eine durchgängige Systematik ohne HH-Reste erreicht und eine Plausibilitätskontrolle mit der Goldenen Bilanzregel ermöglicht. Der Finanzierungsfehlbetrag 2012 beträgt 4.496,66 €. 3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist. Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2011 – 2015 wurden ordnungsgemäß erstellt. 4 Kasse, Bewirtschaftung Der Eigenbetrieb BGL ist seit 01.01.2004 nicht mehr in die Einheitskasse integriert. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 09.01.2004 wurde eine Sonderkasse gem. § 98 GemO eingerichtet. Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 11.12.2012 (vgl. Prüfungsteilbericht 18/2012) statt. Bereits im Jahr 2011 wurden der Höchstbetrag der Kassenkredite von 1.000.000 € auf 500.000 € gesenkt. Die Kassenliquidität war jederzeit gewährleistet. Die im Wirt- Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 7 von 27 schaftsplan genehmigten Kassenkredite wurden wie schon in den Vorjahren nicht in Anspruch genommen. Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen. Die Bewirtschaftungsbefugnis der Betriebsleitung ergibt sich aus der Betriebssatzung vom 01.01.2000. Für die Stadtverwaltung sind in der Dienstanweisung (DA) zum Vollzug des Haushaltsplanes (Zuständigkeitsordnung – ZO) die Zuständigkeiten für die Verwendung von Haushaltsmitteln und die sonstigen, mit der Finanzwirtschaft der Stadt zusammenhängenden Angelegenheiten, geregelt. Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis. Diese Dienstanweisung war jedoch für den Eigenbetrieb BGL nicht gültig. Lt. GPA war der Geschäftsgang der Sonderkasse schriftlich zu regeln; hierbei sollte auf eine Abstimmung der zu erlassenden DA für das Kassenwesen des Eigenbetriebs mit den Regelungen der DA für die Stadtkasse geachtet werden (§ 98 GemO, §§ 37 und 40 GemKVO). Wie von der GPA im Bericht vom 06.03.2009 für den BGL empfohlen, wur- de eine neue gesonderte DA für die Regelungen der Kassenangelegenheiten erlassen. Trotz Zusagen gegenüber der GPA und unserer Hinweise in den Vorjahren erfolgte dies erst in 2013. 5 Verwaltungskostenbeitrag Für die Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. Der Verwaltungskostenbeitrag wurde beim Eigenbetrieb als sonstiger betrieblicher Aufwand verbucht und betrug für das Rechnungsjahr 2012 117.500,00 €. Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Betriebszweige: Anteil Wald: 30.700,00 € Anteil Bau und Garten: 86.800,00 € In diesem Betrag sind auch die Kosten des RPA für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses enthalten. Demgegenüber stehen sonstige betriebliche Erträge „Verwaltungsumlage – Wald“ in Höhe von 22.000,00 €. Wir empfehlen, den Verwaltungskostenbeitrag für die Eigenbetriebe weiterhin jedes Jahr anzupassen, da die Beanspruchung von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein kann. Die städtischen Dienststellen sollten täglich die Zeitanteile für die Eigenbetriebe festhalten (z.B. in Excel-Tabellen). Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 8 von 27 IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2012 1 Grundsätzliche Feststellungen Am 29.05.2009 trat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft. Mit dem BilMoG wird die größte Reform des Handelsgesetzbuches seit den 80er Jahren verwirklicht. Die neuen Bilanzierungsregeln sind verpflichtend ab dem 01.01.2010 anzuwenden. Mit dem BilMoG fließen erstmals Elemente der internationalen Rechnungslegungsstandards in das HGB ein. Dadurch soll erreicht werden, dass das in Deutschland bewährte HGB-Bilanzrecht für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird und auf Dauer beibehalten werden kann. Außerdem soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden. Des Weiteren bringen die Neuregelungen Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung, die deregulierenden Charakter haben und somit zu einer Senkung der Bilanzierungskosten führen sollen. Reformiert wurden Regelungen des HGB, die für alle Kaufleute gelten – Erster Abschnitt des Dritten Buchs des HGB, §§ 238 bis 263 – und Regelungen, die für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften gelten – Zweiter Abschnitt des Dritten Buchs, §§ 264 bis 335 -. Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Gemäß der Empfehlung des RPA sollte der komplette Jahresabschluss mit Lagebericht, Vermögensplanabrechnung etc. von der Betriebsleitung erstellt werden. Grundlage für den Jahresabschluss bildete der von der Steuerberatungs-GmbH eldatax aufgestellte handelsrechtliche Abschluss (Bilanz, GuV, Anlagenspiegel). Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. Im Rahmen der begleitenden Prüfung der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 wurde durch das RPA Sachverhalte festgestellt, die eine Korrektur des handelsrechtlichen Abschlusses durch die SteuerberatungsGmbH eldatax erforderlich machten. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 9 von 27 Der Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt zusammen mit den übrigen Unterlagen des Jahresabschlusses am 27.03.2014 zur Prüfung zugeleitet. Der Jahresabschluss 2012 des BGL soll in diesem Jahr erstmalig zusammen mit dem Bericht über die örtliche Prüfung gem. § 16 Abs. 3 EigBG dem Betriebsausschuss zur Vorberatung zugeleitet werden und dann anschließend mit dem Ergebnis dieser Vorberatung an den Gemeinderat zur Feststellung weitergeleitet werden. 2 Prüfung der Buchführung Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben. Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. Der Jahresabschluss 2012 wurde wie in den Vorjahren von der eldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH Lahr mit DATEV erstellt. Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung, in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss versichert wird, liegt dem RPA vor. Nach dieser Erklärung bestanden am Bilanzstichtag keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse. Sämtliche FIBU-Daten sind auf dem DATEV-Zentralrechner in Nürnberg gespeichert und gesichert. Kontenschreibung, Journale, Summen- und Saldenlisten, Abschlussbuchungen, Bilanz und GuV wurden dem RPA auf Archivierungs-CD’s DATEV Rechnungswesen-Archiv pro (Nr. 5 und Nr. 6 vom 03.07.2013) digital oder in Papierform zur Verfügung gestellt. Die GPA stellte fest, dass für das eingesetzte ADV-Verfahren „DATEV“ die Einhaltung der Programmprüfungspflicht gemäß § 114 Abs. 5 GemO nicht nachgewiesen ist. Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfung Ernst & Young AG über eine Produktprüfung 2006 des Produktes Kanzlei-Rechnungswesen und Derivate liegt dem RPA vor. Das RPA hält dies für ausreichend. Lt. Auskunft der GPA vom 11.09.2012 hat die Stadt Lahr mit dem Schrei- ben vom 29.05.2009 ihrer Anzeigepflicht für die Programme der Firma DATEV Rechnung getragen. Damit sind die Feststellungen in Randnummer 67 des Berichts der GPA vom 06.03.2009 erledigt. Mit der Programmprüfung selbst wurde von der GPA noch nicht begonnen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – 2.1 A Seite 10 von 27 AKTI VA Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter der Position A zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich. Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern stehen mit den steuerlichen Abschreibungstabellen im Einklang. Die Restbuchwerte in der Bilanz stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein. Anlagennachweis § 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagennachweises vor. Dieser soll als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen. Das Anlagevermögen wurde im Anlagennachweis nach den beiden Betriebszweigen getrennt dargestellt. Im Anlagevermögen wurden im Jahr 2012 für den Betriebszweig "Bau und Garten" Neu- und Ersatzbeschaffungen bei technischen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und bei Fahrzeugen in Höhe von insgesamt 222.522,52 € (Vj. 188.435,59 €) getätigt. Im Gegenzug wurden Maschinen und Fahrzeuge mit ehemaligen Anschaffungskosten von 176.620,65 € (RBW: 86.754,00 €) ausgemustert. In der GuV wurden Erlöse aus Sachanlagenverkäufen in Höhe von 19.582,00 € berücksichtigt. Durch einen Unfall im April 2012 wurde ein Fahrzeug so stark beschädigt, dass es in Abgang genommen werden musste. 500145 MB AXOR Absetzkipper EZ 28.10.2008 Anschaffungskosten 2010 90.660,00 € Buchwert 01.01.2012 81.216,00 € Abschreibung in 2012 3.147,00 € entspricht 5 Monate Buchwert bei Abgang Mai 2012 78.069,00 € Verkaufserlös 14.000,00 € Schadenshöhe 64.069,00 € Das Ersatzfahrzeug 500155 MAN TGM 18.330 wurde im Mai 2012 beschafft. Inklusive Winterdiensteinrichtung betrugen die Anschaffungskosten 92.409,45 €. Das Anlagevermögen wurde entsprechend der Anlagen 1 - 3 zur EigBVO dargestellt, zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Die Restbuchwerte in der Bilanz stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 11 von 27 Inventur Im Rahmen der Prüfung der Verwaltung der Betriebsausstattung (Kleingeräte) des Eigenbetriebs BGL im Jahr 2011 wurde festgestellt, dass aufgrund der erfolgten Bestandskontrolle aus unserer Sicht zwingend eine Inventur durchzuführen ist. Die Korrektur des Anlagevermögens sollte spätestens in der Jahresrechnung 2011 erfolgen. Die ausführlichen Ergebnisse der Prüfung wurden im Prüfungsteilbericht 06/2011 dargestellt. Insgesamt wurde im Jahr 2011 Betriebsausstattung im ursprünglichen Anschaffungswert von 125.413,37 € ausgeschieden. Aus Sicht des RPA ist einmal jährlich zwingend eine körperliche Bestandsaufnahme des Anlagevermögens durchzuführen. Das Ergebnis der Bestandskontrolle ist schriftlich zu dokumentieren. Das Rechnungsprüfungsamt plant, das Ergebnis der jährlichen Bestandskontrolle stichprobenweise zu prüfen. Vergabeverfahren Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000, § 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL. Die DA VOL gilt auch für den BGL. § 7 der DA VOL regelt die Ausschreibungspflicht. Grundsätzlich sind alle Leistungen öffentlich auszuschreiben. Dies gilt auch für Rahmen- und Zeitverträge. Freihändige Vergaben sind bis zu einem Betrag von 10.000,00 € (netto) zulässig, Auch bei freihändigen Vergaben ist der Wettbewerb zu beachten. Es sind grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Ab einer Vergabesumme von 40.000 € (netto) wird eine öffentliche Ausschreibung notwendig. Aufgrund des Umfangs, den die Beschaffungsvorgänge des BGL bei einzelnen Lieferanten in den Vorjahren angenommen haben, ist nach der DA VOL zumindest eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Die Lieferung von Arbeits- und Schutzkleidung für April 2012 bis März 2014 (Rahmenvertrag) wurde Anfang 2012 erstmalig beschränkt ausgeschrieben. Infolge dieser Ausschreibung stiegen die Kosten in 2012 auf 25.397,90 € (2011: 15.697,69 € und 2010: 15.437,69 €), da deutlich mehr Dienst- und Schutzkleidung bestellt wurde. Wir werden die Entwicklung der Kosten in den Folgejahren beobachten. Künftig sollen auch für weitere Jahresaufträge (z.B. für Baustoffe) Ausschreibungen entsprechend der DA VOL vorbereitet werden. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – B Seite 12 von 27 Umlaufvermögen B1 Vorräte Der unter der Position „Vorräte“ bilanzierte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der verschiedenen Betriebsbereiche des Eigenbetriebs betrug zum 01.01.2012 insgesamt 39.924,00 €. Zum 31.12.2012 wurden die Bestandsveränderungen der einzelnen Lager ermittelt. Das Vorratsvermögen verringerte sich um 5.499,00 €. Eine umfangreiche Lagerhaltung ist generell nicht geplant. Der Inventurbestand zum 31.12.2012 in Höhe von 34.425,00 € wurde in die Bilanz aufgenommen. Den wertmäßig größten Anteil daran haben die Kfz-Ersatzteile. Das RPA plant künftig, die Vorbereitung der Stichtagsinventur und die Durchführung der körperlichen Inventur zu begleiten. Unfertige Leistungen in Höhe von 13.745,76 € (Vj. 23.467,38 €) für 10 in Ausführung befindliche Projekte wurden ebenfalls als Vorräte aktiviert. B2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände waren zum 31.12.2012 insgesamt mit 326.379,72 € (Vj. 227.435,08 €) zu bilanzieren. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: Forderungen des Bereichs Bau und Garten 3.937,00 € Forderungen des Bereichs Wald 16.321,24 € 20.258,24 € Der Eigenbetrieb ist hauptsächlich für städtische Dienststellen tätig. Im Jahr 2012 erhielt der BGL Betriebszweig „Bau und Garten“ lt. BIS Gesamtaufträge im Wert von 5.507.855,42 €. Ca. 81 % der Aufträge waren im Rahmen von Daueraufträgen erteilt. Die Auftragsentwicklung ist im Lagebericht detailliert dargestellt. Die Bilanzposition „Forderungen gegenüber der Stadt bzw. deren Eigenbetrieben“ beinhaltet Forderungen aus Einzel- und Daueraufträgen. Zum 31.12.2012 standen Forderungen gegenüber städtischen Auftraggebern in Höhe von 298.633,33 € aus (Vorjahr: 176.989,80 €). B3 Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten Seit dem 01.01.2004 werden die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs über ein eigenes Girokonto abgewickelt. Ein Festgeldkonto Nr. 3600818804 bei der Volksbank Lahr eG wurde zudem eingerichtet. Der Anlagebetrag des Festgeldkontos betrug am 01.01.2012 200.000,00 €. Zum 23.07.2012 wurde der Anlagebetrag nicht weiter prolongiert. Der Kontostand wurde auf 0,00 € reduziert. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 13 von 27 Einen Zinsvorteil vorausgesetzt, sollte bei ausreichend hohen Kassenständen auch weiterhin von der Möglichkeit der Festgeldanlage Gebrauch gemacht werden. Das Diagramm zeigt die Liquiditätsentwicklung des Jahres 2012. 1.000.000,00 900.000,00 800.000,00 700.000,00 600.000,00 500.000,00 400.000,00 300.000,00 200.000,00 100.000,00 Konto 818887 Festgeld 01.12.2012 01.11.2012 01.10.2012 01.09.2012 01.08.2012 01.07.2012 01.06.2012 01.05.2012 01.04.2012 01.03.2012 01.02.2012 01.01.2012 0,00 Guthaben bei Kreditinstituten Zum Jahresende 2012 bestand auf dem Girokonto ein Habensaldo von 93.809,13 € und in der Barkasse waren 250,00 € (BGL) und 50,00 € (Wald). Zusammen wurde in der Bilanz ein Kassenbestand von 94.109,13 € (Vj. 407.831,43 €) nachgewiesen. Die Beträge auf den Bankkonten und dem Kassenbuch stimmen mit den Buchhaltungskonten überein. C Rechnungsabgrenzung Ausgewiesen wird der Aufwand für die BIS-Softwarewartung vom 01.01.2013 bis 30.06.2014 in Höhe von 1.395,00 €, sowie Lizenzen IBM Lotus in Höhe von 892,14 €. 2.2 A PAS S I VA Eigenkapital Der Eigenbetrieb ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital des Eigenbetriebs. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 14 von 27 Ursprünglich wurde der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von DM 1.600.000,00 (818.067,01 €) ausgestattet. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) wurde zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches Darlehen in Höhe von 818.067,01 € umgewandelt. (Satzungsänderung zum 01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004) Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Die vorgesehene Kreditaufnahme in dieser Höhe wurde mit dem Wirtschaftsplan 2009 beschlossen. Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 €. Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30–40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss. Nach neuesten Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings immer öfter auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet. Da es sich beim BGL um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 3 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung ganz verzichtet werden. Für das Rechnungsjahr 2012 hat der Eigenbetrieb laut Gewinn- und Verlustrechnung einen Verlust in Höhe von 172.755,07 € zu verzeichnen. Der Betriebszweig „Bau und Garten“ hat dabei einen Verlust von 176.075,08 € und der Bereich „Stadtwald“ einen Gewinn von 3.320,01 € ausgewiesen. Wie bereits der Jahresverlust 2011 soll der Verlust 2012 aus dem Gewinnvortrag getilgt werden. Da der Gewinnvortrag nicht ausreichte, wurde am 18.06.2013 von der Kämmerei in Abstimmung mit der Betriebsleitung entschieden, den übersteigenden Verlust des Jahresabschlusses 2012 als Verlustvortrag stehen zu lassen und nicht direkt aus dem Kernhaushalt abzudecken. Im Gegenzug wurden die Stundenverrechnungssätze zum 01.07.2013 nochmals um 1,50 € pro Stunde erhöht. Das RPA hat diese Vorgehensweise vorübergehend mitgetragen. Sollte sich jedoch zeigen, dass diese Erhöhung nicht ausreichend sein sollte, so wäre aus Sicht des RPA zeitnah ein Gemeinderatsbeschluss zur Verlustabdeckung aus dem Haushalt erforderlich. Das Eigenkapital veränderte sich somit zum 31.12.2012 von 98.670,95 € auf - 74.084,12 € und unterteilte sich folgendermaßen: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – A. Eigenkapital I. Stammkapital II. Rücklagen 1. allgemeine Rücklage 2. zweckgebundene Rücklagen III. Gewinn/Verlust Gewinn/Verlust des Vorjahres Gewinnabführung an städt. Haushalt Verlustausgleich aus Haushalt Jahresgewinn/-verlust (-) Jahresgewinn/-verlust (-) "Bau und Garten" Jahresgewinn/-verlust (-) "Stadtwald" Wirtschaftsjahr 2012 31.12.2012 31.12.2011 Euro Euro -74.084,12 98.670,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -74.084,12 98.670,95 98.670,95 98.846,99 0,00 -172.755,07 -176.075,08 3.320,01 0,00 -176,04 60.450,52 -60.626,56 Seite 15 von 27 + Zuwachs - Minderung Euro -172.755,07 0,00 0,00 0,00 0,00 -172.755,07 -176,04 0,00 0,00 -172.579,03 -236.525,60 63.946,57 Die Eigenkapitalquote betrug in 2012 - 2,15% B Rückstellungen Nach dem neuen § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden für Ungewisse Verbindlichkeiten, Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Für andere als die bezeichneten Zwecke dürfen keine Rückstellungen gebildet werden (§ 249 Abs. 2 HGB). a Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen „Im Urteil vom 05.04.2006 – I R 46/04 – hat der BFH (…) die steuerwirksame Bildung von Pensionsrückstellungen abgelehnt, wenn die Gemeinde Mitglied einer Versorgungskasse ist und spätere Versorgungsleistungen an Beamte nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von dieser Versorgungskasse erbracht werden. Weiter geht der BFH von einem handelsrechtlichen Passivierungsverbot aus, wenn es an der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme fehle“, (GPAMitteilung 6/2006). Bei der Prüfung eines anderen Eigenbetriebs der Stadt Lahr durch die GPA wurde festgestellt, dass die Bildung einer Pensionsrückstellung für die abgeordneten Beamten entbehrlich sei, wenn der Dienstherr weiterhin die Stadt Lahr ist und deshalb auch die Versorgungslasten zu tragen hat. Diese Regelung wurde auf unseren Hinweis auch für den BGL übernommen. Die Pensionsrückstellungen des BGL wurden in 2009 vollständig aufgelöst. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – b Seite 16 von 27 Sonstige Rückstellungen Als „Sonstige Rückstellungen“ wurden Pflichtrückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet für die gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses für geleistete und noch nicht abgefeierte Überstunden der Beschäftigten für übertragenen Resturlaub der Beschäftigten für Leistungen aus Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeit) für LOB Prämien für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen. Entwicklung Rückstellungen in € 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 2007 Aufbewahrung Geschäftsunterlagen LOB Prämien Jahresabschlusskosten/ Prüfung Rückstellungen für Pensionen Altersteilzeit Überstundenrückstellungen Urlaubsrückstellungen 31.12.2007 550 23.000 24.700 40.792 53.532 63.673 90.090 2008 31.12.2008 550 23.000 24.700 45.444 18.617 83.080 92.840 2009 31.12.2009 550 24.000 25.200 0 30.960 90.570 101.194 2010 31.12.2010 550 36.000 25.200 0 75.480 78.625 96.207 2011 2012 31.12.2011 550 44.174 16.000 0 57.006 81.219 104.762 31.12.2012 550 44.200 16.000 0 34.172 90.672 141.204 Altersteilzeit im Blockmodell Beim Blockmodell sind für die Verpflichtungen aus vertraglichen Altersteilzeitvereinbarungen in der Freistellungsphase weiterhin laufende Vergütungen zu zahlen erstmals am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Altersteilzeit beginnt (Beschäftigungsphase) - aufgrund der Vorleistungen des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung 100%, Lohnzahlung 50% in der Arbeitsphase) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren. Mit dem Mitarbeiter des BGL wird im Fall der Inanspruchnahme der Altersteilzeit ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes vom 23. Juli 1996 und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit vom 05. Mai 1998 (in der jeweils gültigen Fassung) vereinbart. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Zahlung eines Nachteilsausgleichs (Leistung des Arbeitgebers zum Aus- Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 17 von 27 gleich für die Minderung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung) und somit zur Bildung einer Rückstellung. Während des Geschäftsjahrs 2012 befand sich noch 1 Mitarbeiter in Altersteilzeit. Bei diesem Mitarbeiter begann die Freistellungsphase am 01.01.2012 und endet voraussichtlich am 30.6.2014. Das BilMoG hat besonders bei der Bewertung von Rückstellungen zu deutlichen Änderungen geführt. Neuerdings müssen Altersteilzeitverpflichtungen gemäß § 253 Abs. 1, Satz 2 i.d.F. des BilMoG in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet werden. Durch die Verwendung des Begriffs „Erfüllungsbetrag“ wird klargestellt, dass handelsrechtlich künftige Preisund Kostensteigerungen in die Berechnung mit einzubeziehen sind. Darüber hinaus müssen Rückstellungen gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst werden, sofern diese eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Für den Jahresabschluss 2012 wurde aufgrund der neuen Regelungen des BilMoG und der daraus folgenden Komplexität ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung der Altersteilzeitrückstellungen in Auftrag gegeben. Mit Beginn der Freistellungsphase wurde mit der Auflösung der Rückstellung begonnen. Der Stand der Rückstellungen für Altersteilzeit betrug zum 31.12.2012 insgesamt 34.172,00 €. Urlaubsrückstellungen GPA-Mitteilung 6/2006: Die Rückstellung wird entweder je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschl. anteiligem Weihnachtsgeld und zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, des Urlaubsgelds sowie weiterer lohnabhängiger Nebenkosten (der maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres ist durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit der Zahl der offenen Urlaubstage zu vervielfältigen) oder im Wege in einer Durchschnittsberechnung für die Belegschaft ermittelt. Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen soll von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen werden, ein Abschlag für den Anteil Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen wurden die Prüfungsergebnisse der Vorjahre berücksichtigt. Überstundenrückstellungen Die Rückstellung wird lt. GPA-Mitteilung 6/2006 je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoverdienstes zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ermittelt. Eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig. Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen sollen die Wochenarbeitszeit nach TVöD von 39 Stunden und die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Jahr von 250 Tagen beachtet werden. Da eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit dem Leistungsrückstand nicht zulässig ist, müssen die Plus- und Minusstunden getrennt erfasst werden. Für die Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 18 von 27 Überstunden werden Rückstellungen gebildet; der Leistungsrückstand kann als Forderung gegen Arbeitnehmer in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert werden. Die Berechnung der Überstundenrückstellung ist korrekt. Für Minusstun- den wäre ggf. eine Forderung gegen Arbeitnehmer in Höhe von 2.414,77 € zu aktivieren. Die sonstigen Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet und die Entwicklung im Lagebericht erläutert. C Verbindlichkeiten a Langfristige Verbindlichkeiten Im Jahr 2012 wurden keine neuen Kredite aufgenommen. Zum 31.12.2012 sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in der Bilanz mit 1.965.631,43 € passiviert: Münchner Hypothekenbank eG 434.597,97 € DKB Kreditbank AG 1.130.533,46 € Sparkasse Offenburg/Ortenau 400.500,00 € Der Stand der Darlehen stimmt mit den Kontoauszügen überein. Im Vorjahr wurde eine Tilgung in Höhe von 4.478,90 € des Darlehens der Sparkasse Offenburg/ Ortenau irrtümlich abgegrenzt, obwohl die erste Tilgungsrate erst am 15.02.2012 in Höhe von 11.125,00 € fällig war. Da Tilgungen buchhalterisch in der Bilanz einen erfolgsneutralen Vorgang darstellen, konnte aus unserer Sicht auf eine Änderung der Bilanz verzichtet werden. Daneben besteht ein gemeindliches Darlehen mit langfristigem Charakter (umgewandeltes Stammkapital). Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 ebenfalls in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 € und wurde im Jahr 2012 mit 5,0 % p.a. verzinst. Tilgung ist derzeit keine vorgesehen. Da kein Darlehensvertrag zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb besteht, ist diese Position rein bilanziell betrachtet als kurzfristige Verbindlichkeit anzusehen. Wir empfehlen, die Zinssätze auch weiterhin jährlich auf ihre Angemessenheit zu prüfen und gegebenenfalls der allgemeinen Zinsentwicklung anzupassen. Im Jahr 2013 wurde der Zinssatz für alle Eigenbetriebe auf 4,5 % p.a. reduziert. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – b Seite 19 von 27 Kurzfristige Verbindlichkeiten Für die 3 Einzelaufträge wurden im Betriebszweig Bau- und Garten Anzahlungen i.H.v. 10.071,76 € geleistet. Für Lieferungen im Januar 2013 erhielt der Betriebszweig Wald Anzahlungen i.H.v. 39.810,41 € (Vj. insgesamt 140.311,34 €). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden am Jahresende mit 77.387,10 € (Vj. 74.934,09 €). Sonstige Verbindlichkeiten waren zum 31.12.2012 i.H.v. 21.376,14 € passiviert, hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Steuern (Lohnsteuer Dezember 2012). 3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind enthalten. Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen. Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gewinn- und Verlustrechnung Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) 1. Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderung des Umlaufvermögens 3. Aktivierte Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge Gesamterträge ohne Zinserträge 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7. Abschreibungen auf Sachanlagen 8. sonstige betriebl. Aufwendungen Zinsaufwendungen - Zinserträge 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 12. außerordentliche Erträge 13. außerordentliche Aufwendungen 14. außerordentliches Ergebnis 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 16. sonstige Steuern 17. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag 17. Jahresüberschuß / Jahresfehlbetrag Jahresgewinn / -verlust (-) "Bau und Garten" Jahresgewinn / -verlust (-) "Stadtwald" 2004 Euro 2005 Euro 2006 Euro 2007 Euro 2008 Euro 2009 Euro 2010 Euro 2011 Euro 2012 Euro 5.762.356 17.987 5.770.498 11.685 5.694.992 11.910 5.812.403 -30.858 5.719.781 31.793 5.896.130 -7.081 5.968.678 -10.578 5.991.136 -1.391 6.123.689 -9.722 0 85.098 5.865.442 816.927 -407.341 0 90.417 5.872.600 936.911 -496.633 0 70.962 5.777.864 921.201 -481.203 0 95.595 5.877.140 1.000.791 -498.023 0 93.600 5.845.174 1.057.058 -485.792 0 186.749 6.075.798 1.059.966 -506.042 0 163.777 6.121.876 973.659 -493.828 16.728 113.724 6.120.197 1.077.380 -585.411 0 135.076 6.249.043 1.130.171 -625.027 -409.586 3.786.582 -2.885.107 -901.475 -440.278 3.750.649 -2.917.082 -833.567 -439.998 3.724.045 -2.893.356 -830.689 -502.769 3.790.602 -2.938.738 -851.864 -571.267 3.818.406 -2.991.197 -827.209 -553.924 3.938.193 -3.084.583 -853.610 -479.832 3.960.036 -3.097.494 -862.542 -491.969 3.860.321 -3.022.243 -838.079 -505.145 3.976.112 -3.131.818 -844.294 285.690 639.818 165.447 4.782 0 263.930 650.565 158.879 7.217 0 253.229 732.934 152.020 9.467 0 258.666 686.156 144.788 11.981 0 267.357 717.267 120.568 31.359 0 285.293 727.413 151.218 4.347 0 290.458 755.067 148.222 3.766 0 293.355 755.667 133.649 5.216 0 294.805 892.026 118.636 3.175 0 -170.228 170.978 0 0 0 0 0 170.978 -166.096 111.666 0 0 0 0 0 111.666 -161.486 -5.565 0 0 0 0 0 -5.565 -156.769 -3.863 0 0 0 0 0 -3.863 -151.927 -135.482 0 0 0 0 0 -135.482 -155.564 -86.284 0 0 0 0 0 -86.284 -151.988 -5.565 0 -51.967 -51.967 0 0 -57.532 -138.865 -176 0 0 0 0 0 -176 -121.812 -162.708 1.746 -11.793 -10.047 0 0 -172.755 170.978,05 223.930,35 -52.952,30 111.666,60 96.879,55 14.787,05 -5.564,59 28.862,10 -34.426,69 -3.862,68 54.649,17 -58.511,85 -135.482,26 -17.884,05 -117.598,21 -86.283,53 -73.982,99 -12.300,54 -57.531,53 33.794,53 -91.326,06 -176,04 60.450,52 -60.626,56 -172.755,07 -176.075,08 3.320,01 Der Jahresverlust 2012 wird teilweise auf neue Rechnung vorgetragen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 20 von 27 Entwicklung der Jahresaufwendungen 2004-2012 (in T€) 7.000 295 6.000 5.000 285 290 293 253 259 267 755 756 733 717 727 651 686 937 1.057 974 921 1.001 1.060 817 1.077 3.787 3.751 3.724 3.791 3.818 3.938 3.960 3.860 286 264 640 892 1.130 4.000 3.000 2.000 3.976 1.000 0 2004 Personalaufwand 2005 2006 Materialaufwand 2007 2008 2009 sonstige betriebl. Aufwendungen 2010 2011 2012 Abschreibungen auf Sachanlagen Wie bereits unter Punkt 2.1. A dargestellt hat der Unfall eines Fahrzeugs im April 2012 das Jahresergebnis 2012 stark geprägt. Da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls nicht vollkaskoversichert war, kam eine Erstattung durch eine Versicherung nicht in Betracht. Der Buchwert beim Abgang im Mai 2012 78.069,00 € wurde als Sonstiger betrieblicher Aufwand in der GuV gebucht. Dagegen steht der mit dem Unfallfahrzeug erzielte Verkaufserlös in Höhe von 14.000,00 € als sonstiger betrieblicher Ertrag. Der entstandene Buchverlust für das Fahrzeug beträgt somit 64.069,00 €. Im PtB 12/2013 wurde der Bereich Versicherungswesen - Kfz-Versicherungen untersucht. Der Versicherungsstatus des im Mai 2012 beschafften Ersatzfahrzeugs wurde hierbei auch näher betrachtet: Das Fahrzeug OG-LR 171 mit Erstzulassung 08.05.2008 ist mittlerweile über 3 Jahre alt, sodass nach Beschluss des Finanz- und Steuerausschusses von 1977 auf eine Teilkaskoversicherung umgestellt werden sollte. Statt einem Kaskobeitrag von 697,02 € wäre nun ein Beitrag von 202,15 € mit einer Selbstbeteiligung von 150,- € zu entrichten. Das Fahrzeug hat einen derzeitigen Restbuchwert von 86.248,- € zum 31.12.2012. Eine Tarifumstellung wäre nach den aktuellen Vorgaben notwendig. Wir verweisen hier jedoch auf unsere folgenden Ausführungen zum Thema Restbuchwerte, da eine Umstellung hier wenig sinnvoll ist. Es fehlt jedoch eine allgemeine Regelung für solche Fälle. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 21 von 27 Die aktuelle Regelung, welche sich am Beschluss des Finanz- und Steuerausschusses des Jahres 1977 orientiert, wird weitestgehend angewendet. Eine weitergehende Differenzierung dieser Vorgaben wäre sicherlich empfehlenswert. Auf Grund der langen Nutzung, der Art der Nutzung und des hohen Anschaffungswertes gibt es für Feuerwehrfahrzeuge sicherlich ein Interesse an einer längerfristigen Vollkaskoversicherung. Hinzu kommen die günstigen Sondertarife ohne Rückstufung der SFKlassen. Allerdings werden auch diese Fahrzeuge nach einigen Jahren vollständig abgeschrieben sein, sodass dann der Sinn einer Vollkaskoversicherung zu diesem Zeitpunkt nochmals neu hinterfragt werden könnte. Feuerwehrfahrzeuge werden aktuell über 14 Jahre abgeschrieben. Hier kann auch auf die Ausführungen zur Teilkaskoversicherung verwiesen werden. Gleichzeitig gibt es auch in anderen Bereichen, wie beispielsweise beim Bau- und Gartenbetrieb Lahr, Fahrzeuge mit hohen Restbuchwerten, welche über drei Jahre alt sind. Hier könnte eine längere Vollkaskoversicherung durchaus Sinn machen. Derzeit haben von diesen Fahrzeugen unter anderem folgende Fahrzeuge einen verhältnismäßig hohen Restbuchwert über 20.000,- €: Vertrag Kennzeichen Erstzulassung Restbuchwert 31.12.2012 Beiträge Beiträge TK VK SB 150,- € SB 500,- € Fahrzeug V50/147200/126 OG-LR 450 06.08.2012 22.238,00 € 79,28 € 432,98 € Boki Mobil Kiefer Schmalspur Kfz V50/147200/046 OG-LR 104 14.02.2007 23.153,00 € 89,63 € 465,79 € VW Pritsche TDI Kipper V50/147200/089 OG-LR 838 29.08.2008 24.666,00 € 46,47 € 135,20 € Kubota Allradtraktor V50/147200/151 OG-LR 750 09.09.2003 24.887,00 € 103,86 € 568,45 € Mercedes-Benz Atego 818K V378/056 OG-LR 103 06.09.2011 28.703,00 € keine TK (267,42 €) 1.024,42 € Laubsaugwagen Fischer V50/147200/116 OG-242 24.05.2006 28.553,00 € 287,34 € 2.038,32 € BOKI Mobilbagger V50/147200/050 OG-LR 280 27.01.2003 51.522,00 € 116,55 € 488,00 € Mercede-Benz Atego 1823 V50/147200/086 OG-LR 470 10.11.2008 109.166,00 € 99,35 € 580,83 € Kehrmaschine Bucher Wir empfehlen, die genannten Fahrzeuge nochmals zu überprüfen. Zugleich sollte die Regelung zur Vollkaskoversicherung aus dem Jahr 1977 auf Ihre Aktualität überprüft werden. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 22 von 27 Der BGL führt fast ausschließlich Dauer- und Einzelaufträge städtischer Dienststellen aus, die keinen starken Veränderungen unterworfen sind. Die größten städtischen „Auftraggeber“ waren 2012 folgende Bereiche: Sonstige; 1% Friedhof; 12% Straßenunterhaltung/ -reinigung 35% Schulen/ Kindergärten/ öffentl.Gebäude; 6% Wasserläufe; 3% Kultur/ Gemeinschaftspflege 4% Sportplätze/ Spielplätze; 7% öffentl.Grün/ Stadtpark; 32% Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 23 von 27 5 Bilanzanalyse Bilanzstruktur 2012 Verm ögen % Kapital 1.220,00 0,04% Stammkapital 2.966.213,83 86,27% 0,00 0,00% Rücklagen 2.967.433,83 86,30% Eigenkapital 48.170,76 1,40% Zuschüsse/Beiträge 326.379,72 9,49% lf. Rückstellungen 0,00 0,00% 94.109,13 2,74% lf. Verbindlichkeiten 3.037.021,29 88,33% Umlaufvermögen 468.659,61 13,63% lf. Fremdkapital Akt.Rechn.Abgr. 2.287,14 0,07% 3.438.380,58 100,00% immaterielles AV Sachanlagen Euro Finanzanlagen Anlagevermögen Vorräte kf. Forderungen Flüssige Mittel Gesamtvermögen Euro Gew inn % 0,00 0,00% -74.084,12 -2,15% 0,00 0,00% -74.084,12 -2,15% 0,00 0,00% 3.037.021,29 88,33% kf. Rückstellungen 326.798,00 9,50% kf. Verbindlichkeiten 148.645,41 4,32% kf. Fremdkapital 475.443,41 13,83% 0,00 0,00% Pass.Rechn.Abgr. Gesamtkapital 3.438.380,58 100,00% Die Finanzierungskennzahl Working Capital (Umlaufvermögen – kf. Fremdkapital) soll mindestens positiv sein. Gemäß der Bilanzstruktur 2012 war das Working Capital beim BGL erstmalig negativ mit -6.783,80 € (im Vorjahr 149.885,61 €). Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Bewegungsbilanz 31.12.2012 31.12.2011 Euro Euro Aktiva I. Anlagevermögen 2.967.434 II. Umlaufvermögen langfristige Forderungen Vorräte, kurzfr. Forderungen, Kassen- 468.660 bestand, Guthaben bei Kreditinst. III. Rechnungsabgrenzung 2.287 Passiva I. Eigenkapital1) II. Bilanzergebnis III. Fremdkapital langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen IV. Rechnungsabgrenzung Mittelverwendung kurzfristig langfristig Euro Euro Mittelherkunft kurzfristig langfristig Euro Euro 3.106.933 139.499 698.658 229.998 3.438.381 1.450 3.807.040 98.671 -172.755 98.847 -176 176 172.579 3.037.021 3.159.597 122.576 475.443 548.772 73.329 0 3.438.381 0 3.807.040 Gesamtsumme In Prozent 837 837 369.497 0,2% 368.660 99,8% 229.998 369.497 62,2% 139.499 37,8% 1) wirtschaftliches Eigenkapital ohne Jahresergebnis (Bilanzergebnis unter II.) Die Bewegungsbilanz veranschaulicht die Mittelherkunft und Mittelverwendung. Die Mittel stammen überwiegend aus dem kurzfristigen Bereich und dienen zur Finanzierung des Ergebnisses und zur Reduzierung der Verbindlichkeiten. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – 5.1 Seite 24 von 27 Cash-Flow Der Cash-Flow lässt erkennen, ob der Eigenbetrieb die erforderlichen Finanzmittel für nötige Investitionen, Kredittilgung oder Gewinnabführung aus eigener Kraft zur Verfügung stellen kann. Er gibt das aus der laufenden Betriebstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittelreservoir an und ist damit eine wichtige Kennzahl für die Finanzkraft. Der Eigenbetrieb kann somit jährlich unter Zugrundelegung des bestehenden Verrechnungssatzes, im Vermögensplan veranschlagte Ausgaben in Höhe des CashFlows tätigen, ohne in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen. Cash-Flow Jahresüberschuß/-fehlbetrag + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro -172.755,07 -176,04 -57.531,53 -86.283,53 -135.482,26 -3.862,68 -5.564,59 111.666,60 170.978,05 294.805,17 293.355,08 290.457,79 285.292,52 267.357,30 258.665,79 253.229,15 263.930,25 285.690,00 - Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -45.444,23 4.652,00 34.111,45 146,00 219,00 -1.359,00 +/- Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 +/- andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 +/- Veränderung der langfr. Rückstellungen 0,00 0,00 0,00 Erträge von wesentlicher Bedeutung = Jahres-Cash Flow +/- Bereinigung Jahresergebnis Stadtwald = bereinigter Cash Flow 122.050,10 293.179,04 232.926,26 153.564,76 136.527,04 288.914,56 247.810,56 375.815,85 455.309,00 -3.320,01 60.626,56 91.326,06 12.300,54 117.598,21 58.511,85 34.426,69 -14.787,05 52.952,00 118.730,09 353.805,60 324.252,32 165.865,30 254.125,25 347.426,41 282.237,25 361.028,80 508.261,00 Im Betriebszweig "Bau und Garten" tatsächlich investiert 222.522,52 188.435,59 344.561,10 279.090,52 442.491,00 71.414,44 316.429,00 194.707,00 207.168,00 Im Betriebszweig "Wald" tatsächlich investiert 19.598,65 0,00 2.403,19 0,00 13.325,00 2.275,35 Kredittilgung 122.575,80 86.149,14 66.297,50 91.727,53 89.554,22 87.497,61 85.551,00 83.708,00 81.967,00 364.696,97 274.584,73 413.261,79 370.818,05 545.370,22 161.187,40 401.980,00 278.415,00 289.135,00 Der Cash-Flow wurde um das Jahresergebnis aus der Bewirtschaftung des Stadtwalds bereinigt, da bei der Übertragung des Stadtwalds auf den BGL Ergebnisneutralität festgelegt wurde. Der Eigenbetrieb hat somit im Wirtschaftsjahr 2012 einen Cash-Flow in Höhe von 118.730,09 € erzielt. Die im Wirtschaftsplan angenommenen Investitionen lagen über dem tatsächlichen Cash-Flow 2012. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung (ohne Umschuldung) lagen mit insgesamt 364.696,97 € deutlich über dem bereinigten Cash-Flow. 5.2 Investitionen/Finanzierung des Anlagevermögens Unter Investitionen wird die Verwendung finanzieller Mittel zur Beschaffung von Betriebsmitteln (Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Geräte oder maschinelle Anlagen) verstanden. Sie bewirken eine Veränderung des Anlagevermögens. Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar. Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Im Eigenbetrieb geht es insbesondere um die gesetzlich verankerte Erhaltung des Sondervermögens, deren Sicherstellung auch die Vermögensplanabrechnung dient. Da wie oben bereits geschildert, beim Eigenbetrieb auf Eigenkapital sogar ganz verzichtet werden kann, ist es daher sinnvoll die Goldene Finanzierungsregel (oder Deckungsgrad II) zu betrachten: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Goldene Finanzierungsregel = (Deckungsgrad II) Seite 25 von 27 Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital Anlagevermögen Es wurden folgende Deckungsgrade II für das gebundene Vermögen ermittelt: Deckungsgrad II 2006 110 % 2007 116 % 2008 103 % 2009 96 % 2010 104 % 2011 105 % 2012 99,85% Die Anlagendeckung liegt leicht unter den angestrebten 100%. Die Unterfinanzierung beträgt 4.496,66 €. Das Anlagevermögen ist demnach fast vollständig durch langfristiges Kapital finanziert. Die Zinsaufwendungen für die Fremdkapitalfinanzierung betrugen im Jahr 2012 insgesamt 121.811,52 €. Gegenüber Kreditinstituten fielen für die langfristigen Verbindlichkeiten 67.678,53 € und für das Trägerdarlehen der Stadt jährliche Zinsen von 53.569,49 € (5,0 %) an. Es wurden Zinserträge von 3.175,40 € (Vj. 5.215,52 €) erzielt. Hierbei handelt es sich um Habenzinsen für das Kontokorrentkonto und das Festgeldkonto. Für das Kontokorrentkonto gewährt die Volksbank einen Guthabenzins der variabel ist und sich an der Höhe des Guthabens orientiert. Eine Anpassung des Zinssatzes erfolgt je nach Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 26 von 27 Zusammenfassung Der Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)“ weist im Wirtschaftsjahr 2012 einen Verlust in Höhe von 172.755,07 € aus. Der Jahresverlust des Betriebszweiges Bau und Garten liegt bei 176.075,08 €, der Gewinn des Betriebszweiges Wald bei 3.320,01 €. Insgesamt lagen die Erträge um 0,87 % über der Planung, die Aufwendungen waren um 3,88 % höher als geplant. Die Erträge aus dem Betriebszweig „Wald“ lagen um -4134,62 € (-0,67 %) leicht unter der Planung - die Aufwendungen um 6.145,37,37 € (1,01%) über Plan. Der Jahresgewinn liegt in diesem Bereich bei 3.320,01 € (Plan 13.600,00 €). Die Erträge aus dem Betriebszweig „Bau und Garten“ lagen um 58.109,31 € (1,04 %) über der Planung; die Aufwendungen lagen um 234.184,39 € (4,2 %) über der Planung. Wie bereits unter Punkt 2.1. A dargestellt, hat der Unfall eines Fahrzeugs im April 2012 das Jahresergebnis stark geprägt. Da das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls nicht vollkaskoversichert war, kam eine Erstattung durch eine Versicherung nicht in Betracht. Der entstandene Buchverlust beträgt 64.069,00 €. Der Jahresverlust liegt in diesem Bereich bei 176.075,08 € (Plan 0,00 €). Das Working Capital beträgt -6.783,80 € (Vorjahr 149.885,61 €). Diese Finanzierungskennzahl soll mindestens positiv sein (Umlaufvermögen - kf. Fremdkapital). Die im Wirtschaftsplan angenommenen Investitionen lagen über dem tatsächlichen Cash-Flow 2012. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung (ohne Umschuldung) lagen mit insgesamt 364.696,97 € deutlich über dem bereinigten Cash-Flow. Die Anlagendeckung ist mit 99,85 % erstmals leicht unter den angestrebten 100 %. Das Anlagevermögen ist demnach fast vollständig durch langfristiges Kapital finanziert. V. Bestätigungsvermerk Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststelllungen sind künftig zu beachten. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Seite 27 von 27 VI. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 3.438.380,58 € und einem Jahresverlust von 172.755,07 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von 172.755,07 € - bestehend aus dem Jahresverlust des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 176.075,08 € und dem Jahresgewinn des Betriebszweiges Wald in Höhe von 3.320,01 € - wird mit einem Betrag von 98.670,95 aus dem Gewinnvortrag getilgt. Der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 74.084,12 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 30.04.2014 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald -Städtisches Rechnungsprüfungsamt- Helga Fritzsche-Müll Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 – Anlage Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVOAngaben in den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen - die Rechnungsabgrenzung Euro 3.438.380,58 2.967.433,83 468.659,61 2.287,14 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten 1.2 Jahresverlust davon Verlust "Bau und Garten" davon Gewinn "Stadtwald" 1.2.1 Summe der Erträge 1.2.2 Summe der Aufwendungen -74.084,12 0,00 326.798,00 3.185.666,70 172.755,07 176.075,08 3.320,01 6.253.964,69 6.426.719,76 2 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 2.1. bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen 2.2 bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00 0,00 98.670,95 0,00 74.084,12