Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs "Bau- und Gartenbetrieb Lahr" (BGL))
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
28. Juli 2014
28. Juli 2014
Beschlussvorlage Amt: 14 Fritzsche-Müll Datum: 22.05.2014 Az.: 801.19 Drucksache Nr.: 137/2014 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 30.06.2014 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 28.07.2014 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs "Bau- und Gartenbetrieb Lahr" (BGL) Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 3.438.380,58 € und einem Jahresverlust von 172.755,07 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von 172.755,07 € - bestehend aus dem Jahresverlust des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 176.075,08 € und dem Jahresgewinn des Betriebszweiges Wald in Höhe von 3.320,01 € - wird mit einem Betrag von 98.670,95 € aus dem Gewinnvortrag getilgt. Der verbleibende Jahresverlust in Höhe von 74.084,12 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Anlage(n): Schlussbericht 2012 (Anlage 1) Jahresabschluss 2012 (Anlage 2) BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 137/2014 Seite - 2 - Begründung: Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr gegeben. Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen Elemente der Bilanzanalyse/Bilanzkritik haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion, die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu. Dr. Wolfgang G. Müller Helga Fritzsche-Müll