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Beschlussvorlage (Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2014)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 20/201
Wurth

Datum: 23.02.2015 Az.: 902.27/2014 Drucksache Nr.: 72/2015

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.03.2015

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.03.2015

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2014

Beschlussvorschlag:

1. Die in der Anlage 1a gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne
von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2014 im
-

Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 3.495.000,-- Euro
Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 3.902.200,-- Euro
Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 10.249.400,-- Euro

entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b.

Anlage(n):
Anlage 1 - Listung der Haushaltsreste 2014
Anlage 2 - Erläuterung der Haushaltsreste 2014

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 72/2015

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 19 vor, dass die
Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für
ihren Zweck verfügbar bleiben, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens
jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der
Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Ebenso können im Verwaltungshaushalt Ausgabeansätze für übertragbar erklärt
werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert.
Die Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.
Auch für das Rechnungsjahr 2014 werden für den Verwaltungshaushalt wieder einige Haushaltspositionen vorgeschlagen, die bisher mit keinem Übertragbarkeitsvermerk versehen waren, bei denen jedoch im Hinblick auf eine sparsame Führung der Haushaltswirtschaft und die Abwicklung eingegangener Verpflichtungen
Haushaltsreste gebildet werden sollten.
Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt für Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO (Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge
und ähnliche Entgelte) und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden.
Die Bildung von Haushaltsresten wird dem Gemeinderat jeweils zu Beginn des
Jahres vorgeschlagen, damit die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden
können und die Übertragbarkeit nicht erst mit der Feststellung der Jahresrechnung
beschlossen werden muss. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und zu einem reibungslosen Ablauf geführt. Die vorgeschlagenen Haushaltsreste sind ab
einem Betrag von 10.000,-- Euro erläutert.
Für die im Jahr 2014 nicht abgeflossenen Investitionsmittel mussten auch die veranschlagten Darlehen nicht aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit den
vorgesehenen ausgabeseitigen Mittelübertragungen wird es erforderlich, auch einen Haushaltsrest auf der Einnahmenseite für die notwendige Finanzierung der
Maßnahmen zu bilden. In der Haushaltssatzung 2014 ist die Kreditermächtigung
mit 2.000.000,-- Euro festgesetzt. Unter Berücksichtigung der aus dem Rechnungsjahr 2013 übertragenen Kreditermächtigung in Höhe von 2.000.000,-- Euro
hat sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2014 auf 4.000.000,-- Euro
belaufen.
Im Jahr 2014 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 1.900.000,-- Euro erfolgt.
Diese wird in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr
2013 (2.000.000,-- Euro) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres
2014 (2.000.000,-- Euro) noch in voller Höhe zur Verfügung steht.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kreditermächtigung des Jahres 2014 in Höhe von
2.000.000,-- Euro per Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2015 zu übertragen.

Drucksache 72/2015

Seite - 3 -

Aus der nachstehenden Darstellung kann die Entwicklung der Haushaltsreste ersehen werden. Die Angaben für die Jahre 2000 u. 2001 sind in Euro umgerechnet.
Jahr

Volumen
VerwHH (*)
Euro

Ausgabereste
Euro

Volumen
VermHH (*)
Euro

Einnahmereste
Euro

Ausgabereste
Euro

2000

70.447.327

1.080.001

13.104.099

2.300.813

3.838.805

2001

70.609.056

1.557.344

9.617.677

2.249.684

3.448.561

2002

72.827.597

1.066.000

10.167.914

3.259.000

4.146.200

2003

66.172.676

1.177.600

17.328.109

2.795.700

2.759.600

2004

70.400.211

1.300.700

13.964.407

2.963.000

1.899.200

2005

77.211.879

2.310.100

20.394.311

1.345.000

2.784.600

2006

79.163.901

1.681.000

16.279.546

819.600

3.617.400

2007

80.555.958

2.144.900

15.345.244

3.714.000

4.073.800

2008

78.682.730

1.298.000

15.124.938

3.340.200

4.818.650

2009

80.025.237

1.505.350

19.099.220

5.822.000

8.769.800

2010

83.284.702

1.836.200

16.922.233

6.573.550

7.751.650

2011

85.482.940

2.041.450

13.582.146

5.140.150

5.253.450

2012

94.012.627

2.378.800

13.312.500

4.672.300

7.632.510

2013

103.775.161

3.511.000

23.376.525

3.929.000

9.455.000

2014

106.015.000

3.495.000

17.150.000

3.902.200

10.249.400

(*) VerwHH = Verwaltungshaushalt, VermHH = Vermögenshaushalt
Jahre 2000 - 2013 Rechnungsergebnisse, Jahr 2014 vorläufiges Rechnungsergebnis

Für den Verwaltungshaushalt wird die Bildung von insgesamt 154 Haushaltsausgaberesten (im Vorjahr 147) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 3.495.000,-- Euro
vorgeschlagen. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (Gruppierung 50*) mit insgesamt 54 Einzelpositionen (= rd. 35 %) belaufen
sich in der Summe auf 2.038.200,-- Euro (= rd. 58 %) und stellen damit den größten
Einzelbereich dar.
Hiervon entfallen die betragsmäßig höchsten Einzelpositionen auf die Sanierung des
Storchenturms (458.650,-- Euro, siehe Anlage 1a, OZ 84), auf Unterhaltungsmaßnahmen an der Turnhalle der Grundschule Mietersheim (125.050,-- Euro, siehe Anlage 1a, OZ 50) und auf Maßnahmen gemäß dem Schulsanierungsprogramm am
Max-Planck-Gymnasium (122.950,-- Euro, siehe Anlage 1a, OZ 68).

Drucksache 72/2015

Seite - 4 -

Im Vermögenshaushalt stehen insgesamt 109 Haushaltsausgabereste (im Vorjahr
94) mit einem Gesamtvolumen von 10.249.400,-- Euro zur Übertragung in das Jahr
2015 an. Die vorgesehenen Haushaltsreste für vermögenswirksame Hochbaumaßnahmen (Gruppierung 94*) mit insgesamt 31 Einzelpositionen (= rd. 28 %) belaufen
sich in der Summe auf 4.787.000,-- Euro (= rd. 47 %) und stellen damit den größten
Einzelbereich dar.
Vom vorbezifferten Gesamtvolumen der vorgesehenen Haushaltsausgabereste des
Vermögenshaushaltes entfallen die fünf betragsmäßig größten Ausgabereste auf die
Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagesschule mit 1.451.000,-- Euro
(Anlage 1b, OZ 30), auf den allgemeinen Grunderwerb mit 1.200.000,-- Euro (Anlage
1b, OZ 119), auf die Einrichtung eines stadtgeschichtlichen Museums in der ehem.
Tonofenfabrik mit 904.000,-- Euro (Anlage 1b, OZ 77), auf Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche im Rahmen der Stadtsanierungsmaßnahme „Nördliche
Altstadt“ mit 781.700,-- Euro (Anlage 1b, OZ 82) und auf die Erweiterungsund Umbaumaßnahmen an der Kindertagesstätte „Max-Planck-Straße“ mit
401.300,-- Euro (Anlage 1b, OZ 44). Diese fünf Positionen summieren sich allein auf
einen Gesamtbetrag von 4.738.000,-- Euro (rd. 46 %).
Die für das Jahr 2014 vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes spiegeln insbesondere die hohe Anzahl der anhängigen bzw. fortzuführenden Investitionsvorhaben bzw. Baumaßnahmen wider. Auch machen sich die im
Vorjahr bzw. in den Vorjahren in hohem Umfang gebildeten Haushaltsreste stark
bemerkbar bzw. wirken nach.
Für den Bereich der Baumaßnahmen (Hoch-, Tiefbau, Öffentl. Grün; Gruppierungen
94*, 95* und 96*) ist die Bildung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von
7.140.000,-- Euro (im Vorjahr: 6.883.900,-- Euro) vorgesehen. Daneben sollen Mittelübertragungen für Vermögenserwerbsmaßnahmen (Grundvermögen, bewegl. Anlagevermögen; Gruppierung 93*) in Gesamthöhe von 1.874.700,-- Euro (im Vorjahr:
1.354.600,-- Euro) erfolgen. Im Weiteren wird die Bildung von Haushaltsausgaberesten für die Gewährung verschiedener Investitionszuschüsse an Dritte (Gruppierung
98*) in Höhe von 1.234.700,-- Euro (im Vorjahr: 1.216.500,-- Euro) vorgeschlagen.
Die Bildung von Haushaltsresten für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr ist
nur für solche Haushaltspositionen vorgesehen, bei denen im Jahr 2015 noch eine
Restabwicklung über den städtischen Haushalt zu erfolgen hat.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 ist die Mittelverantwortung für die der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragenen Aufgaben auch auf diese übergegangen. Der
Haushaltsplan 2015 sieht im Vermögenshaushalt unter der Vorhabenskennziffer
2.5850-998 (Seite 395) Gesamtzuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH in Höhe von 7,25 Millionen Euro vor.
Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert