Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Technischer Ausschuss (3. Sitzung)
23. März 2015
Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägungsspiegel)
Beschlussvorlage (- Lageplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)
Beschlussvorlage (- Satzung)
23. März 2015
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
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Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 19.02.2015 Az.: -0687 Lö Drucksache Nr.: 69/2015 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 04.03.2015 vorberatend öffentlich Gemeinderat 23.03.2015 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 19. Februar 2015 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 19. Februar 2015 als Satzung beschlossen. Anlage(n): - Abwägungsspiegel - Lageplan - Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung - Satzung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 69/2015 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 15. Oktober 2012 die Offenlage für den Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung beschlossen. Sie erfolgte vom 29. Oktober bis zum 30. November 2012. Die beiden Ziele der Planänderung sind: Neben dem planungsrechtlich bereits ausgeschlossenen Kfz-Einzelhandel wird und auch der Kfz-Großhandel ausgeschlossen. Der bislang zulässige (aber nicht realisierte) Lebensmittelmarkt wird ausgeschlossen, um ihn durch eine parallele Bebauungsplanänderung im südlich angrenzenden GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD planungsrechtlich zuzulassen. Inhaltliche Details dazu sind in der Begründung zum Bebauungsplan erläutert. Während der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen zwei Stellungnahmen ein. Sie wurden von tangierten Grundstückeigentümern verfasst und wenden sich gegen die vorgesehenen Einschränkungen bei Kfz-Großhandel sowie Lebensmittel-Einzelhandel. Die Schreiben und die dazugehörenden Stellungnahmen der Verwaltung sind im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Von den 17 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben zehn eine Rückmeldung gegeben, davon drei mit einer Stellungnahme. Eine davon besitzt formal-redaktionellen Charakter, sie äußert sich zur Bauhöhenbeschränkung. Die beiden Stellungnahmen des Handelsverbandes Südbaden e.V. und der IHK Südlicher Oberrhein setzen sich inhaltlich kritisch mit der Bebauungsplanänderung auseinander. Auch diese Schreiben und die dazugehörenden Stellungnahmen der Verwaltung sind im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch aufgeführt. Die vorliegende Planänderung ist stark abhängig von den Verhandlungen und Planungen zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD. Nachdem diese langwierige Projektentwicklung nun erfolgreich abgeschlossen wird, sollen durch den Satzungsbeschluss und die darauf folgende Rechtverbindlichkeit die baurechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung geschaffen werden. Zwischenzeitlich wurde die Planung durch eine durch den Gemeinderat erlassene und 2014 verlängerte Veränderungssperre nach § 14 BauGB gesichert. Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zu beschließen und den Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD, 2. Änderung, auf der Grundlage des Entwurfes vom 19. Februar 2015 als Satzung zu beschließen. Tilman Petters Hinweis: Sabine Fink Drucksache 69/2015 Seite - 3 Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.