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Beschlussvorlage (Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik Vorstellung des aktuellen Planungsstandes (Abschluss Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung und Kostenberechnung))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Kabisch

Datum: 18.02.2015 Az.: 60/603GMKa

Drucksache Nr.: 65/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

04.03.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Kulturausschuss

11.03.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.03.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Stadtgeschichtliches Museum Tonofenfabrik
Vorstellung des aktuellen Planungsstandes
(Abschluss Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung und Kostenberechnung)

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsplanung wird zugestimmt. Die nachfolgenden Leistungsphasen
(LPH 4 - Genehmigungsplanung und LPH 5 - Ausführungsplanung) sollen auf
dieser Grundlage erstellt werden.

Anlage(n):
Kostenberechnung
Entwurfsplanung
Abschlussbericht Leistungsphase 3

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 65/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Planung / Beschlusslage
In seiner Sitzung am 28. April 2014 hat der Gemeinderat mit den Auftragsvergaben
an die Ingenieurbüros den Umbau der ehemaligen Tonofenfabrik zum stadtgeschichtlichen Museum befürwortet. Die Planungsaufträge wurden sofort erteilt und
die Planung vorangetrieben.
Seither haben weitere Untersuchungen am Gebäude stattgefunden. In regelmäßigen Abständen, alle zwei Wochen, gab und gibt es Planerjourfixe. Hieran sind
hauptsächlich die Architekten, die Fachplaner und das Technische Gebäudemanagement beteiligt. In enger Zusammenarbeit mit der zukünftigen Nutzerin Frau
Bohnert (Stadtarchiv und Museen) mussten in vielen Punkten die Nutzerbelange
berücksichtigt werden.
Die Planungsschritte wurden eng mit Herrn Dr. Jacobs vom Regierungspräsidium
Freiburg, Referat 26 – Denkmalpflege abgestimmt. Des Weiteren waren in mehreren Abstimmungsgesprächen die Herren Gandbhir, Vertreter des Sanierungsträgers
STEG (Stadtentwicklung GmbH) und Meßner, Abteilung Liegenschaften und Verwaltungsservice der Stadt Lahr im Hinblick auf die Städtebauförderung im Rahmen
der Sanierungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ eingebunden.
Auf diesen Grundlagen konnte im Juli 2014 der Abschlussbericht der Leistungsphase 2 (Vorplanung und Kostenschätzung) fertig gestellt werden.
Im Zuge der vertiefenden Untersuchungen des Gebäudes wurde die Holzbalkendecke über dem 2.Obergeschoss von unten freigelegt, um die Tragfähigkeit der Holzbalken im Bereich von Wasserschäden beurteilen zu können; hierbei sind in der
freigelegten Zwischendecke Reste von alten Pilzfruchtkörpern aufgefallen. Das daraufhin erstellte Gutachten bestätigt den Verdacht eines Befalls der Decke über
dem 2.OG durch holzzerstörende und holzzersetzende Pilze.
Drei Versionen wurden dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.
„Version 0“ beinhaltet die Restaurierung der Fenster, der Fassade und des Dachstuhls gemäß den Anforderungen des Denkmalamtes sowie die Erfüllung der baurechtlichen Auflagen (Brandschutz, EnEV, Mindestwärmeschutz und EEWärmeG).
Ebenfalls enthalten ist die Umsetzung des neuen architektonischen Konzeptes,
welches durch das Öffnen des Gebäudes hin zur Stadt die strategisch günstige Lage der alten Tonofenfabrik im historischen Altstadtkern für die entsprechende Präsenz des neuen stadtgeschichtlichen Museums im Stadtraum nutzt sowie durch die
Öffnung des Eingangsbereiches zum Hochparterres eine durchgehende Durchlässigkeit des Erdgeschosses und eine auch im Außenraum wahrnehmbare Verbindung zum Stadtraum schafft. Der neue Treppenturm soll nicht nur als notwendiger
zweiter Rettungsweg dienen, sondern den Besuchern auch eine klare Orientierung
und Führung durch die Räume sowie eine intuitive Bewegung durch die Ausstellung
ermöglichen. Sie können so alle Ausstellungsräume in einer kontinuierlichen Schleife durchwandern (Kuratorischer Loop). Der Treppenraum selbst bietet einen Kontrast zur Dichte der Präsentationsbereiche und dient zur Entspannung der Sinne.
Das in sich abgeschlossene Bestandstreppenhaus bietet eine separate Erschließung des Dachgeschosses sowie des 2. Obergeschosses. Hier kann zum Beispiel
eine Vernissage oder die Eröffnung einer Wechselausstellung parallel und unabhängig zum Museumsbetrieb stattfinden. Durch das neue architektonische Konzept
kann die Fläche im Kellergeschoss als zusätzliche Ausstellungsfläche genutzt werden.

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Die „Version 1“beinhaltet zusätzlich die maximal notwendigen Aufwendungen
auf Grund des Befalls durch holzzerstörende bzw. holzzersetzende Pilze.
Die vorgeschlagene „Version 2“ beinhaltet zusätzlich die Doppelfunktion der Lüftungsanlage für die Mitnutzung für den Versammlungsraum sowie weitere erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung des Versammlungsraumes.
Der Gemeinderat stimmte der Vorplanung in seiner Sitzung am 10. November
2014 zu und beschloss, dass die nachfolgenden Leistungsphasen (LPH 3 - Entwurfsplanung und Kostenberechnung sowie LPH 4 - Genehmigungsplanung) auf
der Grundlage der Version 2 erstellt werden sollen.
Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch vermieteten Räumlichkeiten musste das
Auslaufen des gekündigten Mietverhältnisses abgewartet werden. Nach vollständiger Räumung des Gebäudes konnten im Dezember 2014 alle Decken und Fußböden freigelegt werden und die Holzteile in Augenschein genommen werden.
In der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2015 wurde über das Ergebnis der
vertiefenden Untersuchungen berichtet. Von oben nach unten hin im Umfang abnehmend sind in allen Geschossen Teile der Deckenkonstruktionen betroffen, so
dass die tragende Holzkonstruktion vollständig freigelegt, befallene Bauteile mit einer Sicherheitszulage von 1,00 Meter rückgebaut und verbleibende Hölzer einer
chemischen Behandlung unterzogen werden müssen. Der umfassende Befall der
Decke über dem 2. Obergeschoss macht einen vollständigen Rückbau erforderlich.
Bedingt durch die konstruktive Einheit zwischen Decke und Dachtragwerk zieht dies
aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch den Rückbau des Dachtragwerks nach
sich.
Im Februar 2015 konnten die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung und Kostenberechnung) abgeschlossen werden.

Kostenberechnung
Auf Grundlage der beschlossenen Version 2 sowie des endgültigen Untersuchungsergebnisses wurden die Entwurfsplanung, die dazugehörige Kostenberechnung und ein angepasster Bauzeitenplan (Anlagen) erstellt.
Die Kostenschätzung der Kostengruppen 200 (Herrichten und Erschließen), 300
(Baukonstruktion), 400 (Technische Anlagen) und 500 (Außenanlagen) lag bei brutto 3.230.000,00 Euro. Die Kosten der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) wurden
auf brutto 1.030.000,00 Euro geschätzt. Somit lagen die Gesamtkosten KG 200-500
und 700 für die Version 2 bei brutto 4.260.000,00 Euro.
In dieser Summe sind die Baukostensteigerung von je 3% für die Jahre 2013 und
2014, die gestiegenen Honorare für die Fachingenieure sowie zusätzliche Aufwendungen aus Auflagen des Denkmalschutzes, aus baurechtlichen Auflagen (Brandschutz, EnEV, Mindestwärmeschutz / EEWärmeG) sowie den konzeptionellen wie
funktionalen Aspekten enthalten. Des Weiteren ist die zwingend erforderliche Sanierung des Holztragwerks berücksichtigt.

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Die Kostenberechnung der Kostengruppen 200 (Herrichten und Erschließen), 300
(Baukonstruktion), 400 (Technische Anlagen) und 500 (Außenanlagen) liegt bei
brutto 3.226.000,00 Euro. Die Kosten der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten)
werden mit brutto 1.030.000,00 Euro benannt. Somit liegen die Gesamtkosten KG
200 - 500 und 700 nach Abschluss der Entwurfsplanung bei brutto 4.256.000,00
Euro.
Die vorliegende Entwurfsplanung konkretisiert somit die Annahmen der am
10. November 2014 vom Gemeinderat beschlossenen Vorplanung. Kostensteigerungen zeichnen sich nicht ab.
Nach Abzug der voraussichtlichen Mittel durch die Denkmalförderung sowie der
Städtebauförderung wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 weiterhin von erforderlichen städtischen Haushaltsmitteln mit brutto 2.480.000,00 Euro ausgegangen.
Die Kostenschätzung für die Kostengruppe 600 (Ausstattung: Café, Shop, Schließfächer, Garderobe, Küchen, Büroausstattung, Versammlungsraum) beläuft sich auf
brutto 95.000,00 Euro. Weitergehende Planungen in Leistungsphase 3 wurden bezüglich der Ausstattung nicht vorgenommen. Die Kosten für die Museumsausstattung können erst nach dem Wettbewerb „Ausstellungskonzeption“ beziffert werden;
dieser soll Anfang 2015 durchgeführt werden. Der zwischenzeitlich gegründete Förderverein hat sich zum Ziel gesetzt, Sponsorengelder für die Inneneinrichtung für
die Dauerausstellung und Wechselausstellung zu akquirieren.
Voraussichtlicher Zeitplan Meilensteine
Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung
Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5-7 - Ausschreibung und Vergabe
Leistungsphase 8 - Ausführung
voraussichtliche Fertigstellung

Monat/Jahr
02/2015
03/2015
ab 04/2015
ab 07/2015
10/2016

Parallel zur Einreichung der Genehmigungsplanung laufen der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals (Denkmalförderung) sowie der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 26 – Denkmalpflege.
Um die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit des weiteren Projektverlaufs gewährleisten zu können, soll im Rahmen des Projektmanagements der Abteilung Gebäudemanagement in regelmäßigen Abständen (ca. jede zweite Sitzung des Technischen Aus-schusses/ Gemeinderates) über die Sanierung und den Umbau der ehemaligen Tonofenfabrik zum stadtgeschichtlichen Museum berichtet werden.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Tilman Petters
Baubürgermeister